Umtausch der Klasse 3: Was darf ich mit dem alten Führerschein fahren?

Die alte Führerscheinklasse 3 ermöglichte das Fahren verschiedener Fahrzeugtypen. Mit dem Erwerb dieser Klasse durfte man PKWs, Motorräder sowie leichte LKWs bis zu einem bestimmten Gewicht führen. Erfahre mehr über die Berechtigungen und Voraussetzungen dieser Klasse.

Was darf ich mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren?

1. Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen

Mit der alten Führerscheinklasse 3 dürfen Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Dies gilt auch nach dem Umtausch in den neuen EU-Scheckkartenführerschein.

2. Gespanne bis zu zwölf Tonnen

Wenn das Zugfahrzeug ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat, dürfen Sie auch Gespanne bis zu zwölf Tonnen fahren. Diese Regelung bleibt auch nach dem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres bestehen.

3. Schwere Anhänger

Mit der Klasse 3 dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen. Gespanne über zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind erlaubt. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) können mit der Klasse 3 geführt werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Alter von 50 Jahren Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen für größere Gespanne gelten können.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Berechtigungen unabhängig davon gelten, ob der Führerschein umgetauscht wird oder nicht. Um weiterhin alle Fahrerlaubnisklassen der Klasse 3 zu behalten, einschließlich der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kästchen für die Klasse CE 79 angekreuzt werden. Außerdem muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde.

Welche Fahrzeuge sind mit der alten Klasse 3 erlaubt?

Welche Fahrzeuge sind mit der alten Klasse 3 erlaubt?

Die Inhaber der alten Klasse-3-Führerscheine dürfen verschiedene Fahrzeuge fahren. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 können Sie Pkw und Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Zusätzlich können Sie auch Anhänger ziehen, die ein Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen haben. Diese Regelung gilt auch nach einem Umtausch in den neuen EU-Scheckkartenführerschein oder nach Erreichen des 50. Lebensjahres.

Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem Führerschein der Klasse 3 auch schwere Anhänger gezogen werden dürfen. Hierbei handelt es sich um Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen. Züge mit Einachsanhängern bis zu 17,5 Tonnen oder Anhängern mit Tandemachse bis zu 18,75 Tonnen dürfen ebenfalls mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden. Für diese Fahrzeuge wird die Schlüsselziffer CE mit der Nummer 79 im neuen Scheckkartenführerschein eingetragen.

Um weiterhin alle Berechtigungen der Klasse 3 inklusive schwerer Gespanne über zwölf Tonnen behalten zu können, muss bei einem Umtausch auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 gesetzt werden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Klasse CE 79 nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechselt werden darf. Diese Klassen berechtigen zum Führen von Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen und sind nicht befristet. Es ist keine Untersuchung erforderlich und es gilt der volle Besitzstandschutz.

Zusätzlich zur Klasse CE 79 können beim Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 auch die Pkw-Klassen B und BE sowie die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen werden. Personen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben, erhalten außerdem die Klasse A1.

Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen. Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Weitere Informationen zu den im neuen Führerschein eingetragenen Klassen finden Sie in unserer Umtauschtabelle.

Alte Führerscheinklasse 3: Welche Fahrerlaubnisse gelten noch?

Besitzstandsregelung für Führerscheininhaber der Klasse 3

Gemäß der Besitzstandsregelung dürfen alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 weiterhin Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Es gibt keine inhaltlichen Befristungen oder ärztliche Untersuchungen, die beim Umtausch erforderlich sind. Lediglich das Führerscheindokument selbst läuft nach 15 Jahren ab.

Fahrzeugklassen und Gewichtsgrenzen

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durften Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden. Auch das Ziehen von Anhängern mit einem Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen war erlaubt, vorausgesetzt das Zugfahrzeug hatte ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Bei größeren Gespannen (bis zu 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) gelten ab dem Alter von 50 Jahren bestimmte Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen.

Im Vergleich dazu dürfen Inhaber des heutigen Pkw-Führerscheins der Klasse B nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren.

Wenn der Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, dürfen zusätzlich Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden, was der heutigen Klasse A1 entspricht.

