Das Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das Informationen über die Strafregisterdaten einer Person enthält. Es gibt Aufschluss über Vorstrafen und andere relevanten Eintragungen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau im Führungszeugnis steht und welche Auswirkungen dies haben kann.
Was steht im Führungszeugnis? Ein Überblick über den Inhalt und die Bedeutung
Inhalt des Führungszeugnisses
– Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem das Bundesamt für Justiz alle Strafen verzeichnet, die Gerichte gegen den Betroffenen verhängt haben.
– Es werden nur schwerwiegende Verurteilungen aufgelistet, während Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten nicht im Führungszeugnis erscheinen.
– Jugendstrafen von unter zwei Jahren werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt waren.
– Sexualdelikte bleiben beim regulären Führungszeugnis außen vor und werden nur im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt.
Bedeutung des Führungszeugnisses
– Das Führungszeugnis wird oft von Arbeitgebern gefordert, insbesondere bei Jobs mit Geld oder Sicherheit.
– Vermieter prüfen zunehmend potenzielle Mieter auf vorherige Straftaten.
– Der Zugriff auf das Bundeszentralregister ist streng reglementiert und steht nur bestimmten Behörden mit berechtigtem Interesse offen.
– Jeder kann beim Bundesamt für Justiz einen Antrag stellen, um Einblick in seine gespeicherten Informationen zu erhalten. Die Auskunft wird jedoch an das zuständige Amtsgericht überstellt und muss vor Ort gelesen werden.
Führungszeugnis: Welche Einträge sind möglich und wie lange bleiben sie bestehen?
Was steht im Führungszeugnis?
Im regulären Führungszeugnis werden alle Strafen aufgelistet, die in den letzten Jahren gegen eine Person verhängt wurden. Dabei handelt es sich jedoch nur um schwerwiegendere Verurteilungen, während Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten nicht im Führungszeugnis erscheinen. Auch Jugendstrafen von unter zwei Jahren werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt waren. Sexualdelikte werden beim einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt, sondern nur im erweiterten Führungszeugnis, das bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen vorgelegt werden muss.
Wie lange bleiben die Einträge bestehen?
Die Verjährungsfristen für die Einträge im Führungszeugnis hängen von der Art der Strafe ab. In der Regel erfolgt die Tilgung nach fünf Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten (sofern überhaupt vermerkt) sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr werden nach drei Jahren gelöscht. Bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erfolgt die Tilgung erst nach zehn Jahren. Im Bundeszentralregister bleiben die Einträge länger bestehen, hier liegt die Frist zwischen fünf und 15 Jahren. Minderjährige haben den Vorteil, dass Jugendstrafen bis zu einem Jahr nach fünf Jahren gelöscht werden, während die meisten Sexualdelikte für 20 Jahre gespeichert bleiben.
Wer kann das Führungszeugnis einsehen?
Dritte können das Führungszeugnis nicht einfach abrufen, sondern man selbst entscheidet, wem man es zeigt. Vermieter schauen sich beispielsweise immer öfter genauer an, ob potenzielle Mieter bereits Straftaten begangen haben. Auch Arbeitgeber fordern häufig das Führungszeugnis an, insbesondere wenn der Job mit Geld oder Sicherheit zu tun hat. Öffentliche Arbeitgeber verlangen sogar ein behördliches Führungszeugnis, das direkt an die Einstellungsbehörde gesendet wird. Der Zugang zum Bundeszentralregister ist streng reglementiert und bestimmten Behörden vorbehalten, wie Staatsanwaltschaften, Gerichten oder dem Verfassungsschutz. Eine persönliche Auskunft über die gespeicherten Informationen kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden, jedoch wird diese nicht nach Hause geschickt, sondern muss beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden.
Führungszeugnis: Welche Delikte können zum Problem werden?
Einträge im regulären Führungszeugnis
– Das reguläre Führungszeugnis enthält nur schwerere Verurteilungen und keine Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten.
– Jugendstrafen von unter zwei Jahren werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt waren.
– Sexualdelikte werden im regulären Führungszeugnis nicht aufgelistet.
Einträge im erweiterten Führungszeugnis
– Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet auch Einträge zu Sexualdelikten.
– Es wird benötigt, wenn man ehrenamtlich oder beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
Verjährung der Einträge
– Die meisten Einträge werden nach fünf Jahren gelöscht.
– Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr werden nach drei Jahren getilgt.
– Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr werden erst nach zehn Jahren gelöscht.
Zugriff auf das Führungszeugnis
– Dritte können das Führungszeugnis nicht einfach abrufen, sondern man kann selbst entscheiden, wem man es zeigt.
– Vermieter und Arbeitgeber fordern oft das Führungszeugnis an, um die Vorstrafen des Bewerbers einzusehen.
