Erfahren Sie alles über die anstehende Stromabrechnung 2022! In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen zu den Abrechnungszeiträumen, Zahlungsfristen und möglichen Änderungen. Bleiben Sie informiert und planen Sie Ihre Finanzen rechtzeitig für das kommende Jahr.
Wann kommt die Stromabrechnung 2022?
Die Stromabrechnung für das Jahr 2022 wird voraussichtlich im Zeitraum von März bis Juni 2023 versendet. Gemäß § 40 Abs.4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Stromversorger gesetzliche Fristen einhalten und die Jahresabrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums versenden. Diese Frist sollte nicht überschritten werden.
Falls der Stromanbieter innerhalb dieser Frist keine Stromabrechnung oder Stromnachzahlung an den Verbraucher sendet, kann er mit einer Abmahnung benachrichtigt werden. Sollte der Lieferant diese Mahnung ignorieren, hat der Endkunde das Recht, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, sodass das Konto nicht mehr zugänglich ist.
Wenn überhaupt keine Rechnung kommt, empfiehlt es sich, den Versorger schriftlich mit Nachweis (Einschreiben) anzumahnen und unter Androhung der Einstellung weiterer Abschlagszahlungen eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Um zusätzlichen Druck auszuüben, kann auch mit der Einleitung eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie gedroht werden.
Sollte nach Ablauf dieser Frist immer noch keine Rechnung eingegangen sein und man entscheidet sich dazu, die Abschlagszahlungen einzustellen, ist es ratsam Geld zurückzulegen. Denn sobald die neuen Abschläge zusammen mit der Rechnung bekannt gegeben werden, müssen auch die noch fehlenden Beträge rückwirkend bezahlt werden.
Es ist also wichtig, dass der Stromversorger die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt. Falls dies nicht geschieht, sollte man den Versorger anmahnen und ihm eine angemessene Frist setzen, um seiner Pflicht nachzukommen.
Fristen für die Ausstellung der Stromabrechnung und Nachzahlung
Laut § 40 Abs.4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Stromversorger gesetzliche Fristen zur Ausstellung von Jahresabrechnungen und Stromnachzahlungen einhalten. Die Stromabrechnung sollte innerhalb von sechs Wochen nach Ende eines Abrechnungszeitraumes versendet werden und diese Frist nicht überschreiten. Wenn der Stromanbieter innerhalb dieser Frist keine Stromnachzahlung bzw. Stromabrechnung an den Verbraucher sendet, kann er mit einer Abmahnung benachrichtigt werden. Ignoriert der Lieferant die Mahnung, kann der Endkunde dem Anbieter die Einzugsermächtigung widerrufen, sodass das Konto nicht mehr zugänglich ist.
Wenn gar keine Rechnung kommt, sollte man diese beim Versorger anmahnen. Dies sollte schriftlich mit Nachweis (Einschreiben) und unter Androhung der Einstellung weiterer Abschlagszahlungen erfolgen. Es empfiehlt sich, dem Versorger eine Frist von mindestens zwei Wochen zu setzen, um seiner Pflicht nachzukommen. Um zusätzlich Druck auszuüben, kann man mit der Einleitung eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie drohen.
Sollte nach Ablauf der Frist immer noch keine Rechnung eingegangen sein und man stellt daher die Abschlagszahlungen ein, sollte man Geld zurücklegen. Denn sobald die neuen Abschläge mit der Rechnung bekannt gegeben werden, muss man auch rückwirkend die noch fehlenden Kosten bezahlen. Die nächste Jahresabrechnung wird im Zeitraum März 2023 bis Juni 2023 erwartet. Es wird dringend empfohlen, ab Februar 2023 den monatlichen Abschlag um 40% – 50% zu erhöhen. Die Anpassung des Abschlages kann über den individuellen QR-Code auf dem Schreiben erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies keine Rechtsberatung ist und es ratsam ist, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachmann zu wenden.
Was tun, wenn keine Stromrechnung kommt?
Wenn Sie keine Stromrechnung erhalten haben, sollten Sie diese beim Stromversorger anmahnen. Schicken Sie am besten ein schriftliches Anschreiben per Einschreiben und setzen Sie dem Versorger eine Frist von mindestens zwei Wochen, um die Rechnung zu erstellen. Drohen Sie dabei auch mit der Einleitung eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie, um zusätzlichen Druck zu erzeugen.
Sollte nach Ablauf der Frist immer noch keine Rechnung eingegangen sein, können Sie die Abschlagszahlungen einstellen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie das Geld dafür zur Seite legen, da Sie die noch fehlenden Beträge rückwirkend bezahlen müssen, sobald die neue Jahresabrechnung vorliegt.
Es ist ratsam, bei Zahlungen an den Energieversorger klar anzugeben, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. Dadurch vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.
