„Ab wann gilt man als Geringverdiener? Erfahren Sie hier alles über die Kriterien und Grenzen, die festlegen, ab welchem Einkommen eine Person als Geringverdiener eingestuft wird. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die relevanten Faktoren und informieren Sie darüber, welche finanziellen Unterstützungen für Geringverdiener zur Verfügung stehen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie unsere hilfreichen Informationen!“
Ab wann gilt man als Geringverdiener?
Die genaue Definition eines Geringverdieners ist nicht eindeutig festgelegt und kann je nach Kontext variieren. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf Arbeitnehmer, die ein geringes Gehalt erhalten. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den offiziellen Definitionen im Sozialversicherungsrecht und dem umgangssprachlichen Gebrauch des Begriffs.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) gelten Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie am freiwilligen kulturellen, sozialen oder ökologischen Jahr als Geringverdiener, wenn sie weniger als 325 Euro pro Monat verdienen. Diese Personen zahlen selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung, da diese allein von den Arbeitgebern getragen werden.
In der Umgangssprache wird der Begriff Geringverdiener hingegen oft für Beschäftigte mit sehr niedrigem Gehalt verwendet. Dazu gehören vor allem geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter im Niedriglohnsektor. Geringfügig Beschäftigte sind bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro sozialversicherungsbefreit, während Niedriglöhner Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Grenzen und Zahlen für Geringverdiener je nach Definition unterschiedlich sein können. Dennoch wird ein Geringverdiener immer anhand der Verdienste eines Vollzeitjobs definiert. Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber müssen ihr Entgelt auf eine Vollzeit-Arbeitsbelastung hochrechnen, um festzustellen, ob sie über oder unter der Geringverdienergrenze liegen.
Es gibt auch eine statistische Definition der Geringverdienergrenze, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und der Hans-Böckler-Stiftung ermittelt wird. Diese basiert auf den Entgeltdaten der Bundesagentur für Arbeit und legt fest, dass ein Vollzeitbeschäftigter als Geringverdiener gilt, wenn er weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhält. Im Jahr 2020 lag diese Grenze bei 2.284 Euro brutto.
Definition und Kriterien für Geringverdiener:innen
Geringverdiener:innen sind Arbeitnehmer:innen, die ein niedriges Gehalt erhalten. Es gibt jedoch verschiedene Kriterien und Definitionen für Geringverdiener:innen.
1. Sozialversicherungskriterium: Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) gelten Personen als Geringverdiener:innen, wenn sie ein besonders niedriges Gehalt erhalten und unter bestimmten Umständen beschäftigt sind. Dazu zählen Auszubildende, Praktikant:innen, Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst sowie am freiwilligen kulturellen, sozialen oder ökologischen Jahr.
2. Umgangssprachliches Kriterium: Im Alltag wird der Begriff „Geringverdiener:in“ häufig für Beschäftigte mit sehr niedrigem Gehalt verwendet. Dies betrifft vor allem geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter:innen im Niedriglohnsektor.
Die genauen Grenzen und Zahlen für Geringverdiener:innen sind schwammig und variieren je nach Definition. In Bezug auf die Sozialversicherung werden Geringverdiener:innen immer nach den Verdiensten eines Vollzeitjobs definiert. Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber:innen müssen ihr Entgelt auf eine Vollzeit-Arbeitsbelastung hochrechnen, um festzustellen, ob sie über oder unter der Geringverdienergrenze liegen.
Es ist wichtig anzumerken, dass sich die Definition von Geringverdienern im Laufe der Zeit verändern kann. Die Mindestausbildungsvergütung und andere Faktoren können dazu führen, dass die Geringverdienergrenze angepasst wird.
Geringverdiener:innen in Deutschland: Wer zählt dazu?
Definition von Geringverdiener:innen
Geringverdiener:innen sind Arbeitnehmer:innen, die ein niedriges Gehalt erhalten. Es gibt jedoch verschiedene Definitionen und Kriterien, um festzustellen, ob jemand als Geringverdiener:in gilt. Im Sozialversicherungsrecht werden Auszubildende, Praktikant:innen sowie Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen kulturellen, sozialen oder ökologischen Jahr als Geringverdiener:innen betrachtet. Diese Personen verdienen weniger als bestimmte Grenzwerte und zahlen daher keine Beiträge zur Sozialversicherung.
