Was ist DMAA? Gefahren und Verbot von DMAA in Sportlerprodukten

DMAA steht für 1,3-Dimethylamylamin und ist eine chemische Verbindung, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln und Trainingsboostern verwendet wird. Es wird angenommen, dass DMAA die Energie steigert und die Leistung verbessert. Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Effektivität dieser Substanz. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit DMAA befassen und seine Wirkungen sowie potenzielle Risiken untersuchen.

DMAA: Ein verbotener Stoff in Sportlerprodukten mit gefährlichen Nebenwirkungen

DMAA: Ein verbotener Stoff in Sportlerprodukten mit gefährlichen Nebenwirkungen

DMAA (Dimethylamylamin), auch bekannt als Methylhexanamin, ist ein verbotener Stoff, der in Sportlerprodukten verwendet wird. Diese Produkte werden als „Pre-Workout Booster“ beworben und sollen die Leistung beim Kraftsport steigern sowie bei der Fettverbrennung helfen. Die Werbung verspricht große Vorteile wie eine massive Steigerung der Ausdauer und eine deutliche Verzögerung der Muskelermüdung während des Trainings. Einige Hersteller behaupten sogar, dass DMAA die Fettpolster schmelzen lässt.

DMAA wirkt ähnlich wie Koffein anregend auf das Nervensystem. Es kann die Gefäße verengen und den Blutdruck erhöhen. Aufgrund dieser Wirkungen wurde DMAA als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass etwa ein Viertel aller Sporttreibenden in Fitnessstudios Pre-Workout-Booster einnahm, von denen einige gezielt nach Stoffen wie DMAA suchten.

Der Stoff DMAA steht im Verdacht, besonders in Kombination mit Koffein, den Blutdruck chronisch zu erhöhen und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen zu steigern. Es gab sogar Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von DMAA-haltigen Produkten. Aus diesem Grund wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten.

Trotz des Verbots gelangen DMAA-haltige Produkte immer noch über den Onlinehandel nach Deutschland. Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) meldet regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA, oft in Kombination mit anderen verbotenen Substanzen wie Yohimbe, Rauwolfia oder Tribulus terrestris.

Als „Nachfolger“ von DMAA tauchte Ende 2014 eine ähnliche Substanz namens 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) auf dem Markt auf. Auch DMBA wird zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit angeboten. DMBA ist eine künstliche Substanz ohne Zulassung als Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Es wurde nie legal an Menschen getestet und steht im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Eine weitere ähnlich wirkende Substanz namens Octodrine wurde ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Octodrine als nicht sicher eingestuft und Nahrungsergänzungsmittel, die diese Substanz enthalten, als „verfälscht“ bezeichnet.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor diesen Substanzen und empfiehlt Verbrauchern, keine Produkte zu kaufen, die verbotene Stoffe wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben. Es wird dringend davon abgeraten, Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Quellen im Onlinehandel zu kaufen.

Quellen:
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Gesundheitsrisken bei Sportlernahrung: sog. Pre-Workout-Booster und andere „Wundermittel“ enthalten oft gesundheitsgefährdende Stoffe.
– Deutsche Sporthochschule Köln (2018): Stimulanzien mit Alkylamin-Struktur
– Deutsche Sporthochschule Köln (2018): Octodrine – ein dopingrelevantes Stimulanz
– Dreher M et al. (2018): Boost Me: Prevalence and Reasons for the Use of Stimulant Containing Pre Workout Supplements Among Fitness Studio Visitors in Mainz (Germany), Frontiers in Psychologie
– Ziegenhagen R et al. (2020): Position of the working group sports nutrition of the German Nutrition Society (DGE): safety aspects of dietary supplements in sports
– Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Bewertung von 1,3-Dimethylamylamin (DMAA) als Inhaltsstoff von Produkten, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, Stellungnahme Nr. 030/2012 des BfR vom 31. Mai 2012, ergänzt am 21. Januar 2013
– WADA: World Anti-Doping Code International Standard, Prohibited List 2023, S6 b Specified Stimulants
– FDA: DMAA in Products Marketed as Dietary Supplements
– FDA: DMBA in Dietary Supplements
– FDA: DMHA in Dietary Supplements
– FDA: Dietary Supplement Products Ingredients
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ Jahresbericht 2020
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) sind nicht verkehrsfähig
– Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Schweiz: Stoffe im Fokus, Unerlaubte Stoffe: Dimethylamylamin (DMAA)
– Zhang Y et al. (2012): 1,3-Dimethylamylamine (DMAA) in supplements and geranium products: natural or synthetic?, published online in Wiley Online Liberary, Drug Test. Analysis

Die Wahrheit über DMAA: Warum der umstrittene Inhaltsstoff in Verruf geraten ist

Die Wahrheit über DMAA: Warum der umstrittene Inhaltsstoff in Verruf geraten ist

DMAA (Dimethylamylamin), auch bekannt als Methylhexanamin, ist ein Inhaltsstoff, der in einigen Sportlerprodukten verwendet wird. Es wird als „Pre-Workout Booster“ beworben und soll die Leistung beim Kraftsport steigern und bei der Fettverbrennung helfen. Die Werbung verspricht große Erfolge und behauptet, dass DMAA von bekannten Sportlern für harte Trainingseinheiten verwendet wird.

Allerdings gibt es gute Gründe, warum vor der Verwendung von Produkten mit DMAA gewarnt wird. DMAA wirkt anregend auf das Nervensystem, ähnlich wie Koffein. Es kann die Gefäße verengen und den Blutdruck erhöhen. Untersuchungen haben gezeigt, dass ungefähr ein Viertel aller Sporttreibenden in Fitnessstudios Pre-Workout-Booster einnehmen, von denen einige gezielt nach Stoffen wie DMAA suchen.

Der Stoff DMAA ist jedoch als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Es besteht der Verdacht, dass DMAA in Kombination mit Koffein den Blutdruck chronisch erhöhen kann und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen steigt. Todesfälle nach der Einnahme von Produkten mit Methylhexanamin haben dazu geführt, dass dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten wurde.

Trotzdem gelangen methylhexanamin-haltige Produkte immer noch über den Onlinehandel nach Deutschland. Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) meldet regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA, oft in Kombination mit anderen verbotenen Zutaten.

Als „Nachfolger“ von DMAA tauchte Ende 2014 eine andere Substanz namens 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) auf. Diese Substanz hat ähnliche Wirkungen wie DMAA und wird ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und zur Gewichtsabnahme angeboten. DMBA ist jedoch eine künstliche Substanz, die nie legal an Menschen getestet wurde und weder als Arzneimittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist.

Eine weitere ähnlich wirkende Substanz namens Octodrine wurde ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Octodrine als unsicher eingestuft und Nahrungsergänzungsmittel, die diese Substanz enthalten, als „verfälscht“ bezeichnet.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor diesen Substanzen aufgrund schwerer Nebenwirkungen. Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurden zahlreiche Pre-Workout-Booster untersucht, von denen fast die Hälfte potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Nahrungsergänzungsmittel generell überflüssig sind. Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass sie die Leistung steigern oder beim Abnehmen helfen. Verbraucher sollten keine Produkte kaufen, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben. Es ist ratsam, sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen zu informieren und keine Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Quellen im Onlinehandel zu kaufen.

Quellen:
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
– Deutsche Sporthochschule Köln
– World Anti-Doping Agency (WADA)
– Food and Drug Administration (FDA)

DMAA-haltige Produkte: Gesundheitsrisiken und Verbot des umstrittenen Stoffs

DMAA (Dimethylamylamin), auch bekannt als Methylhexanamin, wird in einigen Sportlerprodukten als „Pre-Workout Booster“ beworben. Es verspricht eine erhöhte Leistungsfähigkeit beim Kraftsport und Unterstützung bei der Fettverbrennung. Allerdings gibt es ernsthafte gesundheitliche Bedenken bezüglich der Verwendung von DMAA-haltigen Produkten.

DMAA wirkt ähnlich wie Koffein anregend auf das Nervensystem. Es kann die Blutgefäße verengen und den Blutdruck steigern. Studien haben gezeigt, dass ungefähr ein Viertel der Sporttreibenden in Fitnessstudios Pre-Workout-Booster einnimmt, von denen einige gezielt nach DMAA suchen.

Der Stoff DMAA ist jedoch als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Es besteht der Verdacht, dass DMAA in Kombination mit Koffein den Blutdruck chronisch erhöhen kann und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen steigt. Aufgrund von Todesfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von Methylhexanamin wurde dieser Stoff auf dem europäischen Markt verboten.

Trotzdem gelangen methylhexanamin-haltige Produkte weiterhin über den Onlinehandel nach Deutschland. Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) meldet regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA, oft in Kombination mit anderen verbotenen Zutaten wie Yohimbe, Rauwolfia oder Tribulus terrestris.

