Sie möchten Ihre Autoversicherung kündigen, sind sich aber unsicher bis wann das möglich ist? Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.
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Kündigungsfrist für die Autoversicherung: Bis wann kann ich kündigen?
Die meisten Kfz-Versicherten können ihren Vertrag zum Jahreswechsel ordentlich kündigen. Um die einmonatige Kündigungsfrist zu wahren, muss eine Kündigung am 30. November beim Versicherer sein.
Wie kann ich meine Autoversicherung kündigen?
Kündigen ist heute einfacher denn je. Denn für die meisten Verträge reicht eine E-Mail. Wichtig ist dabei, dass die Mail Dir eindeutig zugeordnet werden kann. Verwende also besser eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem Deine Vertragsnummer und Deine Adresse an, damit Deine Versicherung die Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet.
Kündigst Du per Mail, solltest Du beweisen können, dass die Kündigung bei Deiner Versicherung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung ein und speichere das Schreiben im Postausgang und drucke es samt Zieladresse und Datum aus. Achte darauf, dass die Versicherung die Kündigung bestätigt. Wenn sie es nicht tut, solltest Du nachhaken.
Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, musst Du per Brief mit Einschreiben oder per Fax kündigen. Beim Fax solltest Du den Sendebericht aufbewahren. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie bei der alten Versicherung eingegangen ist, innerhalb der Kündigungsfrist.
Was sollte ich in meiner Kündigung angeben?
Wir haben Dir ein Musterschreiben hinterlegt, das Du als Vorlage für Deine Kündigung verwenden kannst. Zusätzlich kannst Du im Schreiben an die Versicherung das Auto-Kennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens. Verkaufst Du Dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn überträgt sich die Versicherung für das Auto zunächst.
Welche Sonderkündigungsrechte habe ich?
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht kann Dir auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. In folgenden Fällen hast Du ein Sonderkündigungsrecht:
- Bei einer Beitragserhöhung darfst Du außerordentlich kündigen, wenn Deine Versicherungsprämie steigt, ohne dass der Versicherer den Versicherungsschutz erhöht oder wenn der Versicherer den Versicherungsschutz verringert, ohne Deine Prämie zu senken. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des entsprechenden Schreibens erfolgen.
- Wenn Du einen Schaden meldest und deine Versicherung einspringt oder nicht einspringt, kannst Du außerordentlich kündigen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung des Schadens oder die Ablehnung der Kostenübernahme erfolgt.
- Ein Fahrzeugwechsel löst ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht aus. Innerhalb eines Monats nach dem Kauf eines Autos, für das noch die Versicherung des Verkäufers gilt, kannst Du außerordentlich kündigen.
Wann sollte ich meine Autoversicherung kündigen?
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen ein Jahr und enden am 31. Dezember. Für die meisten Versicherten ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. Eine neue Versicherung brauchst Du dann ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Es ist empfehlenswert, rechtzeitig eine neue Versicherung zu suchen und einen doppelten Vergleich durchzuführen, um den günstigsten Tarif zu finden. Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest Du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten, um auch in Zukunft von günstigen Versicherungsprämien zur Wechselsaison profitieren zu können.
Achtung: Ohne Haftpflichtversicherung darf Dein Auto nicht auf die Straße!
Was passiert bei vorübergehender Abmeldung meines Autos?
Bei einer vorübergehenden Abmeldung deines Autos greift die sogenannte Ruheversicherung. Dein Versicherungsvertrag läuft dann kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung, die zur Teilkaskoversicherung wird. Das Fahrzeug ist bei Wiederanmeldung automatisch beim selben Anbieter versichert.
Autoversicherung kündigen: Wann ist der letzte Termin dafür?