Umgangssprachliche Geringverdiener:innen
Im Alltag bezieht sich der Begriff „Geringverdiener:in“ oft auf Beschäftigte mit sehr niedrigem Gehalt, insbesondere geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter:innen im Niedriglohnsektor. Geringfügig Beschäftigte sind bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro sozialversicherungsbefreit. Niedriglöhner hingegen müssen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
Der Übergangsbereich für umgangssprachliche Geringverdiener:innen
Für umgangssprachliche Geringverdiener:innen gibt es den sogenannten Übergangsbereich, der einen Midijob definiert. Ein Midijob liegt zwischen einem Minijob und einem Vollzeitjob. Im Übergangsbereich gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die vom Gehalt abhängig sind. Arbeitgeber:innen tragen immer die Hälfte der Beiträge.
Reformen für Geringverdiener:innen
Es gab Reformen bezüglich der Rentenansprüche und der Krankenkassenbeiträge für Geringverdiener:innen. Vor 2019 führte ein geringes Einkommen auch zu einer geringeren Rente. Durch die Reform wurden die Rentenansprüche angepasst, um Altersarmut vorzubeugen. Seit 2019 werden die Krankenkassenbeiträge paritätisch von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in getragen, was eine Entlastung für die Arbeitnehmer:innen darstellt.
Berechnung der Sozialversicherungsabgaben für Geringverdiener:innen
Die Sozialversicherungsabgaben für Geringverdiener:innen werden nach einer festen Formel berechnet, die das Gleitzonenentgelt berücksichtigt. Der genaue Betrag hängt vom individuellen Verdienst ab. Die Berechnung kann komplex sein, aber es gibt Faktoren und Formeln, um das Gleitzonenentgelt zu ermitteln.
Geringverdiener:innengrenze laut Statistik
Laut einer Statistik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der Hans-Böckler-Stiftung lag die Geringverdiener:innengrenze im Jahr 2020 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.284 Euro. Diese Grenze basiert auf den Entgelt-Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Insgesamt gibt es also verschiedene Definitionen und Kriterien, um Geringverdiener:innen zu bestimmen. Die Sozialversicherungsbeiträge und arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten jedoch für alle Geringverdiener:innen, unabhängig von der genauen Definition.
Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener:innen berechnen
Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener:innen erfolgt nach einer festen Formel, die das Einkommen berücksichtigt. Dabei zahlen Geringverdiener:innen mit einem niedrigeren Einkommen geringere Beiträge als diejenigen mit einem höheren Einkommen.
Um das Gleitzonenentgelt für Geringverdiener:innen im Midijob zu berechnen, muss zunächst der Faktor F ermittelt werden. Dieser wird fast jährlich neu bestimmt und beträgt im Jahr 2023 beispielsweise 0,6922.
Anschließend kann das Gleitzonenentgelt mit folgender Formel berechnet werden:
F x 520 + ([1600/(1600 − 520)] − [520/(1600 − 520)] x F x (Arbeitsentgelt − 520)
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, das Arbeitsentgelt einer Geringverdienerin beträgt 800,00 Euro. Die Berechnung würde dann wie folgt aussehen:
0,6922 x 520 + ([1600/(1600 − 520)] − [520/(1600 − 520)] x 0,6922 x (Arbeitsentgelt − 520)
Es ist wichtig, bei der Berechnung die alten Matheregeln aus der Schule zu beachten, also Punkt vor Strich und innere Klammern zuerst. Es empfiehlt sich daher die Verwendung eines Taschenrechners.
Zusätzlich zur individuellen Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es auch eine statistische Geringverdiener:innengrenze, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und der Hans-Böckler-Stiftung ermittelt wird. Diese basiert auf Entgelt-Daten der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2020 lag die Geringverdiener:innengrenze laut dieser Statistik bei 2.284 Euro brutto.
Es ist wichtig zu beachten, dass es verschiedene Definitionen und Berechnungsgrundlagen für den Begriff „Geringverdiener:in“ gibt. Die offizielle Definition bezieht sich auf ein Monatsgehalt von bis zu 325 Euro, während die statistische Geringverdiener:innengrenze höher liegt.
Der Übergangsbereich für umgangssprachliche Geringverdiener:innen
Im Alltag wird der Begriff „Geringverdiener:innen“ oft im Zusammenhang mit Beschäftigten mit sehr niedrigem Gehalt verwendet. Dabei handelt es sich vor allem um geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter:innen im Niedriglohnsektor. Geringfügig Beschäftigte sind bis zu 520,00 Euro monatlich im Minijob sozialversicherungsbefreit. Niedriglöhner:innen hingegen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Die Arbeitgeber:innen beteiligen sich zwar daran, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis, tragen die Kosten jedoch nicht allein wie bei den „echten“ Geringverdiener:innen.
