Eine Zahnkrone ist eine zahnärztliche Behandlungsmethode, bei der ein künstlicher Zahnersatz auf einen beschädigten oder geschwächten Zahn gesetzt wird. Diese Prozedur dient dazu, den betroffenen Zahn zu stärken und sein Aussehen zu verbessern. Sie ist eine effektive Lösung für Patienten, die ihre natürlichen Zähne erhalten möchten und gleichzeitig ästhetisch ansprechende Ergebnisse erzielen möchten.
Was ist eine Zahnkrone und welche Funktion hat sie?
Eine Zahnkrone ist ein Zahnersatz, der verwendet wird, um einen verletzten oder fehlenden Zahn zu ersetzen. Sie wird auf den verbleibenden Teil des geschädigten Zahns angebracht und dient dazu, die ursprüngliche Form des Zahnes wiederherzustellen. Eine Krone kann entweder auf der natürlichen Zahnwurzel oder auf einer künstlichen Zahnwurzel befestigt werden.
Die Hauptfunktion einer Zahnkrone besteht darin, den natürlichen Zahn zu erhalten und seine Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Sie schützt den beschädigten Zahn vor weiteren Schäden und ermöglicht es dem Patienten, normal zu essen und zu sprechen.
Es gibt verschiedene Arten von Kronen, je nach Material, Größe und Ausdehnung des Zahndefekts sowie der Art der Verankerung am Zahn. Die Wahl der richtigen Krone hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Belastungsgrad und der Ästhetik.
Insgesamt ist die Versorgung mit einer Zahnkrone eine häufig durchgeführte Behandlung beim Zahnarzt. Die Kosten für eine Krone werden in der Regel nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, so dass Patienten einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten abzudecken.
Arten, Materialien und Kosten von Zahnkronen
Zahnkronen können je nach Funktion, Größe und Ausdehnung, verwendeten Material und Art der Verankerung am Zahn unterschieden werden.
Einteilung der Zahnkronen nach der Größe und Ausdehnung:
– Ersatzkrone: Wird verwendet, um eine stark geschädigte natürliche Zahnkrone zu ersetzen.
– Schutzkrone: Schützt das darunterliegende weiche Zahnbein (Dentin), wenn der harte Zahnschmelz verloren gegangen ist.
– Verankerungskrone: Dient vornehmlich zur Verankerung von Zahnersatz.
– Teilkrone: Deckt nur die geschädigte Kaufläche ab und eignet sich, wenn eine Vollkrone noch nicht angebracht werden muss.
– Vollkrone: Deckt die gesamte Zahnkrone des Zahnes ab und bildet dabei den natürlichen Zahn so gut wie möglich nach.
Einteilung der Zahnkronen nach dem verwendeten Material:
– Metallkrone: Besteht aus Metalllegierungen wie Gold oder Edelmetallen.
– Verblendkrone: Besteht aus Metall und ist teilweise oder ganz mit einer zahnfarbenen Schicht aus Keramik oder Kunststoff überzogen.
– Keramikkronen: Bestehen komplett aus Keramik und sind kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheiden.
Einteilung der Zahnkronen nach der Art der Verankerung am Zahn:
– Medizinischer Zement wird bei Metallkronen und Verblendkronen verwendet.
– Kunststoffkleber wird bei Keramikkronen verwendet.
– Stiftzahn: Wird eingesetzt, wenn der Zahnstumpf nicht genug Halt für die Krone bietet. Der Stift besteht aus Metall oder Glasfaser und wird mit einem speziellen Kunststoff befestigt.
Die Kosten für Zahnkronen sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem verwendeten Material, der Größe des Zahndefekts und der Stelle, an der der Zahn beschädigt ist. Generell liegt der Eigenanteil für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 Euro. Eine Teil-Keramik-Krone kostet etwa 400 bis 600 Euro, während eine Goldkrone einen Eigenanteil von 500 bis 700 Euro erfordert. Für eine Vollkeramikkrone muss man mit einem Eigenanteil von 700 bis 1.000 Euro rechnen.
Es ist empfehlenswert, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um sich vor hohen Zuzahlungen zu schützen. Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 erstattet beispielsweise bis zu 100 % der finanziellen Eigenbeteiligungen bei einer Zahnkronen-Behandlung.
Quelle: https://www.deutsche-familienversicherung.de/zahnschutz/zahnersatz/zahnkrone
Kosten für Zahnkronen: Eigenanteil und Härtefall-Regelung
Die Kosten für Zahnkronen können je nach Art der Krone und dem verwendeten Material variieren. Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur einen Teil der Kosten, etwa 50 Prozent. Der Restbetrag muss vom Patienten selbst getragen werden.
Der Eigenanteil kann je nach Art der Krone und dem gewählten Material zwischen 300 und 1.000 Euro liegen. Eine Krone aus Edelmetall hat in der Regel einen Eigenanteil von 500 bis 700 Euro, während eine Vollkeramikkrone mit einem Eigenanteil von 700 bis 1.000 Euro besonders teuer ist.
Es gibt jedoch eine Härtefall-Regelung, bei der die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die vollen Kosten für die Zahnkrone übernehmen kann. Diese Regelung greift beispielsweise bei finanzieller Notlage oder schwerwiegenden medizinischen Gründen.
Um sich vor hohen Zuzahlungen zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Mit einer solchen Versicherung können die Kosten für Zahnkronen komplett abgedeckt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Kosten nur Richtwerte sind und individuell variieren können. Es empfiehlt sich daher, vorab ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt einzuholen.
Einteilung der Zahnkronen nach Größe, Material und Verankerung
Eine Einteilung der Zahnkronen nach ihrer Größe und Ausdehnung kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Dazu gehören:
– Vollkrone: Eine Vollkrone deckt die gesamte Zahnkrone des Zahnes ab und bildet dabei so gut wie möglich den natürlichen Zahn ab.
