Feuerwerk: Wie lange darf man böllern?

„Böllern – Wie lange ist es erlaubt? Erfahren Sie hier alles über die zeitlichen Einschränkungen beim Feuerwerk. Von gesetzlichen Vorschriften bis zu regionalen Regelungen – wir geben Ihnen einen Überblick, wie lange Sie böllern dürfen und welche Ausnahmen es gibt.“

„Böllern zu Silvester: Wie lange ist das erlaubt?“

"Böllern zu Silvester: Wie lange ist das erlaubt?"

In Deutschland ist es offiziell erlaubt, vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerk zu zünden. Allerdings können die genauen Zeiten je nach Wohnort variieren, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden dürfen. Wer außerhalb dieses Zeitfensters Feuerwerk zündet, muss eine Sondergenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

Es gibt jedoch bestimmte Einrichtungen, in deren unmittelbarer Nähe ein generelles Böllerverbot gilt. Dazu gehören Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime. In einigen Städten herrscht aufgrund der Brandgefahr sogar ein generelles Böllerverbot. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.

Beim Kauf von Böllern sollte man auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und zugelassene Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer vierstelligen Zahlenreihe erkennbar, die vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Diese gekennzeichneten Feuerwerksartikel gelten als ungefährlich, wenn man sich an die entsprechenden Sicherheitshinweise hält.

Es ist wichtig zu beachten, dass Chinaböller und Feuerwerksraketen nicht in Kinderhände gehören. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Kleinst-Feuerwerk wie Springteufel oder Wunderkerzen kaufen und abbrennen, erkennbar an der Kennzeichnung „F1“. Mit „F2“ werden Erwachsenen-Feuerwerke wie Chinaböller und mächtige Silvesterraketen gekennzeichnet. Diese können gefährliche Verletzungen verursachen, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden.

Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper richtig gelagert, Raketen sicher befestigt und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen und Tieren angezündet werden. Es ist wichtig, keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen einzusammeln, da diese als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können. Auch sollte man feucht gewordene Blindgänger nicht anwärmen oder trocknen, da hier höchste Explosionsgefahr besteht.

Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren und sofort die Notrufnummer 112 anzurufen. Bei Bedarf sollte Erste Hilfe geleistet werden.

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„Silvesterfeuerwerk: Zeitrahmen für das Böllern“

"Silvesterfeuerwerk: Zeitrahmen für das Böllern"

Offizielle Zeiten für das Böllern

Gemäß den offiziellen Bestimmungen darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerk gezündet werden. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.

Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des Zeitfensters

Wer außerhalb dieses Zeitfensters Feuerwerk zünden möchte, muss beim zuständigen Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen gilt ein generelles Böllerverbot. Einige Städte haben aufgrund der Brandgefahr sogar ein generelles Verbot von Feuerwerkskörpern erlassen.

Kennzeichnung und Sicherheitshinweise beim Kauf von Böllern

Beim Kauf von Böllern ist es wichtig, auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten. Geprüfte und zugelassene Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe, vergeben vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Europäische Ware ist am CE-Zeichen mit Prüfnummer erkennbar. Es ist ratsam, nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zu erwerben.

Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper sollten in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche abgefeuert werden. Die Länge der Zündschnur sollte nicht eigenmächtig verändert werden. Beim Anzünden ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren einzuhalten. Es ist wichtig, die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand zu behalten.

Vorsicht vor Blindgängern

Blindgänger, also nicht gezündete Böller oder Raketen, sollten nicht eingesammelt oder erneut angezündet werden. Diese können als Spätzünder nochmals explodieren und schwere Verletzungen verursachen. Auch das Trocknen von feucht gewordenen Blindgängern birgt höchste Explosionsgefahr.

Ruhe bewahren und Hilfe holen im Notfall

Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und sofort die 112 anzurufen. Wenn erforderlich, sollte Erste Hilfe geleistet werden.

„Böllerverbot in der Nähe von bestimmten Einrichtungen“

"Böllerverbot in der Nähe von bestimmten Einrichtungen"

Generelles Böllerverbot

In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern gilt ein generelles Böllerverbot. Dies bedeutet, dass es strengstens untersagt ist, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen zu zünden. Das Verbot dient dem Schutz der dort lebenden oder sich aufhaltenden Menschen, da das laute Knallen und die hellen Lichtblitze bei Feuerwerkskörpern für sie besonders belastend sein können.