Der Übergangsbereich definiert einen Midijob, der eine Stufe über dem Minijob liegt und von den Gehaltsgrenzen her direkt darauf folgt. Im Minijob darf man bis zu 520,00 Euro (Stand 2023) verdienen und ist von der Sozialversicherung befreit. Vollzeitbeschäftigte mit einem Einkommen über 1.600,00 Euro (Stand 2023) im Monat sind hingegen sozialversicherungspflichtig. Der Übergangsbereich liegt genau dazwischen und bezeichnet den Bereich zwischen diesen beiden Gehaltsgrenzen.
Im Übergangsbereich gilt eine reduzierte Sozialversicherungspflicht, bei der die Abgaben vom Gehalt abhängen. Je näher das Gehalt am Beginn des Übergangsbereichs liegt, desto niedriger ist der Anteil für die Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen zahlen in jedem Fall die Hälfte der Beiträge.
Diese Regelung wurde im Jahr 2019 eingeführt, um die Rentenansprüche von Geringverdiener:innen zu verbessern und der Altersarmut vorzubeugen. Zuvor führte ein geringes Einkommen auch zu einer geringen Rente. Seit 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung paritätisch von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in getragen, was eine Entlastung für die Arbeitnehmer:innen bedeutet.
Für Geringverdiener:innen im herkömmlichen Sinne hat dies jedoch keinen Einfluss, da die Arbeitgeber:innen ohnehin die gesamten Beiträge allein tragen. Die Lohnsteuer wird bei Geringverdiener:innen durch eine jährliche Freigrenze von 10.347,00 Euro abgedeckt.
Die Sozialversicherungsabgaben für Geringverdiener:innen werden nach einer festen Formel berechnet, wodurch ihr Anteil am Gehalt nicht zu hoch ausfällt. Die genaue Berechnung erfolgt anhand des Gleitzonenentgelts, das mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt wird. Der Faktor F in dieser Formel wird regelmäßig angepasst und beträgt im Jahr 2023 beispielsweise 0,6922.
Insgesamt gibt es also verschiedene Definitionen und Regelungen für den Begriff „Geringverdiener:in“, sowohl im sozialversicherungsrechtlichen als auch im umgangssprachlichen Kontext. Die genauen Grenzen und Berechnungen können variieren, jedoch haben Geringverdiener:innen immer Anspruch auf Sozialleistungen und Altersvorsorge.
Die Bedeutung des Begriffs „Geringverdiener“ in der Sozialversicherung
Im Rahmen der Sozialversicherung bezeichnet der Begriff „Geringverdiener“ Personen, die ein besonders niedriges Gehalt erhalten und unter bestimmten Umständen beschäftigt sind. Es gibt verschiedene Kategorien von Geringverdienern, wie Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder am freiwilligen kulturellen, sozialen oder ökologischen Jahr. Diese Personen verdienen weniger als eine bestimmte Grenze, die als Geringverdienergrenze festgelegt ist.
Für Auszubildende und Praktikanten liegt die Geringverdienergrenze bei einem monatlichen Verdienst von weniger als 325 Euro. Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und ähnlichen Programmen erhalten ein Taschengeld von höchstens 423 Euro im Monat und zählen ebenfalls zu den Geringverdienern.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für diese Geringverdiener allein vom Arbeitgeber getragen. Die Geringverdiener haben jedoch trotzdem Anspruch auf Sozialleistungen und Altersvorsorge.
Im Alltag wird der Begriff „Geringverdiener“ oft mit Beschäftigten mit sehr niedrigem Gehalt assoziiert, wie geringfügig Beschäftigte oder Mitarbeiter im Niedriglohnsektor. Geringfügig Beschäftigte sind bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro sozialversicherungsbefreit. Niedriglöhner hingegen müssen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, wobei die Arbeitgeber sich beteiligen.
Es gibt auch einen Übergangsbereich für umgangssprachliche Geringverdiener, der als Midijob bezeichnet wird. Dieser Bereich liegt zwischen einem Minijob und einem Vollzeitjob und reicht von einem Verdienst von 520,01 Euro bis zu 2.000 Euro im Monat. Im Übergangsbereich gilt eine reduzierte Sozialversicherungspflicht, wobei die Abgaben vom Gehalt abhängig sind.
Die genaue Definition und Bedeutung des Begriffs „Geringverdiener“ kann je nach Kontext variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Kategorien in der Sozialversicherung zu beachten, um die Rechte und Pflichten von Geringverdienern zu verstehen.
Geringverdiener sind Personen, die ein niedriges Einkommen haben und oft von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind. Die genaue Definition variiert je nach Land und Region. In Deutschland beziehen viele Menschen trotz harter Arbeit nur ein geringes Einkommen. Um die Situation der Geringverdiener zu verbessern, sind Maßnahmen wie Mindestlohn, Sozialleistungen und Bildungsförderung notwendig. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft Bewusstsein für diese Problematik schafft und Lösungen findet, um allen Menschen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen.