Für die Grundsteuererklärung benötigt man bestimmte Unterlagen und Informationen. In diesem Artikel erfährst du, welche Dokumente du bereithalten solltest und worauf du bei der Erstellung der Steuererklärung achten musst. Mach dich bereit, deine Grundsteuererklärung problemlos abzugeben!
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Welche Informationen benötige ich für die Grundsteuererklärung?
Allgemeine Angaben
– Name und Adresse des Grundstückseigentümers
– Lage und genaue Bezeichnung des Grundstücks
– Bisheriger Einheitswert Aktenzeichen oder Steuernummer
Diese allgemeinen Angaben müssen in allen Bundesländern in der Grundsteuererklärung gemacht werden. Das Aktenzeichen oder die Steuernummer findet man normalerweise auf dem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die genaue Bezeichnung des Grundstücks kann beispielsweise aus dem Grundbuchauszug oder dem Liegenschaftskataster des jeweiligen Bundeslandes entnommen werden.
Weitere Angaben nach Bundesland
Die erforderlichen Angaben können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Hier sind einige zusätzliche Angaben, die in einigen Bundesländern benötigt werden:
Baden-Württemberg (Bodenwertmodell):
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell):
– Grundstücksfläche
– Wohn-/Nutzfläche
– Bodenrichtwert
– Durchschnittlicher Bodenrichtwert
Die genauen Werte für den Bodenrichtwert und den durchschnittlichen Bodenrichtwert können beim örtlichen Gutachterausschuss oder über das „BORIS“ (Bodenrichtwertinformationssystem) des jeweiligen Bundeslandes eingesehen werden.
Weitere spezifische Angaben können für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungen, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke erforderlich sein. Diese Angaben können beispielsweise in den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag gefunden werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bereits am 31. Januar 2023 endet. Es wird daher empfohlen, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zusammenzustellen oder fehlende Angaben zu recherchieren.
Welche Angaben sind für die Erstellung der Grundsteuererklärung erforderlich?
Allgemeine Angaben:
– Grundstückseigentümer: Die Namen und Adressen der Eigentümer müssen angegeben werden.
– Lage und genaue Bezeichnung des Grundstücks: Informationen wie Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück und Anteil müssen angegeben werden.
– Bisheriger Einheitswert Aktenzeichen oder Steuernummer: Diese Informationen sind normalerweise auf dem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.
Weitere Angaben nach Bundesland:
– Baden-Württemberg (Bodenwertmodell): Für unbebaute und bebaute Grundstücke in Baden-Württemberg sind in den meisten Fällen nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert anzugeben.
– Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell): Zusätzlich zur Grundstücksfläche und Wohn-/Nutzfläche müssen in Niedersachsen auch der Bodenrichtwert und der durchschnittliche Bodenrichtwert angegeben werden.
Weitere spezifische Angaben können je nach Bundesland und Art des Grundstücks erforderlich sein. Diese können sich auf Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungen, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke beziehen. Es ist ratsam, die Bauunterlagen, den Kaufvertrag oder andere relevante Dokumente zu konsultieren, um die fehlenden Informationen zu beschaffen.
Die Grundsteuererklärung kann elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Frist zur Abgabe der Erklärung endet am 31. Januar 2023. Es ist wichtig, die jeweiligen Anforderungen des Bundeslandes zu beachten und die erforderlichen Angaben rechtzeitig zu beschaffen.
Was muss ich für die Grundsteuererklärung angeben?
Für die Grundsteuererklärung müssen verschiedene Angaben gemacht werden, je nachdem in welchem Bundesland das Grundstück liegt und welches Bewertungsverfahren angewendet wird. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Angaben erforderlich:
1. Allgemeine Angaben:
– Name und Anschrift des Grundstückseigentümers
– Lage und genaue Bezeichnung des Grundstücks
– Bisheriger Einheitswert Aktenzeichen oder Steuernummer
2. Spezifische Angaben je nach Bundesland:
– Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück)
– Angaben zur Grundstücksart
– Grundstücksfläche
– Bodenrichtwert
– Wohn-/Nutzfläche
– Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
3. Informationen zur Ermittlung der Angaben:
– Das Aktenzeichen oder die Steuernummer findet sich in der Regel auf dem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
– Die Grundstücksbezeichnung kann aus dem Grundbuchauszug oder dem Liegenschaftskataster entnommen werden.
– Das für die Veranlagung zuständige Finanzamt lässt sich über den Finanzamt-Finder ermitteln.
– Der Bodenrichtwert kann beim örtlichen Gutachterausschuss oder online über das entsprechende Bodenrichtwertinformationssystem des Bundeslandes abgerufen werden.
– Weitere spezifische Angaben wie Bauunterlagen, Kaufvertrag oder Teilungserklärung enthalten Informationen zu Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Wohnungen, Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken.
Die Grundsteuererklärung muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Frist zur Erklärungsabgabe endet am 31. Januar 2023. Es ist ratsam, die benötigten Angaben rechtzeitig zu recherchieren oder einzuholen, falls sie nicht sofort verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben je nach Bundesland und Bewertungsverfahren unterscheiden können. Informieren Sie sich daher genau über die Anforderungen in Ihrem Bundesland.