Sondergenehmigung erforderlich

Um außerhalb des offiziellen Zeitfensters vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr Feuerwerk zu zünden, ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Diese kann beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Ohne eine solche Genehmigung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.

Sicherheit beim Kauf beachten

Beim Kauf von Böllern und Feuerwerkskörpern sollte man auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe erkennbar, die vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Es ist wichtig, nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zu erwerben, um Gefahren zu vermeiden.

Verantwortungsbewusster Umgang

Es ist wichtig, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern verantwortungsbewusst zu handeln. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Kleinst-Feuerwerk kaufen und abbrennen, das mit der Kennzeichnung „F1“ versehen ist. Chinaböller und mächtige Silvester-Raketen, die als „F2“ gekennzeichnet sind, gehören nicht in Kinderhände. Beim Anzünden von Feuerwerkskörpern sollte immer ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu Personen und Tieren eingehalten werden. Blindgänger sollten niemals erneut angezündet oder manipuliert werden, da sie als Spätzünder schwere Verletzungen verursachen können.

Richtiges Lagern und Sichern

Feuerwerkskörper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Länge der Zündschnüre und die Struktur der Rakete sollten nicht eigenmächtig verändert werden, um Unfälle zu vermeiden.

Im Notfall Ruhe bewahren

Sollte es trotz aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Es ist wichtig, besonnen zu handeln und schnellstmöglich professionelle Hilfe anzufordern.

Die NÜRNBERGER Versicherung wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

„Sicherheitshinweise beim Kauf von Böllern“

"Sicherheitshinweise beim Kauf von Böllern"

1. Auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten

Beim Kauf von Böllern ist es wichtig, auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese Kennzeichnung wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Beim Erwerb sollten Sie darauf achten, wirklich zugelassene Böller zu kaufen.

2. Illegale Böller vermeiden

Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein. Artikel, die auf fliegenden Märkten oder „unter dem Ladentisch“ verkauft werden, explodieren oft deutlich schneller und gewaltiger als handelsübliche Produkte. Achten Sie daher darauf, nur legal zugelassenes Feuerwerk zu erwerben.

3. Keine Chinaböller und mächtige Raketen in Kinderhände geben

Chinaböller und mächtige Silvester-Raketen sollten nicht in Kinderhände gelangen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Kleinst-Feuerwerk wie Springteufel oder Wunderkerzen kaufen und abbrennen (gekennzeichnet mit „F1“). Feuerwerk der Kategorie „F2“ ist für Erwachsene bestimmt und entwickelt eine massive Sprengkraft. Diese sollten nur von verantwortungsbewussten Erwachsenen gehandhabt werden.

4. Auf die Lagerung des Feuerwerks achten

Feuerwerkskörper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk sicher aufbewahrt wird, um Unfälle zu vermeiden.

5. Sicherheitsmaßnahmen beim Anzünden beachten

Beim Anzünden von Feuerwerkskörpern ist es wichtig, einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren einzuhalten. Zudem sollte man die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten. Dies kann schwere Verbrennungen verursachen.

6. Keine scheinbar nicht gezündeten Böller einsammeln

Es sollte vermieden werden, scheinbar nicht gezündete Böller oder Raketen einzusammeln. Diese könnten als Spätzünder nochmals explodieren und schwere Verletzungen verursachen. Auch das Versuchen, feucht gewordene Böller zu trocknen oder anzuwärmen, birgt höchste Explosionsgefahr.

Bei Einhaltung dieser Sicherheitshinweise kann das Silvesterfeuerwerk sicher genossen werden.

„Richtige Lagerung von Feuerwerkskörpern“

"Richtige Lagerung von Feuerwerkskörpern"

Feuerwerks-Körper richtig lagern

Die Lagerung von Feuerwerkskörpern sollte sorgfältig erfolgen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Punkte zur richtigen Lagerung:

– Das Feuerwerk sollte bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung aufbewahrt werden.
– Lagern Sie das Feuerwerk an einem trockenen Ort, der für Kinder unzugänglich ist.
– Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk vor Feuchtigkeit geschützt ist, um eine Beschädigung zu verhindern.

