Was ist Schonvermögen? – Ausnahmen und Freibeträge erklärt

Was ist Schonvermögen? Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Vermögenswerte als Schonvermögen gelten und somit im Falle von Sozialleistungen geschützt sind. Wir erklären Ihnen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und geben Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen, um von einem Schonvermögen profitieren zu können. Lesen Sie weiter, um mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf Schonvermögen zu erfahren.

1. Was ist Schonvermögen und welche Ausnahmen gibt es?

1. Was ist Schonvermögen und welche Ausnahmen gibt es?

Das Schonvermögen bezieht sich auf Vermögenswerte, die Bürger nicht aufbrauchen müssen, um Sozialleistungen zu erhalten oder um den Elternunterhalt zu zahlen. Sozialhilfeempfänger müssen zunächst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Altersvorsorge, eine Grundausstattung an Hausrat oder einen Sparbetrag bis zu 5.000 Euro.

Ausnahmen im Sozialrecht:

– Altersvorsorge: Die Altersvorsorge wird nicht als Vermögen angerechnet.
– Grundausstattung an Hausrat: Eine bestimmte Menge an Hausrat wird als Schonvermögen angesehen und muss nicht aufgebraucht werden.
– Sparbetrag bis 5.000 Euro: Ein bestimmter Betrag bis zu 5.000 Euro darf als Schonvermögen gespart werden.

Ausnahmen im Unterhaltsrecht:

Im Unterhaltsrecht stellt das Schonvermögen den Selbstbehalt dar, der einer unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, um selbst nicht bedürftig zu werden. Die Höhe des Schonvermögens hängt von der jeweiligen Leistung ab.

Diese Ausnahmen gelten sowohl für Empfänger von Sozialleistungen als auch für Personen, die zur Zahlung des Elternunterhalts verpflichtet sind.

2. Schonvermögen: Welche Vermögenswerte müssen Sozialhilfeempfänger nicht antasten?

2. Schonvermögen: Welche Vermögenswerte müssen Sozialhilfeempfänger nicht antasten?

Ausnahmen vom Vermögensaufbrauch bei Sozialhilfeempfängern

Sozialhilfeempfänger müssen in der Regel ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen bestimmte Vermögenswerte nicht angetastet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Altersvorsorge, eine Grundausstattung an Hausrat oder ein Sparbetrag bis zu 5.000 Euro.

Freibeträge für ALG II Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können pro Lebensjahr einen altersbedingten Freibetrag in Höhe von 150 Euro und einen Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 750 Euro als Schonvermögen ansetzen. Das bedeutet, dass sie über diese Beträge hinausgehendes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie ALG II Leistungen erhalten.

Schonvermögen im Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht stellt das Schonvermögen den Selbstbehalt dar, der einer unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, um selbst nicht bedürftig zu werden. Die Höhe des Schonvermögens hängt von der jeweiligen Leistung ab.

– Im Sozialrecht bezeichnet das Schonvermögen diejenigen Vermögensgegenstände, die ein Leistungsempfänger nicht einsetzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
– Im Unterhaltsrecht dagegen stellt das Schonvermögen den Selbstbehalt dar, der einer unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, um selbst nicht bedürftig zu werden.

Beispiele für Schonvermögen

Einige Beispiele für Vermögenswerte, die nicht angetastet werden müssen:

– Altersvorsorge
– Grundausstattung an Hausrat
– Sparbetrag bis 5.000 Euro

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es je nach individueller Situation Unterschiede geben kann. Es wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen zum Schonvermögen an einen Fachexperten oder eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden.

3. Altersbedingter Freibetrag und Altersvorsorgefreibetrag als Schonvermögen bei ALG II

3. Altersbedingter Freibetrag und Altersvorsorgefreibetrag als Schonvermögen bei ALG II

Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) können einen altersbedingten Freibetrag und einen Altersvorsorgefreibetrag als Schonvermögen geltend machen. Der altersbedingte Freibetrag beträgt pro Lebensjahr 150 Euro, während der Altersvorsorgefreibetrag pro Lebensjahr 750 Euro beträgt.

Das bedeutet, dass eine Person, die ALG II bezieht und beispielsweise 50 Jahre alt ist, ein Schonvermögen von maximal 7.500 Euro (150 Euro x 50) haben darf. Für die Alterssicherung liegt der Betrag bei 37.500 Euro (750 Euro x 50).