Als „Nachfolger“ von DMAA tauchte Ende 2014 eine weitere Substanz namens 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) auf. DMBA hat ähnliche Wirkungen wie DMAA und wird ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und zur Gewichtsabnahme beworben. Es handelt sich um eine künstliche Substanz, die weder als Arzneimittel zugelassen noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist. Der Verkauf und die Weitergabe von DMBA sind verboten.

Eine weitere ähnlich wirkende Substanz namens Octodrine wurde ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Octodrine als nicht sicher eingestuft und Nahrungsergänzungsmittel, die diesen Stoff enthalten, als „verfälscht“ bezeichnet. In der WADA-Statistik der weltweiten Dopingkontrollen wurde 2016 der erste positive Befund mit Octodrine aufgeführt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor den gesundheitlichen Risiken dieser Substanzen. Im Jahr 2020 wurden zahlreiche risikobehaftete Angebote im Onlinehandel identifiziert, darunter Pre-Workout-Booster mit potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen wie DMAA, Octodrine, Dimethylhexylamine (DMHA) und Dimethylaminoethanol (DMAE). Produkte mit DMHA und/oder DMAE gelten als nicht zugelassene „neuartige Lebensmittel“.

Es ist wichtig, keine Produkte zu kaufen, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben. Verbraucher sollten sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen informieren und keine Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Quellen im Onlinehandel kaufen.

DMAA-Werbung und ihre Versprechungen: Was steckt wirklich dahinter?

DMAA-Werbung und ihre Versprechungen: Was steckt wirklich dahinter?

Die Werbung für DMAA-haltige Produkte verspricht Großes: „Die ultimative Pre-Workout Trainings-Matrix“ enthält DMAA (Dimethylamylamin), es wird „von den Großen der Szene für die harten Trainingseinheiten verwendet“, es ist „massiv ausdauersteigernd und verzögert die Muskelermüdung beim Training deutlich“. Manche Hersteller behaupten auch, dass es die Fettpolster schmelzen lässt.

Wie der Name schon vermuten lässt, sollen sogenannte Pre-Workout-Booster zeitnah vor dem Training eingenommen werden. DMAA wird als Zutat von Pre-Workout- Boostern zur Leistungssteigerung sowie bei Produkten zur Gewichtsreduktion eingesetzt und beworben.

DMAA wirkt anregend auf das Nervensystem, ähnlich wie Koffein. Es kann die Gefäße verengen und den Blutdruck steigern. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen 2018 zu Nahrungsergänzungsmitteln in Fitnessstudios wurde festgestellt, dass ungefähr ein Viertel aller dort Sporttreibenden Pre-Workout-Booster einnahm und ein Fünftel gezielt nach Stoffen wie DMAA suchte.

Der Stoff DMAA ist als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Bei einem deutschen Dopingfall während der Olympischen Winterspiele 2014 hat vermutlich ein importiertes pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel, das Methylhexanamin enthielt, eine Rolle gespielt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat Methylhexanamin seit 2010 im Wettkampf als Wirkstoff namentlich verboten. Der Stoff steht im Verdacht, besonders in Kombination mit Koffein, den Blutdruck chronisch zu erhöhen und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen zu steigern.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Produkte, die offenbar insbesondere von Sportler:innen genommen werden, wissenschaftlich bewertet. Es rät Personen mit erhöhtem Blutdruck oder anderen bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, DMAA-haltige Produkte zu meiden.

Da es nach Methylhexanamin-Einnahme zu Todesfällen gekommen ist, wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten. In den USA war es bis Anfang 2013 als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln frei zu erwerben, etwa als Zutat in „Pre-Workout Drinks“. Inzwischen weist die Food and Drug Administration der USA (FDA) die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln darauf hin, dass eine Verwendung von Methylhexanamin illegal ist und warnt die US-amerikanischen Verbraucher vor schweren gesundheitlichen Risiken in Verbindung mit dem Konsum solcher Produkte.

Dass methylhexanamin-haltige Produkte weiterhin über den Onlinehandel nach Deutschland gelangen, ist aber nicht auszuschließen. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) werden regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA gemeldet, oft in Kombination mit den verbotenen Zutaten Yohimbe, Rauwolfia oder Tribulus terrestris.

Als „Nachfolger“ der verbotenen Substanz DMAA tauchten Ende 2014 zunächst in den Niederlanden und über das Internet auch in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel auf, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten. Es handelt sich dabei um einen Stoff mit ähnlicher Wirkung wie DMAA. Die Produkte werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit angeboten.

