Wann verjähren Morde? Die ewige Aufgabe des Gedenkens an NS-Verbrechen

„Wann verjähren Morde?“ – Ein Blick auf die Verjährungsfristen von Mordfällen in Deutschland. Erfahren Sie, wie lange die Strafverfolgung möglich ist und welche Ausnahmen gelten. Tauchen Sie ein in die rechtlichen Aspekte und erhalten Sie einen Überblick über dieses wichtige Thema der deutschen Rechtsprechung.

Wann verjähren Morde? Eine rechtliche Betrachtung

Wann verjähren Morde? Eine rechtliche Betrachtung

Die Verjährungsfrist für Mord in Deutschland wurde im Jahr 1979 abgeschafft. Diese Entscheidung war eine Reaktion auf die „kalte Amnestie“ der 1960er Jahre, bei der viele NS-Verbrechen von Gehilfen der NS-Mordmaschinerie verjährt waren. Vorher galt es als schwierig, die Fälle der „kleinen Rädchen“ aufzuklären und zu verfolgen, da oft kein ausreichender Nachweis erbracht werden konnte, dass sie direkt an den Morden beteiligt waren.

Ein wichtiger Fall, der zu einem Umdenken führte, war der Prozess gegen John Demjanjuk im Jahr 2011. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt. Obwohl ihm keine konkreten Tötungshandlungen zur Last gelegt werden konnten, sah das Gericht ihn als Teil der Vernichtungsmaschinerie des NS-Regimes an.

Seitdem wurden weitere Prozesse gegen ehemalige Kriegsverbrecher geführt, wie Oskar Gröning und Reinhold Hanning. Das aktuell laufende Verfahren gegen eine Schreibkraft im KZ Stutthof wäre ohne den Fall Demjanjuk und die Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen nicht möglich gewesen.

Das heute verkündete Urteil gegen Josef S., einen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen, bestätigt diesen Kurs. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, weil er von 1942 bis 1945 an der Ermordung von 3500 Menschen beteiligt gewesen sein soll. Obwohl er dies bestritt, konnten zahlreiche Dokumente seine Teilnahme beweisen.

Es gibt jedoch auch Kritik an späten NS-Verfahren wie diesen. Einige fragen sich, ob es sinnvoll ist, 100-Jährige vor Gericht zu stellen, wenn sie aufgrund ihres Alters die Strafe womöglich nicht antreten müssen. Dennoch ist es wichtig, die Verbrechen des Holocausts nicht ungesühnt zu lassen und die Verantwortung der Beteiligten zu betonen.

Die Aufarbeitung von NS-Verbrechen dient auch dazu, den Holocaust aus der Perspektive der Täter zu betrachten und Verleugnung und Verdrängung entgegenzuwirken. Es ist bedenklich, dass diese Lektion im kollektiven Verständnis zunehmend verblassen zu scheint.

Ähnliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden auch heute noch begangen, wie zum Beispiel die Internierung der uigurischen Minderheit in Arbeits- und Vernichtungslagern durch das chinesische Regime. Es fehlt oft der Wille, solche Verbrechen klar zu benennen und zu verfolgen. Im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine versucht die internationale Gemeinschaft jedoch verstärkt, alle Vorgänge lückenlos zu dokumentieren und Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen.

Moderne Technologien und aktives gesellschaftliches Engagement tragen dazu bei, Beweise für Kriegsverbrechen zu sammeln und öffentlich verfügbar zu machen. Die hohe Datenverfügbarkeit und -qualität erleichtert die Feststellung der notwendigen Beweislage. Die Täter dokumentieren ihre Verbrechen oft selbst in sozialen Medien, und Spionage sowie elektronische Kriegsführung helfen bei der Erfassung von Beweismitteln.

Die Frage, ob die Täter langfristig für ihre Taten belangt werden können, hängt auch vom weiteren Fortgang des Krieges ab. Die technischen Möglichkeiten zur Ermittlung der Schuldigen sind heute jedoch deutlich besser als bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

Mord verjährt nicht und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen hat kein Ablaufdatum. Das Gedenken an den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor 75 Jahren erinnert uns daran, dass das Recht eine Antwort auf schlimmste Verbrechen und unvorstellbares Unrecht geben kann.

Es ist wichtig, das Wissen über diese Verbrechen zu bewahren und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Insbesondere in Deutschland muss man sich fragen, warum es heute wieder so viel Antisemitismus gibt. Zivilgesellschaftliches Engagement, Aufklärung und Bildung spielen dabei eine wichtige Rolle.

