Eine Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Vereinbarung, bei der jemand die finanzielle Verantwortung für eine andere Person übernimmt. Diese Erklärung wird häufig von deutschen Bürgern oder legal ansässigen Personen für ausländische Besucher oder Familienmitglieder benötigt, um deren Aufenthalt in Deutschland zu unterstützen. Die Verpflichtungserklärung stellt sicher, dass alle Kosten, einschließlich medizinischer Versorgung und Lebensunterhalt, vom Unterzeichner getragen werden.
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1. Was ist eine Verpflichtungserklärung und wie funktioniert sie?
Eine Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, das von einer in Deutschland lebenden Person abgegeben wird, um die finanzielle Verantwortung für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der ein nationales Visum für Deutschland beantragen möchte. Diese Person verpflichtet sich, im Notfall alle Kosten für den Lebensunterhalt des Einreisenden zu tragen.
Die Verpflichtungserklärung kann nur für bestimmte Visa-Arten verwendet werden, wie z.B. Studentenvisa oder Heiratsvisa. Sie dient als Finanzierungsnachweis und muss zusammen mit dem Visumantrag vorgelegt werden.
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss die Person ausreichendes Einkommen nachweisen können und darf keine staatlichen Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten.
Die Höhe des Einkommens, das für die Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden muss, hängt vom Zweck des Besuchs ab und ob Unterhaltspflichten bestehen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Voraussetzungen zu informieren.
Eine Verpflichtungserklärung bleibt sechs Monate lang gültig und endet spätestens nach fünf Jahren. Während dieser Zeit ist die Person, die die Erklärung abgegeben hat, verantwortlich für alle Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Einreisenden in Deutschland.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verpflichtungserklärung nicht zurückgenommen werden kann, sobald das Visum erteilt wurde. Falsche oder unvollständige Angaben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Um eine Verpflichtungserklärung abzugeben, muss man einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und bestimmte Unterlagen mitbringen, wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide. Die Kosten für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung betragen 29 Euro.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Staatsangehörigkeiten und Aufnahmeprogramme, insbesondere für syrische und irakische Staatsangehörige.
Es ist ratsam, sich regelmäßig über Änderungen und Neuerungen im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung zu informieren, da es am 07. Juli 2023 ein neues Gesetz zur Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland geben wird.
Für weitere Fragen oder Informationen steht die Community-Plattform „Together in Germany“ zur Verfügung.
2. Voraussetzungen für eine Verpflichtungserklärung: Was Sie wissen sollten
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, um einer dritten Person bei der Beantragung eines Visums für Deutschland zu helfen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind einige wichtige Informationen:
Dokumente als Finanzierungsnachweise
Welche Dokumente Sie als Nachweis für ausreichendes Einkommen vorlegen müssen, hängt von Ihrem beruflichen Status ab. Hier sind einige Beispiele:
- Arbeitnehmer*in: Ihre letzten sechs Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Rentner*in: Der Bescheid über Ihre Altersrente
- Arbeitslosengeld I-Empfänger*in: Der Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengelds
- Selbständig oder freiberuflich tätig: Ihr letzter Steuerbescheid oder eine Bescheinigung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers über Ihr aktuelles Netto-Einkommen der letzten sechs Monate
Einkommensanforderungen
Die Höhe des erforderlichen Einkommens für die Verpflichtungserklärung hängt vom Zweck des Aufenthalts (Studium, Heirat usw.) und Ihrer Unterhaltspflicht ab. Hier sind einige Beispiele für das Mindesteinkommen im Jahr 2023:
- Studium oder Ausbildung: Mindestens 2.700 Euro netto monatlich (ohne Unterhaltspflicht) oder mindestens 3.750 Euro netto monatlich (mit Unterhaltspflicht für eine Person)
- Arbeitsplatzsuche oder Heirat: Mindestens 2.830 Euro netto monatlich (ohne Unterhaltspflicht) oder mindestens 3.930 Euro netto monatlich (mit Unterhaltspflicht für eine Person)
- Sprachkurs oder Schulbesuch: Mindestens 2.660 Euro netto monatlich (ohne Unterhaltspflicht) oder mindestens 3.690 Euro netto monatlich (mit Unterhaltspflicht für eine Person)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass die genannten Voraussetzungen und Beträge nur Beispiele sind und sich je nach individueller Situation ändern können. Es ist empfehlenswert, sich direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde über die spezifischen Anforderungen zu informieren.
3. Finanzierungsnachweis für ein Visum: Die Rolle der Verpflichtungserklärung
Wenn Drittstaatsangehörige ein nationales Visum für Deutschland beantragen möchten, müssen sie in der Regel nachweisen, dass sie genügend Geld haben, um während ihres Aufenthalts für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Falls sie dazu nicht in der Lage sind, kann unter bestimmten Umständen eine Person, die in Deutschland lebt, für sie bürgen. Diese Bürgschaft wird als „Verpflichtungserklärung“ bezeichnet und kann als Finanzierungsnachweis für den Visumantrag vorgelegt werden.
Die Verpflichtungserklärung gilt jedoch nicht für alle Visa-Arten, sondern in der Regel nur für bestimmte Visa. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung bei längerfristigen Besuchen finden Sie in unserem Kapitel „Verpflichtungserklärung für längerfristige Besuche“. Informationen zur Verpflichtungserklärung bei kurzfristigen Aufenthalten finden Sie in unserem Kapitel „Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum“.
Es ist wichtig zu beachten, dass am 07. Juli 2023 ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen wurde. Dieses Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Erleichterungen, um Deutschland attraktiver für Fachkräfte zu machen. Der genaue Zeitpunkt der Einführung dieser Änderungen und Neuerungen ist noch unklar. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden wir Updates auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um gut informiert zu sein.
