Was kostet es, den TÜV zu überziehen?

„Möchten Sie wissen, was es kostet, den TÜV zu überziehen? Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Preise und Gebühren für eine verspätete Hauptuntersuchung. Informieren Sie sich jetzt!“

Kosten für das Überziehen der TÜV-Hauptuntersuchung

Die Überziehung der Hauptuntersuchung wird vom Gesetzgeber geahndet. Die Strafen variieren je nach Fahrzeugtyp:

– Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern, die nicht sicherheitsprüfungspflichtig sind, beträgt das Verwarnungsgeld bei einer Überschreitung der Nachprüffrist von zwei Monaten € 15,-. Zusätzlich können Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

– Bei Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung beträgt das Verwarnungsgeld ebenfalls € 15,-, wenn die Nachprüffrist überschritten wurde und erhebliche Mängel festgestellt wurden.

Beim TÜV NORD selbst wird eine Überziehung der Nachprüffrist nicht bestraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Corona-Pandemie keine coronabedingten Überziehungsfristen erlaubt sind. Der Gesetzgeber droht mit Geldbußen, wenn der HU-Termin verpasst wird. Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

Aktuelle Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer können auf der Internetseite des TÜV NORD unter „Preise und Gebühren“ eingesehen werden.

Es ist ratsam, den Termin zur Hauptuntersuchung nicht zu verpassen, da sonst Geldbußen drohen. Die Prüfstelle erhebt jedoch keine Strafe. Wenn bei einer Fahrzeuganmeldung festgestellt wird, dass die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, erhält man eine vorläufige Zulassung, mit der das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden kann.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, deren HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, sollte vorab geklärt werden, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich wird.

Es ist nicht zwingend erforderlich, sich zur Hauptuntersuchung extra anzumelden. Die Haupt- und Abgasuntersuchung können bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. Beim TÜV NORD kann die Hauptuntersuchung entweder in den TÜV NORD Stationen oder in Partner-Werkstätten durchgeführt werden.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung steht im Fahrzeugschein und kann auch anhand der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild abgelesen werden. Bei abgemeldeten Fahrzeugen kann der Termin der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnommen werden.

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen die Hauptuntersuchung im ersten Monat des Betriebszeitraums durchführen lassen.

Die Hauptuntersuchung kann nur in Deutschland durchgeführt werden. Falls die HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen ist, sollte schnellstmöglich die nächstgelegene TÜV NORD Station aufgesucht werden.

Eine vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung wird durchgeführt, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Dabei werden noch genauere Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchgeführt. Die Kosten für eine vertiefte Hauptuntersuchung sind rund 20 % höher als die normale HU, zusätzlich können Reparaturkosten und weitere Nachuntersuchungen anfallen.

Um sich auf die Hauptuntersuchung vorzubereiten, können Fahrzeughalter ihr Fahrzeug auf eventuelle Mängel prüfen und diese vor der Untersuchung beheben lassen. Der TÜV NORD bietet hierzu eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung an.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen unterliegt die Hauptuntersuchung den gleichen Untersuchungspunkten wie bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen entfallen jedoch alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement. Bei Hybridfahrzeugen ist unabhängig vom Antriebstyp weiterhin eine Abgasuntersuchung erforderlich.

Die Hauptuntersuchung wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst, um die Effizienz und Hochwertigkeit der Untersuchung zu gewährleisten. Autobesitzer erhalten eine eindeutige Beschreibung der festgestellten Mängel, um Reparaturen gezielt durchführen zu lassen. Hinweise auf sich abzeichnende Mängel können ebenfalls im Untersuchungsbericht vermerkt werden, haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Für OBD-Fahrzeuge (Fahrzeuge mit On-board-Diagnosesystem) werden die Systemdaten von acht elektronischen Fahrzeugbaugruppen überprüft.

Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung bei Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen sowie zur Elektromobilität allgemein können beim TÜV NORD eingeholt werden.

Preis für die Überziehung der TÜV-Hauptuntersuchung

Wenn die Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung für PKW, Motorräder und leichte Anhänger überzogen wird, können folgende Strafen anfallen:

– Bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, kann bei erheblichen Mängeln und Überschreitung der zweimonatigen Nachprüffrist ein Verwarnungsgeld von 15 Euro verhängt werden. Zusätzlich können Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

– Bei Nutzfahrzeugen ohne Sicherheitsprüfungspflicht beträgt das Verwarnungsgeld ebenfalls 15 Euro bei Überschreitung der zweimonatigen Nachprüffrist.

Beim TÜV NORD selbst wird eine Überziehung der Nachprüffrist nicht bestraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette das Fahrzeug nicht bewegt werden darf. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, die vorgegebenen Fristen einzuhalten. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Aktuell erlaubt die Gesetzgebung keine coronabedingten Überziehungsfristen. Wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen, droht Ihnen eine Geldbuße vom Gesetzgeber.

