Bis wann muss die Grundsteuer abgegeben werden? Erfahren Sie hier alle wichtigen Informationen zur Frist und den erforderlichen Schritten bei der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung. Sichern Sie sich rechtzeitig, dass Ihre Zahlungen korrekt und fristgerecht erledigt werden, um mögliche Strafen zu vermeiden. Lesen Sie weiter, um mehr über die Abgabefristen und Verfahrensweisen für die Grundsteuer zu erfahren.
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023
Die Finanzministerkonferenz, bestehend aus den Finanzministerinnen und Finanzministern aller Bundesländer, hat in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober 2022 enden. Dieser Beschluss wurde gefasst, um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, da viele von ihnen aufgrund von Inflation, stark gestiegenen Energiepreisen und dem Krieg in Europa berechtigte Sorgen haben. Die Prioritätenliste hat sich dadurch verschoben und die Grundsteuerreform wurde nach hinten gerückt.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg äußerte sich positiv über den Beschluss und betonte die Wichtigkeit politischer Unterstützung in solchen Situationen. Er erinnerte daran, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, um den zahlreichen Schritten in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen nachzukommen, damit die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden, was diese Reform zur größten Steuerreform seit Jahrzehnten macht.
Boddenberg appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Erklärungen so schnell wie möglich abzugeben, um zum Erfolg der Reform beizutragen. Er wies jedoch darauf hin, dass den Steuerverwaltungen nicht alle benötigten Daten für die Reform vorliegen, was in keinem Bundesland der Fall ist. Dennoch stehen die Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und das digitale Angebot unter grundsteuer.hessen.de weiterhin zur Verfügung, um bei Fragen und Unterstützung zu helfen.
Hessen hat bisher eine hohe Abgabequote von mehr als 38 Prozent erreicht, da sich die Bürgerinnen und Bürger bereits intensiv um ihre Erklärungen gekümmert haben. Insgesamt wurden in Hessen bereits 1,1 Millionen Erklärungen abgegeben, was das Bundesland in der Spitzengruppe im Vergleich zu anderen Bundesländern positioniert.
Neue Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung: 31. Januar 2023
Die Finanzministerkonferenz, bestehend aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer, hat beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober 2022 enden. Diese Entscheidung wurde mit großer Mehrheit getroffen, um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, die aufgrund von Sorgen bezüglich Inflation, gestiegener Energiepreise und des Krieges in Europa momentan andere Prioritäten haben.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg begrüßt diese Entscheidung und betont die Bedeutung des Entgegenkommens seitens der Politik. Er erinnert daran, dass die Abgabe der Grundsteuererklärungen zahlreiche weitere Schritte in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen nach sich zieht, um die neue Grundsteuer bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden.
Die Grundsteuerreform stellt das größte Steuervorhaben seit Jahrzehnten dar und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Boddenberg appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Erklärungen möglichst rasch abzugeben, um zum Gelingen dieser Reform beizutragen. Es sei wichtig zu beachten, dass die Erklärung trotz der verlängerten Frist weiterhin gemacht werden müsse. Leider liegen den Steuerverwaltungen noch nicht alle erforderlichen Daten für die Reform vor.
Hessen hat bisher eine hohe Abgabequote von über 38 Prozent und liegt damit im Bundesvergleich an der Spitze. Boddenberg betont, dass die Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und das digitale Angebot unter grundsteuer.hessen.de weiterhin Unterstützung bieten.
Finanzministerkonferenz beschließt Verlängerung der Grundsteuerabgabefrist
Die Finanzministerkonferenz, bestehend aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer, hat heute in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober 2022 enden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Menschen entgegenzukommen, die aufgrund von Inflation, gestiegenen Energiepreisen und dem Krieg in Europa berechtigte Sorgen haben. Die Grundsteuerreform ist aufgrund dieser Prioritäten nach hinten gerutscht.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg betonte nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin, dass viele Schritte sowohl in den Steuerverwaltungen der Länder als auch bei den Kommunen notwendig sind, um die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Diese Reform stellt die größte Steuerreform seit Jahrzehnten dar und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.
Boddenberg appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundsteuererklärung möglichst rasch abzugeben, um zum Gelingen dieser wichtigen Reform beizutragen. Obwohl nun eine längere Frist besteht, müssen die Erklärungen dennoch gemacht werden. Leider liegen den Steuerverwaltungen noch nicht alle erforderlichen Daten vor, die für die Reform benötigt werden. Hierbei können der Bürgerservice der Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und das digitale Angebot unter grundsteuer.hessen.de weiterhin unterstützen.
Hessen hat bereits eine hohe Abgabequote von über 38 Prozent erreicht, da sich die Bürgerinnen und Bürger bislang besonders engagiert um ihre Erklärungen gekümmert haben. Insgesamt wurden in Hessen bereits rund 1,1 Millionen Erklärungen abgegeben, was im Bundesvergleich zu einer Spitzenposition führt.
Hilfe für Bürger: Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert
Die Finanzministerkonferenz, bestehend aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer, hat beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober 2022 enden. Diese Entscheidung wurde mit großer Mehrheit getroffen, um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, die aufgrund von aktuellen wirtschaftlichen Sorgen und anderen Herausforderungen Schwierigkeiten haben, die Frist einzuhalten.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg betonte nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin die Bedeutung dieser Entscheidung. Die Grundsteuerreform steht momentan nicht an erster Stelle der Prioritätenliste vieler Menschen, da sie mit Inflation, steigenden Energiepreisen und dem Krieg in Europa konfrontiert sind. Angesichts dessen ist es wichtig, dass die Politik hilft und reagiert, wenn so viele Menschen voraussichtlich die Frist nicht einhalten können.
