Nach dem Rücktritt von Christine Lambrecht als Bundesjustizministerin stellt sich die Frage, welche Pläne sie für ihre politische Zukunft hat. Welche Position oder Aufgabe wird sie nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung übernehmen? Wir werfen einen Blick auf die möglichen Optionen für Lambrechts nächste Karriereschritte.
Christine Lambrecht: Welche finanziellen Leistungen erhält sie nach ihrem Rücktritt?
Übergangsgeld
Nach dem Rücktritt als Verteidigungsministerin wird Christine Lambrecht gemäß dem Bundesministergesetz für drei Monate lang volle Bezüge erhalten. Dies entspricht insgesamt 50.445 Euro, da Bundesminister ein monatliches Gehalt von 16.815 Euro verdienen. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld jedoch mit privaten Einkünften verrechnet. Sollte Lambrecht keinen neuen Job annehmen, erhält sie nach Ablauf der drei Monate das halbe Amtsgehalt für bis zu 21 Monate, was in Summe 176.557 Euro entspricht. Insgesamt stehen ihr also rund 227.000 Euro Übergangsgeld zu.
Ruhegehalt
Mit Erreichen des Renteneintrittsalters wird Christine Lambrecht zusätzlich zum Übergangsgeld das sogenannte Ruhegehalt erhalten. Laut Angaben des Steuerzahlerbunds erhält ein ehemaliger Bundesminister, der mindestens vier Jahre im Amt war, eine Pension von 4660 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich an, bis zu einem Maximum von 12.060 Euro pro Monat.
Lambrecht war über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin und ist seit 2019 Justizministerin. Beide Ämter gelten laut Gesetz ebenfalls für das Ruhegehalt. Zusätzlich wird sie für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages auch die ihr zustehende Abgeordneten-Pension erhalten.
Nach dem Rücktritt: Wie viel Geld steht Christine Lambrecht zu?
Übergangsgeld nach dem Rücktritt
Nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin wird Christine Lambrecht nicht mittellos dastehen. Gemäß dem Bundesministergesetz erhält sie für einen Zeitraum von drei Monaten volle Bezüge, was insgesamt 50.445 Euro entspricht. Bundesminister verdienen monatlich 16.815 Euro. Ab dem zweiten Monat des Ausscheidens werden diese Bezüge jedoch mit privaten Einkünften verrechnet. Sollte Lambrecht keinen neuen Job annehmen, erhält sie nach den drei Monaten das halbe Amtsgehalt für bis zu 21 Monate, was in Summe 176.557 Euro ausmacht. Insgesamt steht der Ministerin also ein Übergangsgeld in Höhe von rund 227.000 Euro zu.
Ruhegehalt und weitere Pensionen
Mit Erreichen des Renteneintrittsalters wird Christine Lambrecht zusätzlich zum Übergangsgeld ein sogenanntes Ruhegehalt erhalten. Gemäß Angaben des Steuerzahlerbunds erhalten ehemalige Bundesminister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, eine monatliche Pension von 4660 Euro. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich an, bis maximal 12.060 Euro erreicht sind.
Da Lambrecht vor ihrer Zeit als Justizministerin über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin war, gilt dieses Amt ebenfalls für das Ruhegehalt. Zusätzlich wird sie für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages eine Abgeordneten-Pension erhalten.
Insgesamt stehen Christine Lambrecht also nach ihrem Rücktritt beträchtliche finanzielle Bezüge zu, sowohl in Form von Übergangsgeld als auch in Form von Ruhegehalt und weiteren Pensionen.
Übergangsgeld und Pension: Was bekommt Christine Lambrecht nach ihrem Rücktritt?
Übergangsgeld
Nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin wird Christine Lambrecht gemäß dem Bundesministergesetz für einen Zeitraum von drei Monaten volle Bezüge erhalten. Dies entspricht insgesamt 50.445 Euro, da Bundesminister ein monatliches Gehalt von 16.815 Euro verdienen. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld jedoch mit privaten Einkünften verrechnet. Sollte Lambrecht keinen neuen Job annehmen, erhält sie nach Ablauf der drei Monate das halbe Amtsgehalt für bis zu 21 weitere Monate, was in Summe 176.557 Euro entspricht. Insgesamt steht der Ministerin also ein Übergangsgeld in Höhe von rund 227.000 Euro zu.
Pension
Zusätzlich zum Übergangsgeld wird Christine Lambrecht auch eine Pension erhalten, sobald sie das Renteneintrittsalter erreicht hat. Gemäß Angaben des Bundes der Steuerzahler beträgt die Pension für ehemalige Bundesminister mindestens 4.660 Euro pro Monat, wenn sie mindestens vier Jahre lang dieses Amt ausgeübt haben. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich an, bis zu einem maximalen Betrag von 12.060 Euro pro Monat.
Da Christine Lambrecht über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin war, gilt diese Zeit auch für ihr Ruhegehalt. Zudem wird sie später für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages auch die ihr zustehende Abgeordneten-Pension erhalten. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass Lambrecht im Ruhestand eine beträchtliche finanzielle Absicherung genießen wird.