4. Neue Gesetze zur Fachkräfte-Einwanderung: Änderungen bei der Verpflichtungserklärung
Einführung
Am 07. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz im Rahmen der Fachkräfte-Einwanderung nach Deutschland beschlossen. Dieses Gesetz bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Die genauen Details und Zeitpunkte der Einführung dieser Änderungen sind noch nicht bekannt. Wir werden jedoch regelmäßig Updates auf unserer Webseite veröffentlichen, sobald weitere Informationen vorliegen.
Änderungen bei der Verpflichtungserklärung
Eine wichtige Änderung betrifft die Verpflichtungserklärung, die für bestimmte Visa-Arten als Finanzierungsnachweis vorgelegt werden kann. Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich eine in Deutschland lebende Person, im Notfall alle Kosten für die Einreisenden zu übernehmen.
Unter den neuen Gesetzesänderungen können nun auch Unternehmen oder Institutionen als Bürgen auftreten, sofern sie ausreichend Geld nachweisen können. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Drittstaatsangehörige, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in Deutschland zu bestreiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen nicht für alle Visa gelten, sondern in der Regel nur für bestimmte Kategorien wie das Studentenvisum oder das Heiratsvisum. Weitere Informationen zu den genauen Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie in unserem Kapitel „Verpflichtungserklärung für längerfristige Besuche“.
Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig unsere Website zu besuchen, um über die neuesten Entwicklungen informiert zu bleiben. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Together in Germany“ wenden, wo unsere Community-Manager*innen Ihnen gerne weiterhelfen werden.
5. Kosten und Dauer einer Verpflichtungserklärung: Was Sie beachten sollten
Eine Verpflichtungserklärung abzugeben, ist mit bestimmten Kosten verbunden. Für die Abgabe der Erklärung bei der Ausländerbehörde müssen Sie eine Gebühr von 29 Euro entrichten.
Die Verpflichtungserklärung ist für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte das Visum beantragt und erteilt werden. Die Verpflichtung, alle Kosten zu übernehmen, besteht so lange, bis die Person Deutschland verlässt oder ihr ein anderer Aufenthaltstitel gewährt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Verpflichtung nach spätestens fünf Jahren endet. Bis dahin sind Sie im Notfall verantwortlich für alle Kosten der Person, für die Sie sich verbürgt haben. Sollte dem Staat Kosten entstehen, müssen Sie diese zurückerstatten.
Bitte beachten Sie auch, dass eine bereits erteilte Verpflichtungserklärung nicht zurückgenommen werden kann. Sobald das Visum erteilt wurde, besteht die finanzielle Verantwortlichkeit weiterhin.
Es ist ratsam, sich regelmäßig auf unserer Website über mögliche Änderungen und Neuerungen bezüglich der Verpflichtungserklärung zu informieren. Bei Fragen können Sie sich auch an unsere Community-Plattform „Together in Germany“ wenden.
6. Wichtige Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
1. Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
– Sie müssen die Kosten für den Aufenthalt der Person in Deutschland übernehmen können.
– Sie dürfen kein Bürgergeld oder Geld vom Sozialamt erhalten.
– Die Höhe des Einkommens, das Sie nachweisen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zweck des Besuchs und Ihren familiären Verpflichtungen.
2. Dauer der Verpflichtungserklärung
– Eine Verpflichtungserklärung kann sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis für den Visumantrag genutzt werden.
– Die Verpflichtung besteht so lange fort, bis die Person Deutschland verlässt oder einen anderen Aufenthaltstitel erhält.
– Nach spätestens fünf Jahren endet Ihre Verpflichtung.
3. Kosten und Terminvereinbarung
– Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kostet 29 Euro.
– Sie müssen persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen und einen Termin vereinbaren.
– Bei Bedarf können mehrere Termine notwendig sein.
4. Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen hängen von Ihrem beruflichen Status ab:
– Arbeitnehmer*in: letzte sechs Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten sechs Monate
– Rentner*in: Bescheid über Altersrente
– Arbeitslosengeld I-Empfänger*in: Bescheid über die Höhe des Arbeitslosengelds
– Selbständige*r oder Freiberufler*in: letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers über das aktuelle Netto-Einkommen der letzten sechs Monate
5. Höhe des Einkommens
Die Mindesteinkommensanforderungen für die Verpflichtungserklärung hängen vom Zweck des Besuchs und Ihren familiären Verpflichtungen ab. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2023:
– Studium oder Ausbildung: mindestens 2.700 Euro netto pro Monat (bei Unterhaltspflicht für eine Person: mindestens 3.750 Euro netto pro Monat)
– Arbeitsplatzsuche oder Heirat: mindestens 2.830 Euro netto pro Monat (bei Unterhaltspflicht für eine Person: mindestens 3.930 Euro netto pro Monat)
– Sprachkurs oder Schulbesuch: mindestens 2.660 Euro netto pro Monat (bei Unterhaltspflicht für eine Person: mindestens 3.690 Euro netto pro Monat)
Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind und Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Voraussetzungen informieren sollten.
6. Strafen bei falschen Angaben
Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind strafbar und können mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Eine Verpflichtungserklärung ist eine rechtliche Verpflichtung, in der eine Person die finanzielle Verantwortung für einen ausländischen Gast übernimmt. Sie dient als Sicherheit für den deutschen Staat und stellt sicher, dass der Gast über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Durch die Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichtet sich der Unterzeichner dazu, alle Kosten zu tragen, falls der Gast seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.