Es ist wichtig zu beachten, dass vorhandene Vermögenswerte den ALG-II-Satz verringern oder sogar dazu führen können, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes II eingestellt wird. Zu diesen Vermögenswerten zählen neben dem Bankguthaben auch Aktien, Fahrzeuge, Bausparverträge und Lebensversicherungen.

Darüber hinaus gibt es eine Einschränkung bezüglich des Altersvorsorgefreibetrags. Leistungsbezieher dürfen erst als Rentner über das entsprechende Vermögen verfügen. In einigen Fällen kann es daher notwendig sein, einen bestehenden Versicherungsvertrag anzupassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen sich auf das Schonvermögen bei ALG II beziehen und nicht auf andere Leistungen wie Sozialhilfe oder Elternunterhalt. Die Höhe des Schonvermögens kann je nach Leistung unterschiedlich sein.

4. Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern: Schonvermögen und neue Regelungen

Das Schonvermögen ist im Sozial- und Unterhaltsrecht von Bedeutung. Im Sozialrecht bezeichnet der Begriff diejenigen Vermögensgegenstände, die ein Leistungsempfänger nicht einsetzen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Unterhaltsrecht stellt das Schonvermögen dagegen den Selbstbehalt dar, der einer unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, um selbst nicht bedürftig zu werden.

Wie hoch der entsprechende Betrag ausfällt, hängt von der jeweiligen Leistung ab. Sozialhilfeempfänger müssen erst ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen wie die Altersvorsorge, eine Grundausstattung an Hausrat oder einen Sparbetrag bis 5.000 Euro.

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können pro Lebensjahr einen altersbedingten Freibetrag in Höhe von 150 Euro und einen Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 750 Euro als Schonvermögen ansetzen.

Seit 2020 müssen Kinder nur noch dann Unterhalt für einen pflegebedürftigen Elternteil zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Gemäß Paragraph 90 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB 12) müssen Verbraucher grundsätzlich ihr eigenes Vermögen vollständig aufbrauchen, bevor sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie beispielsweise die Altersvorsorge oder kleine Barbeträge und sonstige Geldwerte. Das Schonvermögen darf in diesem Fall 5.000 Euro nicht überschreiten und erhöht sich um 500 Euro pro weitere vom Leistungsempfänger versorgte Person.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt es keinen exakten Betrag für das Schonvermögen festgelegt. Stattdessen gilt ein altersabhängiger Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr und ein Altersvorsorgefreibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Beispielsweise darf eine 50 Jahre alte Person, die ALG II bezieht, maximal über Rücklagen von 7.500 Euro (150 Euro x 50) verfügen. Für die Alterssicherung ergibt sich ein Betrag von 37.500 Euro (750 Euro x 50). Vorhandene Vermögenswerte können den ALG-II-Satz verringern oder sogar zur Einstellung der Zahlung führen.

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese nicht selbst dazu in der Lage sind. Wenn ein Elternteil in einem Pflegeheim wohnt, entstehen Kosten, die durch Rente und Pflegeversicherung nicht vollständig gedeckt sind. Ein Eigenanteil ist erforderlich, der schnell die Rücklagen aufzehren kann. Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten, aber unter bestimmten Bedingungen holt sich die Behörde das Geld von den Kindern zurück.

Die Berechnung des Schonvermögens war bisher recht komplex und wurde von Sozialgerichten festgelegt, wobei das Einkommen, selbst bewohnte Immobilien und eine angemessene Altersversorgung berücksichtigt wurden. Um die Bestimmungen zum Elternunterhalt zu vereinfachen, einigte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag von 2018 auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Seit Anfang 2020 müssen nur noch Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden. Das Einkommen umfasst neben dem Gehalt auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder dem Handel mit Aktien. Vorhandene Vermögenswerte wie Immobilien oder das Gehalt des Ehepartners werden nicht berücksichtigt.

Eheleute, die für die Pflegekosten ihres Partners aufkommen müssen, haben ein Schonvermögen von lediglich 5.000 Euro pro Person. Für ein Ehepaar ergibt sich somit ein anrechnungsfreier Betrag von 10.000 Euro. Der Gesetzgeber begründet dies mit der besonderen gegenseitigen Einstandspflicht einer Ehe oder gleichgestellten Partnerschaft, bei der gegebenenfalls auch Vermögenswerte eingesetzt werden müssen.

