„Feuerwerk begeistert viele Menschen zum Jahreswechsel, doch ab wann ist das Böllern erlaubt? Erfahren Sie hier alles über die rechtlichen Bestimmungen und wichtige Sicherheitshinweise für den Gebrauch von Feuerwerkskörpern.“
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Ab wann ist das Böllern erlaubt? Alle wichtigen Informationen
Offizielle Zeiten für das Böllern
In Deutschland ist es offiziell erlaubt, vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerk zu zünden. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.
Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des Zeitfensters
Wer außerhalb des offiziellen Zeitfensters Feuerwerk zünden möchte, benötigt eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen herrscht ein generelles Böllerverbot. In einigen Städten gibt es sogar ein generelles Verbot aufgrund der Brandgefahr. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über mögliche Verbote in der eigenen Stadt oder Gemeinde zu informieren.
Kauf von Böllern mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung
Beim Kauf von Böllern sollte man auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und zugelassene Knallkörper sind an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe erkennbar. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Es ist wichtig, nur zugelassene Böller zu erwerben, da illegale Feuerwerkskörper sehr gefährlich sein können.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerk
Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten einige Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Feuerwerks-Körper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden und die Lenkstäbe und Zündschnüre dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Beim Anzünden sollte ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren eingehalten werden, und die Feuerwerkskörper sollten niemals mit brennender Lunte in der Hand gehalten werden.
Vorsicht bei vermeintlichen Blindgängern
Es sollte keine versuchten Blindgänger erneut angezündet werden, da diese als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können. Auch sollte man feucht gewordene Blindgänger nicht anwärmen oder trocknen, da hier höchste Explosionsgefahr besteht.
Verhalten im Notfall
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Die Notrufnummer 112 sollte unverzüglich gewählt werden und wenn erforderlich Erste Hilfe geleistet werden.
Böllerverbote und Genehmigungen: Wann darf man Feuerwerk zünden?
Offizielle Zeiten für das Zünden von Feuerwerk
Gemäß den offiziellen Bestimmungen darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerk gezündet werden. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.
Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen gilt ein generelles Böllerverbot. Einige Städte haben aufgrund der Brandgefahr sogar ein allgemeines Böllerverbot erlassen. Es ist daher ratsam, sich vorher über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des offiziellen Zeitfensters
Wer außerhalb des festgelegten Zeitraums Feuerwerk zünden möchte, benötigt eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Ohne diese Genehmigung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Ordnungsgemäße Kennzeichnung beim Kauf von Böllern
Beim Kauf von Böllern sollte auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung geachtet werden. Geprüfte und zugelassene Knallkörper sind an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Länge der Zündschnur sollte nicht eigenmächtig verändert werden. Beim Anzünden ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren einzuhalten. Es ist wichtig, keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen einzusammeln, da diese als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können.
Verhalten bei Unfällen
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren und sofort die 112 anzurufen. Bei Bedarf sollte Erste Hilfe geleistet werden.
Official times for igniting fireworks
According to official regulations, fireworks can be ignited in Germany from December 31st at 0:00 a.m. until January 1st at 24:00 p.m. However, there may be slight variations as cities and municipalities can decide on the exact times themselves.
Fireworks bans near certain facilities
There is a general ban on fireworks in the immediate vicinity of churches, hospitals, and children’s and nursing homes. Some cities have even imposed a general ban on fireworks due to the risk of fire. It is therefore advisable to inform yourself about the local regulations beforehand.
Special permit for fireworks outside the official time frame
Those who want to ignite fireworks outside the designated period need a special permit from the responsible regulatory authority. Without this permit, fines of up to 50,000 EUR can be imposed.
Proper labeling when purchasing firecrackers
When buying firecrackers, attention should be paid to proper labeling. Tested and approved firecrackers can be recognized by the labeling „BAM P1“ or „P2“ plus a 4-digit number sequence. European products carry the CE mark with a test number. Illegal firecrackers and fireworks that have not been approved or tested in Germany can be very dangerous.
Safety precautions when handling fireworks
Fireworks should be stored in their original packaging in a dry place inaccessible to children until New Year’s Eve. Rockets should always be fired from a stable tube or bottle. The length of the fuse should not be altered independently. When igniting fireworks, a sufficient safety distance to surrounding people and animals must be observed. It is important not to collect seemingly unignited firecrackers or rockets as they can still go off as delayed ignition and cause serious injuries.
Behavior in case of accidents
If an accident occurs despite compliance with all safety instructions, it is important to remain calm and immediately call emergency services (112). First aid should be provided if necessary.
Feuerwerksregeln: Was Sie über das Böllern wissen sollten
Offizielle Zeiten und Sondergenehmigungen
– Vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr ist das Böllern offiziell erlaubt.
– Je nach Wohnort können die genauen Zeiten abweichen, da Städte und Gemeinden selbst darüber entscheiden.
