Wie alt darf ein Führungszeugnis sein? Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Gültigkeitsdauer für ein Führungszeugnis gilt und warum es wichtig ist, dass es nicht zu alt ist. Wir klären auch, welche Ausnahmen es gibt und wer ein Führungszeugnis überhaupt benötigt. Lesen Sie weiter, um alle relevanten Informationen zu erhalten.
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Wie lange ist ein erweitertes Führungszeugnis gültig?
Ein erweitertes Führungszeugnis ist in der Regel fünf Jahre lang gültig. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt jedoch eine Wiedervorlagefrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist sollte die ehrenamtliche Person ein neues erweitertes Führungszeugnis beantragen und vorlegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf. Wenn das Führungszeugnis älter als drei Monate ist, muss die ehrenamtliche Person ein neues beantragen und vorlegen.
Die Gültigkeit des erweiterten Führungszeugnisses dient dazu sicherzustellen, dass die Vereine und Organisationen regelmäßig überprüfen können, ob bei den ehrenamtlichen Personen neue Straftaten registriert wurden. Dies trägt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bei und gewährleistet eine kontinuierliche Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es liegt in der Verantwortung des Vereins oder Trägers sicherzustellen, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein gültiges erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Durch regelmäßige Wiedervorlagen wird sichergestellt, dass die Vereine stets über aktuelle Informationen zu den Straffälligkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis sowie die Dokumentation dieser Einsichtnahme sind wichtige Maßnahmen zur Gewährleistung des Kinderschutzes. Es ist von großer Bedeutung, dass die Vereinsvorsitzende oder der Vereinsvorsitzende bzw. das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Einsichtnahme sorgfältig dokumentiert und die erhobenen Daten sicher aufbewahrt werden.
Die regelmäßige Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse sowie die Einhaltung von Schutzkonzepten sind wesentliche Bestandteile der Vereinbarung nach Maßgabe des § 72a SGB VIII. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor möglichen Straftaten und gewährleisten eine sichere Umgebung für ihre Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Gültigkeitsdauer eines erweiterten Führungszeugnisses
Die Gültigkeitsdauer eines erweiterten Führungszeugnisses beträgt maximal fünf Jahre. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt eine Wiedervorlagefrist von drei Jahren.
Was passiert bei der Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses?
Bei der Einsichtnahme werden gegebenenfalls eingetragene Straftaten mit den Straftaten des § 72a SGB VIII abgeglichen. Eventuell vorhandene Straftaten dürfen jedoch nicht dokumentiert werden, auch wenn sie für den § 72a SGB VIII von Relevanz sind.
Wie wird die Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses dokumentiert?
Es genügt, wenn die vereinsvorsitzende Person das Datum der Einsichtnahme, das Datum des erweiterten Führungszeugnisses sowie den Namen der ehrenamtlichen Person in der Wiedervorlageliste dokumentiert. Diese Liste muss vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden. Die erhobenen Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit aus der Wiedervorlageliste zu löschen.
Darf ein erweitertes Führungszeugnis kopiert und abgeheftet werden?
Nein, ein erweitertes Führungszeugnis darf weder kopiert noch abgeheftet werden, auch nicht mit dem Einverständnis der ehrenamtlichen Person.
Was passiert, wenn die ehrenamtliche Person kein erweitertes Führungszeugnis vorlegt?
Die ehrenamtliche Person muss von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden, zumindest solange, bis ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt.
Wann muss ein erweitertes Führungszeugnis wieder vorgelegt werden?
Das erweiterte Führungszeugnis gilt maximal fünf Jahre. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt eine Wiedervorlagefrist von drei Jahren.
Bei welchen Tätigkeiten sollte z.B. ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden?
