Erfahren Sie jetzt die Kosten für die Grundsteuererklärung 2022. Holen Sie sich alle relevanten Informationen und bereiten Sie sich optimal auf Ihre Steuererklärung vor. Erfahren Sie, wie viel Sie investieren müssen, um Ihre Grundsteuererklärung professionell und rechtzeitig abzugeben. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, was die Grundsteuererklärung 2022 kostet.
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Kosten für die Grundsteuererklärung 2022: Preise und Leistungen im Überblick
Die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei der digitalen Lösung über das Portal „SmartGrundsteuer“ bieten wir Pauschalpreise an, die je nach Wert des Grundstücks und Art der Zuarbeit variieren. Für unbebaute Grundstücke und Grundstücke mit Bebauung liegen die Pauschalhonorare in der Regel zwischen 95,20 € und 154,70 € für die digitale Lösung und zwischen 119,00 € und 239,00 € für die analoge Lösung.
Zusatzleistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen werden gesondert berechnet. Die genauen Kosten können Sie bei uns unverbindlich anfragen.
Die neue Grundsteuer wird in einem dreistufigen Besteuerungsverfahren festgesetzt. Zunächst wird der Grundsteuerwert im Grundsteuerwertverfahren ermittelt. Anschließend wird der Steuermessbetrag berechnet, den die Finanzämter festlegen. Schließlich setzen die Städte und Gemeinden die Grundsteuer fest.
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde aufgrund der Reform bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die neuen Bescheide über Grundsteuerwerte und -messen sollen Anfang 2024 verschickt werden, während die Anpassung der Hebesätze bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die neu berechnete Grundsteuer erhoben.
Die Grundsteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. Falls Sie einen ELSTER-Zugang haben, können Sie die Erklärung selbst über ELSTER versenden. Alternativ bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung mit Hilfe unserer intelligenten Software „SmartGrundsteuer“ an. Diese Serviceleistung steht allen Grundbesitzern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie Mandanten bei uns sind oder nicht.
Die Software ermöglicht eine einfache Erfassung der Daten und erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Angaben benötigt werden und wo Sie diese finden können. Zudem sind die Bodenrichtwerte bereits in der Software hinterlegt und werden automatisch eingetragen.
Wenn Sie uns beauftragen möchten, senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Angabe der Art und Anzahl Ihrer Grundstücke. Wir erstellen dann ein individuelles Angebot zum Pauschalpreis. Nach Beauftragung erhalten Sie einen Link zum SmartGrundsteuer-Portal, wo Sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen und die Daten eingeben können.
Der gesamte Prozess kann digital ablaufen, sodass keine Papierunterlagen notwendig sind. Sollten Sie jedoch nur Papierunterlagen zur Verfügung stellen können, bieten wir auch die Möglichkeit an, diese zu digitalisieren und einzupflegen, allerdings gegen einen Aufpreis.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Preise pro Grundstück bzw. Bewertungsobjekt gelten und dass zusätzliche Leistungen gesondert berechnet werden.
Wenn Sie Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Erbbau-Grundstücke besitzen, gelten spezielle Regelungen. Bitte teilen Sie uns die relevanten Daten mit, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Grundsteuererklärung 2022: Was sind die Kosten und wie funktioniert es?
Die Erstellung der Grundsteuererklärung kann eine komplexe Aufgabe sein, insbesondere wenn das Formular zu kompliziert ist oder man den Vordruck nicht über ELSTER versenden kann. In solchen Fällen bieten wir Ihnen unsere Hilfe an, um gemeinsam die Grundsteuererklärung zu erledigen.
Mit unserer Software „SmartGrundsteuer“ können Sie einfach und kostengünstig Ihre Steuererklärung für die Grundsteuer erstellen lassen. Wir stellen Ihnen in einfachen Schritten alle erforderlichen Fragen und erfassen die benötigten Daten und Unterlagen. Dank einer Cloud-Lösung können Sie jederzeit und nach und nach Daten eingeben, pflegen und den aktuellen Stand einsehen. Sie müssen keine Software herunterladen oder kaufen.
Die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung variieren je nach Wert des Grundstücks. Gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kann der Steuerberater eine Gebühr von 1/20 bis 9/20 des Gegenstandswerts verlangen. Der Mindestgegenstandswert beträgt 25.000 €. Als Beispiel würde das durchschnittliche Honorar für ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 € bei 762,75 € plus Umsatzsteuer liegen.
Wir bieten jedoch fixe Pauschalpreise ab 95,20 € für die Abgabe der Steuererklärung und Prüfung des Grundsteuerbescheids an. Die Kosten beinhalten bereits die Umsatzsteuer und gelten pro Grundstück bzw. Bewertungsobjekt. Zusatzleistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen werden zusätzlich berechnet.
Die neue Grundsteuer wurde durch eine Reform des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, da das bisherige Grundsteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die neuen Regelungen ermöglichen den Bundesländern eigene Grundsteuermodelle zu verabschieden. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln für die Grundsteuer.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, ermittelt Ihr Finanzamt den neuen Grundsteuerwert bis zum 31. Dezember 2023. Anfang 2024 erhalten Sie dann die Bescheide über die neuen Grundsteuerwerte und -messbeträge von den Finanzämtern.
Um die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer abzugeben, müssen Sie die grundstücksspezifischen Daten elektronisch übermitteln. Wenn Sie einen ELSTER-Zugang haben, können Sie die Erklärung selbst über ELSTER versenden. Alternativ bieten wir Ihnen unsere intelligente Software an, mit der Sie einfach und kostengünstig Ihre Steuererklärung erstellen lassen können.
Unser Service steht allen Grundbesitzern offen, unabhängig davon, ob sie bereits Mandanten bei uns sind oder nicht. Der Prozess ist vollständig digitalisiert und ermöglicht eine einfache Erfassung der Daten. Die Software ist intelligent und kann bestimmte Datenfelder automatisch ausfüllen, wenn Sie z.B. einen lesbaren Grundbuchauszug hochladen.
Wir bieten auch die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu erstellen. Die Preise hierfür können auf Anfrage mitgeteilt werden.
Insgesamt ist die Erstellung der Grundsteuererklärung mit unserer Software einfach und kostengünstig. Sie müssen keine komplizierte Software kaufen oder sich mit dem Formular herumschlagen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam Ihre Grundsteuer zu erledigen.
Preisübersicht für die Grundsteuererklärung 2022: Pauschalpreise und Zusatzleistungen
Die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung können je nach Wert des Grundstücks variieren. Gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kann ein Steuerberater für die Anfertigung der Grundsteuererklärung eine Gebühr zwischen 1/20 und 9/20 des Gegenstandswerts verlangen. Der Mindestgegenstandswert beträgt dabei 25.000 €.
Beispiel: Für ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 € würde das durchschnittliche Honorar (5/20 Mittelgebühr) bei 762,75 € zuzüglich Umsatzsteuer liegen. Bei einem niedrigeren Wert des Grundstücks wird immerhin noch eine Mittelgebühr von 201,50 € zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
Um Ihnen eine kostengünstige Lösung anzubieten, haben wir fixe Pauschalpreise ab 95,20 € für die Abgabe der Steuererklärung und Prüfung des Grundsteuerbescheids durch uns als Steuerberater festgelegt. Diese Preise gelten pro Grundstück/Bewertungsobjekt und beinhalten bereits die Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen werden separat berechnet.
Die Höhe des Pauschalhonorars hängt vom ungefähren Wert des Objekts sowie vom Gebäudetyp ab (abhängig vom Bundesland). Zudem spielen Ihre Mitarbeit und die Art der Datenübermittlung eine Rolle:
– Für die digitale Lösung, bei der Sie alle erforderlichen Daten und Unterlagen über das Portal „SmartGrundsteuer“ selbst eingeben, liegen die Kosten zwischen 95,20 € und 154,70 €.
– Bei der analogen Lösung, bei der Sie uns die Daten per Post, Fax oder E-Mail zusenden und wir diese manuell erfassen müssen, betragen die Kosten zwischen 119,00 € und 239,00 €.
