Die Grundsteuererklärung ist ein wichtiger Schritt bei der Abgabe Ihrer Steuern. Erfahren Sie, was Sie für die Grundsteuererklärung benötigen und wie Sie diese korrekt ausfüllen können.
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1. Was wird für die Grundsteuererklärung benötigt?
Für die Grundsteuererklärung werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt:
– Angaben zur Wohnfläche
– Baujahr der Immobilie
– Art des Grundstücks
– Informationen aus dem individuellen Schreiben des Finanzamts (Aktenzeichen, Grundbuchinformationen, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert)
Diese Daten können in der Regel aus dem Schreiben des Finanzamts übernommen werden. Lediglich die Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Grundstücksart müssen selbstständig angegeben werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt angegeben werden.
Es ist zu beachten, dass das individuelle Schreiben des Finanzamts möglicherweise nicht alle Wohneigentümer erreicht. In diesem Fall sollten die fehlenden Informationen beim Finanzamt angefragt werden.
Um die Grundsteuererklärung abzugeben, kann entweder das Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de genutzt werden oder die Erklärung über das Online-Finanzamt www.elster.de eingereicht werden. Bei Bedarf kann auch ein Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten gestellt werden, um die Erklärung in Papierform einzureichen.
2. Welche Informationen müssen in der Grundsteuererklärung angegeben werden?
In der Grundsteuererklärung müssen verschiedene Informationen angegeben werden. Hier sind die wichtigsten Angaben, die Sie machen müssen:
– Angabe des Aktenzeichens: Dieses finden Sie im Schreiben des Finanzamts.
– Grundbuchinformationen: Geben Sie den Namen des Grundbuchs, den Blattnummer und die Flurnummer an.
– Grundstücksfläche: Tragen Sie die Größe Ihres Grundstücks in Quadratmetern ein.
– Bodenrichtwert: Geben Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück an, den Ihnen das Finanzamt mitgeteilt hat.
– Wohnfläche: Geben Sie die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Quadratmetern an.
– Baujahr: Tragen Sie das Baujahr Ihrer Immobilie ein.
– Grundstücksart: Geben Sie an, um welche Art von Grundstück es sich handelt (z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung).
Diese Informationen sind entscheidend für die Berechnung der Grundsteuer. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist und je nach individueller Situation weitere Informationen erforderlich sein können. Überprüfen Sie daher sorgfältig die Anforderungen des Finanzamts und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Es empfiehlt sich auch, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, die Ihre Angaben in der Erklärung unterstützen könnten. So können Sie bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts nachweisen, dass Ihre Angaben korrekt sind.
3. Wie kann man die Grundsteuererklärung online abgeben?
Die Grundsteuererklärung kann online über das Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgegeben werden. Hierbei ist kein Elster-Zugang erforderlich. Das Portal des Bundesfinanzministeriums bietet eine vereinfachte Form der Erklärung, die im Vergleich zum Elster-Formular einfacher sein soll.
Falls das Portal des Bundesfinanzministeriums nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Erklärung über das Online-Finanzamt www.elster.de abzugeben. Hierfür ist jedoch ein Elster-Zugang erforderlich. Falls noch kein Elster-Zugang vorhanden ist, muss zunächst eine Registrierung erfolgen.
Für Personen, die weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügen, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten zu stellen. Bei Bewilligung dieses Antrags kann die Erklärung in Papierform eingereicht werden.
Wenn mehrere Eigentümer vorhanden sind, reicht es aus, wenn nur eine Person über ihren Zugang die Erklärung für alle Eigentümer abgibt. Es ist auch möglich, dass nahe Angehörige den Elster-Zugang nutzen und die Erklärung für den Eigentümer abgeben.
Es sollte beachtet werden, dass das Schreiben des Finanzamts mit den wichtigsten Daten für die Grundsteuererklärung in der Regel ab Mai versendet wird. Diese Daten können nach einer Überprüfung übernommen werden. Lediglich Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Grundstücksart müssen selbstständig gemacht werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Wohneigentümer das Schreiben des Finanzamts erhalten. In diesem Fall kann die Erklärung trotzdem online abgegeben werden, indem die benötigten Informationen selbstständig eingetragen werden.
4. Welche Unterstützung gibt es bei der Erstellung der Grundsteuererklärung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu erhalten:
1. Kommunale Beratungsstellen: Viele Kommunen bieten Beratungsstellen an, die bei Fragen zur Grundsteuererklärung helfen können. Dort können Sie sich informieren und Unterstützung erhalten.
