Wie lange kann man den TÜV überziehen? Erfahren Sie hier, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die Frist für Ihre Hauptuntersuchung nicht einhalten und wie lange Sie den TÜV maximal überziehen dürfen. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen und vermeiden Sie unliebsame Überraschungen bei Ihrer nächsten Fahrzeugprüfung.
- Wie wirkt sich die Empfindlichkeit der Gruppen auf die Gesundheit aus? Die allgemeine Bevölkerung nicht betroffen.
- Venenmittel im Test: Venostasin oder Antistax – Welches ist besser?
- Die Heilwirkung von Salbeitee: wohltuend bei Husten & Atemwegserkrankungen
- Die Bedeutung von gleichen Uhrzeiten
- Erfahren Sie mehr über Hartweizengrieß – ein vielseitiges Getreide für herzhafte und süße Gerichte.
Welche Fristen gelten beim Überziehen des TÜV-Termins?
1. Monat:
Wenn Sie den TÜV-Termin um bis zu 4 Wochen überziehen, müssen Sie kein Bußgeld zahlen.
2 – 4 Monate:
Bei einer Überschreitung des Termins um 5 bis 16 Wochen beträgt das Bußgeld 15 Euro.
4 – 8 Monate:
Wenn der TÜV-Termin zwischen 16 und 32 Wochen überschritten wird, wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
Mehr als 8 Monate:
Ist der TÜV-Termin mehr als ein halbes Jahr überfällig, beträgt das Bußgeld 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Diese Fristen gelten sowohl für Pkw als auch für Motorräder. Es ist wichtig, den TÜV-Termin nicht zu lange zu überziehen, da die Kosten mit zunehmender Dauer steigen und bei längerem Überziehen sogar Punkte in Flensburg drohen können. Zudem fallen bei einer verspäteten Untersuchung höhere Gebühren an. Es ist ratsam, den Termin rechtzeitig wahrzunehmen und sich gegebenenfalls daran zu erinnern, indem man ihn in einem Kalender notiert oder auf der Prüfplakette nachschaut.
Bußgelder bei Überschreitung des TÜV-Termins: Wie hoch sind sie und ab wann drohen sie?
1. Fristen für die Überschreitung des TÜV-Termins
– Bis zu einem Monat: Kein Bußgeld
– 2 bis 4 Monate: Bußgeld von 15 Euro
– 4 bis 8 Monate: Bußgeld von 25 Euro
– Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
2. Zusätzliche Kosten beim Überziehen des TÜV-Termins
– Bei einer Verzögerung von mehr als 2 Monaten fallen höhere Gebühren für die Prüfung an.
– Wenn die Hauptuntersuchung länger als 8 Monate überzogen wird, gibt es einen Punkt in Flensburg.
3. Auswirkungen auf die Versicherung bei einem Unfall mit überzogenem TÜV
– Die Versicherung kann Sie in Regress nehmen, wenn der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde, die durch eine fristgerechte HU hätten verhindert werden können.
4. Rückdatierung des TÜV-Termins ist nicht mehr möglich
– Seit 2012 ist eine Rückdatierung des TÜV-Termins nicht mehr möglich.
– Der Zeitraum bis zur nächsten HU beginnt neu, nachdem die neue Plakette vergeben wurde.
5. Nachprüfung und zusätzliche Kosten
– Bei festgestellten Mängeln am Fahrzeug, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, muss eine HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats durchgeführt werden.
– Für die Nachuntersuchung fallen erhöhte TÜV-Gebühren von 12 bis 30 Euro an.
– Bei verspäteter Anmeldung zur Prüforganisation können zusätzliche Kosten von 40 Euro gemäß Bußgeldkatalog anfallen.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen dem angegebenen Artikel entnommen wurden und möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Es wird empfohlen, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an eine offizielle Stelle wie den TÜV zu wenden.
Kosten und Konsequenzen beim Überziehen der TÜV-Untersuchung
Bußgelder:
- Wenn der TÜV-Termin um einen Monat überzogen wird, gibt es keine Bußgelder.
- Bei einer Überschreitung des Termins um 2-4 Monate beträgt das Bußgeld 15 Euro.
- Bei einer Überschreitung des Termins um 4-8 Monate beträgt das Bußgeld 25 Euro.