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite unter „Preise und Gebühren“.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Informationen möglicherweise veraltet oder nicht vollständig sind. Es wird empfohlen, sich direkt an den TÜV NORD oder andere offizielle Stellen zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

Gebühren bei versäumter TÜV-Hauptuntersuchung

Wenn die Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV NORD abgelaufen ist und der Fahrzeughalter die vorgegebene Frist überschreitet, wird dies vom Gesetzgeber geahndet. Die Strafen variieren je nach Art des Fahrzeugs:

Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern, die nicht sicherheitsprüfungspflichtig sind, beträgt das Verwarnungsgeld bei erheblichen Mängeln € 15,-. Zusätzlich können Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, beträgt das Verwarnungsgeld ebenfalls € 15,-. Auch hier können zusätzliche Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen entstehen.

Beim TÜV NORD wird eine Überziehung der Nachprüffrist jedoch nicht bestraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass während der Corona-Pandemie keine coronabedingten Überziehungsfristen erlaubt sind. Der Gesetzgeber droht mit Geldbußen für das Versäumen der Hauptuntersuchung.

Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Die genauen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer können auf der Internetseite des TÜV NORD unter „Preise und Gebühren“ eingesehen werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Prüfstelle keine Strafen erhebt. Wenn bei einer Anmeldung des Fahrzeugs festgestellt wird, dass die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, erhält der Fahrzeughalter eine vorläufige Zulassung, mit der das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden kann.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird der Termin für die nächste Hauptuntersuchung nicht zurückdatiert. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollte vorab mit der Zulassungsstelle geklärt werden, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich.

Es ist nicht zwingend erforderlich, sich zur Hauptuntersuchung anzumelden. Der TÜV NORD bietet jedoch den TerminService mit Sofort-Dran-Termin an, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Die Haupt- und Abgasuntersuchung können grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. Die TÜV NORD Hauptuntersuchung kann bei den TÜV NORD Stationen oder in Partner-Werkstätten durchgeführt werden.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung steht im Fahrzeugschein und kann auch anhand der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild abgelesen werden. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, während die senkrecht nach oben stehende Zahl den Monat angibt.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen kann der Termin aus der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnommen werden. Mit den neuen EU-Fahrzeugpapieren ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen muss die Hauptuntersuchung im ersten Monat des Betriebszeitraums durchgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung kann nur in Deutschland durchgeführt werden. Wenn die HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen ist, sollte schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station gefahren werden. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Die Farbe der HU-Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Die Reihenfolge der Farben ist orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben.

Bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate wird eine vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Diese beinhaltet eine noch genauere Funktions- und Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs. Die Kosten für diese Untersuchung erhöhen sich um etwa 20%, zusätzlich können Reparaturkosten und eine weitere Nachuntersuchung anfallen.

Um sich auf die Hauptuntersuchung vorzubereiten, können Sie Ihr Fahrzeug auf eventuelle Mängel prüfen lassen und diese vorab beheben lassen. Der TÜV NORD bietet eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung an.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen unterliegt die Hauptuntersuchung den gleichen Untersuchungspunkten wie bei konventionellen Fahrzeugen. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen entfallen jedoch Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement. Bei Hybridfahrzeugen ist unabhängig vom Antriebsaufbau und der Funktion des Hybridantriebs weiterhin eine Abgasuntersuchung notwendig.

Die Hauptuntersuchung wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst, um die Effizienz und Hochwertigkeit unter Einbeziehung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme sicherzustellen. Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung der festgestellten Mängel, um das Untersuchungsergebnis nachvollziehen zu können. Zusätzlich werden Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel im Untersuchungsbericht vermerkt. Diese Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte HU ersetzt, die erforderlich ist, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen wird. Eine erweiterte HU ist 20% teurer als eine normale HU.

Bei Fahrzeugen mit On-board-Diagnosesystem (OBD) werden zusätzlich zu den regulären Prüfpunkten auch Systemdaten von acht elektronischen Fahrzeugbaugruppen überprüft.

Weitere Informationen zur Elektromobilität und zur Hauptuntersuchung können auf der Internetseite des TÜV NORD gefunden werden.

Strafen für das Überziehen der TÜV-Hauptuntersuchung

Strafen für das Überziehen der TÜV-Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV NORD abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Wenn bei der HU erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,- kosten.
  • Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Wenn bei der Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,- kosten.
  • Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV NORD wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft. Zum jetzigen Zeitpunkt bedienen wir ohne Einschränkungen.

Preise und Gebühren bei verpasster TÜV-Hauptuntersuchung

Preise und Gebühren bei verpasster TÜV-Hauptuntersuchung

Wenn die Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV NORD abgelaufen ist, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

– Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern, die nicht sicherheitsprüfungspflichtig sind, wird bei erheblichen Mängeln und einer Überschreitung der zweimonatigen Nachprüffrist ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig. Zusätzlich können noch Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

– Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt dasselbe Verfahren wie bei PKW. Auch hier kann eine Überschreitung der Nachprüffrist zu einem Verwarnungsgeld von 15 Euro führen.

