Was benötige ich zum Ummelden? Alle erforderlichen Dokumente im Überblick.

„Was benötige ich zum Ummelden?“ – Eine kurze Einführung in die notwendigen Unterlagen und Schritte beim Ummelden des Wohnsitzes in Deutschland. Erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie bereithalten sollten und welche Behördengänge erforderlich sind, um Ihren Wohnsitz korrekt umzumelden. Bleiben Sie informiert und vermeiden Sie unnötigen Stress bei diesem wichtigen Prozess der Adressänderung.

Welche Dokumente brauche ich für die Ummeldung?

Welche Dokumente brauche ich für die Ummeldung?

Allgemeine Dokumente:

  • Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
  • Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Meldepflichtigen

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil)

Dokumente vom Wohnungsgeber:

  • Bescheinigung des/der Wohnungsgeber/in über den Einzug (bestätigt den tatsächlich vollzogenen Einzug)

Zusätzliche Dokumente bei Eigenheim:

  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung)

Zusätzliche Dokumente bei Fahrzeugbesitz:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, z.B. Bericht von TÜV, DEKRA oder GTÜ (falls nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten)

Bitte beachten Sie, dass alle Eingabefelder in den Formularen Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

Erforderliche Unterlagen für die Ummeldung

Ausweisdokumente

– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum für Ausländer*innen aus der Europäischen Union
– Meldepflichtige Personen müssen ihre Ausweisdokumente vorlegen

Anmeldeformular

– Das Anmeldeformular kann in den Kundenzentren abgeholt oder im Downloadservice heruntergeladen werden
– Wenn die Ummeldung persönlich erfolgt und nicht durch eine bevollmächtigte Person, ist kein Anmeldeformular erforderlich. Die Meldebehörde erstellt das Formular anhand der Angaben.

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche

– Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen
– Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten ist im Downloadservice verfügbar.

Wohnungsgeber-Bescheinigung

– Die Wohnungsgeber-Bescheinigung bestätigt den tatsächlich vollzogenen Einzug
– Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum werden nicht anerkannt
– Der Vermieter ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Eine formlose Mail wird nicht akzeptiert.
– Ein Vordruck für die Wohnungsgeber-Bescheinigung ist in den Kundenzentren oder im Downloadservice verfügbar.

Weitere Unterlagen

– Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid als Nachweis bei einem Einzug in ein Eigenheim
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein für den Besitz eines Autos oder Motorrads
– Bei fehlendem Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung der Fahrzeugpapiere wird der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung benötigt, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Was wird für die Ummeldung benötigt?

Bei einer Ummeldung im Familienverband müssen die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen vorgelegt werden. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernimmt die Meldebehörde gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Für Kinder und Jugendliche:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen.
  • Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bescheinigung des Wohnungsgebers:

In der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss der tatsächlich vollzogene Einzug bestätigt werden. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Die Vermieter sind verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt. Den Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder im Downloadservice.

Weitere Dokumente:

  • Bei einem Einzug in ein Eigenheim können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung einen Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktuellen Grundsteuerbescheid vorlegen. Eine Kopie davon reicht aus.
  • Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).

Checkliste: Was Sie zur Ummeldung mitbringen müssen

Ausweisdokumente

– Nationalpass oder Personalausweis für deutsche Staatsangehörige
– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum für Ausländer*innen aus der Europäischen Union
– Reisepass, falls Sie keinen Personalausweis besitzen

Anmeldeformular

– Das Anmeldeformular kann in den Kundenzentren abgeholt oder im Downloadservice heruntergeladen werden. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernimmt die Meldebehörde gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche

– Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug

– Der tatsächlich vollzogene Einzug muss in einer Wohnungsgeber-Bescheinigung bestätigt werden. Diese Bescheinigung darf nicht vor dem Einzugsdatum ausgestellt sein und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vom Vermieter ausgestellt werden. Eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder im Downloadservice.

Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

– Wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

– Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Benötigte Unterlagen bei der Wohnsitzummeldung

Benötigte Unterlagen bei der Wohnsitzummeldung

Allgemeine Informationen

Für eine Wohnsitzummeldung innerhalb der Stadt müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Diese sind abhängig von Ihrer Situation und Ihrem Aufenthaltsstatus. Im Folgenden finden Sie eine Liste der häufig benötigten Unterlagen:

1. Ausweisdokumente aller umziehenden Personen

Es ist erforderlich, dass alle Personen, die umziehen, ihre Ausweisdokumente vorlegen. Dies betrifft sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer.

2. Anmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen

Das Anmeldeformular muss vom Meldepflichtigen unterschrieben werden. Es kann entweder in den Kundenzentren abgeholt oder im Downloadservice heruntergeladen werden.

3. Meldepflicht für Kinder und Jugendliche – Einverständniserklärung

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.

4. Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Bescheinigung über den tatsächlich vollzogenen Einzug auszustellen. Diese Bescheinigung darf nicht im Voraus ausgestellt sein und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen. Eine formlose Mail des Vermieters wird nicht anerkannt. Ein Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung kann in den Kundenzentren oder im Downloadservice erhalten werden.

5. Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

Wenn Sie in Ihr Eigenheim umziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.

6. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere vorlegen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Liste der häufig benötigten Unterlagen ist und je nach individueller Situation weitere Dokumente erforderlich sein können.

Welche Dokumente sind für die Ummeldung erforderlich?

Welche Dokumente sind für die Ummeldung erforderlich?

Allgemeine Dokumente:

– Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
– Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Meldepflichtigen

Dokumente für Kinder und Jugendliche:

– Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil)

Dokumente zur Bestätigung des Einzugs:

– Wohnungsgeber-Bescheinigung, die den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigt (Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung ausgestellt werden)
– Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (falls Sie in Ihr Eigenheim einziehen)

Dokumente für Fahrzeughalter:

– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
– Letzter Bericht über die Hauptuntersuchung (falls Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten)

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Ummeldung im Familienverband auch die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen erforderlich sind. Darüber hinaus müssen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Bei einem Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.

Die Wohnungsgeber-Bescheinigung muss den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen und darf kein in der Zukunft liegendes Einzugsdatum enthalten. Eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt. Für den Fall, dass Sie in Ihr Eigenheim einziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung einen Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktuellen Grundsteuerbescheid vorlegen.

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Fahrzeugschein auch den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen, um eine reibungslose Ummeldung zu gewährleisten.

Zusammenfassend benötigen Sie die folgenden Unterlagen, um Ihre Ummeldung durchzuführen: Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung des neuen Wohnortes, ausgefülltes Anmeldeformular sowie ggf. zusätzliche Dokumente wie Mietvertrag oder Eigentumsnachweis. Vergessen Sie nicht, die Ummeldung innerhalb der gesetzlichen Frist vorzunehmen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.