Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für den eigenen Haushalt. Doch welche Schäden werden eigentlich von dieser Versicherung abgedeckt? Erfahren Sie hier, was die Hausratversicherung alles umfasst und wie sie Ihnen im Falle eines Schadens finanzielle Unterstützung bietet.

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt verschiedene Schäden ab, die an Ihrem Hausrat entstehen können. Hier sind einige Beispiele:

Feuerschäden:

– Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen
– Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen

Leitungswasserschäden:

– Versicherung zahlt in den meisten Fällen bei Rohrbrüchen und geplatzten Schläuchen
– Frostschäden an sanitären Anlagen werden ebenfalls ersetzt

Einbruchdiebstahl:

– Schäden durch Einbruchdiebstahl sind versichert
– Einfacher Diebstahl hingegen nicht
– Auch Vandalismus sowie Raub sind versichert

Sturmschäden:

– Schäden ab Windstärke 8 durch Stürme werden erstattet
– Hagelschäden unabhängig von der Windstärke

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Hausratversicherungen Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser abdecken. Für solche Risiken gibt es ergänzende Policen wie Elementarschadenversicherungen.

Zusätzlich zur Absicherung des Hausrats können Sie auch einen Schutz gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Erdrutsch vereinbaren. Dieser Baustein sollte insbesondere Schäden durch Starkregenfälle abdecken.

Des Weiteren umfasst die Hausratversicherung auch mögliche Folgekosten nach den beschriebenen Ereignissen. Dazu gehören Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerungskosten sowie Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen.

Es ist wichtig, den Wert Ihres Hausrats richtig einzuschätzen und eine angemessene Versicherungssumme zu wählen. Andernfalls besteht das Risiko einer Unterversicherung, bei der die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil des Schadens erstattet.

Zusammenfassend deckt die Hausratversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab. Es ist ratsam, sich über die genauen Bedingungen und eventuelle Zusatzversicherungen zu informieren.

Was übernimmt die Hausratversicherung im Schadensfall?

Die Hausratversicherung übernimmt im Schadensfall verschiedene Kosten und Schäden. Hier sind einige Beispiele:

– Feuerschäden: Die Versicherung erstattet sowohl die direkten Schäden durch Feuer als auch die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.
– Leitungswasserschäden: Rohrbrüche, geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Frostschäden an sanitären Anlagen werden von der Versicherung ersetzt.
– Einbruchdiebstahl: Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub sind versichert.
– Sturmschäden: Ab Windstärke 8 verursachte Sturmschäden sowie Hagelschäden werden von der Versicherung übernommen.
– Elementarschadenversicherungen: Zusätzlich zur Hausratversicherung kann ein Schutz gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben oder Erdrutsche vereinbart werden.
– Folgekosten: Die Versicherung deckt auch mögliche Folgekosten nach den beschriebenen Ereignissen ab, wie Aufräumungs-, Bewegungs-, Hotel-, Transport- und Lagerungskosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Schadensfälle automatisch von der Hausratversicherung abgedeckt sind. Es gibt bestimmte Ausschlüsse und Einschränkungen. Daher ist es ratsam, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen und im Zweifelsfall eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Risiken sind in der Hausratversicherung nicht abgedeckt?

Nicht versicherte Schadensursachen:

– Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser
– Schäden durch einfacher Diebstahl
– Schäden durch Frost an sanitären Anlagen
– Schäden durch Einbruchdiebstahl (ausgenommen Vandalismus und Raub)
– Schäden durch Sturm unter Windstärke 8

Nicht versicherte Gegenstände:

Folgende Gegenstände sind nicht vollständig versichert und unterliegen einer Begrenzung auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme:
1. Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
2. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin
3. Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie nicht in Punkt 3 genannte Sachen aus Silber
4. Sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben usw. nur durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt werden können.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung sein?

Die Höhe der Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen. Es ist wichtig, eine ausreichend hohe Summe zu wählen, um im Schadensfall den vollen Ersatz für den verlorenen oder beschädigten Hausrat zu erhalten. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann dazu führen, dass nur ein Teil des Schadens ersetzt wird und man selbst auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherungssumme festzulegen. Man kann den Wert des Hausrats selbst schätzen oder sich an Empfehlungen der Versicherungswirtschaft orientieren. Oft wird eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche empfohlen, wie zum Beispiel 650 Euro pro Quadratmeter. Diese Mindestversicherungssumme dient als Richtwert, kann aber je nach individuellem Hausrat höher sein.

Es ist ratsam, regelmäßig den Wert des Hausrats zu überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen. Bei Neuanschaffungen sollten auch die Quittungen aufbewahrt werden, um im Schadensfall den Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen zu können.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung bei einem Schaden nur einen Teil davon und man bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen. Es ist daher wichtig, die Versicherungssumme richtig zu wählen, um im Ernstfall den vollen Ersatz zu erhalten.

Was ist bei einem Einbruchdiebstahl versichert und was nicht?

Was ist bei einem Einbruchdiebstahl versichert und was nicht?

Einbruchdiebstahl ist ein Versicherungsfall, bei dem die Hausratversicherung greift. Wenn der Täter Türen aufbricht oder Fenster einschlägt, handelt es sich um einen Einbruch und die entstandenen Schäden werden von der Versicherung übernommen.

Versicherte Schäden:

– Kosten für beschädigte Türen und Fenster
– Gestohlene Gegenstände
– Vandalismusschäden, wie zerstörte Einrichtungsgegenstände oder beschmierte Wände

Nicht versichert:

– Trickdiebstahl: Wenn der Dieb durch List oder Betrug in die Wohnung gelangt, besteht kein Versicherungsschutz.
– Wertgegenstände wie Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Pelze usw. sind zwar versichert, aber es gibt eine Begrenzung der Entschädigungssumme.
– Antiquitäten: Möbel sind von der Versicherung ausgeschlossen, jedoch gelten andere antike Gegenstände als versichert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Hausratversicherung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher immer, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall den Rat eines unabhängigen Beraters einzuholen.

Wie kann man den Versicherungsvertrag für die Hausratversicherung kündigen?

Um den Versicherungsvertrag für die Hausratversicherung zu kündigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Regel können Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, den Vertrag jährlich mit einer Drei-Monatsfrist zu kündigen.

Eine Kündigung ist auch im Schadenfall oder bei Beitragserhöhung möglich. Wenn jedoch kein Grund mehr für eine Hausratversicherung besteht, beispielsweise weil die Wohnung aufgelöst wird, endet der Vertrag automatisch. Es ist jedoch ratsam, der Versicherung in einem solchen Fall Bescheid zu geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass es große Unterschiede in Bezug auf Beiträge und Leistungen zwischen den Anbietern von Hausratversicherungen gibt. Daher kann es im Zweifelsfall sinnvoll sein, sich unabhängig beraten zu lassen.

Diese Informationen wurden von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband (vzbv) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Insgesamt schützt die Hausratversicherung den Versicherten vor finanziellen Schäden durch verschiedene Risiken wie Einbruch, Feuer oder Wasserschäden. Es ist wichtig, den Umfang der Deckung genau zu überprüfen und eventuell zusätzliche Policen abzuschließen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
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