„Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Erfahren Sie hier alles, was Sie über die Dauer der Zahlung von Krankengeld wissen müssen. Von den Voraussetzungen bis zur maximalen Bezugsdauer – wir geben Ihnen einen Überblick.“
Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Alles, was Sie wissen müssen.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet. Dies bedeutet, dass Sie nur dann durchgehend Krankengeld erhalten, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Sie müssen spätestens am Werktag, nachdem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt gehen. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag endet, reicht es aus, wenn die weitere Krankschreibung am folgenden Montag erfolgt.
Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann zur Beendigung des Krankengeldanspruchs führen oder dazu führen, dass die Arbeitsunfähigkeit neu bewertet wird. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich gekündigt hat und kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
Bislang waren Sie dafür verantwortlich, dass die Atteste bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Seit dem 1. Januar 2023 ist jedoch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber zwar selbst die Arbeitsunfähigkeit anzeigen, dieser erhält jedoch die Information darüber direkt von Ihrer Krankenkasse. Ein Nachweis muss nicht vorgelegt werden. Auch bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit wird das Folge-Attest elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Dauer des Krankengeldbezugs: Was Sie beachten sollten.
1. Höchstdauer des Krankengeldbezugs
Die Dauer, für die Sie Krankengeld erhalten können, ist begrenzt. Innerhalb von drei Jahren haben Sie Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen. Diese Zeitspanne wird ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit berechnet und schließt auch die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mit ein.
2. Kontinuierliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Damit Sie kontinuierlich Krankengeld erhalten, müssen Sie sich ohne Unterbrechung von Ihrem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausläuft, müssen Sie spätestens am nächsten Werktag erneut zum Arzt gehen. Bei einer Lücke in der Bescheinigung kann es zur Beendigung des Krankengeldanspruchs oder zur Neubewertung der Arbeitsunfähigkeit kommen.
3. Verantwortung für ärztliche Atteste
Bis zum 1. Januar 2023 waren Sie selbst dafür verantwortlich, dass die ärztlichen Atteste bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Seitdem ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse, während Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nur noch selbst anzeigen müssen. Ein Nachweis muss nicht vorgelegt werden.
4. Auslandsreisen und Krankengeld
Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht grundsätzlich im Ausland. Wenn Sie während einer Auslandsreise dennoch Krankengeld erhalten möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung Ihrer Krankenkasse einholen. Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist hingegen keine Zustimmung erforderlich. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen.
5. Zusätzliche Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger andauert und zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, können Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Diese zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
6. Höhe des Krankengelds
Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts (mit Einschränkungen). Es wird jedoch auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag begrenzt (Wert für das Jahr 2023).
7. Beiträge zur Sozialversicherung
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. In der Regel müssen Sie jedoch keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wenn Sie Krankengeld beziehen. Ausnahmen gelten, wenn Sie neben dem Krankengeld weitere beitragspflichtige Einkünfte haben.
8. Arbeitsrechtliche Regelungen
Informieren Sie sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen, die für Sie gelten. Einige Arbeitgeber verlangen eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem dritten Krankheitstag, während andere bereits ab dem ersten Tag einen Nachweis fordern. Achten Sie auch auf die Öffnungszeiten Ihrer Arztpraxis und lassen Sie sich rechtzeitig krankschreiben, falls Ihre Praxis geschlossen ist.
Diese Informationen wurden von den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereitgestellt und dienen der allgemeinen Aufklärung zum Thema Krankengeldbezug. Es wird empfohlen, sich bei individuellen Fragen an Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Krankengeld: Wie lange erhalten Sie finanzielle Unterstützung?
Das Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I. Selbstständige müssen sich hingegen um eine eigene Absicherung kümmern.
Die Zahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel ab der 7. Woche nach der ersten Krankschreibung. In den ersten 6 Wochen erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Es wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem man krankgeschrieben ist.
Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich, daher muss spätestens am Werktag nach Ablauf der aktuellen Krankschreibung erneut ein Arzt aufgesucht werden.
Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann zur Beendigung des Krankengeldanspruchs führen oder zur Neubewertung der Arbeitsunfähigkeit führen, wenn zwischenzeitlich das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und kein neues Arbeitsverhältnis besteht.
Um sich zusätzlich abzusichern, können einige Berufsunfähigkeitsversicherungen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente zahlen. Diese springen in der Regel nach 6 Monaten Krankheit ein und zahlen über einen längeren Zeitraum.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankengeld auf einen gesetzlichen Höchstbetrag pro Tag begrenzt ist. Zudem werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, während Beiträge zur Krankenversicherung normalerweise entfallen.
Die genauen Regelungen und Bedingungen für den Anspruch auf Krankengeld können je nach individuellem Fall unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten.
Bis zu welchem Zeitpunkt wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird für die Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Es endet in der Regel nach 78 Wochen, also etwa anderthalb Jahren. Dabei wird die Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um eine chronische Erkrankung handelt, bei der eine Besserung des Gesundheitszustands nicht zu erwarten ist. In diesem Fall kann das Krankengeld auch über diesen Zeitraum hinaus gezahlt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankengeld nicht automatisch verlängert wird. Wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind und weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben möchten, müssen Sie rechtzeitig ein neues Attest von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einreichen. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag endet, reicht es aus, wenn Sie am darauffolgenden Montag erneut zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Eine Lücke in der Bescheinigung kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld endet oder neu bewertet wird.
Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin melden und Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen, um Ihren Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten.
Krankengeld: Wie lange können Sie darauf zählen?
Wie lange erhalten Sie Krankengeld?
Die Dauer, für die Sie Krankengeld erhalten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche ihrer Arbeitsunfähigkeit. In den ersten 6 Wochen erfolgt in der Regel eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Krankengeld wird dann von der Krankenkasse gezahlt und kann für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren gewährt werden. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.
Was passiert bei einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld beendet wird oder die Arbeitsunfähigkeit neu bewertet wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber zwischenzeitlich gekündigt hat und kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Daher müssen Sie spätestens am Werktag nach Ablauf Ihrer aktuellen Krankschreibung erneut zum Arzt gehen, um Ihre Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.
Welche Absicherung gibt es für längere Arbeitsunfähigkeit?
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum andauert und finanzielle Belastungen entstehen, können Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich absichern. Diese Versicherung zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente, um die finanzielle Situation zu verbessern. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung in der Regel erst nach 6 Monaten Krankheit einspringt und bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen.
Die Zeitspanne für den Bezug von Krankengeld: Was Sie wissen sollten.
1. Anspruch auf Krankengeld
– Sobald Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben wurden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
– Dies gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse.
– Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch Krankengeld erhalten, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.
– In den ersten 6 Wochen einer Krankheit haben die meisten Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.
2. Dauer des Krankengeldbezugs
– Ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld.
– Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren.
– Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei mitgerechnet.
– Um durchgehend Krankengeld zu erhalten, müssen Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig geschrieben sein.
3. Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
– Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend.
– Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse, während Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit selbst anzeigen müssen.
– Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann zur Beendigung des Krankengeldanspruchs führen.
4. Reisen während des Krankengeldbezugs
– Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.
– Die Krankenkasse muss nicht über eine solche Reise informiert werden, solange Sie an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen.
– Bei Auslandsreisen ruht grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, Sie haben vorher die Zustimmung der Krankenkasse eingeholt.
Diese Informationen wurden von den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Dauer der Krankengeldzahlung von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Regel wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen gezahlt, sofern eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Jedoch gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise bei längerer Erkrankung oder schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Es ist wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu informieren, um finanzielle Absicherung während der Krankheitszeit zu gewährleisten.