Die Kfz-Steuer wird in Deutschland einmal jährlich von der zuständigen Behörde abgebucht. Doch wann genau erfolgt diese Abbuchung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über den Zeitpunkt der Kfz-Steuerabbuchung und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wann Ihre Kfz-Steuer fällig ist!
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Wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?
Die Kfz-Steuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens abgebucht. Die Abbuchung erfolgt in der Regel für ein Jahr im Voraus. Der genaue Fälligkeitstag ergibt sich aus dem Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs. Die Kraftfahrzeugsteuer muss innerhalb der im Steuerbescheid gewährten Zahlungsfrist entrichtet werden.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen richtet sich der Entrichtungszeitraum und die Fälligkeit ausschließlich nach dem festgelegten Betriebszeitraum. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, kann die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht werden.
Die Möglichkeit besteht auch, den Entrichtungszeitraum zu ändern. Wenn die Jahressteuerhöhe eines Fahrzeugs über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro liegt, können hiervon abweichende Entrichtungszeiträume gewählt werden. Hierfür muss rechtzeitig vor der nächsten Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ein entsprechender Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass für jedes Fahrzeug ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden muss. Bei Rücklastschriften ruht das SEPA-Lastschriftverfahren und muss vom Zahler reaktiviert werden.
In bestimmten Ausnahmefällen, wie bei einer Steuerbefreiung oder Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer, wird auf die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats verzichtet. Bei Änderungen der Bankverbindung oder des Zahlers der Kraftfahrzeugsteuer muss dies dem zuständigen Hauptzollamt mitgeteilt werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung eines einheitlichen Fälligkeitstags oder abweichenden Entrichtungszeitraums finden Sie im Zoll-Portal.
Fälligkeit der Kfz-Steuer: Wann erfolgt die Abbuchung?
Die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung (Anmeldung) des Fahrzeugs. Die Kraftfahrzeugsteuer muss grundsätzlich jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus entrichtet werden.
Der erste jährliche Entrichtungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Die folgenden Entrichtungszeiträume schließen sich direkt an den vorherigen an und umfassen jeweils einen Zwölfmonatszeitraum, unabhängig vom Kalenderjahr.
Die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens. In den meisten Fällen wird die Steuer für ein Jahr im Voraus abgebucht. Der Steuerbescheid bleibt solange gültig, bis ein Abmelde- oder Änderungsbescheid ergeht. Für die Folgejahre wird in der Regel kein neuer Steuerbescheid oder Zahlungshinweis verschickt.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Entrichtungszeitraum zu ändern. Wenn die Jahressteuerhöhe eines Fahrzeugs über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro liegt, kann ein abweichender Entrichtungszeitraum gewählt werden, z.B. halb- oder vierteljährlich gegen Aufgeld.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen richtet sich der Entrichtungszeitraum und die Fälligkeit ausschließlich nach dem festgelegten Betriebszeitraum.
Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat noch nicht erteilt haben, finden Sie die Bankverbindungen der Hauptzollämter für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer in der Dienststellensuche auf der Website des Zolls.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Rücklastschrift das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Die Reaktivierung kann online im Zoll-Portal erfolgen oder Sie können sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.
In bestimmten Ausnahmefällen wird auf die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats verzichtet, zum Beispiel bei Steuerbefreiungen für Schwerbehinderte, Elektrofahrzeuge oder Anhänger.
Wenn sich Ihre Daten wie Name, Anschrift oder Bankverbindung ändern, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Dies kann ebenfalls online im Zoll-Portal erfolgen.
Zahlungszeitpunkt der Kfz-Steuer: Wann wird sie eingezogen?
Die Kraftfahrzeugsteuer muss jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus entrichtet werden. Der Fälligkeitstag ergibt sich aus dem Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs. Die Steuerpflicht beginnt zum Zeitpunkt der Zulassung.
Der erste jährliche Entrichtungszeitraum beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und schließt sich direkt an den vorherigen Entrichtungszeitraum an. Somit umfasst der Entrichtungszeitraum einen zwölfmonatigen Zeitraum, unabhängig vom Kalenderjahr.
Für Fahrzeughalter mit mehreren Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, die Fälligkeitszeitpunkte zu einem einheitlichen Fälligkeitstag zusammenzulegen. Dies kann bereits bei der Zulassung oder nachträglich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
Die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen richtet sich der Entrichtungszeitraum nach dem festgelegten Betriebszeitraum.
Ab einer Jahressteuerhöhe von über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro je Fahrzeug können auch halb- oder vierteljährliche Entrichtungszeiträume gewählt werden, gegen Aufpreis.
Es ist möglich, den gewählten Entrichtungszeitraum jederzeit zu ändern. Dazu muss rechtzeitig vor der nächsten Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer das zuständige Hauptzollamt informiert werden.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden. Für bereits angemeldete Fahrzeuge kann ein neues SEPA-Lastschriftmandat beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden, beispielsweise bei Änderung des Zahlers. Die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats kann auch online über das Zoll-Portal erfolgen.
