Sterbegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die im Falle eines Todesfalls an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Es dient dazu, die Kosten für Beerdigung und Bestattung zu decken. Erfahren Sie mehr über Sterbegeld und seine Bedeutung in diesem Artikel.
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1. Sterbegeld: Was es ist und wer Anspruch darauf hat
Das Sterbegeld war eine finanzielle Leistung, die bis Ende 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wurde. Es diente dazu, die Bestattungskosten zu decken und wurde an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitglieds oder familienversicherten Angehörigen ausgezahlt. Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr, und in der Regel tragen die Angehörigen selbst die Kosten für die Bestattung.
Einige Personengruppen haben jedoch noch Anspruch auf Sterbegeld. Dazu gehören unter anderem Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen das Sterbegeld oft Teil des Tarifvertrags ist. Auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld erhalten.
Wenn keine Ansprüche aus diesen Quellen bestehen oder die Höhe der Geldleistung nicht ausreicht, um eine Bestattung nach den eigenen Vorstellungen zu finanzieren, kann eine private Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Mit einer solchen Versicherung können Angehörige finanziell und organisatorisch entlastet werden.
Die Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind in der Regel einkommensteuerfrei und unterliegen meist auch keiner Erbschaftssteuer, sofern die Freibeträge ausreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das gesetzliche Sterbegeld nicht mit der Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung verwechselt werden sollte. Das gesetzliche Sterbegeld war eine staatliche Leistung, während es sich bei der Versicherungssumme um eine private Bestattungsvorsorge handelt.
Quelle:
– Bundesversorgungsgesetz (BVG), Stand: 05/23
– Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Stand: 05/2023
2. Sterbegeld in Deutschland: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick
Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Bis auf wenige Ausnahmen besteht derzeit kein Anspruch mehr auf Sterbegeld vom Staat. In der Regel übernehmen die Angehörigen bzw. Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person die gesamten Bestattungskosten.
Wichtig: Das gesetzliche Sterbegeld ist nicht mit der Versicherungssumme zu verwechseln, die eine Sterbegeldversicherung im Todesfall der versicherten Person auszahlt. Statt um eine gesetzliche Leistung handelt es sich dabei um eine private Bestattungsvorsorge, die Angehörige im Trauerfall entlasten soll. Mit der Auszahlung können Hinterbliebene Bestattungskosten (im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro ohne spätere Grabpflege) und andere Aufwendungen nach dem Ableben der versicherten Person finanzieren.
Seit 2004 haben nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf Sterbegeld. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen die Leistung oft Teil des Tarifvertrags ist.
Auch aus den folgenden Quellen können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld in unterschiedlicher Höhe beziehen:
– Bis Ende 2003 stand das gesetzliche Sterbegeld Hinterbliebenen von Krankenkassenmitgliedern und deren familienversicherten Angehörigen zu.
– Den Zuschuss zu den Bestattungskosten zahlte die Krankenkasse der verstorbenen Person an die Angehörigen aus. Zuletzt betrug das Sterbegeld pauschal.
– Hat die verstorbene Person bereits eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, kann die Witwe bzw. der Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente beantragen – ein sogenanntes Sterbevierteljahr.
– Angestellte in Deutschland sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Stirbt eine gesetzlich unfallversicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit, zahlt der zuständige Unfallversicherungsträger Sterbegeld an diejenigen Hinterbliebenen, die die Bestattungskosten getragen haben.
– Bei vielen privaten Unfallversicherungen ist es möglich, eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines versicherten Unfalls, zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen.
– Betriebliches Sterbegeld zahlen Arbeitgeber an die Angehörigen des verstorbenen Beschäftigten, wenn dies im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag festgelegt wurde.
– Angehörige von Beamtinnen und Beamten des Bundes erhalten Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienst- oder Anwärterbezüge der verstorbenen Person.
