Wie lange darf man TÜV überziehen?

„Wie lange darf man den TÜV überziehen? Erfahren Sie hier alles, was Sie über die Fristen zur Hauptuntersuchung wissen müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und mögliche Konsequenzen bei einer Überschreitung der TÜV-Frist. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und sorgen Sie rechtzeitig für eine gültige TÜV-Plakette.“

Wie lange darf man den TÜV überziehen? Fristen und Bußgelder im Überblick

1. Fristen für das Überziehen des TÜV-Termins:

– Grundsätzlich ist es möglich, den TÜV-Termin einen Monat zu überziehen, ohne Strafen befürchten zu müssen.
– Bei einer Überschreitung von mehr als einem Monat erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung, wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden.
– Wenn Sie einen Anhänger mit sich führen, der eine Sicherheitsprüfung benötigt, müssen Sie sofort ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen.
– Eine Strafe in Höhe von 15 bis 25 Euro erwartet Sie, wenn der TÜV-Termin um drei Monate überschritten wurde.
– Je länger Sie warten und die TÜV-Untersuchung überziehen, desto höher werden die Kosten. Nach acht Monaten erhalten Sie zudem einen Punkt in Flensburg.

2. Kosten bei Überschreiten des TÜV-Termins:

– Neben möglichen Strafzahlungen fallen auch Gebühren für die Prüfung selbst an.
– Wenn Sie die Prüfung länger als zwei Monate hinauszögern, wird eine vertiefte HU durchgeführt und entsprechend höhere Gebühren berechnet.

3. Auswirkungen auf die Versicherung:

– Das Überziehen des TÜV-Termins hat im Allgemeinen keine direkten Auswirkungen auf Ihre Versicherung.
– Problematisch kann es jedoch sein, wenn Sie mit einem überzogenen TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt werden.
– Ihre Versicherung könnte Sie in Regress nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde, die eine fristgerechte HU hätte verhindern können.

4. Rückdatierung des TÜV-Termins:

– Seit 2012 ist eine Rückdatierung des TÜV-Termins nicht mehr möglich.
– Der Zeitraum bis zur nächsten HU beginnt neu, nachdem die neue Prüfplakette vergeben wurde.

5. Nachprüfung und zusätzliche Kosten:

– Wenn bei der Hauptuntersuchung Mängel am Auto festgestellt werden, müssen Sie eine HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats durchführen.
– Für diese Nachuntersuchung fallen erhöhte TÜV-Gebühren von 12 bis 30 Euro an.
– Versäumen Sie es, Ihr Fahrzeug rechtzeitig anzumelden, kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu.

Es ist wichtig, den TÜV-Termin einzuhalten und das Auto regelmäßig untersuchen zu lassen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Strafen sowie erhöhte Gebühren zu vermeiden.

TÜV-Termin überzogen: Welche Konsequenzen drohen?

TÜV-Termin überzogen: Welche Konsequenzen drohen?

Fristen und Bußgelder

– Grundsätzlich ist es möglich, den TÜV einen Monat zu überziehen, ohne Strafen befürchten zu müssen.
– Bei einer Überschreitung von 1 bis 3 Monaten erhalten Sie meist eine Verwarnung, falls die Polizei Sie kontrolliert.
– Führen Sie einen Anhänger mit sich, der eine Sicherheitsprüfung benötigt und überziehen den TÜV um einen Monat, erwartet Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.
– Ist der TÜV 3 Monate abgelaufen, erwartet Sie eine Strafe in Höhe von 15 bis 25 Euro.
– Je länger Sie warten und die TÜV-Untersuchung überziehen, desto höher werden die Kosten. Nach 8 Monaten erhalten Sie zudem einen Punkt in Flensburg.

Gebühren bei Überziehung

– Bei einer Überziehung der TÜV-Untersuchung um mehr als 2 Monate fallen erhöhte Gebühren an.
– Die Prüfer führen dann eine vertiefte HU durch, bei der Ihr Auto genauer geprüft wird. Die Gebühren können bis zu 20 Prozent höher sein.

Auswirkungen auf die Versicherung

– Das Überziehen des TÜV-Termins hat im Allgemeinen keine Auswirkungen auf Ihre Versicherung.
– Allerdings kann es problematisch werden, wenn Sie mit einem überzogenen TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt werden.
– Die Versicherung kann Sie in Regress nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall durch technische Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU den Unfall hätte verhindern können.

