Der Umtausch des Führerscheins ist ein wichtiges Thema für alle Fahrer in Deutschland. Aber wann genau muss der Führerschein eigentlich umgetauscht werden? In diesem Artikel werden wir die Voraussetzungen und Fristen für den Umtausch erklären, um Ihnen zu helfen, den richtigen Zeitpunkt für diesen Prozess zu bestimmen. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren!
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Fristen für den Umtausch des Führerscheins gemäß EU-Richtlinie
Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine:
– Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich der Umtauschtermin nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers/der Inhaberin.
– Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gibt es einen festgelegten Umtauschtermin.
Nach Ablauf dieser Fristen verliert der jeweilige Führerschein seine Gültigkeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein bereits jetzt zwingend erforderlich ist. Insbesondere bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, den alten Papierführerschein gegen den modernen Scheckkartenführerschein umzutauschen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Für den Umtausch müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dabei ist eine Identifikation notwendig. Außerdem benötigen Sie biometrische Passbilder sowie ärztliche Gutachten gemäß der Fahrerlaubnisverordnung.
Die Kosten für den Umtausch können variieren und beinhalten unter anderem Gebühren für den Expressversand des neuen Führerscheins, falls gewünscht.
Es ist wichtig, die genauen Fristen und Voraussetzungen für den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen, insbesondere wenn es um die Austragung oder Veränderung von Auflagen geht.
Der neue EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneut umgetauscht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates basieren und sich jederzeit ändern können. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder dem Auswärtigen Amt über die Anforderungen für das Führen eines Fahrzeugs in Nicht-EU-Ländern zu informieren.
Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein: Wichtige Informationen
Warum ist die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein sinnvoll?
Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat kann besonders bei Reisen ins Ausland von Vorteil sein. Obwohl die „alten“ Papierführerscheine grundsätzlich auch im Ausland anerkannt werden, können möglicherweise Schwierigkeiten auftreten, zum Beispiel aufgrund eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben. Durch den Umtausch wird dies von vornherein ausgeschlossen und es entsteht eine einheitliche und moderne Fahrerlaubnis.
Welche Regelungen gelten für die Umstellung?
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, auch bekannt als 3. Führerscheinrichtlinie, wurde das neue Fahrerlaubnisrecht eingeführt. Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. der Inhaberin. Nach Ablauf der festgelegten Frist verliert der jeweilige alte Führerschein seine Gültigkeit.
Wie erfolgt die Beantragung der Umstellung?
Um den alten Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen, muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, um die Identifikation zu gewährleisten. Zudem müssen biometrische Passbilder sowie ärztliche Gutachten gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung eingereicht werden. Die genauen Unterlagen und Gebühren können bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden.
Wie lange ist der neue EU-Kartenführerschein gültig?
Alle Führerscheine, auch die im Scheckkartenformat, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Befristung lediglich auf die Gültigkeit des Dokuments selbst bezogen ist und nicht auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Welche Kosten entstehen bei der Umstellung?
Für den Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein fallen Gebühren an. Diese beinhalten unter anderem die Kosten für biometrische Passbilder und ärztliche Gutachten gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung. Zusätzlich kann gegen Aufpreis ein Expressversand des neuen Führerscheins beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen auf den Zeitpunkt des Textes beziehen und es möglicherweise aktuellere Regelungen geben kann.
Vorteile der Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
1. Internationale Anerkennung
Der neue EU-Kartenführerschein ist im gesamten EU-Bereich gültig. Dadurch entfallen Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen oder beim Anmieten eines Fahrzeugs im Ausland. Mit dem neuen Führerscheinformat sind Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union immer auf der sicheren Seite.
2. Verbesserte Verkehrssicherheit
Die Richtlinie zur Einführung des neuen EU-Kartenführerscheins beinhaltet Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen sowie ärztliche Untersuchungen und Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dadurch soll die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union verbessert werden.
3. Modernes Scheckkartenformat
Der neue EU-Kartenführerschein hat die Größe einer Scheckkarte und ist handlicher als der alte Papierführerschein. Das kompakte Format passt besser in Geldbörsen und bietet eine praktische Aufbewahrungsmöglichkeit.
4. Kein internationaler Führerschein erforderlich
Mit dem EU-Kartenführerschein benötigen Sie innerhalb der Europäischen Union keinen zusätzlichen internationalen Führerschein mehr. Das vereinfacht Reisen in andere EU-Länder und spart Ihnen Zeit und Kosten für die Beantragung eines weiteren Dokuments.
5. Einheitliche Regelungen in Europa
Die Einführung des neuen EU-Kartenführerscheins soll das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa beenden. Dadurch werden einheitliche Standards geschaffen und die Kommunikation zwischen den europäischen Ländern erleichtert.
6. Aktualisierung von Informationen
Mit dem Umtausch zum neuen EU-Kartenführerschein haben Sie die Möglichkeit, veraltete Fotos oder unleserliche Angaben zu aktualisieren. Dadurch wird vermieden, dass es bei Polizeikontrollen oder anderen Situationen zu Problemen aufgrund unzureichender Daten kommt.
7. Lange Gültigkeitsdauer
Die neuen EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Dies bedeutet eine längere Gültigkeitsdauer im Vergleich zu einigen älteren Führerscheinen.
8. Bequeme Beantragung beim Bürgerservice
Seit dem 2. Mai 2022 ist es möglich, einen Antrag auf Umstellung des „Altführerscheins“ in einen neuen EU-Kartenführerschein auch beim Bürgerservice im Bürgeramt zu stellen. Dadurch wird der Prozess vereinfacht und Sie können den Antrag an einem zentralen Ort stellen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der Vorteile darstellt und weitere Informationen sowie individuelle Voraussetzungen für den Umtausch beim zuständigen Amt erforderlich sind.
Anforderungen und Dokumente für den Umtausch des Führerscheins
Allgemeine Anforderungen:
– Der Umtausch des „alten“ Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein ist seit dem 1. Januar 1999 möglich.
– Der neue EU-Kartenführerschein hat die Größe einer Scheckkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
– Es wird empfohlen, den „alten“ Führerschein im „Papierformat“ auf einen neuen EU-Kartenführerschein umzustellen, insbesondere bei Reisen ins Ausland, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Dokumente und Unterlagen:
– Vollständig ausgefüllter Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins.
– Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente werden benötigt.
– Ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person).
– Augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person).
– Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen sind die jeweils erforderlichen Unterlagen vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.
Weitere Informationen:
– Für den Umtausch des Führerscheins müssen persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Antragstellung vorgesprochen werden, um die Identifikation zu gewährleisten.
– Die Kosten für den Umtausch des Führerscheins betragen 45,80 Euro. Bei Expressversand fallen zusätzlich 20,50 Euro an. Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin werden 5,10 Euro berechnet.
– Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
– EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf der Grundlage der angegebenen Quelle zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt sind. Es wird empfohlen, sich bei weiteren Fragen oder Aktualisierungen direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.
Umtauschfristen für verschiedene Ausstellungsdaten des Führerscheins
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
– Geburtsjahr des Führerscheininhabers/der Inhaberin
– Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
– Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Nach Ablauf der sich aus der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der jeweilige Führerschein seine Gültigkeit.
Die Umstellung auf einen neuen EU-Kartenführerschein ist in folgenden Fällen bereits jetzt zwingend erforderlich:
– Seit dem 2. Mai 2022 kann ein Antrag auf Umstellung „Altführerschein“ (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein auch beim Bürgerservice im Bürgeramt erfolgen.
– Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge angenommen werden.
Aktuell:
– Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
– Montag: 8 bis 12 Uhr
– Dienstag: 8 bis 15 Uhr
– Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
– Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
– Freitag: 8 bis 12 Uhr
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis und Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins:
– WICHTIGER HINWEIS: Sofern Ihr alter Papierführerschein (grau oder rosa) bis 1996 von der Stadt Mainz ausgestellt wurde, Sie zum damaligen Zeitpunkt jedoch im Landkreis-Mainz Bingen wohnhaft waren, liegen diese Daten in Mainz nicht mehr vor. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bzw. an die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) in Bingen oder Oppenheim.
– E-Mail: [email protected]
– E-Mail: [email protected]
Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich erforderlich:
– Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
– Der bisherige Führerschein wird nach Umstellung/Umtausch in einen EU-Kartenführerschein einbehalten oder ungültig gemacht.
Führerschein umschreiben (neuer EU-Kartenführerschein):
– Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
– Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Antragstellung (wegen Identifikation):
– Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
– Standort Erdgeschoss zwischen „Wartebereich“ und „Ausgabebereich“
– 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
– Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
– Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen sind die jeweils erforderlichen Unterlagen vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.
EU-Kartenführerschein mit Expressversand:
– Kosten: 45,80 Euro (Expressversand: 20,50 Euro)
– Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: Kosten: 5,10 Euro
Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Expressversandoption für den neuen EU-Kartenführerschein
Was ist der Expressversand?
Der Expressversand ist eine Option, um den neuen EU-Kartenführerschein schneller zu erhalten. Normalerweise dauert es einige Wochen, bis der Führerschein per Post zugestellt wird. Mit dem Expressversand kann die Zustellung beschleunigt werden.
Wie funktioniert der Expressversand?
Um den Expressversand zu nutzen, müssen Sie bei der Antragstellung angeben, dass Sie den Führerschein per Expressversand erhalten möchten. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an, die Sie bei der Beantragung bezahlen müssen.
Welche Vorteile bietet der Expressversand?
Der Hauptvorteil des Expressversands besteht darin, dass Sie Ihren neuen EU-Kartenführerschein schneller erhalten. Dies kann besonders nützlich sein, wenn Sie dringend einen gültigen Führerschein benötigen, beispielsweise für eine geplante Reise oder berufliche Zwecke.
Wie hoch sind die Kosten für den Expressversand?
Die Gebühren für den Expressversand betragen 20,50 Euro zusätzlich zu den regulären Gebühren für die Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Diese Kosten müssen bei der Beantragung bezahlt werden.
Wie lange dauert der Versand mit dem Expressversand?
Mit dem Expressversand wird Ihr neuer EU-Kartenführerschein in der Regel innerhalb weniger Tage zugestellt. Die genaue Dauer hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und kann variieren.
Bitte beachten Sie, dass der Expressversand optional ist und Sie auch die Möglichkeit haben, den Führerschein auf dem regulären Postweg zu erhalten.
Der Führerschein muss in Deutschland bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft alle Inhaber von alten Führerscheinen, um sie an das neue europäische Format anzupassen. Ein rechtzeitiger Umtausch ist wichtig, um mögliche Probleme bei Kontrollen oder im Ausland zu vermeiden. Informieren Sie sich über die genauen Umtauschfristen und stellen Sie sicher, dass Ihr Führerschein rechtzeitig erneuert wird.