Ein Überbein, auch Ganglion genannt, ist eine gutartige Schwellung, die meist an Gelenken oder Sehnen auftaucht. Es handelt sich um eine mit Flüssigkeit gefüllte Zyste, die beim Bewegen des betroffenen Bereichs oft schmerzhaft sein kann. Erfahren Sie mehr über die Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten dieser häufigen Erkrankung.
Ursachen und Symptome eines Überbeins:
Ein Überbein, auch als Ganglion bezeichnet, entsteht in der Regel durch eine Schwachstelle, Verletzung, Abnutzung oder Reizung von Gelenken, Sehnen oder Nervenscheiden. Es ist eine langsam wachsende, kugelförmige Zyste, die mit einer gelatineartigen Flüssigkeit gefüllt ist. Überbeine treten am häufigsten an der Hand, den Fingern oder am Hand- und Fußgelenk auf.
Die Symptome eines Überbeins können je nach Lage und Größe variieren. In den meisten Fällen verursacht das Überbein jedoch keine Beschwerden und wird nur als unästhetisch wahrgenommen. Einige Menschen können jedoch Schmerzen verspüren, insbesondere bei Bewegungen oder Druck auf das betroffene Gebiet. In seltenen Fällen kann ein Überbein die Beweglichkeit von Gelenken einschränken oder durch Druck auf Nerven zu Gefühlsstörungen, Nervenschmerzen und Lähmungserscheinungen führen.
Um die Diagnose eines Überbeins zu stellen, kann die Ärztin/der Arzt das betroffene Gebiet abtasten und mit Licht durchleuchten. Ganglien sind lichtdurchlässig aufgrund ihrer Flüssigkeitsfüllung. Eine Ultraschalluntersuchung kann ebenfalls durchgeführt werden, um das Überbein genauer zu untersuchen. Bei unklaren Untersuchungsergebnissen oder Verdacht auf einen soliden Tumor kann eine Magnetresonanztomographie (MRT) erforderlich sein.
Die Behandlung eines Überbeins erfolgt nur dann, wenn es Beschwerden verursacht. In einigen Fällen kann die Flüssigkeit des Überbeins mit einer Injektionsnadel abgesaugt werden. Diese Methode hat jedoch eine hohe Rückfallrate von über 50 Prozent. Wenn das Absaugen der Flüssigkeit nicht erfolgreich ist oder starke Beschwerden bestehen, kann eine chirurgische Entfernung des Überbeins notwendig sein. Dieser Eingriff kann über einen Hautschnitt oder arthroskopisch erfolgen.
Bei Fragen und Beschwerden können Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt wenden, die/der Sie bei Bedarf an eine Fachärztin/einen Facharzt für Orthopädie, Handchirurgie oder Chirurgie überweisen kann. Die Kosten für Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden in der Regel von den Krankenversicherungsträgern übernommen, es können jedoch Selbstbehalte oder Bewilligungen erforderlich sein.
Quelle: Gesundheit.gv.at
Diagnose eines Überbeins:
Die Diagnose eines Ganglions kann auf verschiedene Weise gestellt werden. Die Ärztin/der Arzt wird zunächst eine klinische Untersuchung durchführen, bei der sie/er das Ganglion abtastet und seine Größe, Form und Konsistenz beurteilt. Bei Bewegungen des betroffenen Gelenks kann das Ganglion sichtbar oder tastbar hervortreten.
Um die Diagnose zu bestätigen und andere mögliche Ursachen auszuschließen, kann eine radiologische Untersuchung wie eine Röntgenaufnahme oder ein Ultraschall durchgeführt werden. Diese können helfen, die genaue Lage des Ganglions festzustellen und festzustellen, ob es mit anderen Strukturen verbunden ist.
In einigen Fällen kann auch eine Magnetresonanztomographie (MRT) erforderlich sein, insbesondere wenn das Ganglion tiefer im Gewebe liegt oder sich in der Nähe von Nerven oder Blutgefäßen befindet. Eine MRT kann detaillierte Bilder des betroffenen Bereichs liefern und helfen, die Größe und Struktur des Ganglions zu bestimmen.
Die Diagnose eines Ganglions basiert in erster Linie auf den klinischen Symptomen und den Ergebnissen der körperlichen Untersuchung. In seltenen Fällen kann jedoch eine Biopsie erforderlich sein, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um ein gutartiges Ganglion handelt.
Es ist wichtig, dass Sie bei Verdacht auf ein Ganglion einen Arzt aufsuchen, um eine genaue Diagnose und angemessene Behandlung zu erhalten.
Behandlungsmöglichkeiten bei einem Überbein:
Ein Überbein, auch bekannt als Ganglion, kann behandelt werden, wenn es Beschwerden verursacht. Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten für ein Überbein:
Konservative Behandlung:
– Ruhigstellung: Bei Bewegungsschmerzen kann eine kurzfristige Fixierung mit einem stabilisierenden Verband erfolgen. Eine lang andauernde Fixierung sollte vermieden werden, um die Muskulatur nicht zu schwächen.
– Absaugen der Flüssigkeit: Die Ärztin/der Arzt kann die Flüssigkeit des Ganglions mit einer Injektionsnadel absaugen. Allerdings bildet sich über 50 Prozent der Ganglien innerhalb eines Jahres nach diesem Eingriff erneut aus.
Chirurgische Behandlung:
– Entfernung des Ganglions: Wenn das Absaugen der Zystenflüssigkeit nicht erfolgreich ist oder starke Beschwerden bestehen, kann eine chirurgische Entfernung des Überbeins durchgeführt werden. Dieser Eingriff kann über einen Hautschnitt oder arthroskopisch (mittels Knopflochtechnik) erfolgen. Die Rezidivrate ist bei beiden Techniken gleich hoch, aber Komplikationen treten bei arthroskopischen Eingriffen seltener auf und das ästhetische Ergebnis sowie die Wundheilung sind besser.