Spezielle Regelungen für schwere Gespanne

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durften auch schwere Anhänger gezogen werden. Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen waren erlaubt. Züge bis zu 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) konnten mit der Klasse 3 geführt werden.

Diese speziellen Regelungen für schwere Gespanne unterfallen der Lkw-Fahrberechtigung und entsprechen der Klasse CE. Bei einer Umstellung auf den Scheckkartenführerschein muss das Kreuzchen bei der Klasse CE 79 gesetzt werden und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, wenn das Alter von 50 Jahren bereits erreicht wurde. Die Klasse CE wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.

Wichtig: Die Klassen C1 und C1E berechtigen zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und unterliegen keinen Befristungen oder Untersuchungen.

Klasse T für Land- und Forstwirtschaft

Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch beim Umtausch eingetragen. Die Klasse T hingegen wird nur auf Antrag und nur für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, eingetragen. Eine nachträgliche Eintragung der Klasse T ist nicht möglich, wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wurde.

Weitere Informationen zu den neuen Klassen im Scheckkartenführerschein finden Sie in der Umtauschtabelle.

Führerscheinumtausch: Was gilt für die alte Klasse 3?

Führerscheinumtausch: Was gilt für die alte Klasse 3?

Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins im Jahr 1999 führte zu einem neuen Buchstabensystem. Doch noch immer besitzen viele Menschen den alten grauen oder rosa Führerschein der Klasse 3. Diese müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Die ADAC Clubjuristen erklären, was beim Umtausch zu beachten ist.

Umtauschfristen und Stichtage

Der Umtausch der alten Klasse 3 betrifft verschiedene Jahrgänge. Zuerst mussten die Altführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden, dann folgten die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023. Als Nächstes sind die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe und müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Es wird empfohlen, den Umtausch schnellstmöglich durchzuführen.

Keine Nachteile beim Umtausch

Beim Umtausch gibt es keine ärztlichen Untersuchungen oder inhaltlichen Befristungen zu beachten. Die Fahrerlaubnisklassen bleiben unverändert bestehen, lediglich das Führerscheindokument läuft nach 15 Jahren ab. Inhaber des alten grauen oder rosa Führerscheins der Klasse 3 dürfen weiterhin Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte sorgen dafür, dass keine Rechte verloren gehen.

Mögliche Fahrzeuge mit der Klasse 3

Inhaber des alten Führerscheins der Klasse 3 dürfen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Es können auch Gespanne bis zu zwölf Tonnen gefahren werden, sofern das Zugfahrzeug ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. Bei größeren Gespannen (bis zu 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) gelten ab dem Alter von 50 Jahren Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen.

Weitere Berechtigungen

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen nicht nur Pkw und Lkw bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden. Auch das Ziehen von Anhängern ist erlaubt. Mit einem Umtausch oder nach dem Erreichen des 50. Lebensjahres können schwere Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen gezogen werden. Hierfür ist die Eintragung der Klasse CE mit der Schlüsselziffer 79 erforderlich.

Klasse T und Klasse L

Die Klasse T, die das Fahren von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt, wird nur auf Antrag beim Umtausch eingetragen. Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen. Beim Umtausch der Klasse 3 werden außerdem die Klassen C1 und C1E in den neuen Führerschein eingetragen. Personen, die vor dem 1.4.1980 ihren Führerschein der Klasse 3 erworben haben, erhalten außerdem die Klasse A1.

Bitte beachten Sie: Dieser Text dient nur zur Information und stellt keine rechtliche Beratung dar.

Alte Klasse 3: Welche Fahrzeuge dürfen noch gefahren werden?

Besitzstandsregelung für Fahrzeuge der alten Klasse 3

Gemäß der Besitzstandsregelung dürfen alle Inhaber eines Führerscheins der alten Klasse 3 weiterhin Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Es gibt keine inhaltlichen Befristungen oder ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Umtausch. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Führerscheindokument selbst alle 15 Jahre erneuert werden muss.

Gültigkeit des alten Führerscheins für schwere Gespanne

Mit einem Führerschein der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren, sondern auch Anhänger ziehen. Ein solches Gespann kann ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu zwölf Tonnen haben. Selbst nach dem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres behält man diese Berechtigung bei.

