Checkliste Grundsteuererklärung 2022: Alles, was Sie wissen müssen

Die Grundsteuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Steuerpflicht. In diesem Artikel erfährst du, was du für die Grundsteuererklärung benötigst und wie du sie korrekt ausfüllst. Hol dir alle Informationen, um deine Steuererklärung effizient und problemlos abzugeben.

Was braucht man für die Grundsteuererklärung?

Was braucht man für die Grundsteuererklärung?

Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie folgende Informationen und Unterlagen:

1. Aktenzeichen: Das Finanzamt teilt Ihnen in einem individuellen Schreiben ab Mai das Aktenzeichen mit, das Sie für Ihre Erklärung benötigen.

2. Grundbuchinformationen: Ebenfalls im Schreiben des Finanzamts enthalten sind die Grundbuchinformationen zu Ihrem Grundstück.

3. Grundstücksfläche: Die Fläche Ihres Grundstücks wird Ihnen ebenfalls vom Finanzamt mitgeteilt. Überprüfen Sie diese Angabe und übernehmen Sie sie in Ihre Erklärung.

4. Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Auch diese Information erhalten Sie vom Finanzamt.

5. Angaben zur Wohnfläche: Sie müssen selbstständig die Wohnfläche Ihres Gebäudes angeben.

6. Baujahr: Ebenfalls müssen Sie das Baujahr Ihres Gebäudes angeben.

7. Grundstücksart: Geben Sie außerdem an, um welche Art von Grundstück es sich handelt (z.B. Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück).

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und je nach individueller Situation weitere Informationen erforderlich sein können. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Unterlagen wie Kaufverträge, Baupläne oder Gutachten griffbereit zu haben, falls weitere Nachweise gefordert werden.

Welche Informationen werden für die Grundsteuererklärung benötigt?

Die Grundsteuererklärung erfordert verschiedene Informationen, die für die Berechnung des Grundsteuerwerts benötigt werden. Hier sind einige der wichtigsten Informationen, die Sie angeben müssen:

– Aktenzeichen: Das Finanzamt teilt Ihnen ein individuelles Aktenzeichen mit, das Sie in Ihrer Erklärung angeben müssen.
– Grundbuchinformationen: Sie müssen Angaben zum Grundbuch machen, um den Eigentumsstatus des Grundstücks zu bestätigen.
– Grundstücksfläche: Die Fläche des Grundstücks muss angegeben werden.
– Bodenrichtwert: Das Finanzamt gibt Ihnen den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück an, den Sie übernehmen müssen.
– Wohnfläche: Sie müssen die Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung angeben.
– Baujahr: Das Baujahr Ihrer Immobilie ist ebenfalls erforderlich.
– Grundstücksart: Geben Sie an, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt.

Diese Informationen können Ihnen vom Finanzamt zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig machen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Welche Unterlagen müssen für die Grundsteuererklärung bereitgestellt werden?

Welche Unterlagen müssen für die Grundsteuererklärung bereitgestellt werden?

Um die Grundsteuererklärung abzugeben, müssen verschiedene Unterlagen bereitgestellt werden. Hier sind einige wichtige Dokumente und Informationen, die Sie benötigen:

1. Schreiben des Finanzamts: Das Schreiben des Finanzamts enthält normalerweise wichtige Daten wie das Aktenzeichen, die Grundbuchinformationen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. Überprüfen Sie diese Informationen sorgfältig und übernehmen Sie sie in Ihre Erklärung.

2. Angaben zur Wohnfläche: Geben Sie die genaue Wohnfläche Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung an. Diese Information kann beispielsweise aus Ihrem Mietvertrag oder aus dem Grundrissplan entnommen werden.

3. Baujahr: Notieren Sie das Baujahr Ihrer Immobilie. Diese Information finden Sie normalerweise in den Bauplänen oder im Kaufvertrag.

4. Grundstücksart: Geben Sie an, um welche Art von Grundstück es sich handelt (z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, unbebautes Grundstück). Diese Information können Sie aus dem Kaufvertrag oder aus anderen Unterlagen entnehmen.

5. Sonstige Unterlagen: Je nach Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B. der Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaugrundstücken oder der Nachweis über Eigentumsanteile bei gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um mögliche Fehler oder Probleme zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie Sie bestimmte Informationen finden können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

Welche Angaben sind in der Feststellungserklärung erforderlich?

In der Feststellungserklärung zur Grundsteuer sind verschiedene Angaben erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

1. Angaben zur Person: Hier müssen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Steuernummer angeben.

2. Angaben zum Grundstück: Sie müssen die genaue Adresse des Grundstücks sowie die Flurstücksnummer angeben.

3. Angaben zur Eigentumsart: Hier müssen Sie angeben, ob Sie das Grundstück alleine oder gemeinsam mit anderen Personen besitzen.

4. Angaben zur Nutzung des Grundstücks: Es muss angegeben werden, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist und wie es genutzt wird (z.B. als Wohnhaus, Gewerbeimmobilie oder landwirtschaftliche Fläche).