Nachprüfung und Kosten

– Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel am Auto festgestellt, die die Verkehrssicherheit einschränken, müssen Sie eine Nachprüfung durchführen lassen.
– Für diese Nachuntersuchung fallen erhöhte TÜV-Gebühren von 12 bis 30 Euro an.
– Versäumen Sie es, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur Prüforganisation anzumelden, kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Im Bußgeldkatalog sind überzogene TÜV-Gebühren bei der HU-Zweituntersuchung mit 40 Euro vermerkt.

TÜV-Plakette richtig lesen: Wann ist der nächste Termin fällig?

TÜV-Plakette richtig lesen: Wann ist der nächste Termin fällig?

Die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen gibt Auskunft darüber, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. Um den Termin nicht zu vergessen, empfiehlt es sich, ihn im Kalender zu notieren. Die Plakette besteht aus zwei Ringen: In der Mitte befindet sich eine Zahl, die das Jahr angibt, in dem die Untersuchung stattfinden muss. Der äußere Ring ist mit den Zahlen 1 bis 12 beschriftet und zeigt den Monat an. So kann man leicht ablesen, wann der nächste TÜV-Termin ansteht.

Nicht selten kommt es vor, dass Fahrzeugbesitzer den Termin für die Hauptuntersuchung verpassen. Grundsätzlich darf man den TÜV um einen Monat überziehen, ohne mit Strafen rechnen zu müssen. Wird dieser Zeitraum ebenfalls überschritten, erhält man in der Regel eine Verwarnung von der Polizei bei einer Kontrolle. Wenn man jedoch einen Anhänger mitführt, der einer Sicherheitsprüfung bedarf, muss man sofort ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen. Ist der TÜV bereits 3 Monate überfällig, droht eine Strafe von 15 bis 25 Euro. Je länger man wartet und die TÜV-Untersuchung überzieht, desto höher werden die Kosten. Nach 8 Monaten erhält man außerdem einen Punkt in Flensburg.

Zusätzlich zu den Strafzahlungen entstehen auch Gebühren für die eigentliche TÜV-Prüfung. Wenn man diese um mehr als 2 Monate überzieht, wird eine vertiefte HU durchgeführt, bei der das Fahrzeug genauer geprüft wird. Dadurch fallen bis zu 20 Prozent höhere Gebühren an. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt es zudem als B-Verstoß, wenn sie die HU um mehr als 8 Monate überziehen.

Es ist also ratsam, den Termin für die zweijährige Hauptuntersuchung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und rechtzeitig einen Termin in einer Werkstatt zu vereinbaren. Die gesetzlichen Bestimmungen zur HU sind im § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt. Kommt man dem Termin nicht rechtzeitig nach, muss man TÜV-Gebühren wegen Überziehung zahlen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Dauer des Überziehens.

Für Pkw und leichte Anhänger gelten folgende Bußgelder bei Überziehung des TÜV-Termins:

– Bis zu einem Monat: Kein Bußgeld
– 2 bis 4 Monate: Bußgeld von 15 Euro
– 4 bis 8 Monate: Bußgeld von 25 Euro
– Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Fahrzeuge, die einer Sicherheitsprüfung unterliegen, haben andere Fristen und Bußgelder.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Rückdatierung des TÜV-Termins seit 2012 nicht mehr möglich ist. Der Zeitraum bis zur nächsten HU beginnt somit neu, nachdem die neue Plakette vergeben wurde. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Termin überzogen wurde oder nicht.

Wenn bei der TÜV-Untersuchung Mängel festgestellt werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, muss man eine HU-Nachprüfung durchführen lassen. Hierfür hat man einen Monat Zeit. Für die Nachuntersuchung fallen in der Regel erhöhte TÜV-Gebühren von 12 bis 30 Euro an. Versäumt man es, das Fahrzeug rechtzeitig zur Prüforganisation zu bringen, entstehen zusätzliche Kosten. Laut Bußgeldkatalog beträgt das Bußgeld für überzogene TÜV-Gebühren bei der HU-Zweituntersuchung 40 Euro.

Wenn man den TÜV-Termin überzieht, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Allerdings kann es problematisch werden, wenn man mit einem überzogenen TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt wird. Die Hauptuntersuchung dient schließlich dazu, Unfälle durch technische Mängel am Fahrzeug zu verhindern. In diesem Fall könnte die Versicherung Regressansprüche geltend machen und nachweisen müssen, dass der Unfall durch diese Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU ihn verhindert hätte.