Wenn kein Anspruch auf Sterbegeld aus einer der oben genannten Quellen besteht oder die Höhe der Geldleistung nicht ausreicht, kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. In einer privaten Sterbegeldversicherung können Angehörige bereits zu Lebzeiten festlegen, wie eine würdevolle Bestattung nach ihren Vorstellungen aussehen soll. Die Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind in der Regel einkommensteuerfrei und unterliegen meist keiner Erbschaftssteuer.
Quelle: Bundesversorgungsgesetz (BVG), Stand: 05/23
Quelle: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Stand: 05/2023
3. Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung: Beantragung und Anspruch
Beantragung des Sterbegelds von der gesetzlichen Rentenversicherung
Um das Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen, muss die Witwe oder der Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners einen Antrag stellen. Der Antrag kann bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise die Sterbeurkunde und den Nachweis über die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, vorzulegen.
Anspruch auf Sterbegeld für Rentner:innen
Rentner:innen haben grundsätzlich Anspruch auf das Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings wird das Sterbegeld nur für die drei Monate nach dem Tod des Versicherten als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt. Die Höhe des Vorschusses entspricht der vollen Rente des Verstorbenen für diesen Zeitraum. Der Vorschuss wird dann auf die zukünftige Hinterbliebenenrente angerechnet.
Weitere Quellen für Sterbegeld unter bestimmten Voraussetzungen
Neben dem Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es weitere Quellen, aus denen Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld erhalten können:
– Beschäftigte im öffentlichen Dienst können unter Umständen Sterbegeld als Teil ihres Tarifvertrags erhalten.
– Hinterbliebene von Personen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert waren und infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind, können Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
– Bei privaten Unfallversicherungen kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, die im Falle des Todes der versicherten Person an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass das gesetzliche Sterbegeld zum 1. Januar 2004 abgeschafft wurde und es nur noch wenige Ausnahmen gibt, in denen ein Anspruch auf Sterbegeld besteht. In den meisten Fällen müssen die Angehörigen die Bestattungskosten selbst tragen.
4. Sterbegeld für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst: Höhe und Bedingungen
Höhe des Sterbegelds
Die Höhe des Sterbegelds für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst beträgt das Zweifache der Dienst- oder Anwärterbezüge der verstorbenen Person. Zusätzlich können noch offene Ansprüche entstehen, die im Sterbemonat fällig werden.
Bedingungen für den Anspruch auf Sterbegeld
Um einen Anspruch auf Sterbegeld zu haben, muss die verstorbene Person ein(e) Beamtin/Beamter oder Angestellte(r) im öffentlichen Dienst gewesen sein. Hinterbliebene können sich an die Versorgungsdienststelle oder letzte Dienststelle der verstorbenen Person wenden, um die Auszahlung des Sterbegelds zu beantragen.
Es gilt jedoch zu beachten, dass das Sterbegeld als Einkommen angesehen wird und daher Steuern darauf anfallen. Die genauen Regelungen bezüglich der Höhe und Bedingungen des Sterbegelds können je nach Bundesland variieren, da diese in den jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetzen festgelegt sind.
5. Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung: Wer bekommt es und wie hoch ist es?
Das Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung wird an diejenigen Hinterbliebenen gezahlt, die die Bestattungskosten getragen haben. Dazu gehören unter anderem Witwen oder Witwer, Kinder (auch Pflege- oder Stiefkinder), Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert die Angehörigen über das Sterbegeld und diese können dann ihre Ansprüche anmelden.
Die Höhe des Sterbegeldes beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Zusätzlich erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für die Überführung der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung. Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist in der Regel steuerfrei, allerdings kann unter Umständen Erbschaftssteuer anfallen.
6. Sterbegeld vom Staat: Gibt es noch Leistungen und wer hat Anspruch?
Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Bis auf wenige Ausnahmen besteht derzeit kein Anspruch mehr auf Sterbegeld vom Staat. In der Regel übernehmen die Angehörigen bzw. Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person die gesamten Bestattungskosten.