– Für Feuerwerk außerhalb dieses Zeitfensters benötigen Sie eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen
– In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen gilt ein generelles Böllerverbot.
– Einige Städte haben aufgrund der Brandgefahr sogar ein generelles Böllerverbot erlassen. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Kauf von Böllern: Auf ordnungsgemäße Kennzeichnung achten
– Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten.
– Geprüfte und zugelassene Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
– Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
– Feuerwerkskörper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Lenkstäbe und Zündschnüre dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
– Beim Anzünden immer auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten. Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.
– Keine scheinbar nicht gezündeten Raketen oder Böller einsammeln, da sie als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können.
– Feucht gewordene Blindgänger niemals anwärmen oder trocknen, da höchste Explosionsgefahr besteht.
Verhalten im Notfall
– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, Ruhe bewahren.
– Wählen Sie sofort die Notrufnummer 112 und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.
Zusätzliche Versicherungsleistungen
– Die NÜRNBERGER Versicherung bietet umfassenden Schutz bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit für E-Scooter, Pedelecs, Fahrradteile, Rollstühle, Kinderwagen und Hobbyausrüstung.
– Es gibt spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren, einschließlich Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente.
Sicherheitshinweise für das Böllern: Tipps und Tricks zum sicheren Feuerwerk
Feuerwerks-Körper richtig lagern
– Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich.
– Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
Feuerwerks-Raketen richtig sichern
– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten Sie nicht eigenmächtig verkürzen oder verändern.
– Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.
Raketen richtig anzünden
– Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten.
– Die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.
Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben
– Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen.
– Auch sollten Sie auf keinen Fall versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen – hier besteht höchste Explosionsgefahr!
Im Notfall durchdacht handeln
– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren.
– Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie wenn erforderlich Erste Hilfe.
Böllerzeit in Deutschland: Offizielle Zeiten und Ausnahmen
Die offizielle Zeit, in der das Böllern erlaubt ist, erstreckt sich in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass außerhalb dieses Zeitfensters eine Sondergenehmigung erforderlich ist, um Feuerwerk zu zünden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Es gibt auch bestimmte Orte, an denen das Knallen und Raketen-Starten generell verboten ist. Dazu gehören die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Einige Städte haben aufgrund der Brandgefahr sogar ein generelles Böllerverbot.
Es ist ratsam, beim Kauf von Böllern auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe, die vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Kleinst-Feuerwerk kaufen und abbrennen, erkennbar an der Kennzeichnung „F1“. Das ‚Erwachsenen-Feuerwerk‘ mit der Kennzeichnung „F2“, wie Chinaböller und mächtige Silvester-Raketen, darf nur von Erwachsenen verwendet werden.
Es ist wichtig, Feuerwerkskörper richtig zu lagern. Sie sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort aufbewahrt werden, der für Kinder unzugänglich ist.
Beim Abfeuern von Feuerwerks-Raketen sollte darauf geachtet werden, dass sie immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Länge der Lenkstäbe und Zündschnüre sollte nicht eigenmächtig verändert werden. Ein versuchter Start aus der Hand kann schwere Verbrennungen durch die nach unten schießende Treibladung verursachen.
Beim Anzünden der Feuerwerkskörper sollte ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren eingehalten werden. Es ist wichtig, die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand zu behalten.
Es sollte vermieden werden, scheinbar nicht gezündete Böller oder Raketen einzusammeln. Diese Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen. Auch das Versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuzünden oder zu trocknen, birgt höchste Explosionsgefahr.
Im Notfall gilt es Ruhe zu bewahren und sofort die 112 anzurufen. Bei Bedarf sollte Erste Hilfe geleistet werden.
Die NÜRNBERGER Versicherung wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr und steht Ihnen mit umfassendem Versicherungsschutz zur Seite, sowohl zu Hause, unterwegs als auch auf Reisen.
Feuerwerkskörper kaufen: Auf die Kennzeichnung achten und sicher böllern
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist es wichtig, auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese Kennzeichnung wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein. Solche Produkte, die beispielsweise auf fliegenden Märkten oder unter dem Ladentisch verkauft werden, explodieren oft schneller und gewaltiger als zulässig. Sie enthalten möglicherweise unerlaubtes Metallpulver anstelle des handelsüblichen Schwarzpulvers und haben kürzere oder schnell brennende Zündschnüre.
Um sicherzugehen, dass man ungefährliche Feuerwerkskörper erwirbt, sollte man darauf achten, nur geprüfte und zugelassene Artikel zu kaufen. Diese tragen die entsprechende Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe bzw. das CE-Zeichen mit Prüfnummer für europäische Ware.
Generell ist das Böllern in Deutschland an Silvester erlaubt. Es gibt jedoch regionale Unterschiede und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde. Es ist wichtig, sich vorher über die lokalen Bestimmungen zu informieren, um unnötige Strafen zu vermeiden und Rücksicht auf Mensch und Tier zu nehmen.