Kündigungsfrist beachten
Die meisten Kfz-Versicherungen können zum Jahreswechsel ordentlich gekündigt werden. Um die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Kündigung per E-Mail
Für die meisten Verträge reicht eine Kündigung per E-Mail aus. Es ist jedoch wichtig, dass die Mail eindeutig dir zugeordnet werden kann. Verwende daher am besten eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem deine Vertragsnummer und Adresse an, damit die Versicherung die Angaben in ihren Unterlagen findet.
Beweis für den Eingang der Kündigung
Um nachweisen zu können, dass deine Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist, fordere eine Lesebestätigung an und speichere das Schreiben im Postausgang. Drucke es zusammen mit der Zieladresse und dem Datum aus. Achte darauf, dass die Versicherung die Kündigung bestätigt. Falls sie dies nicht tut, solltest du nachhaken.
Kündigung vor dem 1. Oktober 2016
Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, müssen per Brief mit Einschreiben oder per Fax gekündigt werden. Bewahre den Sendebericht auf und beachte, dass die Kündigung erst gültig ist, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist bei der alten Versicherung eingegangen ist.
Musterbrief und zusätzliche Informationen
Es wurde ein Musterschreiben bereitgestellt, das du als Vorlage für deine Kündigung verwenden kannst. Zusätzlich kannst du im Schreiben an die Versicherung auch das Auto-Kennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer ratsam, auch den Grund für die Kündigung anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Fahrzeugs.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht kann dir auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. In bestimmten Fällen, wie einer Beitragserhöhung oder einem Fahrzeugwechsel, kannst du außerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist aus deinem Vertrag aussteigen.
Neuen Tarif rechtzeitig finden
Um sicherzustellen, dass du rechtzeitig einen neuen Vertrag findest, solltest du bereits vorher einen Vergleich durchführen. Vergleiche im Herbst, ob deine aktuelle Autoversicherung noch die günstigste Option ist. Eine Empfehlung ist es zunächst bei Verivox oder Check24 zu vergleichen und dann ein Angebot bei Huk24 einzuholen.
Laufzeit bis zum 31. Dezember beibehalten
Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten. Dadurch kannst du auch in Zukunft von günstigen Versicherungsprämien zur Wechselsaison profitieren. Beachte jedoch, dass nicht alle Versicherer Verträge bis zum Jahresende laufen lassen. Einige bieten auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit an.
Ruheversicherung
Die Ruheversicherung greift, wenn du das Auto vorübergehend abmeldest. In diesem Fall läuft dein Versicherungsvertrag kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, außer bei der Vollkaskoversicherung, die zur Teilkaskoversicherung wird. Sobald du das Fahrzeug wieder anmeldest, bist du automatisch beim selben Anbieter versichert.
Letzte Chance: Bis wann kann ich meine Autoversicherung kündigen?
Kündigungsfrist zum Jahreswechsel
Die meisten Kfz-Versicherten haben die Möglichkeit, ihren Vertrag zum Jahreswechsel ordentlich zu kündigen. Damit die einmonatige Kündigungsfrist eingehalten wird, muss die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Einfache Kündigung per E-Mail
Heutzutage ist es besonders einfach, seine Autoversicherung zu kündigen. In den meisten Fällen reicht eine einfache E-Mail aus. Wichtig ist dabei, dass die Mail eindeutig dir zugeordnet werden kann. Verwende daher am besten eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem deine Vertragsnummer und Adresse an, damit die Versicherung deine Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet.
Nachweis über den Erhalt der Kündigung
Wenn du per E-Mail kündigst, solltest du einen Nachweis darüber haben, dass die Kündigung bei deiner Versicherung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung an und speichere das Schreiben im Postausgang ab. Drucke es außerdem aus und bewahre es zusammen mit der Zieladresse und dem Datum auf. Achte darauf, dass die Versicherung die Kündigung bestätigt. Falls sie dies nicht tut, solltest du nachhaken.
Kündigung vor Oktober 2016 geschlossener Verträge
Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, müssen per Brief mit Einschreiben oder per Fax gekündigt werden. Beim Fax solltest du den Sendebericht aufbewahren. Die Kündigung ist erst gültig, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist bei der alten Versicherung eingegangen ist.
Wichtige Angaben in der Kündigung
Verwende unser Musterschreiben als Vorlage für deine Kündigung und gib darin zusätzlich das Auto-Kennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung an. Es ist immer ratsam, auch den Grund für die Kündigung anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Fahrzeugs. Falls du dein Auto verkaufst, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers anzugeben, da die Versicherung vorerst auf ihn übertragen wird.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht hast du unter bestimmten Umständen auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Dies gilt beispielsweise bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung des Versicherungsschutzes oder bei einer Verringerung des Versicherungsschutzes ohne Senkung der Beiträge. In diesen Fällen hast du einen Monat Zeit zu kündigen, nachdem dir die entsprechende Mitteilung deiner Versicherung zugegangen ist.
Wechsel zur günstigsten Autoversicherung
Es lohnt sich jedes Jahr im Herbst zu prüfen, ob deine Autoversicherung immer noch die günstigste Option ist. Vergleiche dazu am besten bei Verivox oder Check24 und hole anschließend ein Angebot bei Huk24 ein. Die meisten Versicherungsverträge laufen ein Jahr und enden am 31. Dezember. Daher benötigst du ab dem 1. Januar des Folgejahres eine neue Versicherung.
Beachte die Laufzeit deines Vertrags
Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten, um auch in Zukunft von günstigen Versicherungsprämien zur Wechselsaison profitieren zu können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherer Verträge bis zum Jahresende gelten lassen. Einige bieten auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit an.
Sonderkündigungsrecht bei bestimmten Situationen
Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht hast du auch in folgenden Fällen:
– Bei einer Beitragserhöhung ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes
– Bei einer Verringerung des Versicherungsschutzes ohne Senkung der Beiträge
– Nachdem dir die Mitteilung über eine Beitragserhöhung oder Leistungskürzung deiner Versicherung zugegangen ist
Kündigung nach Schadenmeldung
Auch nach einer Schadenmeldung kannst du außerordentlich kündigen, unabhängig davon, ob deine Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Die Monatsfrist beginnt dabei ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer die Schadenzahlung (auch teilweise) leistet oder die Kostenübernahme ablehnt. Beachte jedoch, dass auch die Versicherung das Recht hat, nach einem Schadenfall zu kündigen.
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel löst ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht aus. Wenn du ein Auto kaufst und nichts anderes geregelt ist, gilt die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Wagen mindestens einen weiteren Monat auch für dich. Innerhalb dieses Monats hast du dann die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Sobald du eine eigene Versicherung abschließt und dies der Zulassungsstelle meldest, wird der alte Vertrag automatisch gekündigt. Beim Verkauf eines Autos geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Um Unsicherheiten zu vermeiden, solltest du das Auto am besten selbst bei der Zulassungsstelle abmelden.
Ruheversicherung bei vorübergehender Abmeldung
Für den Fall einer vorübergehenden Abmeldung des Autos greift die sogenannte Ruheversicherung. Dabei läuft dein Versicherungsvertrag kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung, welche zur Teilkaskoversicherung wird. Bei erneuter Anmeldung des Fahrzeugs ist es automatisch beim selben Anbieter versichert.
Wichtige Frist beachten: Bis wann muss ich meine Autoversicherung gekündigt haben?
Die meisten Kfz-Versicherten können ihren Vertrag zum Jahreswechsel ordentlich kündigen. Um die einmonatige Kündigungsfrist zu wahren, muss eine Kündigung am 30. November beim Versicherer sein.
Kündigung per E-Mail
Kündigen ist heute einfacher denn je. Denn für die meisten Verträge reicht eine E-Mail. Wichtig ist dabei, dass die Mail Dir eindeutig zugeordnet werden kann. Verwende also besser eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem Deine Vertragsnummer und Deine Adresse an, damit Deine Versicherung die Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet.
Kündigst Du per Mail, solltest Du beweisen können, dass die Kündigung bei Deiner Versicherung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung ein und speichere das Schreiben im Postausgang und druck es samt Zieladresse und Datum aus. Achte darauf, dass die Versicherung die Kündigung bestätigt. Wenn sie es nicht tut, solltest Du nachhaken.
Kündigung vor dem 1. Oktober 2016
Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, musst Du per Brief mit Einschreiben oder per Fax kündigen. Beim Fax solltest Du den Sendebericht aufbewahren. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie bei der alten Versicherung eingegangen ist, innerhalb der Kündigungsfrist.
Wichtige Informationen in der Kündigung
Wir haben Dir ein Musterschreiben hinterlegt, das Du als Vorlage für Deine Kündigung verwenden kannst. Zusätzlich kannst Du im Schreiben an die Versicherung das Auto-Kennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens. Verkaufst Du Dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn überträgt sich die Versicherung für das Auto zunächst.
Sonderkündigungsrecht
Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche, weil Du ein Sonderkündigungsrecht nutzt: In der Autoversicherung kommst Du allgemein mit einmonatiger Frist aus Deinem Vertrag. Das ergibt sich aus Paragraf 5 Absatz 5 Satz 2 Pflichtversicherungsgesetz – diese Regelung für die Haftpflicht gilt über die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung unter anderem auch für Kasko-Verträge und für Autoschutzbriefe.
Geh sicher, dass die Zeit für die Kündigung nicht zu knapp wird. Du solltest Dir vorher schließlich bereits einen neuen Vertrag gesucht haben. Am besten über einen doppelten Vergleich. Wie Du das machst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung.
Kündigungsfrist beachten
Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen ein Jahr und enden am 31. Dezember. Wegen der Kündigungsfrist von einem Monat bedeutet das: Für die meisten Versicherten ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. An diesem Tag muss die Kündigung Deinem Versicherer zugegangen sein. Eine neue Versicherung brauchst Du dann ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Achtung: Ohne Haftpflicht darf Dein Auto nicht auf die Straße! Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest Du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten. Denn damit kannst Du auch in Zukunft von günstigen Versicherungsprämien zur Wechselsaison profitieren.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht kann Dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. Dann kommst Du außerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist aus Deinem Vertrag.
In folgenden Fällen hast Du ein Sonderkündigungsrecht:
– Beitragserhöhung ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes
– Verringerung des Versicherungsschutzes ohne Senkung der Versicherungsprämie
– Meldung eines Schadens, unabhängig davon, ob die Versicherung einspringt oder nicht
Ab dem Zugang des Schreibens, mit dem Dein Versicherer Dir die Erhöhung der Versicherungsprämie oder die Senkung der Leistung ankündigt, hast Du einen Monat Zeit, um zu kündigen.
Zeitpunkt der Kündigung: Bis wann kann ich meine Autoversicherung beenden?
Die meisten Kfz-Versicherten können ihren Vertrag zum Jahreswechsel ordentlich kündigen. Um die einmonatige Kündigungsfrist zu wahren, muss eine Kündigung am 30. November beim Versicherer sein. Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, müssen per Brief mit Einschreiben oder per Fax gekündigt werden.
Kündigung per E-Mail
Für die meisten Verträge reicht eine E-Mail zur Kündigung aus. Wichtig ist dabei, dass die Mail eindeutig dir zugeordnet werden kann. Verwende also besser eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem deine Vertragsnummer und Adresse an, damit die Versicherung die Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet. Fordere eine Lesebestätigung an und speichere das Schreiben im Postausgang sowie drucke es aus.
Musterkündigungsschreiben
Es wird empfohlen ein Musterkündigungsschreiben zu verwenden, welches als Vorlage für deine Kündigung dienen kann. Zusätzlich kannst du im Schreiben an die Versicherung das Auto-Kennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht kann dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. In folgenden Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht:
– Bei einer Beitragserhöhung ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes oder bei Verringerung des Versicherungsschutzes ohne Senkung der Prämie. Du hast einen Monat Zeit, um zu kündigen.