5. Ehepartner und Schonvermögen: Was gilt bei der Zahlung von Pflegekosten?

Schonvermögen im Sozial- und Unterhaltsrecht

Im Sozialrecht bezieht sich der Begriff Schonvermögen auf Vermögenswerte, die ein Leistungsempfänger nicht aufbrauchen muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Unterhaltsrecht dagegen stellt das Schonvermögen den Selbstbehalt dar, der einer unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, um selbst nicht bedürftig zu werden. Die Höhe des Schonvermögens hängt von der jeweiligen Leistung ab.

Schonvermögen für Sozialhilfeempfänger und ALG II-Empfänger

Sozialhilfeempfänger müssen in der Regel ihr Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen wie die Altersvorsorge, eine Grundausstattung an Hausrat oder einen Sparbetrag bis zu 5.000 Euro. ALG II-Empfänger können pro Lebensjahr einen altersbedingten Freibetrag von 150 Euro und einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 Euro als Schonvermögen ansetzen.

Pflegekosten und Unterhaltspflicht der Kinder

Kinder müssen nur dann Unterhalt für einen pflegebedürftigen Elternteil zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Nach dem zwölften Sozialgesetzbuch müssen Verbraucher in der Regel ihr eigenes Vermögen vollständig aufbrauchen, bevor sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Es gibt jedoch Ausnahmen wie kleine Barbeträge und sonstige Geldwerte. Das Schonvermögen darf in diesem Fall 5.000 Euro nicht überschreiten und erhöht sich um 500 Euro für jede weitere vom Leistungsempfänger versorgte Person.

Vermögenswerte bei ALG II-Bezug

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt es keinen festgelegten Betrag für das Schonvermögen. Stattdessen gibt es einen altersabhängigen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr und einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Beispielsweise darf eine 50 Jahre alte Person, die ALG II bezieht, maximal über Rücklagen von 7.500 Euro (150 Euro x 50) verfügen.

Zahlung von Pflegekosten durch Kinder

Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese nicht selbst dazu in der Lage sind. Wenn ein Elternteil in einem Pflegeheim lebt, übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten. Unter bestimmten Bedingungen holt sich die Behörde das Geld jedoch von den Kindern zurück. Die Berechnung des Schonvermögens war bisher komplex, aber mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz aus dem Jahr 2020 müssen nur noch Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden. Das Einkommen umfasst neben dem Gehalt auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder dem Handel mit Aktien. Vermögenswerte wie Immobilien und das Gehalt des Ehepartners werden nicht berücksichtigt. Bei Ehepaaren liegt das Schonvermögen bei 5.000 Euro pro Person, sodass sich ein anrechnungsfreier Betrag von 10.000 Euro ergibt.

6. TÜV-geprüfter Ratenkredit-Vergleich und Preis-Champion: Verivox als vertrauenswürdiges Vergleichsportal

6. TÜV-geprüfter Ratenkredit-Vergleich und Preis-Champion: Verivox als vertrauenswürdiges Vergleichsportal

Verivox ist ein vertrauenswürdiges Vergleichsportal, das regelmäßig vom TÜV Saarland geprüft wird. Das TÜV-Siegel bestätigt, dass der Ratenkredit-Vergleich von Verivox höchsten Qualitätsansprüchen genügt und für Verbraucher einfach und sicher nutzbar ist. Bei der letzten Untersuchung wurden besonders die verbraucherfreundlichen Nutzungsbedingungen, die sichere Datenübermittlung sowie die nachvollziehbaren Filter- und Sortierkriterien positiv bewertet. Zudem nehmen eine hohe Anzahl von Anbietern am Vergleich teil.

Verivox wurde bereits zum fünften Mal in Folge mit dem Titel „Preis-Champion in Gold“ ausgezeichnet. Dieser Titel wird von der Tageszeitung DIE WELT und der Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue vergeben. In einer breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung erhielt Verivox rund 1 Million Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen. Damit ist Verivox auch im Jahr 2022 das führende Vergleichsportal.

Als Vergleichsportal ermöglicht Verivox Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenlos Tarife und Produkte in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Versicherungen und Finanzen zu vergleichen. Dabei legt Verivox größte Sorgfalt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen. Allerdings kann keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der Anbieter übernommen werden.

Zusammenfassend kann das Schonvermögen als eine finanzielle Reserve oder Rücklage betrachtet werden, die bestimmte Personen vor dem Verlust staatlicher Unterstützung schützt. Es dient dazu, den Lebensunterhalt zu sichern und unvorhergesehene Ausgaben zu bewältigen. Das Schonvermögen variiert je nach individuellen Umständen und wird vom Staat festgelegt. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Richtlinien und Grenzen des Schonvermögens zu informieren, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.