– Behandlung intraossärer Ganglien: Die Behandlung von Ganglien im Knochengewebe ist komplexer. Nach der Entfernung eines intraossären Ganglions kann der Hohlraum mit Knochengewebe ausgefüllt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass zehn Prozent der Ganglien sich nach einer chirurgischen Behandlung erneut ausbilden können. Daher ist eine regelmäßige Nachsorge und gegebenenfalls weitere Behandlung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und die individuelle Behandlung je nach Situation und Schweregrad des Überbeins variieren kann. Es wird empfohlen, einen Facharzt für Orthopädie oder Handchirurgie aufzusuchen, um eine genaue Diagnose und geeignete Behandlungsoptionen zu erhalten.
Anlaufstellen für Betroffene:
1. Hausärztin/Hausarzt:
Der erste Ansprechpartner bei Beschwerden im Zusammenhang mit einem Ganglion ist in der Regel die Hausärztin/der Hausarzt. Sie/Er kann eine Erstuntersuchung durchführen und Überweisungen für weiterführende Untersuchungen oder zu Fachärzten ausstellen.
2. Fachärztin/Facharzt für Orthopädie, Handchirurgie bzw. Chirurgie:
Wenn eine weiterführende Diagnostik oder eine spezialisierte Behandlung erforderlich ist, kann eine Überweisung zu einer Fachärztin/einem Facharzt für Orthopädie, Handchirurgie oder Chirurgie erfolgen. Diese Ärzte haben spezifisches Wissen und Erfahrung im Umgang mit Ganglien.
3. Ambulanz oder Arztpraxis:
Eine Abklärung kann auch direkt in einer Ambulanz oder Arztpraxis einer Fachärztin/eines Facharztes für Orthopädie, Handchirurgie oder Chirurgie erfolgen. Dort stehen ebenfalls erfahrene Ärzte zur Verfügung, um eine Diagnose zu stellen und eine geeignete Behandlung einzuleiten.
Es ist wichtig, sich frühzeitig an einen Arzt zu wenden, wenn Beschwerden auftreten oder ein Ganglion sicht- bzw. tastbar ist. Die Ärztinnen und Ärzte können die richtige Diagnose stellen und entsprechende Maßnahmen zur Behandlung empfehlen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und im Einzelfall eine individuelle ärztliche Beratung erforderlich sein kann.
Kostenübernahme bei der Behandlung eines Überbeins:
Die Kosten für die Behandlung eines Ganglions werden in der Regel von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt rechnet direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Allerdings kann es bei bestimmten Krankenversicherungsträgern zu einem Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) kommen.
Für bestimmte Untersuchungen wie eine Magnetresonanztomographie (MRT) oder bestimmte medikamentöse oder nicht medikamentöse Behandlungen kann eine Bewilligung des Krankenversicherungsträgers erforderlich sein. Dies gilt auch für stationäre Aufenthalte, Hilfsmittel und Heilbehelfe, bei denen Kostenbeteiligungen vorgesehen sein können.
Bei Medikamenten auf „Kassenrezept“ ist die Rezeptgebühr zu entrichten. Die genauen Bestimmungen und Kostenbeteiligungen können Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger erfragen.
Es ist wichtig, sich vorab über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.
Informationen zum Überbein (Ganglion):
Ein Ganglion, auch bekannt als Überbein, ist eine langsam wachsende, kugelförmige Zyste, die sich unter der Haut befindet. Es entsteht stielförmig von einem Gelenk, einer Sehne, Sehnenscheide oder Nervenscheide. Ein Ganglion ist von einer Bindegewebshülle umgeben und mit einer gelatineartigen Flüssigkeit gefüllt. Es kann sich im Laufe der Zeit vergrößern oder verkleinern und tritt häufig an der Hand, den Fingern, am Hand- oder Fußgelenk auf.
Symptome eines Ganglions können sein:
– Eine runde Verhärtung unter der Haut
– Schmerzen oder Beschwerden
– Einschränkung der Beweglichkeit eines Gelenks
– Druck auf Nerven mit Gefühlsstörungen oder Nervenschmerzen
– Lähmungserscheinungen
Die Diagnose eines Ganglions erfolgt durch eine klinische Untersuchung und gegebenenfalls eine radiologische Untersuchung wie Ultraschall oder Magnetresonanztomographie (MRT). Eine sorgfältige Untersuchung hilft dabei, ein Ganglion von einem soliden Tumor zu unterscheiden.
Die Behandlung eines Ganglions erfolgt nur dann, wenn es Beschwerden verursacht. Möglichkeiten der Behandlung sind das Absaugen der Flüssigkeit des Ganglions mittels Injektionsnadel oder eine chirurgische Entfernung des Ganglions. Bei Bewegungsschmerzen kann eine Physiotherapie durchgeführt werden.
Bei Beschwerden können Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt wenden, die/der Sie gegebenenfalls zu einer Fachärztin/einem Facharzt für Orthopädie, Handchirurgie oder Chirurgie überweisen kann. Die Kosten für Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden in der Regel von den Krankenversicherungsträgern übernommen, es können jedoch Selbstbehalte anfallen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Quellen:
– Dr. Andreas Leithner, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
– Dr.scient.med. Priv.-Doz. Dr. Maria Anna Smolle, Fachärztin für Orthopädie und Traumatologie
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Überbein eine gutartige Wucherung am Knochen ist, die oft an Gelenken auftritt. Es verursacht in der Regel keine Schmerzen oder Beschwerden, aber wenn es störend oder unansehnlich wird, kann eine Behandlung erforderlich sein. Eine genaue Diagnose und ärztliche Beratung sind wichtig, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.