Bei DMBA handelt es sich um eine künstliche Substanz, die weder eine Zulassung als Arzneimittel hat noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist. Sie ist nie legal an Menschen getestet worden. Sie wird vor allem in „AMP Citrat‟-Produkten eingesetzt. Verkauf und Weitergabe von DMBA sind verboten.

Im Online-Handel versucht man dieses Verbot beispielsweise mit folgendem Hinweis zu umgehen: „Dies ist kein Nahrungsergänzungsmittel. Dieses Produkt dient nur zu Forschungszwecken und ist nicht zum Verzehr bestimmt.“ Verbraucher:innen haben nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit DMBA über Unruhe, Bewegungsdrang und gesteigerte Aufmerksamkeit geklagt. Die WADA hat den Stoff 2018 in die Gruppe der spezifischen Stimulanzien aufgenommen, die im Wettkampf verboten sind. Wegen schwerer Nebenwirkungen warnt auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dieser Substanz.

Im Jahr 2016 wurde eine weitere ähnlich wirkende Substanz mit dem Namen Octodrine bekannt, die ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat den Stoff als nicht sicher und Nahrungsergänzungsmittel, die ihn enthalten, als „verfälscht“ eingestuft. In der WADA-Statistik der weltweiten Dopingkontrollen wurde 2016 der erste positive Befund mit Octodrine aufgeführt. Octodrine oder 1,5-Dimethylhexylamin wurde 2020 als spezifisches Stimulanz neu in die WADA-Liste der im Wettkampf verbotenen Substanzen aufgenommen.

Die Gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ des BVL, G@ZIELT, hat 2020 Recherchen aufgrund von Warnmeldungen zu Sportler-Nahrungsergänzungsmitteln durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche risikobehaftete Angebote im Onlinehandel identifiziert. Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurden dann 87 Pre-Workout-Booster untersucht, von denen fast die Hälfte der Proben (44,8 %) potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt. Mehr als jede fünfte Probe (21,8 %) wies sogar gleich mehrere dieser Stoffe auf. Die betroffenen Produkte enthielten z.B. DMAA und Octodrine, aber auch Dimethylhexylamine (DMHA) und Dimethylaminoethanol (DMAE). DMHA ist ein Amphetamin-verwandter Stoff, während DMAE eine organisch-chemische Verbindung aus der Stoffgruppe der alkylierten Aminoalkohole ist, der eine vermeintlich vorteilhafte Wirkung auf das zentrale Nervensystem zugesprochen wird.

Lebensmittel mit DMHA und/oder DMAE werden als nicht zugelassene „neuartige Lebensmittel“ eingestuft. DMAA (Dimethylamylamin) oder Methylhexanamin ist eine Substanz mit amphetamin-ähnlichen Effekten. Es wurde ursprünglich als Nasenspray vermarktet, heute wird die Substanz nicht mehr als Medikament verwendet. DMAA wird manchen Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt, ohne dass es gekennzeichnet wird. Manchmal taucht es unter anderem Namen im Zutatenverzeichnis auf, z. B. als harmlos klingender Geranienwurzelextrakt, Geranienöl bzw. Geranium Oil. Es bestehen allerdings Zweifel, ob DMAA in der Geranie überhaupt natürlicherweise vorkommt.

DMAA, DMBA und Octodrine gehören zu den Alkylaminen. Diese Stoffe sind als Stimulanzien in vielen Dopingfällen der letzten Jahre aufgetreten. Kaufen Sie keine Produkte, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben. Informieren Sie sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen hier bei uns oder dem Portal www.lebensmittel

Warnung vor Produkten mit DMAA: Gefahr für die Gesundheit von Sportlern

Warnung vor Produkten mit DMAA: Gefahr für die Gesundheit von Sportlern

Die Werbung für DMAA-haltige Produkte verspricht große Leistungssteigerungen und Fettverbrennung. DMAA wird als Zutat in Pre-Workout-Boostern und Produkten zur Gewichtsreduktion eingesetzt. Es wirkt anregend auf das Nervensystem, ähnlich wie Koffein, und kann die Gefäße verengen und den Blutdruck steigern.

Bei wissenschaftlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass ein Viertel der Sporttreibenden in Fitnessstudios Pre-Workout-Booster einnimmt und ein Fünftel gezielt nach Stoffen wie DMAA sucht. Dabei ist zu beachten, dass DMAA als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten ist.