Wenn Sie Ihre Energierechnungen nicht bezahlen – egal ob Abschläge oder Jahresrechnung -, droht Ihnen früher oder später eine Sperre Ihrer Strom- oder Gasversorgung.
Es ist also wichtig, rechtzeitig auf fehlende Rechnungen zu reagieren und mit dem Versorger in Kontakt zu treten, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Möglichkeit der Ratenzahlung bei Stromnachzahlungen
Eine Möglichkeit, um eine hohe Stromnachzahlung zu bewältigen, ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Stromanbieter. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn man die Nachzahlung nicht auf einmal begleichen kann. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die monatlichen Raten aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können.
Um eine tragfähige Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, sollte man eine längere Laufzeit wählen und niedrigere Raten vereinbaren. Auf diese Weise hat man über einen längeren Zeitraum hinweg genügend finanziellen Spielraum, um sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschlagszahlungen zu begleichen.
Bei Zahlungen an den Energieversorger sollte man deutlich machen, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. Dadurch können weitere Zahlungsrückstände vermieden werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Nichtzahlung von Energierechnungen – egal ob Abschläge oder Jahresrechnungen – früher oder später eine Sperre der Strom- oder Gasversorgung droht. Daher ist es ratsam, eine Lösung wie eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Stromanbieter zu finden, um solche Konsequenzen zu vermeiden.
Normaler Stromverbrauch für 2 Personen im Einfamilienhaus
Der durchschnittliche Stromverbrauch für einen 2-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus liegt bei etwa 2.500 kWh pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Verbrauch von rund 208 kWh. Allerdings kann der tatsächliche Verbrauch je nach individuellem Nutzungsverhalten und Ausstattung des Hauses variieren.
Im Durchschnitt beläuft sich die Stromrechnung für einen 2-Personen-Haushalt auf etwa 1.711 Euro pro Jahr, was monatlich ungefähr 142 Euro entspricht. Diese Kosten können jedoch je nach Stromanbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur ein Durchschnittswert ist und der tatsächliche Stromverbrauch stark variieren kann. Faktoren wie die Nutzung elektrischer Geräte, die Art der Warmwasserbereitung und die Größe des Hauses können den Verbrauch beeinflussen.
Es gibt verschiedene Maßnahmen, um den Stromverbrauch zu senken und somit auch die Kosten zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Geräte, das bewusste Ausschalten von Standby-Geräten und das Nutzen von Tageslicht anstelle künstlicher Beleuchtung.
Es lohnt sich auch, regelmäßig den eigenen Stromverbrauch zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um effizienter mit Energie umzugehen.
Weitere Informationen zum Thema:
- Stromverbrauch im Haushalt reduzieren
- Energieeffiziente Geräte nutzen
- Standby-Verbrauch vermeiden
- Tageslicht nutzen
Höherer Stromverbrauch im Winter: Gründe und Auswirkungen
Im Winter steigt der Stromverbrauch in den Haushalten im Durchschnitt um 40 Prozent im Vergleich zu den Sommermonaten. Dies liegt vor allem daran, dass es draußen dunkler und kälter wird und somit mehr Licht und Heizung benötigt werden. Laut Berechnungen des Energiekonzerns E.ON verbraucht ein Haushalt zwischen September und April durchschnittlich 14 Kilowattstunden pro Tag, während es im Sommer nur 10 Kilowattstunden sind.
Ein entscheidender Faktor für den höheren Stromverbrauch sind die längeren Abendstunden im Winter. Das Licht wird früher eingeschaltet und auch andere elektrische Geräte wie Fernseher oder Herd werden häufiger genutzt. Im Sommer hingegen ist der Stromverbrauch aufgrund von Urlauben oft geringer.
Es ist interessant zu erwähnen, dass der Kühlschrank im Winter etwa 40 Prozent weniger Strom verbraucht als im Sommer, jedoch macht er nur einen kleinen Teil des gesamten Stromverbrauchs aus.
Der höhere Stromverbrauch im Winter führt dazu, dass die Stromrechnung in dieser Zeit deutlich höher ausfällt als im Sommer. Es ist daher ratsam, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbrauch zu reduzieren.
Durch das Bewusstmachen des eigenen Verbrauchs mithilfe von Online-Portalen oder Apps können die größten „Stromfresser“ identifiziert werden. So kann gezielt an den richtigen Stellen Energie eingespart werden.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft noch mehr Angebote zur Überwachung des Stromverbrauchs entwickelt werden, um den Verbrauchern dabei zu helfen, ihren Stromverbrauch besser im Blick zu behalten und Kosten zu sparen.
Die Stromabrechnung für das Jahr 2022 wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 verschickt. Es ist ratsam, die eigenen Verbrauchsdaten zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zeitnah beim Stromanbieter zu klären. Durch regelmäßiges Monitoring des Stromverbrauchs kann man zudem Energie sparen und Kosten senken.