Grundsicherung im Alter: Was kann ich beantragen?

Zu wenig Rente: Was kann ich beantragen?

In unserem heutigen Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema zu geringe Rente und den Möglichkeiten, die Sie in dieser Situation haben. Erfahren Sie, welche Anträge Sie stellen können, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihren Lebensabend abzusichern. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Informationen, damit Sie die richtigen Schritte unternehmen können. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren!

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Was Sie beantragen können

Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherung

– Um Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein und mindestens 18 Jahre alt sein.

Einkommensgrenzen für die Grundsicherung

– Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
– Das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird ebenfalls berücksichtigt.

Vermögensgrenzen für die Grundsicherung

– Bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können, müssen Sie vorhandenes Vermögen aufbrauchen.
– Es gibt bestimmte Ausnahmen wie ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, Familien- oder Erbstücke mit hohem ideellen Wert und gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente.

Beantragung der Grundsicherung

– Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beantragt werden.
– Der Antrag kann beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung gestellt werden oder bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die ihn dann weiterleitet.
– Die Zahlung der Grundsicherung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
– Die Leistung kann nicht rückwirkend erfolgen und wird eingestellt, wenn Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten.

Weitere Informationen

– Weitere Informationen und konkrete Beispiele zur Grundsicherung im Alter finden Sie in unserer Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ (PDF, 411KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm).
– Für Fragen zur Grundsicherung können Sie die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 anrufen. Die Servicezeiten sind von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 19:30 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass dies eine automatisch generierte Antwort ist und keine rechtliche Beratung darstellt. Für genauere Informationen zur Grundsicherung sollten Sie sich an das Sozialamt oder die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Zu wenig Rente: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Zu wenig Rente: Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

1. Grundsicherung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht ausreichen, können Sie Grundsicherung beantragen. Die Grundsicherung umfasst alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Anders als bei der Sozialhilfe wird jedoch erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro pro Jahr.

2. Voraussetzungen für die Grundsicherung

Um Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein und mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Faustregel besagt, dass ein Gesamteinkommen unter 924 Euro darauf hinweisen könnte, dass Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

3. Antragstellung und Leistungsdauer

Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beantragt werden. Der Antrag kann beim Sozialamt im Bereich Grundsicherung gestellt werden oder auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die den Antrag dann weiterleitet. Die Zahlung der Grundsicherung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate und beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

4. Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt. Vorhandenes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können.

5. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der Grundsicherung gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten, um eine zu geringe Rente auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, bestimmte steuerfreie Tätigkeiten, Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage sowie die Grundrente bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

Es ist wichtig, sich über diese verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Hilfe bei zu geringer Rente: Welche Leistungen kann ich beantragen?

Hilfe bei zu geringer Rente: Welche Leistungen kann ich beantragen?

Wenn Ihre Rente im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, haben Sie die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Die Grundsicherung umfasst alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gewährt werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird jedoch erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es über 100.000 Euro pro Jahr liegt.

Um Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein und mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Die Feststellung Ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt im Auftrag des Sozialhilfeträgers und es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt. Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können.

Die Beantragung der Grundsicherung erfolgt beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung. Alternativ können Sie den Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, die ihn dann weiterleitet. Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und wird für zwölf Monate gewährt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Leistung nicht rückwirkend erfolgen kann und bei einem Aufenthalt im Ausland von länger als vier Wochen eingestellt wird.

Wenn Ihre Rente zu gering ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf verschiedene Leistungen wie die Grundsicherung. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und stellen Sie einen Antrag, um Unterstützung zu erhalten.

Grundsicherung für Rentner und Menschen mit Erwerbsminderung: Was steht mir zu?

Grundsicherung für Rentner und Menschen mit Erwerbsminderung: Was steht mir zu?

Voraussetzungen für die Grundsicherung

– Sie können Grundsicherung beantragen, wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
– Die Grundsicherung umfasst alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.
– Auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern wird nur dann zurückgegriffen, wenn es höher als 100.000 Euro im Jahr ist.