Verjährung von Mord: Wie lange können Täter ungestraft bleiben?

Verjährung von Mord: Wie lange können Täter ungestraft bleiben?

Die Verjährung von Mord ist ein Thema, das in Deutschland seit 1979 gesetzlich geregelt ist. Diese Regelung wurde als Reaktion auf die „kalte Amnestie“ in den 60er Jahren eingeführt, bei der viele NS-Verbrechen von Gehilfen der NS-Mordmaschinerie verjährt sind. Lange Zeit war es schwierig, die Fälle der sogenannten „kleinen Rädchen“ aufzuklären und zu verfolgen, da gegen sie kein ausreichender Nachweis erbracht werden konnte, dass sie direkt an den Morden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern beteiligt waren.

Der Fall John Demjanjuk hat jedoch eine Wende in der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland eingeleitet. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt und das Gericht sah ihn als Teil der Vernichtungsmaschinerie des NS-Regimes schuldig. Seitdem wurden weitere Prozesse gegen Kriegsverbrecher geführt, wie beispielsweise gegen Oskar Gröning und Reinhold Hanning.

Das heute verkündete Urteil gegen Josef S., einen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen, bestätigt diesen Kurs der deutschen Justiz. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, da er an der Ermordung von 3500 Menschen beteiligt gewesen sein soll. Obwohl er dies bis zuletzt bestritt, konnten zahlreiche Dokumente seine Teilhabe an den Verbrechen des NS-Regimes belegen.

Es gibt jedoch auch Kritik an späten NS-Verfahren wie diesen. Einige fragen sich, ob es angemessen ist, 100-Jährige vor Gericht zu stellen, insbesondere wenn sie ihre Strafe aufgrund von Haftunfähigkeit nicht antreten müssen. Dennoch darf die juristische Aufarbeitung dieser Menschheitsverbrechen nicht enden. Es geht darum, den Holocaust aus der Perspektive der Täter zu betrachten und sicherzustellen, dass diese Verbrechen nicht ungesühnt bleiben. Es ist wichtig, das Wissen um diese Verbrechen zu bewahren und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

Die aktuellen Kriegsverbrechen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigen, dass moderne Technologien und aktives gesellschaftliches Engagement helfen können, Beweise zu sammeln und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Die hohe Datenverfügbarkeit und -qualität sowie die Nutzung von Spionage und elektronischer Kriegsführung erleichtern die Erfassung der notwendigen Beweismittel. Die Feststellung der Schuldigen kann somit einfacher sein als bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Mord nicht verjährt und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen kein Ablaufdatum hat. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor 75 Jahren war ein bedeutendes Gerichtsverfahren, das eine Antwort des Rechts auf schlimmste Verbrechen darstellte. Das Gedenken an die Befreiung von Auschwitz erinnert uns daran, dass Mord nicht verjährt und wir uns weiterhin mit diesen Verbrechen auseinandersetzen müssen. Aufklärung, Bildung und zivilgesellschaftliches Engagement sind entscheidend, um Antisemitismus zu bekämpfen und eine Wiederholung solcher Verbrechen zu verhindern.

Keine Verjährung für Mord: Warum diese Straftat immer geahndet werden sollte

Keine Verjährung für Mord: Warum diese Straftat immer geahndet werden sollte

Mord ist eine der schwersten Straftaten, die begangen werden können. Es handelt sich um die vorsätzliche Tötung eines Menschen und verursacht unermessliches Leid für die Opfer und ihre Angehörigen. Aus diesem Grund sollte Mord niemals verjähren.

Die Verjährung von Straftaten dient dazu, dass Täter nach einer gewissen Zeit nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies kann in einigen Fällen sinnvoll sein, da es schwierig sein kann, Beweise zu erhalten oder Zeugen zu finden, wenn viel Zeit vergangen ist.

Jedoch darf dies nicht für Mord gelten. Mord ist ein Verbrechen gegen das Leben und hat eine besondere Schwere. Die Täter sollten niemals davonkommen dürfen, egal wie viel Zeit vergangen ist.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Mord nicht verjähren sollte. Erstens ist es wichtig, Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien zu schaffen. Der Verlust eines geliebten Menschen durch Mord hinterlässt tiefe Wunden, die oft nie vollständig heilen können. Indem wir sicherstellen, dass Mörder immer zur Rechenschaft gezogen werden können, geben wir den Hinterbliebenen zumindest ein gewisses Maß an Genugtuung.

