Was kostet ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist eine wichtige Urkunde für verschiedene Zwecke. Doch was kostet es eigentlich? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Kosten eines Führungszeugnisses und welche Faktoren diese beeinflussen können.

Kosten für ein Führungszeugnis

Die Kosten für ein Führungszeugnis betragen 13,00 Euro. Diese Gebühr muss entweder bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz entrichtet werden. Bei der Online-Beantragung haben Sie die Möglichkeit, die Gebühr per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte zu bezahlen.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags erst nach Eingang der Gebühr erfolgen kann. Daher ist es wichtig, Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung beizufügen.

Wenn Sie das Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen, müssen Sie die Gebühr auf das Konto des Bundesamts für Justiz überweisen. Die Kontodaten lauten:

Bundesamt für Justiz
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/SWIFT: MARKDEF1370
Verwendungszweck: Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihr Vor- und Nachname

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Scheck nicht mehr möglich ist.

Für weitere Fragen zum Thema Überbeglaubigung und zur Apostille bzw. Endbeglaubigung können Sie sich in den häufig gestellten Fragen des Bundesamts für Justiz informieren.

Gebühren für das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Diese Gebühr muss bei der Antragstellung entrichtet werden. Bei einer Online-Beantragung kann die Gebühr per Giropay oder Kreditkarte beglichen werden.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann. Dazu gehören beispielsweise Personen, die Sozialleistungen erhalten oder sich in einer finanziellen Notlage befinden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Wenn Sie das Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen, müssen Sie die Gebühr auf das Konto des Bundesamts für Justiz überweisen. Die Kontodaten lauten:

Bundesamt für Justiz
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/SWIFT: MARKDEF1370

Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihr Aktenzeichen (falls vorhanden) sowie Ihren Vor- und Nachnamen an. Beachten Sie, dass die Zahlung per Scheck nicht mehr möglich ist.

Das Führungszeugnis wird erst nach Eingang der Gebühr erteilt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie einen Nachweis über die Zahlung Ihrem Antrag beifügen.

Preise für das polizeiliche Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Diese Gebühr muss entweder bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) entrichtet werden. Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr per Giropay oder Kreditkarte bezahlen.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr vor Ertelung des Führungszeugnisses eingegangen sein muss. Daher sollten Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung beifügen.

Wie viel kostet ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr kann entweder bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz entrichtet werden. Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht mehr per Scheck entrichtet werden kann. Das Führungszeugnis wird erst nach Eingang der Gebühr erteilt, daher sollten Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung beifügen.

Wenn Sie das Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen, müssen Sie die Gebühr auf das Konto des Bundesamts für Justiz überweisen. Die Kontodaten lauten:

Bundesamt für Justiz
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/SWIFT: MARKDEF1370
Verwendungszweck: Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihr Vor- und Nachname

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Fax- oder E-Mail-Anträgen nicht möglich ist. Der schriftliche Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten und Adresse enthalten und persönlich unterschrieben sein. Die Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein.

Für den Online-Antrag benötigen Sie neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software wie die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. Zur Überprüfung der Online-Ausweisfunktion können Sie die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ in der AusweisApp2 nutzen oder sich an Ihr zuständiges Bürgeramt wenden.

Bei der Antragstellung kann es notwendig sein, weitere Dokumente als Nachweis hochzuladen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen elektronischen Personalausweis vor dem 22. Juni 2012 besitzen oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person beantragen möchten.

Gebührenübersicht für das Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist mit dem Antrag bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten. Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen.

Gebührenbefreiung:
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Preisauskunft für das polizeiliche Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Diese Gebühr ist bei der Beantragung des Führungszeugnisses zu entrichten. Bei einer Online-Beantragung können Sie die Gebühr entweder per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen von der Erhebung der Gebühren für das Führungszeugnis abgesehen werden kann. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht per Scheck entrichtet werden kann. Die Zahlung muss auf das Konto des Bundesamts für Justiz überwiesen werden. Das Konto und weitere Informationen zur Überweisung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Nach Eingang der Gebühr wird das Führungszeugnis erteilt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über die Zahlung bei, damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für ein Führungszeugnis in Deutschland je nach Art und Verwendungszweck variieren. Für private Zwecke entstehen geringere Kosten als für berufliche oder behördliche Anlässe. Es ist ratsam, sich im Voraus über die genauen Gebühren bei der zuständigen Behörde zu informieren.