Bedeutung und Nutzung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die Eltern in Deutschland erhalten. Er stellt einen bestimmten Betrag pro Kind dar, der von ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dies soll Familien finanziell entlasten und die Kosten für die Kindererziehung berücksichtigen. Der Kinderfreibetrag kann sowohl von verheirateten als auch von alleinerziehenden Eltern beantragt werden und wirkt sich positiv auf die Steuerlast aus.

Was ist der Kinderfreibetrag und wie wird er berechnet?

Was ist der Kinderfreibetrag und wie wird er berechnet?

Der Kinderfreibetrag ist ein vom Staat festgelegter Betrag, den Eltern für jedes ihrer Kinder pro Jahr steuerfrei verdienen können. Er dient dazu, die Versorgung der Kinder sicherzustellen und erhöht den steuerfreien Grundfreibetrag. Derzeit beträgt der Kinderfreibetrag 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021).

Der Freibetrag wird rückwirkend vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Dabei haben grundsätzlich beide Elternteile einen Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Der Freibetrag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, gewährt.

Der Kinderfreibetrag kann sowohl für leibliche als auch für adoptierte Kinder in Anspruch genommen werden. Bei Pflegekindern richtet sich die Inanspruchnahme nach dem Umfang der Betreuung durch die Pflegeeltern. Eine Übertragung des Anspruchs auf Stiefeltern oder Großeltern ist ebenfalls möglich, wenn das Kind bei ihnen lebt.

Im Jahr 2014 wurde klargestellt, dass auch Lebenspartnerschaften bei der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags verheirateten Eltern gleichgestellt sind. Bei einer gemeinsamen Adoption eines Kindes durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben die Adoptiveltern somit ebenfalls einen Anspruch auf den Freibetrag.

Zusätzlich zum Kinderfreibetrag können Eltern auch einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ihrer Kinder in Höhe von 2.640 Euro beanspruchen. Für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern werden insgesamt 7.812 Euro (2020) bzw. 8.388 Euro (2021) als Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

Es besteht die Wahl zwischen dem Bezug von Kindergeld oder der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist, abhängig vom gesamten Einkommen der Eltern. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, während der Kinderfreibetrag das Jahreseinkommen verringert.

Eltern müssen das Kindergeld eigenständig beantragen, während das Finanzamt die Nutzung des Kinderfreibetrags automatisch feststellt und anwendet. Im Rahmen der Steuererklärung füllen Eltern für jedes Kind eine gesonderte Anlage Kind aus. Das Finanzamt prüft dann im Zuge einer Günstigerprüfung, ob die Nutzung des Kinderfreibetrags mit Betreuungsfreibetrag günstiger ist als der Bezug von Kindergeld.

Wenn das Finanzamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Nutzung der Freibeträge günstiger ist, werden diese bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt und das bereits ausgezahlte Kindergeld mit der Steuerermäßigung verrechnet.

Der Kinderfreibetrag greift für Alleinstehende ab einem Einkommen von ca. 30.000 Euro und für Ehepaare ab einem gemeinsamen Einkommen von ca. 60.000 Euro. Eltern mit geringerem Einkommen profitieren in der Regel mehr vom Kindergeld.

Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können die Freibeträge auch über das 18., 21. und 25. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Insgesamt bietet der Kinderfreibetrag den Eltern eine steuerliche Entlastung und soll sicherstellen, dass sie genügend finanzielle Mittel haben, um ihre Kinder zu versorgen.

Kinderfreibetrag: Definition, Höhe und Verteilungsmöglichkeiten

Definition des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag ist der Betrag, den Eltern für jedes ihrer Kinder pro Jahr steuerfrei verdienen können. Er erhöht den steuerfreien Grundfreibetrag und wird nicht mit diesem verrechnet. Derzeit liegt der Kinderfreibetrag bei 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021). Er dient dazu, die Versorgung der Kinder sicherzustellen.

Höhe des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag beträgt aktuell 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021) pro Kind und Jahr.

Verteilung des Kinderfreibetrags

Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Der Freibetrag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, gewährt.