Zweitens sendet die Nichtverjährung von Mord eine klare Botschaft an potenzielle Täter: Sie werden immer zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann abschreckend wirken und dazu beitragen, dass weniger Menschen die Entscheidung treffen, ein Leben zu nehmen.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass Mord oft nicht nur das direkte Opfer betrifft, sondern auch die gesamte Gesellschaft. Mord führt zu einem Verlust des Vertrauens in die Sicherheit und den Schutz der Menschen. Wenn Mörder ungestraft davonkommen können, wird dies das Vertrauen der Menschen in das Rechtssystem untergraben.

Insgesamt ist es von großer Bedeutung, dass Mord niemals verjährt. Es geht um Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien, Abschreckung potenzieller Täter und den Schutz der Gesellschaft als Ganzes. Die Aufarbeitung von Mordfällen sollte immer eine Priorität sein, unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist.

Mordverjährung in Deutschland: Eine historische Entwicklung

Mordverjährung in Deutschland: Eine historische Entwicklung

Die „kalte Amnestie“ der 60er Jahre

In den 60er Jahren führte die sogenannte „kalte Amnestie“ zur Verjährung vieler NS-Verbrechen von Gehilfen der NS-Mordmaschinerie. Dies bedeutete, dass viele der sogenannten „kleinen Rädchen“, also Personen, die an den Morden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern beteiligt waren, nicht mehr verfolgt werden konnten. Der Nachweis ihrer unmittelbaren Beteiligung an den Morden war oft nicht ausreichend möglich.

Der Fall John Demjanjuk und ein Umdenken

Mit dem Fall John Demjanjuk änderte sich die Situation. Demjanjuk wurde wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt und das Gericht sah ihn als Teil der Vernichtungsmaschinerie des NS-Regimes. Obwohl das Urteil vom Bundesgerichtshof nie bestätigt werden konnte, führte dieser Fall zu einem Umdenken in der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland.

Die Fälle Oskar Gröning, Reinhold Hanning und weitere

Seitdem stehen vor allem die Fälle Oskar Gröning (2015), Reinhold Hanning (2016) und das aktuell noch laufende Verfahren gegen eine Schreibkraft im KZ Stutthof im Fokus der Öffentlichkeit. Diese Prozesse wären ohne den Fall Demjanjuk und die Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen in Ludwigsburg nicht möglich gewesen.

Das Urteil gegen Josef S.

Das heute verkündete Urteil gegen den ehemaligen KZ-Wachmann Josef S. bestätigt den Kurs der deutschen Justiz in der Verfolgung von NS-Verbrechen. Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren, da er an der Ermordung von 3500 Menschen beteiligt gewesen sein soll. Obwohl Josef S. dies bis zuletzt bestritt, konnte eine Vielzahl von Dokumenten seine Teilnahme an den Gräueltaten des NS-Regimes belegen.

Kritik und Befürwortung späte NS-Verfahren

Es gibt jedoch auch Kritik an späten NS-Verfahren wie diesen. Einige fragen sich, ob es angemessen ist, 100-Jährige vor Gericht zu stellen, insbesondere wenn diese aufgrund ihres Alters ihre Strafe möglicherweise nicht antreten müssen. Dennoch rechtfertigen diese altersbedingten Umstände kein Ende der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Die Verantwortlichen dürfen nicht ungesühnt bleiben, unabhängig vom Alter oder Zeitpunkt der Taten.

Die Bedeutung des Wissens um die Verbrechen

Es ist wichtig, das Wissen um die begangenen Verbrechen aufrechtzuerhalten und sich mit der Verantwortung der daran Beteiligten auseinanderzusetzen. Die Massenvernichtung von Millionen Jüdinnen und Juden wurde nur durch das perfide Zusammenspiel vieler Personen möglich. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen dient nicht nur dem Gedenken an die Opfer, sondern auch der Verantwortung gegenüber den Tätern.

Die aktuellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die aktuellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Internierung der uigurischen Minderheit in Arbeits- und Vernichtungslagern durch das chinesische Regime, zeigen, dass Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen weiterhin von großer Bedeutung sind. Es fehlte oft der Wille, solche Verbrechen klar zu benennen und zu dokumentieren. Doch moderne Technologien und aktives gesellschaftliches Engagement ermöglichen heute eine bessere Beweissicherung und Ermittlung der Schuldigen.