Wichtig: Das gesetzliche Sterbegeld ist nicht mit der Versicherungssumme zu verwechseln, die eine Sterbegeldversicherung im Todesfall der versicherten Person auszahlt. Statt um eine gesetzliche Leistung handelt es sich dabei um eine private Bestattungsvorsorge, die Angehörige im Trauerfall entlasten soll. Mit der Auszahlung können Hinterbliebene Bestattungskosten (im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro ohne spätere Grabpflege) und andere Aufwendungen nach dem Ableben der versicherten Person finanzieren.
Seit 2004 haben nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf Sterbegeld. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen die Leistung oft Teil des Tarifvertrags ist.
Auch aus den folgenden Quellen können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld in unterschiedlicher Höhe beziehen:
- Bis Ende 2003 stand das gesetzliche Sterbegeld Hinterbliebenen von Krankenkassenmitgliedern und deren familienversicherten Angehörigen zu. Den Zuschuss zu den Bestattungskosten zahlte die Krankenkasse der verstorbenen Person an die Angehörigen aus.
- Zuletzt betrug das Sterbegeld pauschal: Hat die verstorbene Person bereits eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, kann die Witwe bzw. der Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente beantragen – ein sogenanntes Sterbevierteljahr. In diesem Fall wird für die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe an die Witwe oder den Witwer als Einmalzahlung ausgezahlt. Der Vorschuss wird auf die zukünftige Hinterbliebenenrente angerechnet. Steuerliche Abzüge gibt es nicht. Anspruch auf Leistungen aus dem Sterbevierteljahr haben Witwer oder Witwen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr.
- Angestellte in Deutschland sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Angenommen, eine gesetzlich unfallversicherte Person stirbt infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit. Dann zahlt der zuständige Unfallversicherungsträger Sterbegeld an diejenigen Hinterbliebenen, die die Bestattungskosten getragen haben. Das können zum Beispiel Witwe oder Witwer, Kinder (auch: Pflege- oder Stiefkinder), Enkel:innen, Geschwister, frühere Ehegatten oder Lebenspartnerinnen der verstorbenen Person sein. Die Angehörigen müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Sie werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert, damit sie anschließend ihre Ansprüche anmelden können. Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße (Rechtsgrundlage: § 64 SGB VII). Ist die Person nicht am Ort der ständigen Familienwohnung gestorben, erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung. Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Rahmen der Einkommenssteuer in der Regel steuerfrei. Unter Umständen kann aber Erbschaftssteuer anfallen.
- Bei vielen privaten Unfallversicherungen ist es möglich, eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines versicherten Unfalls (z. B. in Haushalt oder Freizeit), zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Bezugsberechtigt können die gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben oder namentlich im Vertrag genannte Personen sein. Die Todesfallleistung beantragen Bezugsberechtigte bei der privaten Unfallversicherung des oder der Verstorbenen. Die Höhe der Todesfallleistung kann die versicherte Person individuell festlegen. Je nach Versicherungsgesellschaft ist meist ein Betrag zwischen mehreren Tausend und bis zu 100.000 Euro wählbar.
- Betriebliches Sterbegeld zahlen Arbeitgeber an die Angehörigen des oder der verstorbenen Beschäftigten. Allerdings nur, wenn das im Arbeitsvertrag geregelt ist oder, wenn für das jeweilige Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder sonstige Rahmenregelung gilt, in der die Zahlung von Sterbegeld festgelegt wurde. Die Höhe des Sterbegeldes kann je nach Vereinbarung unterschiedlich ausfallen. Teilweise zahlen Betriebe das Gehalt der verstorbenen Person posthum mehrere Monate als Sterbegeld weiter. Auch eine einmalige Zahlung als Bestattungskostenzuschuss ist möglich.
Quelle: Bundesversorgungsgesetz (BVG), Stand: 05/23
Quelle: Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), Stand: 05/2023
Sterbegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die im Falle eines Todes gezahlt wird. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung, die den Hinterbliebenen hilft, die Kosten für Bestattung und Beerdigung zu decken. Sterbegeld kann eine wichtige Absicherung sein, um die Angehörigen in einer schwierigen Zeit zu entlasten und ihnen finanziellen Spielraum zu geben. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen.