Prüfungsschema und Anspruch auf Schadensersatz bei übler Nachrede

„Was ist üble Nachrede? Erfahren Sie in diesem Artikel alles über diese rechtliche Konzept, das die Verbreitung falscher Informationen über eine Person betrifft. Wir erklären, welche Handlungen als üble Nachrede gelten und welche rechtlichen Konsequenzen damit einhergehen können. Lesen Sie weiter, um mehr über den Schutz vor Verleumdung und Rufschädigung zu erfahren.“

1. Was ist üble Nachrede? Definition und rechtliche Grundlagen

Die üble Nachrede ist ein Straftatbestand nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) und gehört zu den sogenannten Ehrdelikten. Sie liegt vor, wenn jemand eine Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die diese verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen kann und diese Tatsache nicht nachweislich wahr ist.

Der Tatbestand der üblen Nachrede wird oft durch die Verbreitung von nicht beweisbaren Tatsachen im Internet begangen, zum Beispiel in Bewertungsportalen oder sozialen Medien. Dabei gibt es zwei Tathandlungen: das Behaupten einer Tatsache als eigene Überzeugung und das Verbreiten einer Tatsache als fremdes Wissen.

Im Strafverfahren liegt die Beweislast beim Gericht. Die behauptete oder verbreitete Tatsache muss nicht erweislich wahr sein, es reicht jedoch auch nicht aus, dass sie bewiesen falsch ist. Das Opfer ist hier besser geschützt als der Täter. Nur wenn eindeutig bewiesen werden kann, dass die Tatsache wahr ist, dient dies der Entlastung des Täters.

Der Straftatbestand der üblen Nachrede wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Bei öffentlicher Begehung oder durch Verbreiten von Schriften erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Es gibt auch ähnliche Ehrdelikte wie Verleumdung und Beleidigung, die jedoch rechtlich scharf voneinander abgegrenzt werden können. Verleumdung liegt vor, wenn der Täter bewusst unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet, um dem Opfer zu schaden. Bei Beleidigung handelt es sich um die persönliche Äußerung eines negativen Werturteils über das Opfer.

Im Falle einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung durch üble Nachrede kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen. Dies muss jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden. In einigen Gerichtsverhandlungen wurden den Opfern bereits hohe Entschädigungen zugesprochen.

Wenn man Opfer von übler Nachrede wird, sollte man alle Beweise sichern und Strafanzeige erstatten. Im gerichtlichen Verfahren wird ein Prüfungsschema angewendet, um festzustellen, ob der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist oder nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Strafverfahren nur die Bestrafung des Täters für sein Vergehen im Vordergrund steht und nicht der entstandene Schaden des Opfers. Ein möglicher Schadensersatzanspruch muss daher zivilrechtlich geltend gemacht werden.

2. Üble Nachrede: Tatbestand, Strafmaß und Verjährung

2. Üble Nachrede: Tatbestand, Strafmaß und Verjährung

Die üble Nachrede ist ein Straftatbestand laut dem Strafgesetzbuch (StGB) und wird im § 186 StGB beschrieben. Sie gehört zu den sogenannten Ehrdelikten, bei denen die strafbare Handlung die persönliche Ehre einer anderen Person verletzt. Neben der üblen Nachrede zählen auch die Beleidigung und die Verleumdung zu den Ehrdelikten.

Bei der üblen Nachrede handelt es sich um das Behaupten oder Verbreiten einer Tatsache über eine andere Person, welche diese verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll. Dabei muss diese behauptete Tatsache nicht nachweislich wahr sein. Der Tatbestand der üblen Nachrede kann heutzutage auch durch die Verbreitung von nicht beweisbaren Tatsachen im Internet begangen werden, beispielsweise in Bewertungsportalen oder sozialen Medien.

Es gibt zwei verschiedene Tathandlungen bei der üblen Nachrede: das Behaupten einer Tatsache und das Verbreiten einer Tatsache. Beides sind strafbare Handlungen. Beim Behaupten stellt man die Tatsachen als eigene Überzeugung dar, während man beim Verbreiten eine fremde Information weitergibt. Es spielt dabei keine Rolle, ob man selbst an diese Information glaubt oder nicht.