Die Bedeutung des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses

Vor 75 Jahren wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess abgeschlossen. Dieser Prozess steht symbolisch für eine Antwort des Rechts auf schlimmste Verbrechen und Unrecht. Aus ihm gingen wichtige Errungenschaften im Internationalen Strafrecht hervor. Das Gedenken an die Befreiung von Auschwitz erinnert uns daran, dass Mord nicht verjährt und die Auseinandersetzung mit diesen Verbrechen weiterhin wichtig ist.

NS-Verbrechen und Mordverjährung: Die Bedeutung von späten Prozessen

NS-Verbrechen und Mordverjährung: Die Bedeutung von späten Prozessen

Die Gesetzgebung zur Verjährung von NS-Verbrechen

In Deutschland gilt seit 1979 die Regel, dass Mord nicht verjährt. Diese gesetzliche Regelung wurde als Reaktion auf die „kalte Amnestie“ der 60er Jahre eingeführt, bei der viele NS-Verbrechen von Gehilfen der Nazi-Mordmaschinerie verjährt waren. Lange Zeit schien es aussichtslos, die Fälle dieser sogenannten „kleinen Rädchen“ aufzuklären und zu verfolgen, da es oft keinen ausreichenden Nachweis gab, dass sie direkt an den Morden in den Konzentrationslagern beteiligt waren.

Der Fall John Demjanjuk und ein Umdenken

Der Fall John Demjanjuk markierte einen Wendepunkt in der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord an tausenden Menschen verurteilt, obwohl ihm persönlich keine konkrete Tötungshandlung nachgewiesen werden konnte. Das Urteil führte dazu, dass auch andere Fälle wie Oskar Gröning und Reinhold Hanning vor Gericht gebracht wurden. Ohne den Fall Demjanjuk und die Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen wären diese Prozesse nicht möglich gewesen.

Aktuelle Prozesse gegen ehemalige KZ-Wachmänner

Das heute verkündete Urteil gegen Josef S., einen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen, bestätigt den Kurs der deutschen Justiz in der Verfolgung von NS-Verbrechen. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, da er an der Ermordung von 3500 Menschen beteiligt war. Obwohl er seine Teilnahme leugnete, konnten zahlreiche Dokumente seine Beteiligung belegen. Josef S. ist mit 101 Jahren der bislang älteste verurteilte Holocaustverbrecher.

Kritik und Bedeutung der späten Prozesse

Es gibt jedoch auch Kritik an den späten NS-Verfahren. Einige fragen sich, ob es sinnvoll ist, 100-Jährige vor Gericht zu stellen, wenn sie ihre Strafe aufgrund von Haftunfähigkeit nicht antreten müssen. Dennoch darf die juristische Aufarbeitung dieser Menschheitsverbrechen nicht enden. Es geht darum, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und sicherzustellen, dass solche Verbrechen nie wieder geschehen.

Die aktuellen Prozesse zeigen auch heute noch die tiefe Verleugnung und Verdrängung in Bezug auf die NS-Verbrechen. Die Aufklärung und das Wissen um diese Gräueltaten sind daher von großer Bedeutung. Auch in anderen Teilen der Welt müssen unverzeihliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit klar benannt und verfolgt werden.

Der technologische Fortschritt erleichtert heute die Sammlung und Verfügbarkeit von Beweisen für Kriegsverbrechen wie im russisch-ukrainischen Konflikt. Moderne Technologien, aktives gesellschaftliches Engagement und die Nutzung von Spionage und elektronischer Kriegsführung tragen dazu bei, Beweise zu sammeln und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Verjährung von Mord und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen haben kein Ablaufdatum. Es ist wichtig, aus der Geschichte zu lernen und sicherzustellen, dass solche Verbrechen nie wieder geschehen. Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor 75 Jahren war ein wichtiger Schritt in diese Richtung und hat nachhaltige Errungenschaften im Internationalen Strafrecht hervorgebracht. Das Gedenken an die Befreiung von Auschwitz erinnert uns daran, dass Mord nicht verjährt und die Auseinandersetzung mit diesen Verbrechen weiterhin wichtig ist.

Mordverjährung und Gedenken: Die ewige Aufgabe der Erinnerungskultur

Mordverjährung und Gedenken: Die ewige Aufgabe der Erinnerungskultur

Mordverjährung in Deutschland seit 1979

Die Mordverjährung gilt in Deutschland seit dem Jahr 1979. Diese gesetzliche Regelung wurde als Reaktion auf die „kalte Amnestie“ eingeführt, die in den 60er Jahren zur Verjährung vieler NS-Verbrechen von Gehilfen der NS-Mordmaschinerie führte. Damals war es schwierig, die Fälle der sogenannten „kleinen Rädchen“ aufzuklären und zu verfolgen, da gegen sie oft kein ausreichender Nachweis erbracht werden konnte, dass sie unmittelbar an den Morden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern beteiligt waren.