Für unbebaute Grundstücke sowie Grundstücke mit Bebauung (z.B. Einfamilienhäuser) oder Wohnungen gelten in der Regel folgende Pauschalhonorare:
– Digitale Lösung: zwischen 95,20 € und 154,70 €
– Analoge Lösung: zwischen 119,00 € und 239,00 €
Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft ist ebenfalls eine digitale Erfassung über SmartGrundsteuer möglich. Die genauen Preise für diese Fälle können nur auf Anfrage mitgeteilt werden. Teilen Sie uns bitte die wesentlichen Daten Ihres Betriebs mit, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Bitte beachten Sie auch die geänderten Regelungen zur Grundsteuer aufgrund einer Reform des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018. Die neuen Grundsteuergesetze bieten den Bundesländern Möglichkeiten zur Abweichung vom Bundesmodell. Informieren Sie sich daher darüber, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer wurde für alle Bundesländer bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Nach der Abgabe wird Ihr Finanzamt den neuen Grundsteuerwert ermitteln, wofür sie bis zum 31. Dezember 2023 Zeit haben. Anfang 2024 sollen dann die Bescheide über die neuen Grundsteuerwerte und -messbeträge versendet werden. Bis zum 31. Dezember 2024 passen die Städte und Gemeinden die Hebesätze an und versenden anschließend die Grundsteuerbescheide an die Eigentümer. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die neu berechnete Grundsteuer fällig.
Die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer muss elektronisch übermittelt werden. Wenn Sie einen ELSTER-Zugang haben, können Sie die Erklärung selbst erstellen und über ELSTER versenden. Alternativ bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung mithilfe unserer intelligenten Software „SmartGrundsteuer“. Dieser Service steht allen Grundstückseigentümern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie bereits Mandanten bei uns sind oder nicht.
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Sie senden uns eine Anfrage mit Angabe der Art und Anzahl Ihrer Grundstücke.
2. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot zum Pauschalpreis.
3. Nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie einen Link zum SmartGrundsteuer-Portal.
4. Im Portal registrieren Sie sich und können dort nach und nach Unterlagen hochladen und fehlende Grundstücksdaten eingeben.
5. Wir sehen Ihre Daten ein und klären offene Punkte mit Ihnen ab.
6. Sobald alle Daten vorliegen, erstellen wir die Grundsteuererklärung.
7. Sie überprüfen alle Angaben und geben die Freigabe.
8. Wir übermitteln die Grundsteuererklärung an Ihr Finanzamt.
Die Software zur Erstellung der Grundsteuererklärung ist intelligent und kann bestimmte Daten erkennen und übernehmen. Wenn Sie beispielsweise einen lesbaren Grundbuchauszug oder Einheitswertbescheid hochladen, werden die entsprechenden Datenfelder automatisch ausgefüllt. Alle benötigten Angaben werden ausführlich erläutert, sodass auch steuerliche Laien die korrekten Antworten auswählen können.
Unser Service zur Erstellung der Grundsteuererklärung gilt für alle Bundesländer, unabhängig vom Standort Ihrer Grundstücke. Die Bodenrichtwerte sind bereits in der Software hinterlegt und werden automatisch eingetragen. Somit entfällt für Sie die Recherche oder Anfrage bei Behörden.
Wir bieten Ihnen eine volldigitale Lösung an, bei der der gesamte Prozess von unserer Beauftragung bis zur Abgabe der Steuererklärung digital erfolgen kann. Sie müssen uns keine physischen Unterlagen überlassen und können beispielsweise auch Ihre Vollmacht digital erteilen. Sollten Sie jedoch nur papierbasierte Unterlagen oder Daten haben, bieten wir gegen einen geringen Aufpreis die Digitalisierung dieser Unterlagen an.
Folgende Personen müssen die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer abgeben:
– Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
– Eigentümer eines Betriebs in der Land- und Forstwirtschaft
– Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers bei Erbbau-Grundstücken
– Eigentümer des Grundstücks unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Die Grundsteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. Wenn Sie einen ELSTER-Zugang haben, können Sie die Erklärung selbst erstellen und über ELSTER versenden. Alternativ bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung mithilfe unserer intelligenten Software „SmartGrundsteuer“. Dieser Service steht allen Grundstückseigentümern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie bereits Mandanten bei uns sind oder nicht.