- Wenn der TÜV-Termin mehr als 8 Monate überzogen wird, beträgt das Bußgeld 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Weitere Kosten:
- Bei einer Verzögerung der Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate fallen erhöhte TÜV-Gebühren an.
- Falls die HU länger als 8 Monate überzogen wird, gilt dies als B-Verstoß in der Probezeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Überziehen des TÜV-Termins normalerweise keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung hat. Allerdings kann es problematisch werden, wenn ein Unfall mit einem Fahrzeug passiert, dessen HU-Termin überzogen wurde. In diesem Fall könnte die Versicherung Regressansprüche stellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde, die durch eine fristgerechte HU hätten vermieden werden können.
Es ist ratsam, den TÜV-Termin nicht zu überziehen und die Untersuchung rechtzeitig durchführen zu lassen, um mögliche Kosten und Konsequenzen zu vermeiden.
Wird der Zeitpunkt rückdatiert, wenn der TÜV überzogen wird?
Nein, seit 2012 ist es nicht mehr möglich, den Zeitpunkt für die Hauptuntersuchung (TÜV) rückdatieren zu lassen. Stattdessen beginnt der Zeitraum bis zur nächsten Untersuchung neu, nachdem die neue Prüfplakette vergeben wurde. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Termin überzogen wurde oder nicht.
Folgen des Überziehens des TÜV-Termins
- Bei einer Überziehung von bis zu einem Monat fallen in der Regel keine Strafen an.
- Bei einer Überziehung von 2-4 Monaten muss mit einem Bußgeld von 15 Euro gerechnet werden.
- Bei einer Überziehung von 4-8 Monaten beträgt das Bußgeld 25 Euro.
- Bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten beträgt das Bußgeld 60 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg vergeben.
Zusätzlich zu den Strafen können auch erhöhte Gebühren für die TÜV-Untersuchung selbst anfallen, wenn diese länger als zwei Monate überzogen wurde. Falls sich Mängel am Fahrzeug zeigen, kann eine HU-Nachprüfung erforderlich sein, für die ebenfalls erhöhte Gebühren anfallen können. Bei Fahrzeugen in der Probezeit gilt eine überzogene HU als B-Verstoß.
Auswirkungen auf die Versicherung bei überzogenem TÜV-Termin
Wenn Sie den TÜV-Termin Ihres Autos überziehen, hat das im Allgemeinen keine Auswirkungen auf Ihre Versicherung. Problematisch kann es allerdings sein, wenn Sie mit überzogenem TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt werden. Die HU dient ja dazu, zu verhindern, dass Verkehrsunfälle durch Sicherheitsmängel am Fahrzeug entstehen. Wenn Sie den Kfz-TÜV überziehen, ist es daraus folgend möglich, dass Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt. Dazu muss Sie allerdings nachweisen, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU ihn verhindert hätte.
Umfassenden Schutz bei Unfällen verspricht die Kfz-Versicherung der R+V – jetzt informieren.
Motorrad-TÜV überziehen: Bußgelder und Konsequenzen
Wenn Sie den TÜV-Termin für Ihr Motorrad überziehen, können unterschiedliche Bußgelder und Konsequenzen auf Sie zukommen. Hier sind die möglichen Strafen je nach Überziehungsdauer:
– 1 Monat: Wenn Sie den Termin um bis zu 4 Wochen überziehen, müssen Sie kein Bußgeld zahlen.
– 2 – 4 Monate: Bei einer Überziehung zwischen 5 und 16 Wochen beträgt das Bußgeld 15 Euro.
– 4 – 8 Monate: Liegt die Überziehung zwischen 16 und 32 Wochen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.
– Mehr als 8 Monate: Wenn der TÜV-Termin für Ihr Motorrad mehr als ein halbes Jahr überfällig ist, müssen Sie ein Bußgeld von 60 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.
Die Maßnahmen und Sanktionen beim Überziehen des TÜV-Termins für Motorräder ähneln denen für Autos. Auch hier erhalten Sie Punkte in Flensburg, wenn Ihre TÜV-Plakette seit einem halben Jahr abgelaufen ist.
Tipp: Mit unserer Motorrad-Versicherung können Sie sich zumindest rechtlich gegen Unfallschäden absichern.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge regelmäßig zum TÜV müssen. Ein Überziehen der Frist kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Es ist daher ratsam, den TÜV rechtzeitig durchführen zu lassen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.