Die Aufteilung des Freibetrags erfolgt nach dem Halbteilungsprinzip:
– Bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften mit Steuerklasse IV wird der Freibetrag je zur Hälfte auf das Einkommen angerechnet.
– Bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften mit Steuerklassenkombination III/V wird der gesamte Freibetrag dem Elternteil mit Steuerklasse III zugerechnet.
– Bei unverheirateten Paaren in den Steuerklassen I oder II hat jeder Elternteil einen Anspruch auf die Hälfte des Freibetrags je Kind.

Zusätzlich zum Kinderfreibetrag können Eltern einen Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 2.640 Euro beanspruchen. Für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern werden für das Jahr 2020 Freibeträge für Kinder in einem Gesamtbetrag von 7.812 Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von 8.388 Euro berücksichtigt.

Es ist zu beachten, dass Eltern sich zwischen dem Bezug des Kinderfreibetrags und dem Kindergeld entscheiden müssen, da beide staatliche Leistungen nicht gleichzeitig beansprucht werden können. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Gesamteinkommen der Eltern ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für den Steuerpflichtigen günstiger ausfällt.

Quelle: Billomat Magazin

Der Kinderfreibetrag: Bedeutung und Beantragung für Eltern

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein vom Staat festgelegter Betrag, den Eltern pro Jahr steuerfrei verdienen können. Er erhöht den steuerfreien Grundfreibetrag und wird nicht mit diesem verrechnet. Derzeit liegt der Kinderfreibetrag bei 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021). Dieser Betrag wird rückwirkend vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen.

Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?

Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Der Freibetrag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, gewährt. Sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder können den Freibetrag in Anspruch nehmen. Bei Pflegekindern hängt die Inanspruchnahme vom Umfang der Betreuung durch die Pflegeeltern ab.

Wie wird der Kinderfreibetrag verteilt?

Die Verteilung des Kinderfreibetrags erfolgt nach dem Halbteilungsprinzip zwischen den Eltern. Bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Eltern mit Steuerklasse IV wird der Freibetrag je zur Hälfte auf das Einkommen angerechnet. Bei Eltern mit der Steuerklassenkombination III/V wird der Freibetrag vollständig dem Elternteil mit Steuerklasse III zugeordnet. Bei unverheirateten Paaren in den Steuerklassen I oder II hat jeder Elternteil Anspruch auf die Hälfte des Freibetrags pro Kind.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Eltern müssen sich zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Bezug von Kindergeld entscheiden. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig beansprucht werden. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Gesamteinkommen der Eltern ab. In der Regel ist das Kindergeld für Eltern mit geringem Einkommen vorteilhafter. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Wie beantragt man als Selbstständige Kindergeld?

Die Beantragung von Kindergeld erfolgt eigenständig durch die Eltern. Das Finanzamt prüft die Nutzung des Kinderfreibetrags während der Steuererklärung und wendet diesen automatisch an, falls dies günstiger ist. Eine Günstigerprüfung wird durchgeführt, um zu ermitteln, ob die Nutzung des Freibetrags vorteilhafter ist als der Bezug von Kindergeld.

Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld: Was ist günstiger?

Kinderfreibetrag:

– Der Kinderfreibetrag ist ein vom Staat festgelegter Betrag, den Eltern pro Jahr steuerfrei verdienen können.
– Er erhöht den steuerfreien Grundfreibetrag und wird nicht mit diesem verrechnet.
– Derzeit liegt der Kinderfreibetrag bei 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021).
– Beide Elternteile haben grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags.
– Der Freibetrag gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.
– Auch adoptierte Kinder können den Freibetrag in Anspruch nehmen.
– Bei Pflegekindern richtet sich die Inanspruchnahme nach dem Umfang der Betreuung durch die Pflegeeltern.