Es ist wichtig, diese Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Gefahr von Bränden oder Explosionen zu minimieren.

Feuerwerks-Raketen richtig sichern

Um die Sicherheit beim Abfeuern von Feuerwerks-Raketen zu gewährleisten, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

– Die Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche abgefeuert werden.
– Verändern Sie nicht eigenmächtig die Länge der Lenkstäbe oder Zündschnüre.
– Ein Versuch, Raketen aus der Hand abzufeuern, kann schwere Verbrennungen durch die nach unten schießende Treibladung verursachen.

Diese Sicherheitsmaßnahmen helfen dabei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Raketen richtig anzünden

Beim Anzünden von Raketen ist es wichtig, auf die Sicherheit von Personen und Tieren in der Umgebung zu achten. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

– Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren ein.
– Behalten Sie die Raketen niemals mit brennender Lunte in der Hand.
– Achten Sie darauf, dass die Raketen sicher und stabil stehen, bevor Sie sie anzünden.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Unfälle durch unsachgemäßes Anzünden von Raketen zu verhindern.

Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben

Es ist äußerst gefährlich, vermeintliche Blindgänger erneut anzuzünden oder feucht gewordene Böller zu trocknen. Hier sind einige Gründe dafür:

– Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen.
– Oft ist keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden, sodass keine Zeit bleibt, sich in Sicherheit zu bringen.
– Das Erwärmen oder Trocknen feucht gewordener Böller birgt höchste Explosionsgefahr.

Vermeiden Sie diese riskanten Handlungen, um Ihre eigene Sicherheit und die anderer zu gewährleisten.

Im Notfall durchdacht handeln

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Unfällen kommen. In einem solchen Fall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und angemessen zu handeln:

– Wählen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 für medizinische Hilfe oder Feuerwehr.
– Leisten Sie Erste Hilfe, wenn erforderlich und möglich.

Es ist ratsam, sich vor Silvester über Erste-Hilfe-Maßnahmen zu informieren, um im Notfall angemessen reagieren zu können.

„Sicherheitsmaßnahmen beim Anzünden von Raketen“

"Sicherheitsmaßnahmen beim Anzünden von Raketen"

Beim Anzünden von Raketen ist es wichtig, einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um Unfälle zu vermeiden. Hier sind einige Tipps:

Sicherheitsabstand

Achten Sie immer auf einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren. Stellen Sie sicher, dass niemand in der Nähe des Abschussortes steht, um Verletzungen durch herabfallende Teile oder Fehlzündungen zu verhindern.

Raketenhalterung

Verwenden Sie immer eine standsichere Raketenhalterung wie ein Rohr oder eine Flasche, um die Rakete abzufeuern. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rakete stabil bleibt und nicht in eine falsche Richtung fliegt.

Keine brennende Lunte in der Hand behalten

Halten Sie niemals eine Rakete mit brennender Lunte in der Hand. Legen Sie die Rakete in die Halterung und zünden Sie sie dann an. Das Festhalten einer brennenden Lunte kann schwere Verbrennungen verursachen.

Blindgänger nicht erneut anzünden

Sammeln Sie keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen ein und versuchen Sie nicht, sie erneut anzuzünden. Diese Blindgänger können als Spätzünder explodieren und schwere Verletzungen verursachen. Es fehlt oft die Zeit, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

Feucht gewordene Blindgänger nicht trocknen

Versuchen Sie niemals, feucht gewordene Blindgänger zu trocknen oder zu erwärmen. Dies kann zu einer erhöhten Explosionsgefahr führen. Entsorgen Sie feuchte Feuerwerkskörper sicher und verwenden Sie nur trockenes und zugelassenes Feuerwerk.

Im Notfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Wählen Sie sofort die Notrufnummer 112 und leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich. Denken Sie immer daran, dass Sicherheit an erster Stelle steht und genießen Sie das Feuerwerk verantwortungsbewusst.

In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen für das Böllern. Es ist wichtig, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Das Ziel ist es, die Sicherheit der Menschen und Tiere zu gewährleisten und mögliche Schäden zu vermeiden. In jedem Fall sollte der verantwortungsvolle Umgang mit Feuerwerkskörpern im Vordergrund stehen, um einen friedlichen und unbeschwerten Jahreswechsel zu ermöglichen.