Berechtigung zur Grundsicherung

– Sie haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
– Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
– Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wird vom Sozialhilfeträger geprüft. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Höhe der Grundsicherung

– Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
– Das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.
– Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können.

Beantragung und Zahlung der Grundsicherung

– Die Grundsicherung muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Leistung.
– Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, oder bei der Deutschen Rentenversicherung.
– Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
– Die Zahlung erfolgt für zwölf Monate und muss danach erneut beantragt werden.
– Rückwirkende Leistungen sind nicht möglich.
– Bei längerem Aufenthalt im Ausland von mehr als vier Wochen wird die Leistung eingestellt.

Diese Informationen dienen als grober Überblick über die Grundsicherung für Rentner und Menschen mit Erwerbsminderung. Weitere Details und konkrete Beispiele finden Sie in unserer Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei zu niedriger Rente: Das sollten Sie wissen

Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung

– Um Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein.
– Ihr gesamtes Einkommen sollte unter 924 Euro liegen, um einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen.
– Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Eine Prüfung erfolgt im Auftrag des Sozialhilfeträgers.
– Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur dann Anspruch auf Grundsicherung, wenn diese dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Berechnung der Grundsicherungsleistungen

– Die Höhe der Grundsicherungsleistungen hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
– Das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird ebenfalls berücksichtigt.
– Vorhandenes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung beantragt werden kann.

Beantragung und Zahlungsmodalitäten der Grundsicherung

– Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beantragt werden.
– Der Antrag kann beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
– Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate.
– Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden. Rückwirkende Leistungen sind nicht möglich.
– Bei einem Aufenthalt im Ausland von länger als vier Wochen wird die Leistung eingestellt.

Einkommensarten, die bei der Grundsicherung berücksichtigt werden

Folgende Einkommensarten werden bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen berücksichtigt:
– Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, einschließlich Riesterrente (teilweise anrechnungsfrei)
– Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern
– Einkommen aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit (30 Prozent des Einkommens, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1)
– Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern
– Bestimmte steuerfreie Tätigkeiten (bis zu 250 Euro)
– Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag)
– Bruttorente bis zu 224,50 Euro bei Erfüllung von 33 Grundrentenzeiten
– Kleinere Barbeträge als Schonvermögen
– Familien- oder Erbstücke mit hohem ideellen Wert
– Angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück oder gefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente (teilweise als Einkommen berücksichtigt)

Für weitere Informationen und konkrete Beispiele zur Grundsicherung im Alter empfehlen wir unsere Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“.

Was tun bei zu geringer Rente? Informationen zur Beantragung von Leistungen

Voraussetzungen für die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

– Um Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung zu haben, müssen Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein.
– Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Die Prüfung erfolgt im Auftrag des Sozialhilfeträgers.
– Falls Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur Anspruch auf Grundsicherung, wenn diese Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Höhe der Grundsicherung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

– Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.
– Vorhandenes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, bevor Sie Grundsicherung beanspruchen können.
– Es gibt bestimmte Einkommensarten und Vermögenswerte, die nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet werden.

Antragstellung und Zahlungsmodalitäten

– Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung.
– Den Antrag stellen Sie entweder beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, oder bei der Deutschen Rentenversicherung, die den Antrag weiterleitet.
– Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate, danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
– Wenn Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, wird die Leistung eingestellt.

Ausnahmen bei der Anrechnung von Einkommen

– Es gibt bestimmte Einkommensarten, die nur teilweise oder gar nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland sowie Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern.
– Auch bestimmte steuerfreie Tätigkeiten können bis zu einem gewissen Betrag anrechnungsfrei bleiben.

Diese Informationen dienen als allgemeine Richtlinien zur Beantragung von Leistungen bei zu geringer Rente. Für detaillierte Informationen und konkrete Beispiele empfehlen wir Ihnen unsere Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ (PDF, 411KB).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um die Rente aufzustocken. Neben der gesetzlichen Rente können ergänzende Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld beantragt werden. Es ist wichtig, frühzeitig über diese Optionen informiert zu sein und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.