– Teilkrone: Eine Teilkrone deckt nur die geschädigte Kaufläche des Zahnes ab. Sie ist sinnvoll, wenn eine Vollkrone noch nicht angebracht werden muss, da so viel gesunde Zahnsubstanz erhalten bleibt.
Die Wahl des Materials für eine Zahnkrone hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Belastungsgrad und der Ästhetik ab. Folgende Materialien werden häufig verwendet:
– Metallkrone: Eine Metallkrone besteht aus einer Metalllegierung (z.B. Gold, Silber oder Titan) und zeichnet sich durch ihre hohe Stabilität aus.
– Verblendkrone: Diese Krone besteht aus Metall, wird aber teilweise oder ganz mit einer zahnfarbenen Schicht (Keramik oder Kunststoff) überzogen, um eine ästhetischere Optik zu erzielen.
– Keramikkrone: Eine Keramikkrone besteht vollständig aus Keramik und ist aufgrund ihrer natürlichen Farbe besonders unauffällig im Gebiss.
– Kunststoffkrone: Diese Krone besteht komplett aus Kunststoff und wird meist als provisorischer Zahnersatz verwendet.
Die Art der Verankerung einer Zahnkrone am natürlichen Zahn kann ebenfalls unterschiedlich sein. Hierzu gehören:
– Ersatzkrone: Diese Krone wird verwendet, um eine große Zahnschädigung zu ersetzen und die natürliche Zahnkrone wiederherzustellen.
– Schutzkrone: Eine Schutzkrone wird eingesetzt, um das darunter freiliegende, weiche Zahnbein (Dentin) zu schützen, wenn der harte Zahnschmelz verloren gegangen ist.
– Verankerungskrone: Diese Krone dient vornehmlich der Verankerung von Zahnersatz wie beispielsweise einer Zahnprothese.
Es ist wichtig, dass der Zahnarzt die richtige Art der Zahnkrone entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Patienten auswählt.
Zahnersatz: Was übernimmt die GKV bei einer Zahnkronen-Behandlung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt bei einer Zahnkronen-Behandlung in der Regel nicht die vollständigen Kosten. Versicherte müssen einen Teil der Kosten selbst tragen, der in der Regel rund 50 Prozent beträgt. Die genaue Höhe des Eigenanteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem verwendeten Material und der Art der Krone.
Für eine Zahnkrone, die nicht aus Edelmetall besteht, liegt der Eigenanteil in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Bei einer Teil-Keramik-Krone können die Kosten zwischen 400 und 600 Euro liegen. Eine Goldkrone kann einen Eigenanteil von 500 bis 700 Euro verursachen. Besonders teuer wird es bei einer Vollkeramikkrone, hier kann der Eigenanteil zwischen 700 und 1.000 Euro liegen.
Es ist zu beachten, dass diese Angaben nur ungefähre Richtwerte sind und die tatsächlichen Kosten je nach individuellem Fall variieren können. Um sich vor hohen Zuzahlungen zu schützen, empfiehlt es sich daher, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 ist eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, die bis zu 100 Prozent der finanziellen Eigenbeteiligungen bei einer Zahnkronen-Behandlung erstattet. Diese Versicherung wurde von Stiftung Warentest Finanztest mit der Bestnote „SEHR GUT“ ausgezeichnet.
Wiedereinsetzen einer ausgefallenen Zahnkrone: Möglichkeiten und Vorgehen
Wenn eine Zahnkrone herausfällt oder verloren geht, ist es wichtig, schnell zu handeln, um weitere Schäden am betroffenen Zahn zu vermeiden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine ausgefallene Zahnkrone wieder einzusetzen.
1. Sofortiges Wiedereinsetzen: Wenn die Zahnkrone noch intakt ist und keine Schäden aufweist, kann sie in der Regel sofort wieder eingesetzt werden. Dafür muss der Patient den Zahnarzt aufsuchen, der die Krone mit einem speziellen Kleber wieder befestigt.
2. Neuanfertigung der Krone: Ist die Zahnkrone beschädigt oder nicht mehr vorhanden, muss eine neue Krone angefertigt werden. Dafür nimmt der Zahnarzt einen Abdruck des Zahns und schickt ihn an ein zahntechnisches Labor. Dort wird eine neue Krone hergestellt, die dann beim nächsten Termin beim Zahnarzt eingesetzt wird.
3. Temporäre Lösungen: Falls kein sofortiger Termin beim Zahnarzt möglich ist oder die Krone nicht mehr verwendbar ist, können temporäre Lösungen wie provisorische Kronen oder Füllungen verwendet werden. Diese dienen dazu, den betroffenen Zahn vor weiteren Schäden zu schützen und das Aussehen des Gebisses vorübergehend wiederherzustellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Wiedereinsetzen einer ausgefallenen Zahnkrone nur von einem erfahrenen Zahnarzt durchgeführt werden sollte. Der Arzt überprüft den Zustand des Zahns und der Krone, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Zudem sollte der Patient regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt wahrnehmen, um die langfristige Stabilität der Krone zu gewährleisten.
Insgesamt ist es ratsam, bei einer ausgefallenen Zahnkrone schnell zu handeln und den Zahnarzt aufzusuchen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Zusammenfassend ist eine Zahnkrone eine restaurative Behandlungsmethode, bei der ein künstlicher Zahnersatz auf den beschädigten oder abgebrochenen Zahn angebracht wird. Sie bietet sowohl ästhetische als auch funktionelle Vorteile und kann dazu beitragen, die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Es ist wichtig, dass eine Zahnkrone von einem erfahrenen Zahnarzt eingesetzt wird, um optimale Ergebnisse zu erzielen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.