2. Steuerberater: Wenn Sie unsicher sind oder komplexe Fragestellungen haben, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren. Ein Steuerberater kennt sich mit den steuerlichen Regelungen aus und kann Ihnen bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung helfen.
3. Finanzamt: Bei Fragen zur Grundsteuererklärung können Sie auch direkt beim Finanzamt nachfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen gerne zur Verfügung und können Ihnen weiterhelfen.
4. Verbraucherschutzorganisationen: Es gibt verschiedene gemeinnützige Verbraucherschutzorganisationen, die Informationen und Unterstützung rund um das Thema Grundsteuererklärung anbieten. Diese Organisationen setzen sich für die Interessen von Wohneigentümerinnen und -eigentümern ein und bieten oft kostenfreie Beratung an.
Es ist wichtig, dass Sie bei Unsicherheiten oder Fragen nicht zögern, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine korrekte und vollständige Grundsteuererklärung ist wichtig, um mögliche Nachzahlungen oder andere Probleme zu vermeiden.
5. Wie können gemeinsame Eigentümer die Erklärung abgeben?
5. Wie können gemeinsame Eigentümer die Erklärung abgeben?
Wenn ein Grundstück im Besitz mehrerer Personen ist, müssen diese gemeinsam die Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. In der Praxis bedeutet dies, dass einer der Eigentümer die Erklärung über seinen Elsterzugang im Einverständnis und im Namen aller Eigentümer erstellt. Dabei ist es wichtig anzugeben, wie groß der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück ist.
Bei Eigentumswohnungen sind nur die Eigentumsverhältnisse zur jeweiligen Wohnung anzugeben. Informationen zu den anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft müssen in der Regel nicht mit angegeben werden. Für jede Eigentumswohnung muss in der Regel eine separate Erklärung abgegeben werden.
Es ist zu beachten, dass die Abgabe der Erklärung über das Online-Portal des Bundesfinanzministeriums erfolgen kann, ohne dass ein eigener Elster-Zugang notwendig ist. Alternativ kann die Erklärung auch über das Online-Finanzamt Elster abgegeben werden, wofür jedoch eine Registrierung erforderlich ist.
Wenn mehrere Eigentümer beteiligt sind, reicht es aus, wenn eine Person über ihren Zugang die Erklärung für alle Eigentümer abgibt. Auch besteht die Möglichkeit, dass nahe Angehörige den Elster-Zugang nutzen und die Erklärung für Sie abgeben können.
Falls Sie keinen Computer oder Internetzugang besitzen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten bei Ihrem Finanzamt zu stellen. Bei Bewilligung dieses Antrags können Sie die Erklärung in Papierform einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die individuellen Informationsschreiben der Finanzämter nicht immer alle Wohneigentümer erreichen. Daher sollten Sie sich nicht ausschließlich auf diese Schreiben verlassen und gegebenenfalls selbstständig die erforderlichen Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Grundstücksart beisteuern.
6. Was tun, wenn man das Schreiben des Finanzamts nicht erhalten hat?
Wenn Sie das Schreiben des Finanzamts zur Grundsteuererklärung nicht erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Kontaktdaten beim Finanzamt korrekt hinterlegt sind. Überprüfen Sie Ihre Adresse und stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell sind.
Falls Ihre Kontaktdaten korrekt sind und Sie dennoch kein Schreiben erhalten haben, sollten Sie direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Kontaktieren Sie den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin für die Grundsteuer und informieren Sie diese über Ihr Problem. Möglicherweise ist das Schreiben verloren gegangen oder es gab einen Fehler bei der Zustellung.
Es ist wichtig, das Fehlen des Schreibens rechtzeitig zu melden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das Finanzamt kann Ihnen dann weitere Informationen und Anweisungen geben, wie Sie vorgehen sollen.
Es empfiehlt sich auch, eine Kopie Ihrer Anfrage an das Finanzamt aufzubewahren, um im Zweifelsfall einen Nachweis über Ihre Bemühungen zu haben.
Zusammenfassend sollten Sie bei Nichterhalt des Schreibens des Finanzamts zur Grundsteuererklärung zunächst Ihre Kontaktdaten überprüfen und anschließend direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen.
Für die Grundsteuererklärung benötigt man grundlegende Informationen über das Grundstück und den Eigentümer. Dazu gehören Angaben zur Fläche, dem Einheitswert und eventuellen Gebäuden. Zudem sind Informationen zu den aktuellen Steuersätzen und Fristen notwendig. Mit diesen Angaben kann die Grundsteuererklärung rechtzeitig und korrekt eingereicht werden.