Finanzielle Absicherung nach dem Rücktritt: Das steht Christine Lambrecht zu
Drei Monate volle Bezüge
Nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin wird Christine Lambrecht gemäß dem Bundesministergesetz für einen Zeitraum von drei Monaten weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten. Dies entspricht insgesamt 50.445 Euro, da Bundesminister ein monatliches Gehalt von 16.815 Euro beziehen. Jedoch werden ab dem zweiten Monat private Einkünfte mit dem Übergangsgeld verrechnet.
Halbes Amtsgehalt für bis zu 21 Monate
Falls Lambrecht keinen neuen Job annimmt, wird sie nach Ablauf der drei Monate nur noch die Hälfte ihres Amtsgehalts erhalten, und das für einen Zeitraum von bis zu 21 Monaten. Insgesamt beläuft sich dieser Betrag auf etwa 176.557 Euro.
Ruhegehalt und Abgeordneten-Pension
Mit Erreichen des Renteneintrittsalters wird Christine Lambrecht zusätzlich zu den genannten Beträgen ein Ruhegehalt erhalten. Gemäß Angaben des Steuerzahlerbunds erhält ein ehemaliger Bundesminister, der mindestens vier Jahre im Amt war, eine Pension von 4660 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt diese Pension um weitere 400 Euro monatlich an, bis maximal 12.060 Euro.
Da Lambrecht über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin war, gilt diese Zeit ebenfalls für das Ruhegehalt. Zusätzlich wird sie später auch die ihr zustehende Abgeordneten-Pension für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages erhalten.
Insgesamt steht Christine Lambrecht also eine finanzielle Absicherung nach ihrem Rücktritt zu, die sich auf rund 227.000 Euro beläuft.
Christine Lambrechts Rücktritt: Welche finanziellen Vorteile erwarten sie?
Übergangsgeld nach dem Rücktritt
Nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin wird Christine Lambrecht nicht mittellos dastehen. Laut dem Bundesministergesetz hat sie Anspruch auf drei Monate lang volle Bezüge, was insgesamt 50.445 Euro entspricht. Bundesminister verdienen monatlich 16.815 Euro. Ab dem zweiten Monat werden diese Bezüge jedoch mit privaten Einkünften verrechnet. Sollte Lambrecht keinen neuen Job finden, erhält sie nach den drei Monaten das halbe Amtsgehalt für bis zu 21 Monate, was in Summe 176.557 Euro ausmacht. Insgesamt steht ihr also ein Übergangsgeld in Höhe von rund 227.000 Euro zu.
Ruhegehalt und Pension
Mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters wird Lambrecht zusätzlich zum Übergangsgeld auch ein Ruhegehalt erhalten. Als ehemalige Bundesministerin wird sie nach Angaben des Steuerzahlerbundes eine Pension von mindestens 4660 Euro pro Monat erhalten, wenn sie mindestens vier Jahre lang im Amt war. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich, bis maximal 12.060 Euro erreicht werden können.
Da Lambrecht vor ihrer Zeit als Ministerin über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin war, gilt diese Zeit auch für das Ruhegehalt. Zusätzlich wird sie für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages eine Abgeordneten-Pension erhalten.
Insgesamt kann Christine Lambrecht also finanzielle Vorteile aus ihrem Rücktritt ziehen, sowohl durch das Übergangsgeld als auch durch das Ruhegehalt und die Abgeordneten-Pension.
Geldleistungen für Christine Lambrecht nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin
Volle Bezüge für drei Monate
Gemäß dem Bundesministergesetz steht Christine Lambrecht nach ihrem Rücktritt als Verteidigungsministerin eine finanzielle Unterstützung zu. Sie kann für einen Zeitraum von drei Monaten volle Bezüge erhalten, was laut dem Bund der Steuerzahler insgesamt 50.445 Euro entspricht. Als Bundesministerin verdiente sie monatlich 16.815 Euro.
Halbes Amtsgehalt für bis zu 21 Monate
Nach Ablauf der drei Monate erhält Lambrecht das halbe Amtsgehalt, wenn sie keinen neuen Job annimmt. Dieses Übergangsgeld kann sie für bis zu 21 Monate lang beziehen und summiert sich auf insgesamt 176.557 Euro.
Ruhegehalt und weitere Pensionen
Mit Erreichen des Renteneintrittsalters erhält Christine Lambrecht zusätzlich zum Übergangsgeld ein Ruhegehalt. Laut Angaben des Steuerzahlerbundes bekommt ein ehemaliger Bundesminister, der mindestens vier Jahre im Amt war, eine Pension von 4660 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 400 Euro monatlich an, bis maximal 12.060 Euro.
Da Lambrecht über ein Jahr lang Parlamentarische Staatssekretärin war, gilt dieses Amt ebenfalls für das Ruhegehalt. Zusätzlich wird sie später auch die Abgeordneten-Pension für ihre Zeit als Mitglied des Bundestages erhalten.
Nach ihrem Rücktritt als Bundesjustizministerin wird Christine Lambrecht weiterhin eine wichtige Rolle in der SPD spielen. Es bleibt abzuwarten, welche neuen Herausforderungen sie annimmt und wie sie ihre politische Karriere fortsetzen wird. Ihre Erfahrung und Expertise werden jedoch zweifellos von großem Wert bleiben.