Beim TÜV NORD selbst wird eine Überziehung der Nachprüffrist jedoch nicht bestraft.

Aktuell erlaubt die Gesetzgebung während der Corona-Pandemie keine coronabedingten Überziehungsfristen. Das bedeutet, dass die Hauptuntersuchung grundsätzlich nicht überzogen werden darf.

Falls Sie den Termin für die Hauptuntersuchung verpassen, droht Ihnen eine Geldbuße vom Gesetzgeber. Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette dürfen Sie das Fahrzeug nicht bewegen.

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf der Internetseite des TÜV NORD unter „Preise und Gebühren“.

Wenn Ihre Hauptuntersuchung abgelaufen ist, können Sie eine vorläufige Zulassung erhalten, mit der Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen können. Die Zulassungsstelle stellt fest, ob die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, und gibt Ihnen die vorläufige Zulassung.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird der Termin für die nächste Hauptuntersuchung nicht zurückdatiert. Wenn das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet war, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine Hauptuntersuchung ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Eine Anmeldung zur Hauptuntersuchung ist nicht zwingend erforderlich. Sie können einfach zu einer TÜV NORD Station in Ihrer Nähe fahren oder den kostenlosen Service-Telefon des TÜV NORD unter 0800 80 70 600 anrufen.

Die Hauptuntersuchung kann grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. Bei TÜV NORD können Sie die Hauptuntersuchung entweder bei einer TÜV NORD Station oder in Partner-Werkstätten durchführen lassen.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung steht in Ihrem Fahrzeugschein. Alternativ können Sie ihn auch an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, während die senkrecht nach oben stehende Zahl den Monat angibt.

Wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt, ist die Hauptuntersuchung im ersten Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

Die Hauptuntersuchung kann nur in Deutschland durchgeführt werden. Falls Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen ist, sollten Sie schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren und einen Termin vereinbaren.

Bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate wird eine vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Diese beinhaltet eine genauere Funktions- und Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs. Die Kosten für die Untersuchung steigen dabei um rund 20 Prozent, zuzüglich möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.

Um sich auf die Hauptuntersuchung vorzubereiten, können Sie Ihr Fahrzeug auf eventuelle Mängel prüfen lassen und diese vorab beheben lassen. Der TÜV NORD bietet eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung an.

Bei Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen unterliegt die Hauptuntersuchung denselben Prüfpunkten wie bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen entfallen jedoch alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement. Hybridfahrzeuge müssen unabhängig vom Antrieb immer eine Abgasuntersuchung durchlaufen.

Die Hauptuntersuchung wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und die Verkehrssicherheit zu fördern. Im Untersuchungsbericht erhalten Autobesitzer eine genaue Beschreibung der festgestellten Mängel sowie Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte Hauptuntersuchung ersetzt, die erforderlich ist, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen wird. Eine erweiterte HU ist 20 Prozent teurer als eine normale HU.

Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD) werden zusätzlich zu den regulären Prüfpunkten auch die Systemdaten von acht elektronischen Fahrzeugbaugruppen überprüft.

Diese Informationen dienen zur Orientierung und sollten nicht als rechtliche Beratung angesehen werden. Für genaue Informationen sollten Sie sich an einen Experten oder das TÜV NORD wenden.

Kosten bei Nicht-Einhaltung der TÜV-Hauptuntersuchungsfrist

Wenn die Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV NORD abgelaufen ist und Sie die vorgegebene Frist überschreiten, kann dies zu bestimmten Kosten und Strafen führen. Die genauen Konsequenzen hängen jedoch von der Art des Fahrzeugs ab.

Für PKW, Motorräder und leichte Anhänger, die nicht sicherheitsprüfungspflichtig sind, beträgt das Verwarnungsgeld bei einer Überschreitung der HU-Frist €15,-. Zusätzlich können noch Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, wird ebenfalls ein Verwarnungsgeld von €15,- erhoben, wenn erhebliche Mängel bei der HU oder Sicherheitsprüfung festgestellt wurden und die zweimonatige Nachprüffrist überschritten wurde. Auch hier können zusätzliche Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen anfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Strafen vom Gesetzgeber festgelegt werden und nicht direkt vom TÜV NORD verhängt werden. Der TÜV NORD bestraft keine Überziehungen der HU-Frist.

Es ist daher ratsam, die vorgegebene Frist zur Hauptuntersuchung einzuhalten, um mögliche Kosten und Strafen zu vermeiden.

Insgesamt hängen die Kosten für eine TÜV-Überziehung von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Überziehung und dem Fahrzeugtyp. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass eine überzogene TÜV-Plakette nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch zu höheren Kosten führt. Daher sollte man immer rechtzeitig einen Termin für den TÜV vereinbaren, um unnötige Ausgaben und Probleme zu vermeiden.