– Öffentliche Arbeitgeber erhalten auf Antrag ein behördliches Führungszeugnis, das direkt an die Einstellungsbehörde gesendet wird.
– Der Zugriff auf das Bundeszentralregister ist streng reglementiert und nur bestimmten Behörden mit berechtigtem Interesse gestattet.
– Eine Auskunft über die im Bundeszentralregister gespeicherten Informationen kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden, jedoch wird diese nicht nach Hause geschickt, sondern dem zuständigen Amtsgericht überstellt.
Verjährung von Einträgen im Führungszeugnis: Wann werden sie gelöscht?
Tilgung nach bestimmten Zeiträumen
– Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr werden nach drei Jahren getilgt, sofern sie überhaupt im Führungszeugnis vermerkt sind.
– Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr werden erst nach zehn Jahren gelöscht.
Verbleibende Einträge im Bundeszentralregister
– Die Einträge im Bundeszentralregister bleiben länger bestehen und haben eine Tilgungsfrist zwischen fünf und 15 Jahren.
– Jugendstrafen bis zu einem Jahr werden nach fünf Jahren gelöscht.
– Die meisten Sexualdelikte bleiben dagegen 20 Jahre lang gespeichert.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
– Dritte können das Führungszeugnis nicht einfach abrufen, sondern man selbst entscheidet, wem man es zeigt.
– Vermieter und Arbeitgeber fordern oft das Führungszeugnis an, um sich über mögliche Straftaten zu informieren.
– Bei öffentlichen Arbeitgebern wird ein behördliches Führungszeugnis benötigt, welches direkt an die Einstellungsbehörde gesendet wird.
– Der Zugriff auf das Bundeszentralregister ist streng reglementiert und nur bestimmten Behörden mit berechtigtem Interesse gestattet.
– Um einen Überblick über die gespeicherten Informationen zu erhalten, kann man beim Bundesamt für Justiz Einblick beantragen, jedoch wird die Auskunft dem zuständigen Amtsgericht überstellt und vor Ort gelesen.
Erweitertes Führungszeugnis: Was wird zusätzlich aufgelistet?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Informationen über strafrechtliche Verurteilungen, die im regulären Führungszeugnis nicht aufgeführt sind. Es wird vor allem bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen. Hier sind einige Punkte, die im erweiterten Führungszeugnis aufgelistet werden können:
1. Sexualdelikte:
Im erweiterten Führungszeugnis werden Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte aufgeführt. Dies dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Personen zu schützen, die in der Vergangenheit solche Straftaten begangen haben.
2. Gewalt- und Körperverletzungsdelikte:
Straftaten wie schwere Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung können ebenfalls im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten, bei denen der Umgang mit Gewalt eine Rolle spielt.
3. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung:
Bestimmte Straftaten wie Landfriedensbruch oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte können ebenfalls im erweiterten Führungszeugnis vermerkt sein. Diese Delikte beziehen sich auf das Stören der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur in speziellen Situationen angefordert wird und nicht für allgemeine berufliche oder behördliche Zwecke verwendet wird. Es dient in erster Linie dazu, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Wer darf das Führungszeugnis einsehen und wann ist es erforderlich?
1. Vermieter
Vermieter haben das Recht, das Führungszeugnis von potenziellen Mietern einzusehen. Sie möchten sicherstellen, dass sie vertrauenswürdige Personen in ihre Immobilien aufnehmen und prüfen daher, ob der Mieter bereits strafrechtlich auffällig war.
2. Arbeitgeber
Arbeitgeber können das Führungszeugnis von Bewerbern oder Mitarbeitern verlangen, insbesondere wenn die Tätigkeit mit Geld oder Sicherheit zu tun hat. Sie möchten sicherstellen, dass sie keine Mitarbeiter einstellen, die möglicherweise kriminelle Handlungen begangen haben.
3. Behörden
Bestimmte Behörden wie Staatsanwaltschaften, Gerichte oder der Verfassungsschutz haben das Recht, das Führungszeugnis einzusehen. Dies geschieht jedoch nur bei berechtigtem Interesse und dient der Durchführung von Ermittlungen oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
4. Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen
Personen, die ehrenamtlich oder beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, müssen oft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies soll sicherstellen, dass diese Personen keine Vorstrafen wegen Sexualdelikten haben und somit für den Schutz der Kinder und Jugendlichen sorgen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass man selbst entscheiden kann, wem man das Führungszeugnis zeigt. Es steht einem nicht jedem automatisch zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Zusammenfassend enthält das Führungszeugnis Informationen über strafrechtliche Vorstrafen einer Person. Es dient dazu, Arbeitgebern, Behörden und anderen Institutionen Auskunft über die Vertrauenswürdigkeit einer Person zu geben. Das Führungszeugnis spielt somit eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Bewerbern und der Sicherstellung der Integrität in verschiedenen Bereichen.