Im Rahmen des Strafverfahrens muss nicht bewiesen werden, dass die behauptete Tatsache falsch ist, sondern lediglich, dass sie nicht erweislich wahr ist. Das Opfer ist hier besser geschützt als der Täter. Nur wenn eindeutig bewiesen werden kann, dass die Tatsache wahr ist, kann dies zur Entlastung des Täters dienen.

Das Strafmaß für den Tatbestand der üblen Nachrede liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wird die Tat öffentlich begangen oder durch Verbreiten von Schriften, erhöht sich die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.

Die Verjährungsfrist für Taten nach dem Strafgesetzbuch beträgt drei Jahre. Daher kann die Tat nur verfolgt werden, wenn seit der Tatvollendung noch keine drei Jahre vergangen sind.

Es gibt auch ähnliche Ehrdelikte wie die üble Nachrede, nämlich die Verleumdung und die Beleidigung. Diese können rechtlich scharf voneinander abgegrenzt werden und werden oft missverständlich angewendet. Bei der Verleumdung weiß der Täter, dass die behauptete Tatsache unwahr ist. Bei der Beleidigung handelt es sich um eine persönliche Äußerung eines negativen Werturteils über das Opfer.

Im Falle einer schwerwiegenden üblen Nachrede kann es zu einem Schadensersatzanspruch und einem Schmerzensgeldanspruch kommen. Dies muss jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Eine schwerwiegende üble Nachrede liegt vor, wenn eine besonders gravierende Persönlichkeitsverletzung vorliegt, beispielsweise wenn die Intimsphäre des Opfers in der Öffentlichkeit stark verletzt wird. In einigen Gerichtsverhandlungen wurden den Opfern bereits hohe Entschädigungen zugesprochen.

Wenn man Opfer einer üblen Nachrede geworden ist, sollte man alle Beweise sichern, wie zum Beispiel Screenshots von Internetbeiträgen oder Zeugenaussagen dokumentieren. Es kann eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden, die dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Bei einem gerichtlichen Verfahren wird ein Prüfungsschema angewendet, um zu überprüfen, ob der Tatbestand der üblen Nachrede vorliegt. Im Strafprozess geht es jedoch nur um die Bestrafung des Täters und nicht um den entstandenen Schaden des Opfers.

Wenn man Anzeige wegen übler Nachrede erstattet hat, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt bezüglich eines möglichen Schadensersatzanspruchs beraten zu lassen.

3. Unterschied zwischen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung

3. Unterschied zwischen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung

Die drei Straftatbestände der üblen Nachrede, Verleumdung und Beleidigung unterscheiden sich in ihrer Art und den rechtlichen Voraussetzungen.

Üble Nachrede:

– Bei der üblen Nachrede wird eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die den Ruf einer Person verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll.
– Die Tatsache muss nicht beweisbar wahr sein, es reicht aus, dass sie nicht nachweislich falsch ist.
– Der Täter kann entweder die Behauptung als eigene Überzeugung darstellen oder eine fremde Tatsache weiterverbreiten.
– Das Strafmaß liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Verleumdung:

– Bei der Verleumdung behauptet und verbreitet der Täter bewusst unwahre Tatsachen über eine Person.
– Anders als bei der üblen Nachrede weiß der Täter bei der Verleumdung, dass die behaupteten Tatsachen unwahr sind.
– Das Strafmaß für Verleumdung liegt ebenfalls bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Beleidigung:

– Bei der Beleidigung handelt es sich um die persönliche Äußerung eines negativen Werturteils über eine Person.
– Es werden keine konkreten Tatsachen behauptet oder verbreitet, sondern es erfolgt eine negative Bewertung des Opfers.
– Das Strafmaß für Beleidigung liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Es ist wichtig, zwischen diesen drei Straftatbeständen zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen haben.

4. Beweisführung bei übler Nachrede: Prüfungsschema im Gerichtsverfahren

4. Beweisführung bei übler Nachrede: Prüfungsschema im Gerichtsverfahren

Bei einem gerichtlichen Verfahren wegen übler Nachrede wird ein Prüfungsschema angewendet, um zu überprüfen, ob der Tatbestand vorliegt oder nicht. Das Prüfungsschema im Gerichtsverfahren bei übler Nachrede sieht folgendermaßen aus:

1. Gibt es ein beleidigungsfähiges Objekt? (Einzelperson oder Kollektivgruppe)
– Es muss zunächst festgestellt werden, ob das Opfer als beleidigungsfähiges Objekt betrachtet werden kann. Das bedeutet, dass die betroffene Person in ihrer Ehre verletzt werden kann.