Fahrerlaubnis für schwere Anhänger mit dem Führerschein der Klasse 3

Mit einem Führerschein der Klasse 3 darf man auch schwere Anhänger ziehen. Diese können ein zulässiges Gesamtgewicht von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen haben. Züge bis zu einem Gewicht von 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 gefahren werden. Diese Berechtigung wird als Klasse CE mit der Schlüsselziffer 79 im Führerschein eingetragen.

Befristung der Klasse CE 79

Um die volle Fahrerlaubnis für schwere Gespanne über zwölf Tonnen zu behalten, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 gesetzt werden. Wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde, ist außerdem eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Die Klasse CE 79 wird dann für fünf Jahre befristet erteilt.

Klassen T und L im neuen Führerschein

Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch beim Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 eingetragen. Die Klasse T, die zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen berechtigt, muss hingegen auf Antrag eingetragen werden. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur einen Überblick bieten und es ratsam ist, sich bei weiteren Fragen an die ADAC Clubjuristen zu wenden.

Umtauschpflicht für alte Führerscheinklasse 3: Was Sie wissen müssen

Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins erfolgte im Jahr 1999, aber noch besitzen viele Menschen den alten grauen oder rosa Führerschein der Klasse 3. Dieser muss jedoch spätestens bis zum Jahr 2033 gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Die ADAC Clubjuristen geben Auskunft darüber, was beim Umtausch zu beachten ist und welche Fahrzeuge mit dem alten Führerschein gefahren werden dürfen.

Umtauschfristen und Rechner

Der Umtauschzwang betrifft auch die Führerscheine der alten Klasse 3. Die genaue Frist, bis wann der Umtausch erfolgen muss, kann mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners ermittelt werden. Bisher mussten bereits die Altführerscheine der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 sowie von 1959 bis 1964 umgetauscht werden. Als Nächstes sind die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe, deren Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 in den Scheckkartenführerschein umgetauscht werden müssen.

Keine ärztlichen Untersuchungen oder inhaltliche Befristungen

Beim Umtausch der alten Klasse 3 sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Lediglich das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab, nicht jedoch die Fahrerlaubnisklassen selbst. Die Besitzstandsregelung besagt, dass alle Inhaber des alten Führerscheins der Klasse 3 auch weiterhin Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1 und C1E sowie AM und L fahren dürfen. Schlüsselzahlen auf dem neuen Scheckkartenführerschein helfen dabei, den Umfang der Fahrerlaubnis korrekt zu dokumentieren.

Mögliche Fahrzeuge mit dem alten Führerschein

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte man nicht nur Pkw und Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren, sondern auch Anhänger ziehen. Ein solches Gespann konnte ein Gewicht von bis zu zwölf Tonnen haben. Zudem war es möglich, schwere Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen zu führen. Für diese Fahrzeuge gelten jedoch ab dem 50. Lebensjahr Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen.

Klasse CE für schwere Gespanne

Um weiterhin schwerere Gespanne über zwölf Tonnen führen zu dürfen, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen bei der Klasse CE gesetzt werden. Zusätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, wenn das 50. Lebensjahr bereits erreicht wurde. Die Klasse CE wird dann befristet für fünf Jahre erteilt. Bitte beachten Sie, dass dies unabhängig davon gilt, ob der Führerschein umgetauscht wird oder nicht.

Weitere Klassen und Eintragungen

Beim Umtausch des Führerscheins der Klasse 3 werden auch die Pkw-Klassen B und BE sowie die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen. Personen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, erhalten außerdem die Klasse A1. Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen. Die Klasse T hingegen wird nur auf Antrag und ausschließlich für Personen in der Land- oder Forstwirtschaft eingetragen.

Zusammenfassend dürfen Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 eine Vielzahl von Fahrzeugen führen, darunter PKWs, Motorräder und LKWs bis zu einem bestimmten Gewicht. Es ist jedoch wichtig, sich über die aktuellen Regelungen und eventuelle Beschränkungen zu informieren, um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein.