„Was benötigt man zum Ummelden? Erfahren Sie hier, welche Unterlagen und Schritte notwendig sind, um Ihren Wohnsitz umzumelden. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Vorgaben und erhalten Sie praktische Tipps für einen reibungslosen Ummeldeprozess.“
Welche Dokumente werden für die Ummeldung benötigt?
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union:
– Nationalpass
Für Ausländer*innen mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum:
– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für alle umziehenden Personen im Familienverband:
– Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
Formulare und Unterschriften:
– Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Meldepflichtigen
– Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil
Bescheinigungen und Nachweise:
– Wohnungsgeber-Bescheinigung über den tatsächlich vollzogenen Einzug (nicht vorab ausgestellt)
– Bescheinigung des Vermieters/der Vermieterin bei Einzug in ein Eigenheim (Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid)
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein für Fahrzeugbesitzer (ggf. inklusive Bericht über die gültige Hauptuntersuchung)
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben Pflichtfelder sind und von Ihnen ausgefüllt werden müssen.
Erforderliche Unterlagen für die Ummeldung
Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen und sich ummelden möchten, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Hier sind die erforderlichen Dokumente:
Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
- Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen.
Anmeldeformular mit Unterschrift der Meldepflichtigen
- Sie erhalten das Anmeldeformular in den Kundenzentren oder können es im Downloadservice herunterladen.
- Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche – Einverständniserklärung
- Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.
- Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.
Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug
- In der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss der tatsächlich vollzogene Einzug bestätigt werden.
- Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden.
- Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen.
Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Falls Sie in Ihr Eigenheim umziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein.
- Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen bei einer An- und Ummeldung erforderlich sind. Bei einer Abmeldung bzw. einem Auszug sind sie nicht notwendig. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Was Sie zur Ummeldung mitbringen müssen
Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
Um sich umzumelden, benötigen Sie die Ausweisdokumente aller Personen, die mit Ihnen umziehen. Dies gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für Ausländer.
Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Meldepflichtigen
Für die Ummeldung ist ein Anmeldeformular erforderlich. Dieses erhalten Sie entweder in den Kundenzentren oder können es im Downloadservice herunterladen. Wenn Sie persönlich zur Ummeldung kommen und nicht von einer bevollmächtigten Person vertreten werden, müssen Sie das Anmeldeformular nicht selbst ausfüllen. In diesem Fall übernimmt die Meldebehörde die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche – Einverständniserklärung
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.
Bescheinigung des/der Wohnungsgeber/in über den Einzug
Für die Ummeldung benötigen Sie eine Bescheinigung des Vermieters oder der Vermieterin über den tatsächlichen Einzug in die Wohnung. Diese Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung ausgestellt werden. Eine formlose E-Mail des Vermieters oder der Vermieterin wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt. Sie können den Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung in den Kundenzentren oder im Downloadservice erhalten.
Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
Wenn Sie in Ihr Eigenheim umziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, des Notarvertrags oder eines aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie bei der Ummeldung auch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein vorlegen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).
Bitte beachten Sie, dass alle Eingabefelder in den Formularen Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.
Checkliste: Dokumente für die Ummeldung
Ausweisdokumente:
– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum (für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass)
Anmeldeformular:
– Das Formular erhalten Sie in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche:
– Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.
– Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.
Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug:
– In der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss der tatsächlich vollzogene Einzug bestätigt werden.
– Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden.
– Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen.
– Eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde kann nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden.
– Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter „Downloads und Infos“ auf dieser Seite zum Herunterladen.
Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid:
– Diese Dokumente können anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen.
– Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein:
– Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir diese Fahrzeugpapiere.
– Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
– Um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns ummelden.
– Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass als Ausweisdokument.
– Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. Das Formular wird in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen angeboten. Alternativ können wir das Formular auch anhand Ihrer Angaben erstellen.
– Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Bei einem Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
– Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
– Unterschriebenes Anmeldeformular der/des Meldepflichtigen (falls nicht bereits durch eine bevollmächtigte Person erfolgt)
– Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Umzug von Kindern und Jugendlichen)
– Wohnungsgeber-Bescheinigung über den tatsächlich vollzogenen Einzug (innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen)
– Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (bei Einzug in ein Eigenheim)
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen)
– Letzter Bericht über die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, falls die Fahrzeugpapiere keinen Nachweis darüber enthalten
Bitte beachten Sie, dass im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum nicht anerkannt werden können. Der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss auch der/die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen.
Welche Papiere sind notwendig, um sich umzumelden?
Allgemeine Anforderungen
– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum für Ausländer*innen aus der Europäischen Union
– Ausweisdokumente aller umziehenden Personen im Familienverband
Anmeldeformular
– Das Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen ist erforderlich.
– Das Formular kann in den Kundenzentren abgeholt oder im Downloadservice heruntergeladen werden.
– Wenn die Ummeldung persönlich erfolgt und nicht durch eine bevollmächtigte Person, ist kein Anmeldeformular erforderlich. Die Meldebehörde erstellt das Formular anhand der Angaben.
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche
– Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.
– Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.
– Die „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ kann im Downloadservice gefunden werden.
Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug
– In der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss der tatsächlich vollzogene Einzug bestätigt werden.
– Vorab ausgestellte Bescheinigungen mit einem zukünftigen Einzugsdatum werden nicht anerkannt.
– Der*die Vermieter*in ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen.
– Der Mietvertrag allein reicht nicht aus und eine formlose Mail des*der Vermieters*in wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt.
– Ein Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung kann in den Kundenzentren oder im Downloadservice heruntergeladen werden.
Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
– Wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
– Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein.
– Falls Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, müssen Sie auch den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung vorlegen (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).
Zusammenfassend ist für eine Ummeldung in Deutschland Folgendes erforderlich: ein gültiger Ausweis oder Reisepass, die Wohnungsgeberbestätigung, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie gegebenenfalls weitere Dokumente wie eine Meldebescheinigung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Anforderungen bei der örtlichen Meldebehörde zu informieren.