Der Fall John Demjanjuk und ein Umdenken in der Verfolgung von NS-Verbrechen

Mit dem Fall John Demjanjuk änderte sich die Situation. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt und das Gericht sah ihn als Teil der Vernichtungsmaschinerie des NS-Regimes. Obwohl das Urteil vom Bundesgerichtshof nicht bestätigt werden konnte, führte dieser Fall zu einem Umdenken in der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Seitdem wurden weitere Prozesse gegen Kriegsverbrecher geführt, wie beispielsweise Oskar Gröning (2015), Reinhold Hanning (2016) und aktuell eine Schreibkraft im KZ Stutthof. Diese Prozesse wären ohne den Fall Demjanjuk und die Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen in Ludwigsburg nicht möglich gewesen.

Das aktuelle Urteil gegen Josef S.

Das Landgericht Neuruppin hat den ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen, Josef S., zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er wurde für seine Beteiligung an der Ermordung von 3500 Menschen während seiner Zeit als Wachmann angeklagt. Obwohl er dies bis zuletzt bestritt, konnten zahlreiche Dokumente seine Teilnahme an den Gräueltaten des NS-Regimes beweisen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Mit 101 Jahren ist Josef S. der bislang älteste verurteilte Holocaustverbrecher.

Die Debatte um späte NS-Verfahren

Es gibt jedoch auch Kritik und Diskussionen über späte NS-Verfahren wie diese. Einige fragen sich, ob es angemessen ist, 100-Jährige vor Gericht zu stellen, insbesondere wenn viele Verurteilte ihre Strafe aufgrund von Haftunfähigkeit nicht antreten müssen. Dennoch darf die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen nicht enden, denn es geht darum, die Verantwortung der daran Beteiligten zu erkennen und diese Menschheitsverbrechen nicht ungesühnt zu lassen.

Die Bedeutung des Gedenkens und der Erinnerungskultur

Die Aufarbeitung von NS-Verbrechen und die Erinnerung daran sind von großer Bedeutung. Es ist wichtig, den Holocaust nicht nur aus der Perspektive der Opfer zu betrachten, sondern auch die Verantwortung der Täter zu erkennen. Auch heute ist es noch erschreckend, wie tief Verleugnung und Verdrängung in den Köpfen verankert sind. Die Kenntnis über diese Verbrechen und die Auseinandersetzung damit sind entscheidend, um Antisemitismus und ähnliche Ideologien zu bekämpfen.

Aktuelle Kriegsverbrechen und ihre Dokumentation

Auch aktuell werden Kriegsverbrechen begangen, wie zum Beispiel durch das chinesische Regime gegen die uigurische Minderheit oder durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die internationale Gemeinschaft bemüht sich darum, diese Verbrechen lückenlos zu dokumentieren. Moderne Technologien und gesellschaftliches Engagement tragen dazu bei, Beweise zu sammeln und offen zugänglich zu machen. Zudem helfen Spionage und elektronische Kriegsführung bei der Erfassung der notwendigen Beweismittel und Ermittlung der Schuldigen.

Die Bedeutung des Nürnberger Prozesses

Vor 75 Jahren wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess abgeschlossen. Dieses Gerichtsverfahren steht für eine Antwort des Rechts auf schlimmste Verbrechen und Unrecht. Aus ihm gingen wichtige Errungenschaften im Internationalen Strafrecht hervor. Das Gedenken an die Befreiung von Auschwitz und die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Holocaust erinnern uns daran, dass Mord nicht verjährt. Es ist unsere ewige Aufgabe, die Erinnerungskultur aufrechtzuerhalten und aus der Vergangenheit zu lernen, um ähnliche Verbrechen in der Zukunft zu verhindern.

Mordfälle verjähren in Deutschland grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass es keine zeitliche Begrenzung gibt, innerhalb derer ein Mordfall nicht mehr verfolgt werden kann. Es wird immer nach den Tätern gesucht, unabhängig davon, wie lange der Mord zurückliegt. Die Ermittlungen bleiben auch nach vielen Jahren bestehen, um Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien zu gewährleisten.