Wann wird Krankengeld überwiesen?

Krankengeld wird in der Regel innerhalb weniger Tage nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen überwiesen. Erfahren Sie hier, welche Faktoren die Auszahlung beeinflussen und wie lange es dauern kann, bis Sie Ihre Leistungen erhalten.

Krankengeldauszahlung: Wann wird das Geld überwiesen?

Krankengeldauszahlung: Wann wird das Geld überwiesen?

Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel rückwirkend. Sobald wir die Krankmeldung von der Praxis erhalten haben, erhalten berechtigte Personen das Geld innerhalb weniger Tage. Die Krankmeldung wird in der Regel elektronisch am selben Tag an uns übermittelt. In seltenen Fällen erhalten Sie einen Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. In diesem Fall senden Sie uns bitte den Ausdruck so schnell wie möglich zu, damit wir Ihnen das Krankengeld überweisen können.

Wenn Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, lassen Sie sich eine sogenannte „Liegebescheinigung“ ausstellen und senden Sie diese anstelle der Krankmeldung an uns. Das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung ist entscheidend für die Zahlung des Krankengeldes. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns bitte darüber. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service „Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen“ über „Meine TK“. Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Weitere Informationen zur Berechnung und zum maximalen kalendertäglichen Krankengeld finden Sie hier.

Bei Bezug von Krankengeld müssen Sie weiterhin die Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese Abgaben werden auch dann fällig, wenn Sie Krankengeld erhalten.

Wenn Sie weitere Fragen zur Auszahlung des Krankengeldes haben oder individuelle Unterstützung benötigen, können Sie sich an unser Fachzentrum für Krankengeld unter der Telefonnummer 040 – 460 66 14 00 wenden. Wir sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass das Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt wird. Eine zusätzliche Erkrankung während Ihrer Arbeitsunfähigkeit verlängert nicht den Zeitraum der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie bereits für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten haben, können Sie erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zu Entgeltersatzleistungen wie Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen, die dem Finanzamt gemeldet werden, finden Sie in unseren aufgeführten Informationen.

Zeitpunkt der Krankengeldüberweisung: Wann kann ich mit der Zahlung rechnen?

Zeitpunkt der Krankengeldüberweisung: Wann kann ich mit der Zahlung rechnen?

Die Krankengeldzahlungen werden in der Regel rückwirkend ausgezahlt. Sobald wir die Krankmeldung von Ihrer Praxis erhalten haben, erhalten Sie das Geld innerhalb weniger Tage. Die Überweisung erfolgt automatisch, sobald die Krankmeldung bei uns eingeht. Wenn Sie eine „Liegebescheinigung“ vom Krankenhaus erhalten haben, können Sie uns diese anstelle der Krankmeldung zusenden. Das Datum der Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung ist entscheidend für die Zahlung des Krankengeldes. Wir zahlen Ihnen das Krankengeld rückwirkend bis zu diesem Datum aus.

Wie erhalte ich mein Krankengeld?

Nach Ihrem Besuch in der Praxis wird uns die Krankmeldung in der Regel noch am selben Tag elektronisch übermittelt. In einigen Fällen erhalten Sie von Ihrer Praxis den Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. In diesem Fall senden Sie uns bitte den Ausdruck zeitnah zu, damit wir Ihnen schnellstmöglich das Krankengeld überweisen können. Mit Hilfe unserer TK-App können Sie die Krankmeldung abfotografieren und an uns versenden.

Was muss ich tun, wenn ich wieder arbeitsfähig bin?

Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns bitte darüber. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service „Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen“ über „Meine TK“.

Wie hoch ist mein Krankengeld?

Ihr Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch eine Obergrenze, die bei maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts liegt. Lesen Sie hier nach, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.

Warum werden Abgaben zur Sozialversicherung von meinem Krankengeld abgezogen?

Jeder, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, muss weiterhin Beiträge für diese Sozialversicherungen zahlen, auch wenn er oder sie Krankengeld erhält. Daher werden von Ihrem Krankengeld noch Abgaben zur Sozialversicherung abgezogen.

Kann ich trotz Kran­ken­geld­bezug in den Urlaub fahren?

Ja, Sie können trotz Kran­ken­geld­bezug in den Urlaub fahren. Ihr Anspruch auf Kran­ken­geld bleibt während des Urlaubs bestehen. Beachten Sie jedoch, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sein müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

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Auszahlung des Krankengeldes: Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist?

Auszahlung des Krankengeldes: Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist?

Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel rückwirkend. Sobald wir die Krankmeldung von der Praxis erhalten haben, wird das Geld innerhalb weniger Tage an die berechtigte Person überwiesen. Die Krankmeldung wird normalerweise noch am selben Tag elektronisch an uns übermittelt. In einigen Fällen erhalten Sie von der Praxis einen Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. In diesem Fall senden Sie uns bitte den Ausdruck zeitnah zu, damit wir Ihnen das Krankengeld so schnell wie möglich überweisen können.