5. Angaben zur Größe des Grundstücks: Sie müssen die Gesamtfläche des Grundstücks angeben.

6. Angaben zur Wohn- bzw. Nutzfläche: Falls es sich um ein bebautes Grundstück handelt, müssen Sie die Wohn- bzw. Nutzfläche angeben.

7. Angaben zum Baujahr des Gebäudes: Hier müssen Sie das Jahr angeben, in dem das Gebäude errichtet wurde.

8. Sonderfälle: In einigen Fällen können zusätzliche Informationen erforderlich sein, z.B. bei Erbbaurecht oder wenn das Grundstück mehrere Eigentümer hat.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben, um mögliche Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden.

Welche Dokumente müssen dem Finanzamt bei der Grundsteuererklärung vorgelegt werden?

Bei der Grundsteuererklärung müssen bestimmte Dokumente dem Finanzamt vorgelegt werden. Dazu gehören:

1. Flächenberechnungen

Sie müssen dem Finanzamt die genauen Flächenangaben Ihres Grundstücks vorlegen. Dazu zählen die Wohnfläche, die Grundstücksfläche und gegebenenfalls weitere relevante Flächen wie Garagenstellplätze oder Gartenflächen.

2. Bauunterlagen

Es kann erforderlich sein, dass Sie Bauunterlagen wie den Bauplan oder den Lageplan des Gebäudes vorlegen müssen. Diese dienen dazu, die Angaben zur Bauart und zum Baujahr zu überprüfen.

3. Nachweise über Eigentumsverhältnisse

Wenn Sie nicht alleiniger Eigentümer des Grundstücks sind, müssen Sie dem Finanzamt Nachweise über die Eigentumsverhältnisse vorlegen. Dazu zählen beispielsweise Kaufverträge oder Erbscheine.

4. Bodenrichtwertinformationen

Sofern Ihnen das Schreiben des Finanzamts mit den relevanten Daten nicht vorliegt oder unvollständig ist, sollten Sie auch Informationen zum Bodenrichtwert für Ihr Grundstück bereithalten.

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen und vollständig beim Finanzamt einreichen. Dadurch vermeiden Sie mögliche Verzögerungen oder Rückfragen seitens des Finanzamts.

Wie kann man die Grundsteuererklärung online abgeben?

Wie kann man die Grundsteuererklärung online abgeben?
Die Grundsteuererklärung kann online über das Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgegeben werden. Hierfür ist kein Elster-Zugang erforderlich. Alternativ kann die Erklärung auch über das Online-Finanzamt www.elster.de abgegeben werden, wofür jedoch ein Elster-Zugang notwendig ist. Falls man noch keinen Elster-Zugang besitzt, muss man sich zunächst registrieren. Für Personen ohne Computer oder Internetzugang besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten beim Finanzamt zu stellen und die Erklärung in Papierform einzureichen.

Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung über das Portal des Bundesfinanzministeriums ist kein eigener Elster-Zugang erforderlich. Die Abgabe soll im Vergleich zum Elster-Formular deutlich einfacher sein. Wer das Portal nicht nutzen kann, muss die Erklärung über das Online-Finanzamt www.elster.de abgeben. Hierfür ist ein Elster-Zugang erforderlich, der bei Bedarf erstellt werden kann.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken steht eine vereinfachte Form der Grundsteuererklärung zur Verfügung. Diese kann auf dem Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de einfach und kostenlos online abgegeben werden.

Wer bereits einen Elster-Zugang besitzt, beispielsweise für die Einkommensteuererklärung, kann diesen auch für die Abgabe der Grundsteuererklärung nutzen. Bei mehreren Eigentümerinnen oder Eigentümern reicht es aus, wenn eine Person die Erklärung über ihren Zugang für alle abgibt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen abzugeben.

Falls man keine Möglichkeit hat, die Erklärung online abzugeben, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Vermeidung unbilliger Härten gestellt werden. Bei Bewilligung kann die Erklärung in Papierform eingereicht werden. Ein Musterschreiben für den Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung steht zum Download zur Verfügung.

Die wichtigsten Daten für die Grundsteuererklärung werden vom Finanzamt in einem individuellen Schreiben mitgeteilt. Diese können nach einer Überprüfung übernommen werden. In den meisten Fällen müssen keine weiteren Daten oder Unterlagen besorgt werden. Lediglich Angaben zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Grundstücksart müssen selbstständig gemacht werden.

Es ist leider nicht ungewöhnlich, dass nicht alle Wohneigentümer das individuelle Informationsschreiben des Finanzamts erhalten.

Für die Grundsteuererklärung benötigt man einige wichtige Unterlagen wie den Grundsteuerbescheid, Angaben zur Immobilie und deren Wert sowie Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Eine sorgfältige Vorbereitung und das rechtzeitige Einreichen der Erklärung sind entscheidend, um mögliche Probleme zu vermeiden und Steuervorteile zu nutzen. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerexperten zu wenden.