Was sind Fachschüler? Günstige Versicherung bei der TK möglich

„Fachschüler sind Studierende, die eine berufliche Weiterbildung auf Fachschulen absolvieren. Sie erwerben spezialisiertes Wissen und praktische Fähigkeiten in einem bestimmten Fachbereich, um ihre Karrierechancen zu verbessern. Diese Bildungswege bieten eine praxisnahe Ausbildung und ermöglichen es den Fachschülern, sich gezielt auf ihre beruflichen Ziele vorzubereiten.“

Versicherung für Fachschüler:innen an Berufsfachschulen – Informationen und Vorteile bei der TK

Versicherung für Fachschüler:innen an Berufsfachschulen - Informationen und Vorteile bei der TK

Wie bin ich als Schüler:in an einer Berufsfachschule versichert?

Als Schüler:in an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule im Vollzeitunterricht können Sie sich besonders günstig bei der TK versichern. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich über Ihre Eltern familienversichern zu lassen. Falls dies nicht möglich ist, bietet Ihnen die TK einen speziellen Tarif für Schüler:innen an Fachschulen an. Diese Versicherungsmöglichkeit gilt für eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung in Vollzeitunterricht, beispielsweise an Techniker- oder Meisterschulen. Anders als bei Student:innen gibt es keine Altersgrenze für Fachschüler:innen.

Wie bin ich als Freiwillige:r versichert?

Wenn Sie einen Freiwilligendienst absolvieren und dabei Arbeitsentgelt erhalten, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts und schließt auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Unterkunft und Verpflegung mit ein. Trotzdem müssen Sie keine Beiträge zahlen, da Ihr Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt.

Muss ich Beiträge zahlen, wenn ich einen Ferienjob habe?

Nein, wenn Sie durch Ihren Ferienjob nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist. Solche Beschäftigungen werden als „geringfügige Beschäftigungen“ oder „Minijobs“ bezeichnet.

Muss ich Beiträge zahlen, wenn ich ein Schülerpraktikum mache?

Nein. Wenn Sie noch zur Schule gehen, sind Sie in der Regel über Ihre Eltern familienversichert. Ein Schülerpraktikum ändert daran nichts. Es gibt jedoch auch andere Praktika, bei denen die Versicherungssituation anders geregelt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TK-Website.

Diese Informationen und Vorteile gelten speziell für Fachschüler:innen an Berufsfachschulen und ermöglichen eine kostengünstige Versicherung über die TK.

Familienversicherung oder günstiger Tarif? Die Versicherungsoptionen für Fachschüler:innen

Familienversicherung oder günstiger Tarif? Die Versicherungsoptionen für Fachschüler:innen

Versicherungsmöglichkeiten für Fachschüler:innen

Als Fachschüler:in, der eine berufsbezogene Ausbildung an einer Berufsfachschule im Vollzeitunterricht absolviert, haben Sie die Möglichkeit, sich besonders günstig bei der TK zu versichern. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, besteht möglicherweise auch die Option, sich über Ihre Eltern familienversichern zu lassen. Es ist ratsam, sich über die genauen Voraussetzungen hierfür zu informieren. Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, bietet Ihnen die TK einen speziellen Tarif an. Um diesen nutzen zu können, müssen Sie Schüler:in an einer staatlich anerkannten Fachschule sein und dort eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung im Vollzeitunterricht absolvieren. Im Gegensatz zu Student:innen gibt es bei Fachschülern keine Altersgrenze.

Versicherung als Auszubildende:r

Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren, sind Sie nicht mehr über Ihre Eltern familienversichert. Stattdessen werden Sie selbst als Mitglied bei der TK versichert. Der Antrag zur Mitgliedschaft kann bequem online gestellt werden.

Versicherung während eines Freiwilligendienstes

Wenn Sie einen Freiwilligendienst absolvieren und dafür Arbeitsentgelt erhalten – unabhängig von dessen Höhe – werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Zum Arbeitsentgelt gehören neben dem Jugendfreiwilligendienst im Ausland auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Unterkunft und Verpflegung. In diesem Fall müssen Sie jedoch keine Beiträge zahlen, da Ihr Arbeitgeber die Beiträge komplett für Sie übernimmt.