Bitte wählen Sie hier eine Grundstücksart aus:
– Bebautes Grundstück
– Unbebautes Grundstück
– Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft
– Erbbau-Grundstück
– Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Wenn Sie unsicher sind, können Sie das Grundstück auch unter „Sonstiges“ beschreiben.
Mit diesen Informationen können wir Ihnen ein individuelles Angebot zum Pauschalpreis erstellen.
Grundsteuererklärung 2022: Kosten für digitale und analoge Bearbeitung
Die Kosten für die Erstellung und Bearbeitung der Grundsteuererklärung können je nach Art der Datenübermittlung unterschiedlich ausfallen. Bei einer digitalen Erfassung der Daten über das Portal „SmartGrundsteuer“ bieten wir günstige Pauschalpreise an. Diese beinhalten alle erforderlichen Schritte von der Dateneingabe bis zur Abgabe der Steuererklärung. Die Preise liegen in der Regel zwischen 95,20 € und 154,70 € für unbebaute Grundstücke und Grundstücke mit Bebauung.
Für die analoge Bearbeitung, bei der Sie uns die Daten per Post, Fax oder E-Mail zusenden, fallen höhere Kosten an. In diesem Fall müssen wir die Unterlagen sortieren, scannen und die Daten manuell in das Steuerprogramm eingeben. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 119,00 € und 239,00 €.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Leistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen gesondert berechnet werden.
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann ebenfalls eine digitale Erfassung der Daten über SmartGrundsteuer erfolgen. Die genauen Preise hierfür können auf Anfrage mitgeteilt werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten jeweils pro Grundstück bzw. Bewertungsobjekt gelten. Je nachdem, ob Sie alle erforderlichen Daten selbst im Portal eingeben oder uns die Daten zukommen lassen, können sich die Kosten unterscheiden.
Wir bieten Ihnen einen transparenten Service zu fairen Preisen an. Fordern Sie einfach unverbindlich ein Angebot von uns an, um die genauen Kosten für Ihre Grundsteuererklärung zu erfahren.
Die neue Grundsteuererklärung 2022: Kosten, Fristen und Ablauf im Überblick
Die Grundsteuererklärung für das Jahr 2022 kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn das Formular kompliziert ist oder man keine Software zur Verfügung hat. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu erhalten.
Eine Möglichkeit ist die Nutzung der Software „SmartGrundsteuer“, die es ermöglicht, die Steuererklärung für die Grundsteuer in einfachen Schritten und kostengünstig erstellen zu lassen. Dabei werden alle erforderlichen Daten und Unterlagen abgefragt. Die Cloud-Lösung erlaubt es, Daten nach und nach einzugeben und den aktuellen Stand jederzeit einzusehen. Es ist keine separate Software erforderlich.
Die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung können je nach Wert des Grundstücks variieren. Gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kann ein Steuerberater eine Gebühr von 1/20 bis 9/20 des Gegenstandswerts verlangen. Der Mindestwert beträgt dabei 25.000 €. Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 500.000 € würde das durchschnittliche Honorar (5/20 Mittelgebühr) beispielsweise bei 762,75 € liegen.
Um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir als Steuerberater Pauschalpreise ab 95,20 € an. Diese Preise gelten pro Grundstück bzw. Bewertungsobjekt und beinhalten bereits die Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen werden separat berechnet.
Die neue Grundsteuer wird in einem dreistufigen Besteuerungsverfahren festgesetzt. Zunächst wird der Grundsteuerwert im Grundsteuerwertverfahren ermittelt, anschließend der Steuermessbetrag (Grundsteuerwert x Steuermessahl) und letztendlich die Grundsteuer (Steuermessbetrag x Hebesatz). Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde für alle Bundesländer bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Um die Grundsteuererklärung abzugeben, muss diese elektronisch übermittelt werden. Falls man einen ELSTER-Zugang hat, kann man die Erklärung selbst über ELSTER versenden. Alternativ bietet unsere Kanzlei eine einfache Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung an. Dabei können alle erforderlichen Daten und Unterlagen über das Portal „SmartGrundsteuer“ hochgeladen und eingetragen werden.
Die digitale Lösung ermöglicht eine einfache Erfassung der Daten und bietet den Vorteil, dass bestimmte Daten automatisch erkannt und übernommen werden können. Zudem sind Erläuterungen zu allen benötigten Angaben vorhanden, um auch steuerlichen Laien die Auswahl der korrekten Antwort zu ermöglichen.
Unabhängig davon, ob man ein betriebliches oder privates Grundstück besitzt, bieten wir die Möglichkeit zur Erstellung der Grundsteuererklärung für alle Bundesländer an. Auch Eigentümer von Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft können von diesem Service profitieren. Die Preise für die Grundsteuererklärung der Land- und Forstwirtschaft können dabei individuell angefragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass das bisherige Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist. Daher wurde die Grundsteuer reformiert und die Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle zu verabschieden. Die neuen Regelungen treten ab dem 01.01.2025 in Kraft.
Insgesamt bietet die digitale Lösung zur Erstellung der Grundsteuererklärung eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um den Prozess zu bewältigen. Es ist keine separate Software erforderlich und alle benötigten Angaben werden erläutert. Bei Fragen stehen Erläuterungen zur Verfügung, um auch steuerlichen Laien bei der korrekten Ausfüllung zu helfen.
Preisgestaltung für die Grundsteuererklärung 2022: Pauschalhonorare und individuelle Angebote
Die Kosten für die Erstellung der Grundsteuererklärung können je nach Wert des Grundstücks variieren. Gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kann ein Steuerberater eine Gebühr von 1/20 bis 9/20 des Gegenstandswerts verlangen. Der Mindestgegenstandswert beträgt dabei 25.000 €.
Beispiel: Für ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 € würde das durchschnittliche Honorar (5/20 Mittelgebühr) bei 762,75 € plus Umsatzsteuer liegen. Selbst wenn das Grundstück einen geringen Wert hat und der Mindestwert von 25.000 € angesetzt wird, beträgt das Steuerberaterhonorar gemäß StBVV immerhin noch 201,50 € (Mittelgebühr) plus Umsatzsteuer.
Da die Grundsteuererklärung in vielen Fällen jedoch recht einfach ist, bieten wir fixe Pauschalpreise ab 95,20 € für die Abgabe der Steuererklärung und Prüfung des Grundsteuerbescheids an. Diese Preise gelten pro Grundstück/Bewertungsobjekt und beinhalten bereits die Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen wie das Einholen von Grundbuchauszügen werden separat berechnet. Der genaue Pauschalpreis richtet sich nach dem ungefähren Wert des Objekts und dem Gebäudetyp (je nach Bundesland). Die Kosten können auch von der Art Ihrer Zuarbeit abhängen.
Bei einer digitalen Erfassung der Daten über das Portal „SmartGrundsteuer“, bei dem Sie alle erforderlichen Daten und Unterlagen selbst eingeben, bieten wir günstigere Pauschalhonorare an. Wenn Sie uns die Daten per Post, Fax oder E-Mail zusenden und wir diese analog erfassen müssen (Sortieren, Scannen, Eintragen in das Steuerprogramm), fallen höhere Kosten an.
Für unbebaute Grundstücke, Grundstücke mit Bebauung (Einfamilienhaus etc.) oder Wohnungen betragen unsere Pauschalhonorare in der Regel zwischen 95,20 € und 154,70 € für die digitale Lösung bzw. zwischen 119,00 € und 239,00 € für die analoge Lösung.
Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft ist ebenfalls eine digitale Erfassung über SmartGrundsteuer möglich. Die Preise hierfür teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Bitte beachten Sie, dass sich die Grundsteuerreform im Jahr 2022 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Die neuen Regelungen werden schrittweise umgesetzt. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Bis Ende 2024 werden dann die neuen Grundsteuerwerte und -bescheide erlassen.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss elektronisch übermittelt werden. Besitzer eines ELSTER-Zugangs können die Grundsteuererklärung erstellen und selbst über ELSTER versenden. Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung einfach und kostengünstig über unsere intelligente Software zu erstellen.
Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Kosten für die Grundsteuererklärung 2022 variieren je nach Steuerberater oder Dienstleister. Es ist ratsam, Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen, um eine faire und transparente Abrechnung zu gewährleisten. Zudem sollte man die Möglichkeit der elektronischen Erklärung in Betracht ziehen, da dies oft kostengünstiger ist.