Das Krankengeld wird normalerweise ausgezahlt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse bereitgestellt wird. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Auszahlung des Krankengeldes und wann Sie damit rechnen können.
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Wann wird Krankengeld ausgezahlt? Alles, was Sie wissen müssen
Krankengeld wird ausgezahlt, sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben hat und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Dies gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.
Die meisten Arbeitnehmer:innen haben während der ersten 6 Wochen ihrer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Erst ab der 7. Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Allerdings gibt es für sie drei verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:
1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente.
2. Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse: Selbstständige können eine Wahlerklärung abgeben und einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
3. Wahltarif Krankengeld: Selbstständige können einen speziellen Wahltarif für Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Es ist jedoch auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Versicherte Krankengeld wegen derselben Krankheit nur für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren erhalten können. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich, daher müssen Sie spätestens am Werktag nach Ablauf der Krankmeldung wieder zu Ihrem Arzt gehen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend eingeführt. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse, während Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit selbst anzeigen müssen. Bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit wird das Folge-Attest ebenfalls elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich und es muss auch keine Information über die Reise an die Krankenkasse gegeben werden. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Bei Auslandsreisen ruht der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich, es sei denn, Sie haben vorher die Zustimmung Ihrer Krankenkasse eingeholt.
Es ist ratsam, sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen zu informieren, die für Sie gelten, da einige Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
Krankengeld: Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt in der Regel ab der 7. Woche nach der ersten Krankschreibung. Bis dahin ist der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung zuständig. Der genaue Zeitpunkt der Auszahlung kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.
Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?
– Das Krankengeld wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.
– Die genauen Zahlungstermine können bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden.
Wie hoch ist das Krankengeld?
– Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
– Es gibt einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023).
Was muss ich beachten?
– Für die Berechnung des Krankengeldes werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt.
– Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.
– Bei Selbstständigen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich selbst um eine Absicherung kümmern.
Es ist wichtig, sich bei Fragen zum genauen Ablauf und den Modalitäten des Krankengeldes an die eigene Krankenkasse zu wenden.
Auszahlung von Krankengeld: Wichtige Informationen im Überblick
Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
– Sobald Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben wurden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhalten haben, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
– Dies gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse.
– Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
– Die meisten Arbeitnehmer:innen haben während der ersten 6 Wochen ihrer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Erst ab der 7. Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
– Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I haben ebenfalls Anspruch auf Krankengeld.
– Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, können sich aber über andere Absicherungsmöglichkeiten informieren.
Wie hoch ist das Krankengeld?
– Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.
– Es werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen normalerweise nicht gezahlt werden, es sei denn, es gibt weitere beitragspflichtige Einkünfte neben dem Krankengeld.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
– Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren.
– Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei mitgerechnet.
– Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich, daher müssen Sie spätestens am Werktag nach Ablauf der Krankmeldung wieder zu Ihrem Arzt gehen.
Was passiert bei Auslandsreisen?
– Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland.
– Um dies zu verhindern, sollten Sie vor einer Auslandsreise die Zustimmung Ihrer Krankenkasse einholen.
– Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.
Wie erfolgt die Übermittlung des Attests?
– Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an Ihre Krankenkasse.
– Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit selbst anzeigen, dieser erhält jedoch die Information direkt von Ihrer Krankenkasse.
– Eine Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht mehr.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
– Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rente.
– Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten.
Krankengeld-Auszahlung: Was Sie beachten sollten
1. Anspruch auf Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin als arbeitsunfähig bescheinigt werden. Dies gilt ab dem ersten Tag der Krankschreibung, einschließlich eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
2. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
In den meisten Fällen haben Arbeitnehmer:innen während der ersten 6 Wochen ihrer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Erst ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
3. Beantragung des Krankengeldes
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch bekannt als „gelber Schein“ oder Attest, wird meist vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt. Sie müssen jedoch selbst Ihre Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber anzeigen. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend.
4. Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Es gibt einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag im Jahr 2023. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.
5. Dauer des Krankengeldbezugs
Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei mitgerechnet. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich, daher müssen Sie spätestens am Werktag nach Ablauf der Krankmeldung erneut zum Arzt.
6. Reisen während des Krankengeldbezugs
Für Reisen innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine Zustimmung der Krankenkasse. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Bei Auslandsreisen ruht grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, Sie haben die Zustimmung Ihrer Krankenkasse eingeholt.
Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen zum Krankengeld zu informieren und bei Fragen oder Problemen rechtzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten.
Wann erhalten Sie Ihr Krankengeld?
1. Anspruch auf Krankengeld
Sobald Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krankgeschrieben haben und Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt wurde, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse.
2. Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber
In der Regel haben die meisten Arbeitnehmer:innen während der ersten 6 Wochen ihrer Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Erst ab der 7. Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld.
3. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich auch „Attest“ oder „gelber Schein“ genannt, muss bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend, was den Nachweis erleichtert.
4. Dauer des Anspruchs auf Krankengeld
Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.
5. Reisen während des Krankengeldbezugs
Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Bei Auslandsreisen ruht grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, Sie haben vorher die Zustimmung Ihrer Krankenkasse eingeholt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es je nach individueller Situation zu Abweichungen kommen kann. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zur konkreten Situation an Ihre Krankenkasse oder einen Rechtsberater zu wenden.
Die Auszahlung des Krankengeldes: Was Sie wissen sollten
Höhe des Krankengeldes
– Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch gibt es Einschränkungen.
– Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt.
– Es gibt einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag im Jahr 2023.
Zahlungszeitraum
– In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse das Krankengeld ab der 7. Woche nach der ersten Krankschreibung.
– Bis dahin ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten.
Anzeige und Übermittlung des Attests
– Der Arzt oder die Ärztin übermittelt das Attest elektronisch an die Krankenkasse.
– Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit selbst anzeigen, jedoch muss kein Nachweis vorgelegt werden.
– Bei jeder Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit wird das Folge-Attest ebenfalls elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Auswirkungen auf Beitragszahlungen
– Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.
– Beiträge zur Krankenversicherung müssen normalerweise nicht gezahlt werden, außer es bestehen weitere beitragspflichtige Einkünfte neben dem Krankengeld.
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und können je nach individueller Situation variieren. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zum Krankengeld an die zuständige Krankenkasse zu wenden.
Krankengeld wird in der Regel nach sechs Wochen Krankheit ausgezahlt. Ein Anspruch darauf besteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist und eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in den ersten sechs Wochen 70 Prozent des Bruttoentgelts und ab der siebten Woche 90 Prozent. Es wird monatlich von der Krankenkasse überwiesen.