Welche Unterlagen werden für die Grundsteuererklärung benötigt?
Allgemeine Angaben
– Grundsteuerbescheid der Gemeinde, um das Aktenzeichen oder die Steuernummer zu erhalten
– Grundbuchauszug oder Liegenschaftskataster, um die Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Anteil) zu ermitteln
– Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt zu finden
Weitere Angaben für bestimmte Bundesländer
Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
– Artikel zur Bestimmung der Grundstücksart
– Grundbuchauszug für die Angabe zur Grundstücksfläche
– Zuständiger örtlicher Gutachterausschuss oder „BORIS“ (Bodenrichtwertinformationssystem) des jeweiligen Bundeslandes für den Bodenrichtwert
Bayerisches Flächenmodell (Bayern)
– Artikel zur Bestimmung der Grundstücksart
– Grundbuchauszug für die Angabe zur Grundstücksfläche
Wohnlagenmodell (Hamburg)
– Artikel zur Bestimmung der Grundstücksart
– Grundbuchauszug für die Angabe zur Grundstücksfläche und Wohn-/Nutzfläche
Hessisches Flächen-Faktor-Verfahren (Hessen)
– Artikel zur Bestimmung der Grundstücksart
– Grundbuchauszug für die Angabe zur Grundstücksfläche und Wohn-/Nutzfläche
Flächen-Lage-Modell (Niedersachsen)
– Artikel zur Bestimmung der Grundstücksart
– Grundbuchauszug für die Angabe zur Grundstücksfläche und Wohn-/Nutzfläche
– „Grundsteuer-Viewer“ online, um Bodenrichtwert und durchschnittlichen Bodenrichtwert anzusehen
Was sind die Voraussetzungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung?
Allgemeine Angaben
– Grundstückseigentümer: In der Grundsteuererklärung müssen allgemeine Angaben zu den Grundstückseigentümern gemacht werden.
– Lage und genaue Bezeichnung des Grundstücks: Es ist erforderlich, Informationen zur Lage und genauen Bezeichnung des Grundstücks anzugeben.
– Bisheriger Einheitswert Aktenzeichen oder Steuernummer: Die Angabe des bisherigen Einheitswert Aktenzeichens oder der Steuernummer ist in allen Bundesländern erforderlich.
Zusätzliche Angaben je nach Bundesland
Die benötigten Angaben können je nach Bundesland und dem gewählten Bewertungsmodell variieren. Hier sind einige Beispiele:
Baden-Württemberg (Bodenwertmodell)
– Grundstücksfläche: Die Angabe der Grundstücksfläche ist erforderlich.
– Bodenrichtwert: Der Bodenrichtwert muss angegeben werden.
Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell)
– Grundstücksfläche: Die Angabe der Grundstücksfläche ist erforderlich.
– Wohn-/Nutzfläche: Die Wohn-/Nutzfläche des Grundstücks muss angegeben werden.
– Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert: Diese beiden Werte werden zur Ermittlung des Lagefaktors benötigt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, die entsprechenden Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen, um die Erklärungsabgabe fristgerecht durchführen zu können.
Welche Angaben sind in den verschiedenen Bundesländern für die Grundsteuererklärung erforderlich?
Baden-Württemberg (Bodenwertmodell)
– Allgemeine Angaben zu den Grundstückseigentümern, der Lage und genauen Bezeichnung des Grundstücks
– Aktenzeichen oder Steuernummer, welche auf dem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde angegeben sind
– Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Anteil), welche sich aus dem Grundbuchauszug oder dem Liegenschaftskataster ergeben kann
– Für unbebaute und bebaute Grundstücke ist lediglich die Angabe der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts erforderlich. Der Bodenrichtwert kann über das „BORIS-BW“ abgerufen werden.
Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell)
– Allgemeine Angaben zu den Grundstückseigentümern, der Lage und genauen Bezeichnung des Grundstücks
– Aktenzeichen oder Steuernummer, welche auf dem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde angegeben sind
– Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Anteil), welche sich aus dem Grundbuchauszug oder dem Liegenschaftskataster ergeben kann
– Zusätzlich zur Wohn-/Nutzfläche müssen auch die Angaben zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert und zum durchschnittlichen Bodenrichtwert gemacht werden. Diese Angaben dienen zur Ermittlung des Lagefaktors und können über den „Grundsteuer-Viewer“ online eingesehen werden.
Weitere Angaben für die Grundsteuererklärung können je nach Bundesland variieren. Es ist ratsam, die genauen Anforderungen und Unterlagen für die Erstellung der Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt oder über entsprechende Online-Portale zu erfragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für die Grundsteuererklärung einige Unterlagen und Informationen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem der Grundsteuerbescheid, Angaben zum Grundstück und zur Nutzung sowie eventuelle Veränderungen am Objekt. Es ist wichtig, diese sorgfältig zusammenzustellen und rechtzeitig einzureichen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Fragen kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.