In einem erweiterten Führungszeugnis stehen alle Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, unabhängig von der Höhe der Strafe.

Im erweiterten Führungszeugnis werden alle relevanten Informationen über eine Person zusammengefasst, die für bestimmte berufliche Tätigkeiten oder ehrenamtliche Aufgaben benötigt werden. Es enthält Angaben zu Vorstrafen, laufenden Ermittlungen und weiteren relevanten Daten, um das Vertrauen in die betreffende Person zu gewährleisten.

Welche Informationen enthält das erweiterte Führungszeugnis?

Welche Informationen enthält das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die eine Person aufgrund von Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit begangen hat. Dabei werden auch Verurteilungen berücksichtigt, die zu einer Jugendstrafe oder einer begrenzten Geldstrafe geführt haben. Im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis werden also auch minder schwere Verurteilungen in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen.

Die Informationen im erweiterten Führungszeugnis geben Auskunft darüber, ob eine Person für Tätigkeiten in Berufen oder ehrenamtlichen Positionen geeignet ist, bei denen sie Kontakt zu Minderjährigen hat. Dies betrifft beispielsweise Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer oder Leiter von Jugendgruppen. Das erweiterte Führungszeugnis dient somit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor potenziellen Gefahren durch Personen mit einschlägigen Vorstrafen.

Es ist wichtig anzumerken, dass das erweiterte Führungszeugnis nur auf Antrag ausgestellt wird und eine schriftliche Aufforderung der Stelle erforderlich ist, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese Stelle muss bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Zeugnisses vorliegen. Die Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis werden nach bestimmten Zeitabläufen automatisch gelöscht und können nicht vorzeitig entfernt werden. Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen das erweiterte Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen erneut vorlegen.

Das erweiterte Führungszeugnis: Welche Einträge sind enthalten?

1. Unterschied zum regulären Führungszeugnis

Im Gegensatz zum regulären Führungszeugnis, das nur bestimmte Verurteilungen enthält, beinhaltet das erweiterte Führungszeugnis alle Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Verurteilungen zu einer Jugendstrafe oder einer begrenzten Geldstrafe geführt haben.

2. Antragstellung und Bestätigung der Stelle

Um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, muss neben dem regulären Antragsprozess eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. In dieser Aufforderung bestätigt die Stelle, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Zeugnisses vorliegen. Selbständige können stattdessen eine Bescheinigung der antragstellenden Person vorlegen.

3. Automatische Tilgung von Einträgen

Einträge im erweiterten Führungszeugnis werden nach bestimmten Zeitabläufen automatisch wieder gelöscht. Die Dauer variiert zwischen 3 und 10 Jahren, abhängig von der Schwere der Straftat. Eine vorzeitige Löschung ist nicht möglich.

4. Regelmäßige Vorlage bei Arbeitgebern oder Behörden

Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen in regelmäßigen Abständen ihr erweitertes Führungszeugnis dem Arbeitgeber oder der Behörde vorlegen. Die Vorlagefrist liegt dabei zwischen 3 und 5 Jahren.

5. Gebühren

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben. Diese Gebühr ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Grundlagen des erweiterten Führungszeugnisses zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Beantragung und Vorlage erfüllt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizamts.

Welche Angaben enthält das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die für bestimmte Tätigkeiten relevant sind, bei denen Kontakt zu Minderjährigen besteht. Es werden alle Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit eingetragen, unabhängig von der Art der Strafe (Jugendstrafe oder begrenzte Geldstrafe). Im erweiterten Führungszeugnis finden sich keine Eintragungen zu minder schweren Delikten wie Diebstahl oder Betrug.

Welche Informationen sind im erweiterten Führungszeugnis enthalten?

– Name und Geburtsdatum des Inhabers
– Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Sexualstraftaten oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit
– Art der Strafe und Urteil
– Datum des Urteils und des Eintrags in das Führungszeugnis

Die genauen Eintragungen können je nach Fall variieren und hängen von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur auf Antrag ausgestellt wird und nicht automatisch jedem Betroffenen zugestellt wird.

Zusammenfassend enthält das erweiterte Führungszeugnis detaillierte Informationen über strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Arbeitgeber und Behörden können diese Informationen nutzen, um eine fundierte Entscheidung über die Eignung einer Person für bestimmte Tätigkeiten oder Positionen zu treffen. Es ist wichtig, dass jeder über seine Rechte und Pflichten in Bezug auf das erweiterte Führungszeugnis informiert ist, um mögliche Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn zu verstehen.