Ein erweitertes Führungszeugnis sollte z.B. bei folgenden Tätigkeiten eingesehen werden: Jugendleiterin oder Jugendleiter, Kleidungswartin oder Kleidungswart, Übungsleiterin oder Übungsleiter, Betreuerin oder Betreuer von Übernachtungsmaßnahmen, Trainerin oder Trainer, Leiterin oder Leiter von Gruppenstunden. Diese Aufzählung stellt nur Beispiele dar und ist somit längst nicht vollständig!
Wer sollte bei einer Freizeit mit Übernachtung mit Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Bei einer Freizeit mit Übernachtung (z.B. Zeltlager) ist grundsätzlich von allen Personen ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen.
Was muss man machen, wenn kurzfristig eine ehrenamtliche Person ausfällt und kein Ersatz mit gültigem erweiterten Führungszeugnis gefunden wurde?
In diesem Fall sollte die ehrenamtliche Person zumindest im Vorfeld der Maßnahme einen Verhaltenskodex unterschreiben sowie eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. (Siehe Downloadbereich)
Wie lange darf ein erweitertes Führungszeugnis sein?
Ein erweitertes Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt ab dem Tag der Ausstellung des Führungszeugnisses. Sollte das erweiterte Führungszeugnis älter als drei Monate sein, muss die ehrenamtliche Person ein neues beantragen und vorlegen.
Wiedervorlagefrist
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt eine Wiedervorlagefrist von drei Jahren für das erweiterte Führungszeugnis. Das bedeutet, dass nach spätestens drei Jahren eine erneute Vorlage des Führungszeugnisses erforderlich ist, um weiterhin in Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen involviert zu bleiben.
Dokumentation der Einsichtnahme
Bei der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird das Datum der Einsichtnahme, das Datum des Führungszeugnisses sowie der Name der ehrenamtlichen Person in einer Wiedervorlageliste dokumentiert. Diese Liste muss vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden. Die erhobenen Daten müssen spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit gelöscht werden.
Kopieren und Abheften des Führungszeugnisses
Es ist nicht gestattet, ein erweitertes Führungszeugnis zu kopieren oder abzuheften, auch nicht mit Einverständnis der ehrenamtlichen Person. Das Original-Führungszeugnis sollte lediglich zur Einsichtnahme vorgelegt werden und anschließend wieder zurückgegeben werden.
Folgen bei Nichtvorlage
Wenn eine ehrenamtliche Person kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen kann, muss sie von Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden. Dies gilt zumindest solange, bis ein gültiges erweitertes Führungszeugnis vorliegt.
Gültigkeitsdauer des erweiterten Führungszeugnisses
Ein erweitertes Führungszeugnis hat eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine erneute Vorlage des Führungszeugnisses erfolgen, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Maximale Gültigkeitsdauer eines erweiterten Führungszeugnisses
Ein erweitertes Führungszeugnis hat eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Das bedeutet, dass es nach Ablauf dieser Frist erneut beantragt und vorgelegt werden muss. Es wird empfohlen, das erweiterte Führungszeugnis alle drei Jahre zu aktualisieren.
Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Vorlage des Führungszeugnisses. Das heißt, wenn das erweiterte Führungszeugnis bereits älter als drei Monate ist, muss eine neue Beantragung erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gültigkeitsdauer des erweiterten Führungszeugnisses nur für die Einsichtnahme in Bezug auf den § 72a SGB VIII relevant ist. Für andere Zwecke oder Anforderungen kann eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer gelten.
Die regelmäßige Aktualisierung des erweiterten Führungszeugnisses dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und stellt sicher, dass keine neuen Straftaten begangen wurden, die für die Tätigkeit im Umgang mit ihnen relevant sein könnten.
In Deutschland gibt es keine festgelegte Gültigkeitsdauer für das Führungszeugnis. Die Aktualität des Dokuments hängt von den individuellen Anforderungen der jeweiligen Stelle oder Institution ab, bei der es vorgelegt werden soll. Es empfiehlt sich jedoch, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen, um mögliche Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Person auszuräumen.