Im erweiterten Führungszeugnis stehen Straftaten und Verurteilungen, die über das normale Führungszeugnis hinausgehen. Es dient zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei bestimmten Berufen oder Tätigkeiten, wie beispielsweise im pädagogischen oder sozialen Bereich. Das erweiterte Führungszeugnis gibt Arbeitgebern wichtige Informationen über mögliche Vorstrafen einer Person und unterstützt somit die Sicherheit in sensiblen Arbeitsfeldern.
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Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses
1. Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweitertem Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich vom regulären Führungszeugnis dadurch, dass es zusätzliche Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält, die für bestimmte Tätigkeiten mit Minderjährigen relevant sind. Während im regulären Führungszeugnis nur bestimmte Verurteilungen eingetragen werden, umfasst das erweiterte Führungszeugnis auch Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
2. Wofür wird das erweiterte Führungszeugnis benötigt?
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn eine Person in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen hat. Dies betrifft beispielsweise Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer oder Leiter von Jugendgruppen. Es dient dazu, potenziell gefährdende Personen von solchen Tätigkeiten fernzuhalten und den Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten.
3. Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis stehen?
Einträge im erweiterten Führungszeugnis werden nach bestimmten Zeitabläufen automatisch gelöscht. Die genauen Fristen liegen zwischen 3 bis 10 Jahren und hängen von der Art der Verurteilung ab. Es ist nicht möglich, einen Eintrag vorzeitig löschen zu lassen.
4. Wann muss ein erweitertes Führungszeugnis erneut vorgelegt werden?
Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die genaue Frist liegt zwischen 3 oder 5 Jahren. Diese Regelung dient der regelmäßigen Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der betreffenden Person für die Tätigkeit mit Minderjährigen.
5. Gebühren
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben. Diese Gebühr ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.
Diese Informationen dienen lediglich als Orientierung und können je nach Bundesland variieren. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf an die zuständige Behörde oder das Bundesjustizamt zu wenden, um genaue Auskünfte zum erweiterten Führungszeugnis zu erhalten.
Welche Informationen enthält das erweiterte Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält detaillierte Informationen über strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis auch Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgeführt, selbst wenn sie nur zu einer Jugendstrafe oder begrenzten Geldstrafe geführt haben.
Im erweiterten Führungszeugnis sind folgende Informationen enthalten:
1. Personalien: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift der betreffenden Person.
2. Eintragungen: Alle strafrechtlichen Verurteilungen, einschließlich Art der Straftat, Datum des Urteils und verhängte Strafe.
3. Tilgungsfristen: Die Dauer, nach der die Einträge automatisch aus dem Führungszeugnis entfernt werden. Diese Fristen variieren je nach Schwere der Straftat und liegen zwischen 3 bis 10 Jahren.
4. Bestätigung der Stelle: Eine schriftliche Aufforderung oder Bestätigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Zeugnisses vorliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur auf Antrag ausgestellt wird und nicht automatisch von den Behörden verschickt wird. Es muss bei Bedarf beantragt werden und die entsprechende Gebühr entrichtet werden.
Zusammenfassend enthält das erweiterte Führungszeugnis alle relevanten Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, insbesondere im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen der Kontakt zu Minderjährigen besteht. Es dient dazu, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.
Was wird im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgeführt, unabhängig davon, ob es sich um Jugendstrafen oder begrenzte Geldstrafen handelt. Im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis, in dem bestimmte minder schwere Verurteilungen nicht eingetragen werden, enthält das erweiterte Führungszeugnis alle relevanten Informationen über strafrechtliche Verurteilungen.
Die Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis bleiben für einen bestimmten Zeitraum bestehen und werden anschließend automatisch gelöscht. Die genauen Löschfristen variieren zwischen 3 und 10 Jahren, je nach Art der Straftat. Es ist nicht möglich, den Eintrag vorzeitig zu löschen.
Um ein erweitertes Führungszeugnis zu erhalten, muss eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden, die das Zeugnis verlangt. Diese Stelle muss bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Selbständige Personen können diese Bescheinigung selbst ausstellen.
Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten, müssen ihr erweitertes Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde vorlegen. Die Häufigkeit dieser Vorlage variiert zwischen 3 und 5 Jahren.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen des erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizamts.
Zusammenfassend enthält das erweiterte Führungszeugnis detaillierte Informationen über vorliegende strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Es dient dazu, potenzielle Arbeitgeber oder Institutionen bei der Einschätzung der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Bewerbers zu unterstützen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass das erweiterte Führungszeugnis nur auf Antrag erhältlich ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.