Kindergeld:

– Das Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung des Staates für jedes Kind.
– Es kann nicht zusammen mit dem Kinderfreibetrag bezogen werden, Eltern müssen sich für eine Variante entscheiden.
– Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder.
– Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist, basierend auf dem Gesamteinkommen der Eltern.
– In der Regel ist das Kindergeld für Eltern mit geringem Einkommen günstiger.
– Das Kindergeld muss eigenständig beantragt werden, während der Kinderfreibetrag automatisch durch das Finanzamt festgestellt wird.
– Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt eine Günstigerprüfung, um die günstigere Variante zu ermitteln.
– Das Finanzamt zieht die Freibeträge bei der Ermittlung der Einkommensteuer ab und verrechnet das bereits ausgezahlte Kindergeld.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge für Alleinstehende ab einem bestimmten Einkommen greifen, während Eltern mit niedrigerem Einkommen vom Kindergeld profitieren. Die Entscheidung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld hängt also von individuellen Faktoren wie dem Gesamteinkommen der Eltern ab.

Die Verteilung des Kinderfreibetrags nach dem Halbteilungsprinzip erklärt

Die Verteilung des Kinderfreibetrags nach dem Halbteilungsprinzip erklärt

Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, den Eltern pro Jahr steuerfrei für jedes ihrer Kinder verdienen können. Dieser Freibetrag erhöht den steuerfreien Grundfreibetrag und wird nicht mit diesem verrechnet. Derzeit liegt der Kinderfreibetrag bei 5.172 Euro (Stand 2020) bzw. 5.748 Euro (Stand 2021).

Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrags. Dieser wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, gewährt. Sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder können den Freibetrag in Anspruch nehmen. Bei Pflegekindern hängt die Inanspruchnahme vom Umfang der Betreuung durch die Pflegeeltern ab.

Auch Stiefeltern oder Großeltern können den Freibetrag erhalten, wenn das Kind bei ihnen lebt. Zudem werden Lebenspartnerschaften bei der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags verheirateten Eltern gleichgestellt.

Die Verteilung des Kinderfreibetrags erfolgt nach dem Halbteilungsprinzip. Bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften in Steuerklasse IV wird der Freibetrag je zur Hälfte auf das Einkommen angerechnet. Bei Steuerklassenkombination III/V wird der volle Freibetrag dem Elternteil mit Steuerklasse III zugerechnet. Bei unverheirateten Paaren in den Steuerklassen I oder II hat jeder Elternteil einen Anspruch auf die Hälfte des Freibetrags je Kind.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Eltern müssen sich zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Bezug von Kindergeld entscheiden. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einkommen der Eltern ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist.

Kinderfreibetrag: Wann und wie kann er beantragt werden?

Wann kann der Kinderfreibetrag beantragt werden?

Der Kinderfreibetrag kann jedes Jahr rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes beantragt werden. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um von Anfang an von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Wie kann der Kinderfreibetrag beantragt werden?

Um den Kinderfreibetrag zu beantragen, müssen die Eltern eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. In dieser Steuererklärung füllen sie eine gesonderte Anlage Kind für jedes Kind aus. Dort geben sie alle relevanten Informationen zum Kind und zur eigenen finanziellen Situation an.

Was passiert nach dem Antrag?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob die Nutzung des Kinderfreibetrags für die Eltern günstiger ist als der Bezug von Kindergeld. Wenn das Finanzamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Freibeträge vorteilhafter sind, berücksichtigt es diese bei der Berechnung der Einkommensteuer. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dann mit der Steuerermäßigung verrechnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass Eltern sich zwischen dem Bezug von Kindergeld und der Nutzung des Kinderfreibetrags entscheiden müssen. Beides zusammen kann nicht beansprucht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Es empfiehlt sich, bei Fragen zur Beantragung des Kinderfreibetrags und zur steuerlichen Situation einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren.

Zusammenfassend kann der Kinderfreibetrag als eine steuerliche Begünstigung für Eltern angesehen werden, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Er ermöglicht es Eltern, einen bestimmten Betrag von ihrem Einkommen abzuziehen und somit ihre Steuerlast zu reduzieren. Der genaue Betrag des Kinderfreibetrags wird regelmäßig angepasst und ist abhängig vom Familienstand sowie der Anzahl und dem Alter der Kinder. Diese steuerliche Regelung soll Familien finanziell entlasten und ihnen dabei helfen, die Kosten für die Erziehung ihrer Kinder besser bewältigen zu können.