– Wenn du deiner Versicherung einen Schaden meldest, kannst du unabhängig davon, ob deine Versicherung einspringt oder nicht, außerordentlich kündigen.
– Ein Fahrzeugwechsel löst ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht aus.
Ruheversicherung
Wenn du dein Auto vorübergehend abmeldest, greift die sogenannte Ruheversicherung. Dein Vertrag läuft dann kostenlos weiter bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung.
Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt und dass bereits im Voraus ein neuer Vertrag gesucht wurde. Am besten über einen doppelten Vergleich.
Deadline für die Kündigung der Autoversicherung: Bis wann muss ich handeln?
Die meisten Kfz-Versicherten können ihren Vertrag zum Jahreswechsel ordentlich kündigen. Um die einmonatige Kündigungsfrist zu wahren, muss eine Kündigung am 30. November beim Versicherer sein.
Kündigung per E-Mail
Für die meisten Verträge reicht eine E-Mail als Kündigung aus. Wichtig ist dabei, dass die Mail eindeutig dir zugeordnet werden kann. Verwende also besser eine E-Mail-Adresse, die bei der Versicherung hinterlegt ist. Gib außerdem deine Vertragsnummer und Adresse an, damit die Versicherung die Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet.
Kündigst du per Mail, solltest du beweisen können, dass die Kündigung bei deiner Versicherung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung ein und speichere das Schreiben im Postausgang und drucke es samt Zieladresse und Datum aus. Achte darauf, dass die Versicherung die Kündigung bestätigt. Wenn sie es nicht tut, solltest du nachhaken.
Kündigung vor dem 1. Oktober 2016
Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, müssen per Brief mit Einschreiben oder per Fax gekündigt werden. Beim Fax solltest du den Sendebericht aufbewahren. Die Kündigung ist erst gültig, wenn sie bei der alten Versicherung innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist.
Musterschreiben für die Kündigung
Es wurde ein Musterschreiben hinterlegt, das du als Vorlage für deine Kündigung verwenden kannst. Zusätzlich kannst du im Schreiben an die Versicherung das Autokennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens. Verkaufst du dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen.
Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht kann dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen. In folgenden Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht:
- Bei einer Beitragserhöhung ohne Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Bei einer Verringerung des Versicherungsschutzes ohne Senkung der Versicherungsprämie
- Wenn die Versicherung einen Schaden nicht übernimmt oder ablehnt
- Bei einem Fahrzeugwechsel
In diesen Fällen hast du einen Monat Zeit, um außerordentlich zu kündigen. Achte darauf, dass der Zeitpunkt zu laufen beginnt, wenn der Versicherer den Schaden zahlt oder die Kostenübernahme ablehnt.
Beachte auch, dass bei einem Fahrzeugwechsel der alte Vertrag automatisch auf den Käufer übergeht, wenn du das Auto nicht selbst bei der Zulassungsstelle abmeldest.
Es ist wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten und sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag zu kümmern. Vergleiche jedes Jahr im Herbst, ob deine Kfz-Versicherung noch die günstigste Option für dich ist. Nutze dafür am besten Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 und hole anschließend ein Angebot bei Huk24 ein.
In Deutschland können Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November eines Jahres kündigen. Um von einem Wechsel zu profitieren, ist es ratsam, frühzeitig verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen und die beste Option auszuwählen. Eine rechtzeitige Kündigung ermöglicht es, bei Bedarf in eine günstigere oder bessere Versicherungspolice einzusteigen und potenziell Geld zu sparen. Daher sollten Autobesitzer den Stichtag im Auge behalten und rechtzeitig handeln, um von den Vorteilen einer neuen Autoversicherung zu profitieren.