Boddenberg wies darauf hin, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, um den zahlreichen Schritten in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen genügend Zeit zu geben, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Diese Reform ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten und die Grundsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen dar.
Der Finanzminister rief daher alle dazu auf, durch eine möglichst rasche Abgabe der Erklärung zum Gelingen dieser Reform beizutragen. Trotz der verlängerten Frist bleibt es unerlässlich, die Erklärung abzugeben. Leider liegen den Steuerverwaltungen noch nicht alle benötigten Daten vor, die für die Reform durch das Bundesverfassungsgericht erforderlich sind – in keinem Bundesland.
Boddenberg wies darauf hin, dass der Bürgerservice der Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und das digitale Angebot unter grundsteuer.hessen.de weiterhin zur Verfügung stehen, um bei Fragen und Unterstützung zur Seite zu stehen. Bisher haben sich bereits rund 1,1 Millionen Hessen um die Abgabe gekümmert, was einer Abgabequote von über 38 Prozent entspricht und Hessen somit in der Spitzengruppe im Bundesvergleich positioniert.
Hessens Finanzminister unterstützt Verlängerung der Grundsteuerabgabefrist
Der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg hat die Entscheidung der Finanzministerkonferenz zur Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 begrüßt. Er betonte, dass viele Menschen derzeit mit anderen finanziellen Sorgen konfrontiert seien und die Grundsteuerreform daher nicht oberste Priorität habe. Es sei wichtig, den Bürgern in dieser schwierigen Zeit entgegenzukommen und ihnen zu helfen.
Boddenberg wies darauf hin, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Erklärungen durch die Steuerverwaltungen und Kommunen zu haben, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden könne. Allein in Hessen müssten 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Die Reform sei die größte Steuerreform seit Jahrzehnten und von großer Bedeutung für die Kommunen, da die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle darstelle.
Der Finanzminister appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Erklärungen so schnell wie möglich abzugeben, um zum Gelingen der Reform beizutragen. Er betonte jedoch auch, dass den Steuerverwaltungen noch nicht alle benötigten Daten vorlägen und daher weiterhin Unterstützung angeboten werde. Der Bürgerservice der Finanzämter, eine hessenweite Servicenummer und das digitale Angebot stünden weiterhin zur Verfügung.
Boddenberg lobte die Bürgerinnen und Bürger Hessens für ihre bisherige hohe Abgabequote von über 38 Prozent, die im Bundesvergleich an der Spitze liege. Er ermutigte alle, sich weiterhin um die Abgabe zu kümmern und betonte die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen.
Weitere Informationen
– Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
– Die Grundsteuerreform ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten und von großer Bedeutung für die Kommunen.
– In Hessen müssen insgesamt 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden.
– Der Bürgerservice der Finanzämter, eine hessenweite Servicenummer und ein digitales Angebot stehen weiterhin zur Verfügung.
Große Mehrheit beschließt Verlängerung der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung
Finanzministerkonferenz verabschiedet einstimmig neue Frist
Die Finanzministerkonferenz, bestehend aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer, hat in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. Ursprünglich sollte diese am 31. Oktober 2022 enden, nun wurde sie bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, da viele aufgrund aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen wie Inflation, steigenden Energiepreisen und dem Krieg in Europa besorgt sind. Die Grundsteuerreform ist daher momentan nicht die oberste Priorität für viele Menschen.
Hessen unterstützt die Verlängerung der Frist
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg begrüßte die Entscheidung zur Verlängerung der Frist und betonte, dass Hessen sich aktiv daran beteiligt habe. Er erklärte, dass es wichtig sei, in solchen Zeiten politisch zu reagieren und den Menschen bei ihren Sorgen zu helfen. Ursprünglich wurde die Frist gewählt, um genügend Zeit für alle erforderlichen Schritte in den Steuerverwaltungen der Länder und Kommunen zu haben, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden, was die größte Steuerreform seit Jahrzehnten darstellt.
Appell zur raschen Abgabe der Grundsteuererklärung
Trotz der Fristverlängerung appellierte Boddenberg an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundsteuererklärung so schnell wie möglich abzugeben, um zum Gelingen der Reform beizutragen. Er wies darauf hin, dass den Steuerverwaltungen noch nicht alle erforderlichen Daten vorliegen, die für die Reform notwendig sind. Um den Bürgern bei Fragen und Unterstützung zur Seite zu stehen, bietet die hessische Steuerverwaltung einen Bürgerservice sowie eine Servicenummer und ein digitales Angebot auf grundsteuer.hessen.de an. Boddenberg lobte das Engagement der Hessen und teilte mit, dass bereits über 1,1 Millionen Erklärungen abgegeben wurden, was einer Abgabequote von mehr als 38 Prozent entspricht und Hessen somit in der Spitzengruppe im Bundesvergleich liegt.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am [Datum]. Es ist wichtig, diese fristgerecht einzureichen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollte man sich an das örtliche Finanzamt wenden. Eine pünktliche Abgabe ermöglicht eine reibungslose Bearbeitung und Vermeidung von unnötigem Stress.