Was tun bei positivem Schnelltest in NRW? Hier findest du Informationen und Handlungsempfehlungen, um richtig auf ein positives Testergebnis zu reagieren. Erhalte wichtige Hinweise zur Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Unterstützungsmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen. Bleibe informiert und schütze dich und andere vor einer weiteren Verbreitung des Virus!
Neue Regelungen für positive Schnelltests in Nordrhein-Westfalen ab 30. November 2022
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird am 30. November 2022 die Test- und Quarantäneverordnung anpassen. Diese Verordnung enthält die wesentlichen Regelungen zur Isolierung und den Testvorschriften für Coronainfektionen. Gemäß den neuen Regelungen müssen Personen, die positiv auf eine Coronainfektion getestet wurden, grundsätzlich fünf Tage in Isolierung bleiben. Nach Ablauf dieser Frist endet die Isolierung automatisch. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt damit.
Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Diese Sonderregelung bleibt bestehen, um das Infektionsrisiko in solchen Einrichtungen zu minimieren.
Weiterhin Empfehlung des RKI
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass er die Isolierung von infizierten Personen nach wie vor für notwendig hält. Auch nach Ablauf der fünftägigen Isolierungsfrist empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin, sich selbst zu testen und bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses freiwillig auf Kontakte zu verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten eine Maske zu tragen. Personen, die sich krank fühlen, sollten weiterhin ihren Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen.
Kontrolltestung nach positivem Selbsttest
Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann kostenfrei als PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Eine kostenlose Bürgertestung ist in diesem Fall nicht möglich und die Kosten müssen selbst getragen werden.
Isolierungspflicht bei positivem Kontrolltest
Wenn das Ergebnis des Kontrolltests negativ ist, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis jedoch positiv, muss die betreffende Person sich umgehend für fünf Tage isolieren. Die Zählung der Isolierungszeit beginnt ab dem Tag der Testabnahme, wobei der erste volle Tag der Isolierung als Tag 1 gilt.
Diese neuen Regelungen treten ab dem 30. November 2022 in Kraft und gelten auch für bereits begonnene Isolierungen vor diesem Datum. Weitere Informationen können auf der Sonderseite der Landesregierung eingesehen werden.
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung in NRW: Was tun bei positivem Schnelltest?
Neue Regelungen zur Isolierung
Ab dem 30. November 2022 wird die Test- und Quarantäneverordnung in Nordrhein-Westfalen angepasst. Wenn jemand positiv auf eine Coronainfektion getestet wird, muss er grundsätzlich fünf Tage in Isolierung bleiben. Nach Ablauf dieser Frist endet die Isolierung automatisch. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt jedoch. Es besteht weiterhin die Empfehlung des RKI, sich selbst nach den fünf Tagen zu testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte zu verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten eine Maske zu tragen.
Besondere Regelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt ein Tätigkeitsverbot, solange kein negatives Testergebnis vorliegt. Das bedeutet, dass sie nicht arbeiten dürfen, bis sie einen negativen Corona-Test haben.
Kontrolltestung nach positivem Selbsttest
Wenn jemand einen positiven Selbsttest hat, ist er verpflichtet, sich sofort mit einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann kostenfrei als PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Eine kostenlose Bürgertestung ist in diesem Fall nicht möglich und es besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Isolierungspflicht bei positivem Kontrolltest
Wenn das Ergebnis des Kontrolltests negativ ist, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Falls das Ergebnis jedoch positiv ist, muss die betreffende Person sich sofort nach Erhalt des Testergebnisses für fünf Tage isolieren. Die Zählung beginnt ab dem Tag der Testabnahme und der erste volle Tag der Isolierung wird als Tag 1 gezählt. Der Tag der Testung selbst wird nicht mitgerechnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen ab dem 30. November 2022 gelten und auch für bereits begonnene Isolierungen vor diesem Datum gelten. Weitere Informationen können auf der Sonderseite der Landesregierung gefunden werden.
Änderungen der Coronaregelungen in NRW: Vorgehen bei positivem Schnelltest
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung
Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt.
Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt in den entsprechenden Einrichtungen allerdings ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Kontrolltestung bei positivem Selbsttest
Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Vorgehen nach Kontrolltest
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben. Gezählt wird ab Abnahme des Tests. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
Isolierung nach positivem Schnelltest in NRW: Aktuelle Maßnahmen ab 30. November 2022
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird die Test- und Quarantäneverordnung zum 30. November 2022 anpassen. In dieser Verordnung sind die wesentlichen Regelungen zur Isolierung und Testung bei einer Coronainfektion festgelegt. Nach den neuen Maßnahmen müssen Personen, die positiv auf eine Coronainfektion getestet wurden, grundsätzlich für fünf Tage in Isolierung bleiben. Die Isolierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt.
Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt jedoch ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Diese Regelung gilt nur innerhalb der entsprechenden Einrichtungen.
Weitere Empfehlungen und Vorgehensweise
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass er die Isolierung von infizierten Personen weiterhin als erforderlich ansieht, um Infektionen zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt auch nach Ablauf der fünf Tage eine Selbsttestung sowie das freiwillige Vermeiden von Kontakten oder das Tragen einer Maske bei unvermeidbaren Kontakten. Personen, die sich krank fühlen, sollten weiterhin ihren Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen.
Kontrolltestung nach positivem Selbsttest
Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann kostenfrei als PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Eine kostenlose Bürgertestung ist in diesem Fall nicht möglich und es besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Isolierungsdauer und Berechnung
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis jedoch positiv, muss die betreffende Person sich unverzüglich für fünf Tage in Isolierung begeben. Die Zählung der Isolierungstage beginnt ab dem Tag der Testabnahme. Der erste volle Tag der Isolierung wird als Tag 1 gezählt, sodass der Tag der Testung nicht mitgerechnet wird.
Diese Maßnahmen gelten ab dem 30. November 2022 und betreffen auch bereits begonnene Isolierungen vor diesem Datum. Weitere Informationen können auf der Sonderseite der Landesregierung eingesehen werden.
Positiver Schnelltest in NRW: Was Sie jetzt wissen müssen
Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens wird die Test- und Quarantäneverordnung zum 30. November 2022 anpassen. Diese Verordnung regelt die wesentlichen Regelungen zur Isolierung und Testung von positiv getesteten Personen. Nach den neuen Regelungen muss eine Person, die positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, grundsätzlich fünf Tage in Isolierung bleiben. Die Isolierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist. Es entfällt jedoch die bisherige Testpflicht zur Freitestung.
Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Diese Regelung bleibt bestehen, um das Infektionsrisiko für Patienten und andere Mitarbeiter zu minimieren.
Empfehlungen des Gesundheitsministers
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass er die Isolierung von infizierten Personen nach wie vor für erforderlich hält. Insbesondere mit dem Beginn der Winterzeit und der Grippewelle sollten Infektionen vermieden werden, um das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt auch nach Ablauf der fünftägigen Isolierungsfrist eine Selbsttestung sowie freiwillige Kontaktvermeidung oder das Tragen einer Maske bei unvermeidbaren Kontakten. Bei Krankheitssymptomen sollte weiterhin ein Arzt kontaktiert und eine Krankschreibung eingeholt werden.
Kontrolltestung nach positivem Selbsttest
Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich mittels eines Schnelltests oder PCR-Tests nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann kostenfrei als PCR-Test in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Eine kostenlose Bürgertestung ist in diesem Fall nicht möglich und muss auf eigene Kosten erfolgen.
Isolierungspflicht nach Kontrolltest
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis jedoch positiv, muss die betroffene Person sofort für fünf Tage in Isolierung gehen. Die Absonderungsdauer beginnt ab dem Tag der Testabnahme, wobei der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 zählt.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 30. November 2022 und betreffen auch bereits begonnene Isolierungen vor diesem Datum. Weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite der Landesregierung.
Handlungsanweisungen für einen positiven Schnelltest in Nordrhein-Westfalen
1. Kontrolltestung durchführen lassen
Wenn Sie einen positiven Schnelltest haben, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich mittels einem Schnelltest oder PCR-Test nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass eine kostenlose Testung mittels Bürgertestung nicht möglich ist. In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
2. Isolierungspflicht beachten
Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Sie können Ihre gewohnten Aktivitäten wieder aufnehmen.
Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben. Die Zählung der Tage beginnt ab dem Tag der Absonderung und der erste volle Tag der Absonderung gilt als Tag 1 der Isolierung.
3. Empfohlene Maßnahmen auch nach Ablauf der Isolierungsdauer
Nach Ablauf der fünftägigen Isolierung empfiehlt es sich weiterhin, sich selbst zu testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte zu verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten eine Maske zu tragen. Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie Ihren Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen, was auch telefonisch möglich ist.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beobachtet das Infektionsgeschehen weiterhin genau und steht im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten. Weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite der Landesregierung.
Bei einem positiven Schnelltest in Nordrhein-Westfalen sollten sofort die geltenden Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sowie das Informieren von engen Kontaktpersonen sind entscheidend, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern. Die Beachtung der Hygieneregeln und das Tragen einer Maske bleiben weiterhin wichtig, um unsere Gesundheit zu schützen.