Nach einer Rücklastschrift ruht das SEPA-Lastschriftverfahren und muss vom Steuerpflichtigen reaktiviert werden. Dies kann ebenfalls online im Zoll-Portal oder durch Kontaktaufnahme mit der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.
In bestimmten Ausnahmefällen wird auf die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats verzichtet, zum Beispiel bei Steuerbefreiungen oder Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für bestimmte Fahrzeuge.
Bei Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung des Zahlers muss das zuständige Hauptzollamt informiert werden. Auch hier bietet das Zoll-Portal eine einfache Möglichkeit zur Online-Mitteilung.
Kfz-Steuerabbuchung: Zu welchem Zeitpunkt erfolgt sie?
Die Abbuchung der Kfz-Steuer erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, der vom Fälligkeitstag abhängt. Der Fälligkeitstag ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs.
Die Kfz-Steuer wird grundsätzlich für die Dauer eines Jahres im Voraus entrichtet. Der erste jährliche Entrichtungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs und schließt sich direkt an den vorherigen Entrichtungszeitraum an. Somit umfasst der Entrichtungszeitraum einen vom Kalenderjahr unabhängigen Zwölfmonatszeitraum.
Die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, kann die Steuer auch für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Entrichtungszeitraum zu ändern. Ab einer Jahressteuerhöhe von über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro je Fahrzeug können hiervon abweichende Entrichtungszeiträume gewählt werden, wie beispielsweise halb- oder vierteljährliche Zahlungen.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Rücklastschrift das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Die Reaktivierung kann online im Zoll-Portal durchgeführt werden oder Sie können sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer wenden.
Für weitere Informationen zur Kfz-Steuerabbuchung und zum SEPA-Lastschriftverfahren stehen Ihnen die Dienstleistungen im Zoll-Portal zur Verfügung.
Ab wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?
Die Kfz-Steuer wird grundsätzlich im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens für ein Jahr im Voraus abgebucht. Der Fälligkeitstag ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs.
Der erste jährliche Entrichtungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Die folgenden Entrichtungszeiträume schließen sich direkt an den vorherigen Entrichtungszeitraum an. Somit umfasst der Entrichtungszeitraum einen vom Kalenderjahr unabhängigen Zwölfmonatszeitraum, zu dessen Beginn die Kraftfahrzeugsteuer jeweils neu entsteht und fällig wird.
Bei Fahrzeughaltern mit mehreren Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Fälligkeitszeitpunkte zu einem einheitlichen Fälligkeitstag zusammenzulegen. Dieser Antrag kann bereits bei der Zulassung oder im Nachhinein beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen richtet sich der Entrichtungszeitraum und die Fälligkeit ausschließlich nach dem festgelegten Betriebszeitraum.
Es ist auch möglich, von einer jährlichen Zahlung abzuweichen und halb- oder vierteljährlich zu zahlen. Hierfür muss rechtzeitig vor der nächsten Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ein entsprechender Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kraftfahrzeugsteuer nach Zustellung des Steuerbescheides innerhalb der darin gewährten Zahlungsfrist zu entrichten ist. Im SEPA-Lastschriftverfahren wird die Steuer regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht, es sei denn, es liegt eine Ausnahmesituation wie beispielsweise eine Saisonzulassung vor.
Für weitere Informationen zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und zur Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt wenden oder das Zoll-Portal nutzen.
Kraftfahrzeugsteuer: Wann wird sie fällig und abgebucht?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus fällig. Der Fälligkeitstag ergibt sich aus dem Steuerbescheid und ist abhängig vom Datum der Zulassung des Fahrzeugs. Die Steuerpflicht beginnt zum Zeitpunkt der Zulassung.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, kann die Steuer auch für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht werden.
Der Steuerbescheid bleibt solange gültig, bis ein Abmelde- oder Änderungsbescheid ergeht. Für die Folgejahre erfolgt in der Regel kein erneuter Steuerbescheid oder Zahlungshinweis.
Bei einer Jahressteuerhöhe von über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro je Fahrzeug können auch halb- oder vierteljährliche Entrichtungszeiträume gewählt werden, gegen Aufpreis.
Um die Kraftfahrzeugsteuer entrichten zu können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Steuer abgeben. Falls sich Ihre Bankverbindung ändert oder Sie das Lastschriftmandat neu erteilen möchten, können Sie dies beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Es ist möglich, einen einheitlichen Fälligkeitstag für mehrere Fahrzeuge festzulegen, indem Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen.
Bitte beachten Sie, dass nach einer Rücklastschrift das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Dies können Sie online im Zoll-Portal oder bei der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
In bestimmten Ausnahmefällen, wie Steuerbefreiungen oder Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für Anhänger, entfällt die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats.
Wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung ändert, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Dies kann ebenfalls online im Zoll-Portal beantragt werden.
Die Kfz-Steuer wird in der Regel monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgebucht, je nach individueller Vereinbarung mit dem Finanzamt. Die genaue Abbuchungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der gewählten Zahlungsweise und dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Es empfiehlt sich, regelmäßig die entsprechenden Informationen des Finanzamts zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kfz-Steuer rechtzeitig und korrekt abgebucht wird.