Versicherung während eines Ferienjobs

Wenn Sie einen Ferienjob ausüben und dabei monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist, sind Sie von der Beitragszahlung befreit. Solche Beschäftigungen werden als „geringfügige Beschäftigungen“ oder „Minijobs“ bezeichnet.

Versicherung während eines Schülerpraktikums

Wenn Sie ein Schülerpraktikum absolvieren, ändert sich in der Regel nichts an Ihrer Familienversicherung, solange Sie noch zur Schule gehen. Es gibt jedoch auch andere Arten von Praktika, bei denen es zu einer Änderung der Versicherungsverhältnisse kommen kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite.

Als Auszubildende:r selbst versichert – So beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der TK

Als Auszubildende:r selbst versichert - So beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der TK

1. Online-Antrag stellen

Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren und nicht mehr über Ihre Eltern familienversichert sind, können Sie sich als Mitglied bei der TK selbst versichern. Dazu müssen Sie einen Online-Antrag stellen. Dieser ist einfach auszufüllen und benötigt Informationen zu Ihrer Person sowie zur Art Ihrer Ausbildung.

2. Unterlagen einreichen

Nachdem Sie den Antrag online gestellt haben, müssen Sie noch einige Unterlagen an die TK senden. Dazu gehören beispielsweise eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrags oder eine Schulbescheinigung.

3. Beitrag zahlen

Als selbstversicherte:r Auszubildende:r müssen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen während der Ausbildung. Diese Beiträge werden monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Mitgliedschaft bei der TK rechtzeitig beantragen, damit Ihr Versicherungsschutz nahtlos gewährleistet ist. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an die TK wenden und sich persönlich beraten lassen.

Freiwilligendienst und Versicherung: Arbeitnehmerstatus und Beitragsfreiheit bei der TK

Freiwilligendienst und Versicherung: Arbeitnehmerstatus und Beitragsfreiheit bei der TK

Arbeitnehmerstatus im Freiwilligendienst

Wenn Sie einen Freiwilligendienst absolvieren und dabei Arbeitsentgelt erhalten, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt liegt. Auch andere Vergütungen wie Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung zählen zum Arbeitsentgelt. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland, können jedoch andere Regelungen gelten.

Beitragsfreiheit im Freiwilligendienst

Trotz des Arbeitnehmerstatus müssen Sie als Freiwillige:r keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge werden vollständig von Ihrem Arbeitgeber übernommen.

Familienversicherung für Schüler:innen

Wenn Sie noch Schüler:in sind, können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag familienversichert sein, sofern die weiteren Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind. Diese Regelung gilt auch während eines Schülerpraktikums.

Geringfügige Beschäftigung während der Schulferien

Wenn Sie einen Ferienjob haben und monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist, müssen Sie dafür keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Solche Beschäftigungen werden als „geringfügige Beschäftigungen“ oder „Minijobs“ bezeichnet.

Versicherung als Fachschüler:in

Wenn Sie eine berufsbezogene Ausbildung an einer Berufsfachschule im Vollzeitunterricht absolvieren, können Sie sich besonders günstig bei der TK versichern. Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, besteht möglicherweise die Möglichkeit, über Ihre Eltern familienversichert zu sein. Andernfalls bietet Ihnen die TK einen speziellen Tarif für Schüler:innen an Fachschulen an. Es gibt keine Altersgrenze wie bei Studierenden.

Versicherung als Auszubildende:r

Als Auszubildende:r sind Sie nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich selbst als Mitglied bei der TK versichern. Den Antrag dazu können Sie einfach online stellen.

Schüler:in bis zum 25. Geburtstag familienversichert? Voraussetzungen und Möglichkeiten bei der TK

Schüler:in bis zum 25. Geburtstag familienversichert? Voraussetzungen und Möglichkeiten bei der TK

Familienversicherung für Schüler:innen bis zum 25. Geburtstag

Als Schüler:in haben Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag die Möglichkeit, über Ihre Eltern familienversichert zu sein, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Sie keine eigenen Einkünfte haben dürfen oder diese einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Die genauen Vorgaben können bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden.

Vorteile der Familienversicherung bei der TK

Wenn Sie als Schüler:in an einer Berufsfachschule im Vollzeitunterricht eine berufsbezogene Ausbildung absolvieren, bietet Ihnen die Techniker Krankenkasse (TK) besonders günstige Versicherungsmöglichkeiten an. Bei einer Familienversicherung entstehen für Sie keine eigenen Beiträge, da Ihre Eltern bereits Beiträge zahlen.

Alternativer Tarif für Fachschüler:innen

Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, können Sie als Fachschüler:in einen speziellen Tarif bei der TK nutzen. Dieser Tarif ist ebenfalls sehr kostengünstig und setzt voraus, dass Sie an einer staatlich anerkannten Fachschule eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung im Vollzeitunterricht absolvieren. Im Gegensatz zu Student:innen gibt es für Fachschüler:innen keine Altersgrenze.

Antragstellung bei der TK

Um sich als Fachschüler:in bei der TK zu versichern, können Sie ganz einfach online einen Antrag stellen. Die benötigten Unterlagen und Informationen finden Sie auf der Webseite der TK.

Freiwilligendienst und Versicherung

Wenn Sie einen Freiwilligendienst absolvieren und dabei Arbeitsentgelt erhalten, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Beiträge müssen Sie jedoch nicht zahlen, da Ihr Arbeitgeber die Beiträge komplett übernimmt.

Beitragszahlung bei Ferienjobs

Für Schüler:innen, die einen Ferienjob ausüben, besteht in der Regel keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung, sofern das monatliche Einkommen 520 Euro nicht überschreitet oder die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist. Solche Beschäftigungen werden auch als „geringfügige Beschäftigungen“ oder „Minijobs“ bezeichnet.

Schülerpraktikum und Versicherung

Ein Schülerpraktikum ändert in der Regel nichts an Ihrer Familienversicherung, wenn Sie noch zur Schule gehen. Es gibt jedoch auch andere Arten von Praktika, bei denen möglicherweise eine eigene Versicherung notwendig ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ferienjob als Schüler:in – Wann müssen Beiträge gezahlt werden? Informationen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijob)

Ferienjob als Schüler:in - Wann müssen Beiträge gezahlt werden? Informationen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijob)

Wann müssen Beiträge gezahlt werden?

Wenn Sie einen Ferienjob als Schüler:in ausüben, müssen Sie in der Regel keine Beiträge zahlen, solange Ihr monatliches Einkommen nicht mehr als 520 Euro beträgt oder Ihre Beschäftigung auf drei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist. Solche Beschäftigungen werden auch „geringfügige Beschäftigungen“ oder „Minijobs“ genannt.

Informationen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijob)

Bei einer geringfügigen Beschäftigung gelten besondere Regelungen bezüglich der Sozialversicherung. Wenn Ihr monatliches Einkommen den Betrag von 450 Euro nicht überschreitet, sind Sie beispielsweise von der Rentenversicherungspflicht befreit. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern zu lassen.

Für eine geringfügige Beschäftigung gelten außerdem vereinfachte Regelungen für die Kranken- und Pflegeversicherung. In der Regel sind Sie über Ihre Eltern familienversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Sollten Sie jedoch nicht familienversichert sein, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten einer eigenen Versicherung informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und individuelle Umstände eine Rolle spielen können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse oder einem Experten für Sozialversicherungsfragen zu informieren, um genaue Auskünfte zu erhalten.

Fachschüler sind Auszubildende, die nach ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung eine weiterführende Schule besuchen, um sich in ihrem Fachgebiet weiterzubilden. Sie erwerben hier vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten, um auf anspruchsvollere Aufgaben vorbereitet zu sein. Fachschüler spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs und tragen zur Weiterentwicklung der Wirtschaft bei.