DMAA steht im Verdacht, den Blutdruck chronisch zu erhöhen und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen zu steigern. Aufgrund von Todesfällen nach der Einnahme von Methylhexanamin wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten.

Trotzdem gelangen methylhexanamin-haltige Produkte weiterhin über den Onlinehandel nach Deutschland. Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) meldet regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA.

Als „Nachfolger“ von DMAA tauchte 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) auf. Auch dieser Stoff wird zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Gewichtsabnahme und zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit angeboten. DMBA ist eine künstliche Substanz, die weder als Arzneimittel zugelassen noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist.

Octodrine ist eine weitere ähnlich wirkende Substanz, die in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat den Stoff als nicht sicher eingestuft.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor diesen Substanzen aufgrund schwerer Nebenwirkungen. Es wurden zahlreiche risikobehaftete Angebote im Onlinehandel identifiziert, bei denen fast die Hälfte der untersuchten Proben potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt.

Es ist wichtig, keine Produkte zu kaufen, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben. Verbraucher sollten sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen informieren und keine Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Quellen im Onlinehandel kaufen.

Quellen:
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
– Deutsche Sporthochschule Köln
– World Anti-Doping Agency (WADA)
– Food and Drug Administration (FDA)

DMAA: Verbotener Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln mit ernsthaften Risiken

DMAA: Verbotener Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln mit ernsthaften Risiken

DMAA (Dimethylamylamin), auch bekannt als Methylhexanamin, ist ein verbotener Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln mit ernsthaften Risiken. Es wird als „Pre-Workout Booster“ beworben und soll die Leistung beim Kraftsport steigern und beim Fettverbrennen helfen. Die Werbung verspricht große Ergebnisse, wie eine massive Steigerung der Ausdauer und eine deutliche Verzögerung der Muskelermüdung während des Trainings. Einige Hersteller behaupten sogar, dass DMAA die Fettpolster schmelzen lässt.

DMAA wirkt anregend auf das Nervensystem ähnlich wie Koffein. Es kann die Gefäße verengen und den Blutdruck erhöhen. Studien haben gezeigt, dass etwa ein Viertel der Sporttreibenden in Fitnessstudios Pre-Workout-Booster einnimmt, von denen viele gezielt nach Stoffen wie DMAA suchen.

Der Stoff DMAA ist jedoch als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten. Er steht im Verdacht, den Blutdruck chronisch zu erhöhen und das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen zu steigern. Es gibt Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit der Einnahme von DMAA-haltigen Produkten.

Trotz des Verbots gelangen weiterhin Produkte mit DMAA über den Onlinehandel nach Deutschland. Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) meldet regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA. Oft werden diese Produkte in Kombination mit anderen verbotenen Zutaten wie Yohimbe, Rauwolfia oder Tribulus terrestris gefunden.

Als „Nachfolger“ von DMAA tauchte Ende 2014 eine ähnliche Substanz namens 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) auf. Auch DMBA wird zur Leistungssteigerung beim Sport und zur Gewichtsabnahme angeboten. Es handelt sich um eine künstliche Substanz, die weder als Arzneimittel zugelassen ist noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist. Verkauf und Weitergabe von DMBA sind verboten.

Eine weitere ähnlich wirkende Substanz namens Octodrine wurde ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln gefunden. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat Octodrine als nicht sicher eingestuft und Nahrungsergänzungsmittel, die es enthalten, als „verfälscht“ bezeichnet.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor diesen Substanzen aufgrund ihrer schweren Nebenwirkungen. Es empfiehlt Verbrauchern, keine Produkte zu kaufen, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben.

Es ist wichtig, Nahrungsergänzungsmittel nur aus sicheren Quellen zu kaufen und sich über öffentliche Warnungen zu informieren. Das BVL und die WADA bieten Informationen über verbotene Substanzen und warnen vor den gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit der Einnahme solcher Produkte.

Quellen:
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
– Deutsche Sporthochschule Köln
– World Anti-Doping Agency (WADA)
– Food and Drug Administration (FDA)

Insgesamt kann gesagt werden, dass DMAA eine synthetische Verbindung ist, die als stimulierendes Supplement verwendet wird. Es hat jedoch auch potenzielle Risiken und Nebenwirkungen, daher sollte es mit Vorsicht verwendet werden. Die genaue Wirkungsweise und Langzeitfolgen von DMAA sind noch nicht vollständig erforscht. Es ist ratsam, vor der Verwendung von DMAA-Produkten Rücksprache mit einem Arzt zu halten.