Wenn Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine sogenannte „Liegebescheinigung“ ausstellen und senden Sie diese an uns. Für die Zahlung des Krankengeldes ist das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung entscheidend. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns bitte darüber. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service „Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen“ über „Meine TK“. Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

Die genaue Dauer bis zur Auszahlung des Geldes kann variieren, aber in der Regel erfolgt die Überweisung innerhalb weniger Tage nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen.

Wann erfolgt die Überweisung des Krankengeldes?

Wann erfolgt die Überweisung des Krankengeldes?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. In der Regel erhalten Krankengeld-berechtigte Personen das Geld innerhalb weniger Tage, nachdem wir die Krankmeldung von der Praxis bekommen haben. Jede Krankmeldung, die bei uns eingeht, löst automatisch eine Überweisung an die Krankengeld-berechtigte Person aus.

Nach Ihrem Besuch in der Praxis bekommen wir die Krankmeldung in der Regel noch am selben Tag elektronisch übermittelt. In seltenen Fällen erhalten Sie von der Praxis den Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. Wenn Sie diesen Ausdruck erhalten haben, senden Sie ihn uns bitte zeitnah zu. Dann können wir Ihnen schnellstmöglich das Krankengeld überweisen.

Mit der TK-App können Sie die Krankmeldung für die Krankenkasse zum Beispiel abfotografieren und an uns versenden. Sollten Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine sogenannte „Liegebescheinigung“ ausstellen, die Sie uns anstelle der Krankmeldung zusenden. Für die Zahlung des Krankengeldes ist das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung entscheidend. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Krankengeldzahlung: Zu welchem Zeitpunkt wird das Geld überwiesen?

Krankengeldzahlung: Zu welchem Zeitpunkt wird das Geld überwiesen?

Die Krankengeldzahlung erfolgt in der Regel rückwirkend. Sobald wir die Krankmeldung von der Arztpraxis erhalten haben, wird das Krankengeld innerhalb weniger Tage an die berechtigte Person überwiesen. Die Überweisung erfolgt automatisch, sobald die Krankmeldung bei uns eingegangen ist. In den meisten Fällen erhalten wir die elektronische Übermittlung der Krankmeldung noch am selben Tag, nachdem Sie die Praxis besucht haben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Ihnen die Praxis eine Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“ gibt. In diesem Fall senden Sie uns bitte den Ausdruck zeitnah zu, damit wir Ihnen das Krankengeld schnellstmöglich überweisen können.

TK-App zur Übermittlung der Krankmeldung

Mit unserer TK-App können Sie die Krankmeldung für die Krankenkasse ganz einfach abfotografieren und an uns versenden. Dies erleichtert den Prozess und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus

Befinden Sie sich stationär im Krankenhaus, lassen Sie sich bitte eine sogenannte „Liegebescheinigung“ ausstellen und senden Sie diese anstelle der Krankmeldung an uns. Das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung ist entscheidend für die Zahlung des Krankengeldes. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Melden Sie Ihre Arbeitsfähigkeit

Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns bitte darüber. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service „Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen“ über „Meine TK“. Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandeln lassen.

Wann erhalte ich mein Krankengeld?

Wann erhalte ich mein Krankengeld?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. In der Regel erhalten Krankengeld-berechtigte Personen das Geld innerhalb weniger Tage, nachdem wir die Krankmeldung von der Praxis bekommen haben.

Jede Krankmeldung, die bei uns eingeht, löst automatisch eine Überweisung an die Krankengeld-berechtigte Person aus. Nach Ihrem Besuch in der Praxis bekommen wir die Krankmeldung in der Regel noch am selben Tag elektronisch übermittelt.

In seltenen Fällen erhalten Sie von der Praxis den Ausdruck Ihrer Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. Wenn Sie diesen Ausdruck erhalten haben, senden Sie ihn uns bitte zeitnah zu. Dann können wir Ihnen schnellstmöglich das Krankengeld überweisen.

Mit der TK-App können Sie die Krankmeldung für die Krankenkasse zum Beispiel abfotografieren und an uns versenden. Sollten Sie sich stationär im Krankenhaus befinden, lassen Sie sich vom Krankenhaus eine sogenannte „Liegebescheinigung“ ausstellen, die Sie uns anstelle der Krankmeldung zusenden. Für die Zahlung des Krankengeldes ist das Feststellungsdatum Ihrer Krankmeldung oder das Ausstellungsdatum der Liegebescheinigung entscheidend. Bis zu diesem Datum zahlen wir Ihnen rückwirkend das Krankengeld aus.

Sind Sie wieder arbeitsfähig? Dann informieren Sie uns bitte. Nutzen Sie dafür am besten unseren Online-Service „Ende der Arbeitsunfähigkeit mitteilen“ über „Meine TK“. Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden.

Krankengeld wird in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überwiesen. Die genaue Überweisungszeit kann jedoch je nach Krankenkasse variieren. Es ist wichtig, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und die nötigen Unterlagen einzureichen, um Verzögerungen bei der Zahlung zu vermeiden.