Es ist nicht möglich, die Hauptuntersuchung im Ausland durchführen zu lassen. Wenn man länger im Ausland ist und den TÜV-Termin überzieht, sollte man ihn sofort nachholen, sobald man wieder in Deutschland ist. Es ist außerdem ratsam, den Kfz-Haftpflichtversicherer über die Situation zu informieren, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Die Regelungen bezüglich des TÜV-Termins, der Überziehung und der Bußgelder gelten nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder. Auch hier muss alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu prüfen. Die Fristen und Bußgelder sind ähnlich wie beim Auto.

Für Motorräder gelten folgende Bußgelder bei Überziehung des TÜV-Termins:

– Bis zu einem Monat: Kein Bußgeld
– 2 bis 4 Monate: Bußgeld von 15 Euro
– 4 bis 8 Monate: Bußgeld von 25 Euro
– Mehr als 8 Monate: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Es ist empfehlenswert, sich mit einer entsprechenden Motorrad-Versicherung abzusichern, um bei Unfallschäden rechtlich geschützt zu sein.

Quelle:
https://www.ruv.de/magazin/tuev-plakette-richtig-lesen

Kosten und Strafen beim Überziehen des TÜV-Termins

Wenn Fahrerinnen und Fahrer den TÜV-Termin überziehen, können verschiedene Kosten und Strafen auf sie zukommen. Grundsätzlich ist es möglich, den TÜV einen Monat zu überziehen, ohne Strafen befürchten zu müssen. Wenn der Zeitraum jedoch länger als ein Monat ist, kann eine Verwarnung oder ein Bußgeld drohen. Für Pkw und leichte Anhänger gelten folgende Bußgelder:

  • 1 Monat: Kein Bußgeld
  • 2 – 4 Monate: Bußgeld in Höhe von 15 Euro
  • 4 – 8 Monate: Bußgeld in Höhe von 25 Euro
  • Mehr als 8 Monate: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Für Fahrzeuge, die eine Sicherheitsprüfung benötigen, gelten andere Fristen und Bußgelder.

Zusätzlich zu den Strafen fallen auch Gebühren für die TÜV-Untersuchung selbst an. Wenn die Prüfung um mehr als zwei Monate überzogen wird, wird eine vertiefte HU durchgeführt, bei der höhere Gebühren anfallen können.

Wenn Fahrerinnen und Fahrer noch in der Probezeit sind, gilt das Überziehen des TÜV-Termins als B-Verstoß, wenn sie länger als acht Monate warten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder gelten. Auch hier können bei einem überzogenen TÜV-Termin Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt werden.

Auswirkungen auf die Versicherung bei überzogenem TÜV-Termin

Auswirkungen auf die Versicherung bei überzogenem TÜV-Termin

Wenn Sie den TÜV-Termin Ihres Autos überziehen, hat dies im Allgemeinen keine direkten Auswirkungen auf Ihre Versicherung. Jedoch kann es problematisch werden, wenn Sie mit einem überzogenen TÜV-Siegel in einen Unfall verwickelt werden.

Die Hauptuntersuchung (HU) dient dazu, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und Unfälle durch technische Mängel vermieden werden. Wenn Ihre Versicherung nachweisen kann, dass der Unfall durch solche Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte HU dies hätte verhindern können, könnte sie Sie in Regress nehmen.

Es ist daher ratsam, den TÜV-Termin nicht zu überziehen und das Fahrzeug rechtzeitig zur Untersuchung zu bringen, um mögliche Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.

Motorrad-TÜV überzogen: Bußgelder und Sanktionen im Überblick

Wenn Sie den TÜV-Termin für Ihr Motorrad überziehen, müssen Sie mit Bußgeldern und Sanktionen rechnen. Die genauen Strafen richten sich nach der Dauer des Überziehens.

Bußgelder:

  • 1 Monat: Kein Bußgeld
  • 2 – 4 Monate: 15 Euro
  • 4 – 8 Monate: 25 Euro
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Auch beim Motorrad erhalten Sie einen Punkt in Flensburg, wenn die TÜV-Plakette länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist.

Tipp: Mit unserer Motorrad-Versicherung können Sie sich zumindest rechtlich gegen Unfallschäden absichern.

Die TÜV-Überziehungsdauer ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch wird empfohlen, den Termin nicht zu lange zu überschreiten. Eine zeitnahe Fahrzeugkontrolle gewährleistet die Sicherheit auf den Straßen und vermeidet mögliche Bußgelder. Es ist ratsam, den TÜV-Termin rechtzeitig einzuhalten und das Fahrzeug regelmäßig überprüfen zu lassen.