2. Wurde eine ehrverletzende Tatsache behauptet oder verbreitet?
– Es muss nachgewiesen werden, dass eine Tatsache behauptet oder verbreitet wurde, die geeignet ist, das Opfer verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

3. In Beziehung auf wen wurde die Tatsache behauptet oder verbreitet?
– Es muss klar sein, dass die Tatsache sich auf eine bestimmte Einzelperson oder Kollektivgruppe bezieht.

Im Rahmen des Strafverfahrens liegt die Beweislast beim Gericht. Das Gericht muss also prüfen und entscheiden, ob alle drei Punkte des Prüfungsschemas erfüllt sind und somit der Tatbestand der üblen Nachrede vorliegt.

Es ist wichtig anzumerken, dass im Strafprozess nicht um den entstandenen Schaden des Opfers geht, sondern nur um die Bestrafung des Täters für sein Vergehen. Bei schwerwiegenden Fällen der üblen Nachrede kann jedoch ein Schadensersatzanspruch und ein Schmerzensgeldanspruch entstehen, die zivilrechtlich durchgesetzt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, bei einer Anzeige wegen übler Nachrede einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

5. Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei schwerer übler Nachrede

5. Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei schwerer übler Nachrede

Bei schwerwiegenden Fällen von übler Nachrede besteht die Möglichkeit, einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur im zivilrechtlichen Rahmen und muss gesondert durchgesetzt werden.

Ein Fall der üblen Nachrede wird als besonders schwerwiegend angesehen, wenn eine besonders gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Opfers vorliegt. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Intimsphäre des Opfers in der Öffentlichkeit stark verletzt wird, insbesondere durch Medienberichterstattung.

In einigen Gerichtsverhandlungen wurden bereits hohe Entschädigungszahlungen an Opfer von übler Nachrede zugesprochen. So wurde beispielsweise die BILD-Zeitung wegen übler Nachrede zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 635.000 EUR verurteilt. Auch ein Vater erhielt 10.000 EUR Schadensersatz, nachdem er fälschlicherweise des sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter beschuldigt wurde und freigesprochen wurde.

Wenn Sie Anzeige wegen übler Nachrede erstattet haben, sollten Sie sich bezüglich eines möglichen Schadensersatzanspruchs von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, ob ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll erscheint und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Strafprozess hingegen nicht der entstandene Schaden des Opfers im Fokus steht, sondern die Bestrafung des Täters für sein Vergehen. Der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld muss daher gesondert zivilrechtlich geltend gemacht werden.

6. Wie kann man sich gegen üble Nachrede rechtlich zur Wehr setzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen üble Nachrede rechtlich zur Wehr zu setzen:

1. Strafanzeige stellen: Wenn man Opfer von übler Nachrede geworden ist, kann man eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der Online-Polizeidienststelle des Bundeslandes erstatten. Die Polizei wird alle Informationen aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die dann über ein mögliches Strafverfahren entscheidet.

2. Beweise sichern: Es ist wichtig, alle Beweise zu sichern, um die üble Nachrede nachweisen zu können. Dazu gehören beispielsweise Screenshots von Interneteinträgen, Dokumentationen aller Vorfälle und Informationen sowie Zeugendaten.

3. Gerichtliches Verfahren: Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, muss man als Zeuge vor Gericht aussagen. Hierbei wird ein Prüfungsschema angewendet, um festzustellen, ob der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist.

4. Zivilrechtliche Ansprüche: In schweren Fällen der üblen Nachrede können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Diese müssen jedoch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Ein Rechtsanwalt kann hierbei beratend zur Seite stehen und einschätzen, ob ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll erscheint.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Strafprozess nicht der entstandene Schaden des Opfers im Vordergrund steht, sondern die Bestrafung des Täters für sein Vergehen. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche müssen daher gesondert zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall juristischen Rat einzuholen, um die bestmöglichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Üble Nachrede bezeichnet das Verbreiten von falschen und schädigenden Aussagen über eine Person, ohne dass dafür ausreichende Beweise vorliegen. Sie ist strafbar und kann sowohl rechtliche als auch soziale Konsequenzen haben. Um Missverständnisse zu vermeiden und den Ruf anderer nicht zu schädigen, sollten wir immer vorsichtig sein, was wir über andere Menschen sagen oder verbreiten.