Alles über das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und seine Funktionen

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Bankkonto, das vor Gläubigerzugriff geschützt ist. Es dient dazu, dass Schuldner auch bei einer Kontopfändung über einen bestimmten Freibetrag verfügen können. Das P-Konto bietet somit finanzielle Sicherheit und ermöglicht weiterhin den Zugang zu existenziellen Zahlungen wie Miete, Strom oder Lebensmittel. Erfahren Sie mehr über die Funktionen und Vorteile eines Pfändungsschutzkontos.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Funktion und Schutzmechanismen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Funktion und Schutzmechanismen

Ein Pfändungsschutzkonto, auch bekannt als P-Konto, ermöglicht es Inhabern eines Zahlungskontos, während einer Kontopfändung auf das unpfändbare Guthaben zuzugreifen. Der Pfändungsschutz auf einem P-Konto erfolgt in drei Stufen.

1. Stufe – Grundfreibetrag: Automatisch besteht ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat (Stand: 1. Juli 2023). Dieser Betrag ergibt sich durch die Aufrundung des Grundfreibetrags gemäß § 899 Absatz 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO).

2. Stufe – Erhöhungsbeträge: Der Grundfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden (§ 902 ZPO). Erhöhungsbeträge können beispielsweise vorliegen, wenn der Schuldner gesetzlich verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen oder eine Nachzahlung von Sozialleistungen erhalten hat.

3. Stufe – Abweichende pfändungsfreie Beträge: Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsgeschützten Betrags erfolgt durch das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers. Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

Der Pfändungsschutz gilt für sämtliche Geldeingänge auf dem P-Konto bis zur Höhe des pfändungsgeschützten Betrags. Übersteigt der Geldeingang den pfändungsgeschützten Betrag, besteht grundsätzlich kein Pfändungsschutz mehr.

Um den Grundfreibetrag oder Erhöhungsbeträge geltend zu machen, muss eine Bescheinigung beim Kreditinstitut vorgelegt werden. Diese Bescheinigung kann beispielsweise von Familienkassen, Sozialleistungsträgern oder Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden.

Es ist möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umzuwandeln, jedoch nur für natürliche Personen und nicht für juristische Personen wie eine GmbH. Inhaber eines Gemeinschaftskontos müssen ihre Guthabenanteile auf Einzelkonten übertragen lassen, um den Pfändungsschutz zu erlangen.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Angaben in der Bescheinigung über Erhöhungsbeträge zu beachten. Wenn das Guthaben eines Zahlungskontos bereits gepfändet wurde, kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden.

Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen und ermöglicht es Schuldnerinnen und Schuldnern, auf ihr unpfändbares Guthaben zuzugreifen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist. Es ermöglicht Schuldnerinnen und Schuldnern, über einen bestimmten Betrag ihres Guthabens frei zu verfügen und somit den alltäglichen Lebensunterhalt sicherzustellen. Das P-Konto bietet finanzielle Sicherheit und schützt vor Kontosperrungen durch Gläubiger.