Der Umtausch des Führerscheins ist ein wichtiger Schritt, den man nicht verpassen sollte. Aber wann genau muss man den Führerschein umtauschen? In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Umstände beleuchten, unter denen der Umtausch erforderlich ist und was dabei zu beachten ist. Bleiben Sie informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihr Führerschein immer auf dem neuesten Stand ist!
Führerschein-Umtausch: Wann muss man den Führerschein umtauschen?
Der Führerschein-Umtausch in Deutschland erfolgt schrittweise und gestaffelt nach Jahrgängen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden.
Für Papier-Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Umtauschfrist wird der alte Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden, es sei denn, es liegen offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen vor.
Die genauen Informationen und Regelungen für den Umtausch können bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden.
Umtausch des Führerscheins: Was ist wichtig zu beachten?
Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr?
Beim Umtausch des Führerscheins ist entweder das Ausstellungsjahr oder das Geburtsjahr relevant, je nachdem, welcher Führerschein vorliegt. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2018 gilt hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahrerlaubnisinhaber vor 1953 geboren
Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch des Führerscheins müssen bestimmte Unterlagen bei der Behörde vorgelegt werden. Dazu zählt ein Identitätsnachweis wie der Personalausweis oder Pass. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden.
Informationen und Benachrichtigung
Ob eine persönliche Information oder ein Anschreiben seitens der Behörde erfolgt, liegt in deren Zuständigkeit. Allerdings sind Informationen zum Pflichtumtausch in den Bürgerämtern, in der Tagespresse und auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) verfügbar.
Mitnahme des alten Führerscheins
Nach dem Umtausch des Führerscheins kann der alte Führerschein auf Wunsch gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung behalten werden, wenn er zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Umtausch für im Ausland lebende Deutsche
Auch im Ausland lebende Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen, sofern sie in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten. Es wird empfohlen, sich bei der am Wohnort ansässigen Fahrerlaubnisbehörde zu erkundigen und entsprechend beraten zu lassen.
Gebühren
Für den Umtausch des Führerscheins fallen Gebühren an. Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt die Gebühr in der Regel 24,30 Euro. Zusätzlich können Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei anfallen.
Gültigkeitsdauer des neuen Führerscheins
Der neu ausgestellte Führerschein wird unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Regelungen für den Umtausch
Um den Führerschein-Umtausch effizient zu gestalten, wurden Regelungen für einen frühzeitigen, regulierten und gestaffelten Umtausch erarbeitet. Der Umtausch erfolgt schrittweise nach Jahrgängen und beginnt mit den bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheinen.
Vorgehen bei im Ausland lebenden Deutschen
Im Fall von im Ausland lebenden Deutschen, die ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen diese als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde wenden. Da sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist jede untere Verwaltungsbehörde gemäß § 73 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung zuständig. Die weiteren Schritte werden dann mit der Behörde abgestimmt.
Führerschein-Umtausch: Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr relevant?
Beim Führerschein-Umtausch ist sowohl das Ausstellungsjahr als auch das Geburtsjahr relevant. Bei Papier-Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bei Karten-Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 gilt hingegen das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dies gilt auch für Personen, deren Führerschein bereits vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurde.
Es handelt sich beim Umtausch lediglich um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen und es sind keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich, außer für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Für den Umtausch müssen die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt im Ermessen der Behörde. Informationen zum Pflichtumtausch können in Bürgerämtern, in der Tagespresse und auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) eingesehen werden.
Nach dem Umtausch wird der neue Führerschein auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den alten Führerschein auf Wunsch zu behalten, nachdem er von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Auch im Ausland lebende Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen, wenn sie in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten. Ein abgelaufener Führerschein ist in Deutschland nicht gültig. Die genauen Verfahrensregelungen für den Umtausch im Ausland können bei der führerscheinausstellenden Behörde erfragt werden.
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder am Wohnort über die spezifischen Regelungen und Vorgehensweisen zu informieren.
Umtausch des Führerscheins für Fahrer vor 1953 geboren
Für Fahrer, die vor dem Jahr 1953 geboren sind, besteht eine Ausnahme beim Umtausch ihres Führerscheins. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Diese Regelung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass ältere Fahrer nicht gezwungen sind, ihren Führerschein vorzeitig umzutauschen, wenn sie nach dem 19. Januar 2033 möglicherweise keine Fahrerlaubnis mehr benötigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Umtausch des Führerscheins für diese Altersgruppe lediglich ein verwaltungstechnischer Prozess ist und keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich sind. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen und es gelten weiterhin die gleichen Anforderungen wie zuvor.
Um den Umtausch effizient zu gestalten, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) gemeinsam mit den Bundesländern einen gestaffelten Umtauschprozess entwickelt. Dies bedeutet, dass ältere Fahrer ihren Führerschein erst zu einem späteren Zeitpunkt umtauschen müssen als jüngere Fahrer.
Die genauen Informationen zum Zeitpunkt des Umtauschs können bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden. Es ist auch möglich, dass die Behörde persönlich informiert oder angeschrieben wird, wenn der Umtausch erforderlich ist. Es besteht auch die Möglichkeit, den alten Führerschein nach dem Umtausch zu behalten, sofern er zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Für im Ausland lebende Deutsche gelten ähnliche Regelungen. Wenn sie in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen sie ihren Führerschein ebenfalls umtauschen. Die genauen Schritte und Zuständigkeiten können je nach Wohnort unterschiedlich sein und sollten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist. Daher sollten alle betroffenen Fahrer den Umtausch fristgerecht durchführen, um weiterhin legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Welche Unterlagen sind beim Führerschein-Umtausch vorzulegen?
Beim Umtausch des Führerscheins müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören in der Regel ein Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Je nach Fahrerlaubnisklasse kann auch eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung oder eine Sehtestbescheinigung erforderlich sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu informieren, welche konkreten Unterlagen für den Umtausch benötigt werden.
Folgende Unterlagen können beim Führerschein-Umtausch erforderlich sein:
– Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument)
– Aktuelles biometrisches Passfoto
– Ärztliche Untersuchungsbescheinigung (je nach Fahrerlaubnisklasse)
– Sehtestbescheinigung (je nach Fahrerlaubnisklasse)
Es ist wichtig, dass die vorgelegten Unterlagen gültig und aktuell sind. Eventuell können weitere Dokumente erforderlich sein, insbesondere wenn besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise ein Wohnsitz im Ausland. Es empfiehlt sich daher, vor dem Umtausch Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufzunehmen und sich über die genauen Anforderungen zu informieren.
Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Ja, auf Wunsch kann der alte Führerschein nach dem Umtausch behalten werden. Gemäß § 25 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung besteht die Möglichkeit, den alten Führerschein zu behalten, wenn er zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde. Dies bedeutet, dass der alte Führerschein nicht mehr als gültiges Dokument zur Nutzung im Straßenverkehr verwendet werden darf. Es ist jedoch möglich, ihn aus persönlichen Gründen als Erinnerungsstück oder aus sentimentalen Gründen aufzubewahren.
Es sollte beachtet werden, dass der neue umgetauschte Führerschein eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Dies dient vor allem der Aktualisierung des Lichtbilds und gegebenenfalls des Namens auf dem Führerschein.
Es liegt also in Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihren alten Führerschein nach dem Umtausch behalten möchten oder nicht.
In Deutschland müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft alle Inhaber von Papierführerscheinen sowie von alten Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat. Der Umtausch erfolgt kostenfrei und dient der Vereinheitlichung der Führerscheinregelungen innerhalb der EU. Es ist wichtig, den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen, um mögliche Probleme bei Kontrollen oder im Ausland zu vermeiden.