Wann kommt A13 für alle Lehrer?

Die Einführung des A13-Gehalts für alle Lehrer in Bayern ist ein viel diskutiertes Thema. Viele Lehrkräfte warten gespannt darauf, wann diese Verbesserung endlich umgesetzt wird. In diesem Artikel erfahren Sie die neuesten Entwicklungen und den aktuellen Stand der A13-Einführung in Bayern.

„A13 für alle Lehrer in Bayern: Wann kommt die Reform?“

"A13 für alle Lehrer in Bayern: Wann kommt die Reform?"

Die Reform zur Einführung von A13 für alle Lehrer in Bayern ist bereits auf dem Weg. Die bayerische Landesregierung hat einen detaillierten Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Fünf-Jahres-Plan zur schrittweisen Anhebung der Gehälter beschreibt.

Ab dem 1. Juni 2023 sollen bereits 4.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, wobei der überwiegende Teil direkt nach A13 eingruppiert wird. Für dieses Beförderungsprogramm sind im bayerischen Haushalt 17 Millionen Euro vorgesehen.

Zum Jahresbeginn 2024 erhalten dann alle Lehrkräfte, die in den Besoldungsgruppen A12 oder A12 mit Amtszulage eingestuft sind, eine monatliche ruhegehaltsfähige Übergangszulage. Diese wird jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten erhöht, bis letztendlich die Besoldung von A13 erreicht ist.

Im letzten Schritt soll zum 1. September 2028 die Eingruppierung aller Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A13 angehoben werden. Auch neu eingestellte Lehrkräfte sollen von Anfang an nach A13 bezahlt werden.

Um das Besoldungsgefüge nicht aus der Balance zu bringen, sollen auch die Schulleitungsämter an den Grund- und Mittelschulen um eine halbe Besoldungsgruppe angehoben werden.

Die Reform wird insgesamt rund 170 Millionen Euro pro Jahr kosten und Bayern wird damit seinen Spitzenplatz im Besoldungsranking weiter festigen.

Es ist nicht zu erwarten, dass die bayerische Reform scheitert, da bereits konkrete Pläne vorliegen und finanzielle Mittel bereitgestellt wurden. Die Einführung von A13 für alle Lehrer in Bayern ist somit auf einem guten Weg.

„Lehrerbesoldung in Bayern: A13 für alle – aber wann?“

Die bayerische Landesregierung hat einen detaillierten Gesetzentwurf vorgelegt, der eine stufenweise Anhebung der Lehrämter für Grund- und Mittelschulen auf A 13 vorsieht. Bereits ab dem 1. Juni 2023 sollen 4.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, wobei der Großteil direkt nach A 13 befördert wird. Der bayerische Haushalt sieht hierfür eine Summe von 17 Millionen Euro vor. Ab dem Jahresbeginn 2024 sollen dann alle Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 12 oder A 12 mit Amtszulage eine monatliche Übergangszulage erhalten, die jährlich in fünf Schritten ansteigt, bis letztendlich die Besoldung von A 13 erreicht ist. Zum 1. September 2028 soll schließlich die Aufstufung auf A 13 erfolgen und auch neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte sollen von Anfang an nach A 13 bezahlt werden.

Die GEW Bayern begrüßt grundsätzlich die Anhebung der Lehrämter auf A 13, äußert jedoch auch Kritik an der Umsetzungsdauer von fünf Jahren. Sie fordert außerdem, dass auch die Leitungs- und Funktionsämter parallel angehoben werden sollten und nicht erst am Ende des Fünf-Jahres-Plans. Die GEW Bayern bemängelt zudem, dass keine Verbesserungen für die bereits nach A 13 beförderten Kolleg*innen geplant sind und fordert auch eine Anhebung der Besoldung für Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte. Ein weiteres Problem ist der Umgang mit angestellten Lehrkräften, da diese nicht alle von der stufenweisen Gehaltssteigerung profitieren sollen. Die GEW Bayern fordert hier einen Ausgleich.

Die Einführung von A 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bayern sollte die baden-württembergische Landesregierung beschämen. Nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz verweigern ihren Grundschullehrkräften eine höhere Besoldung. Sollte sich Baden-Württemberg jedoch dazu entscheiden, A 13 einzuführen, bietet die Diskussion um die bayerischen Reformen wichtige Lehren. Eine schnelle Anhebung sollte idealerweise erfolgen und lange Stufenpläne vermieden werden.

Die GEW hat seit Jahren für A 13 und E 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte geworben und argumentiert, dass die Arbeit von Grundschullehrkräften genauso anspruchsvoll ist wie die aller anderen Lehrkräfte. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat dies bisher nicht beachtet und die Situation sogar noch absurder gemacht, indem sie Lehramtsstudierende unterschiedlich bezahlt, je nachdem ob sie vor oder nach 2015 ihr Studium abgeschlossen haben.

Die Bezahlung der Grundschullehrkräfte in Bayern wird nach der vollständigen Umsetzung der Reform deutlich höher sein als in Baden-Württemberg. Dies könnte dazu führen, dass Lehrkräfte aus Baden-Württemberg ins benachbarte Bayern wechseln möchten. Die GEW fordert daher die Landesregierung auf, A 13 und E 13 für alle Grundschullehrkräfte einzuführen und auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte von Anfang an zu berücksichtigen. Zudem sollten auch die nichtwissenschaftlichen Lehrkräfte und andere Beschäftigtengruppen an den Schulen angemessen bezahlt werden.

Die bayerische Reform wird voraussichtlich erfolgreich umgesetzt werden und Bayern wird seinen Spitzenplatz bei der Besoldung der Grundschullehrkräfte weiter festigen. Baden-Württemberg sollte sich ein Beispiel nehmen und schnellstmöglich eine Anhebung auf A 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte einführen.

„A13 für Grund- und Mittelschullehrer in Bayern: Zeitpunkt der Einführung“

"A13 für Grund- und Mittelschullehrer in Bayern: Zeitpunkt der Einführung"

Die Einführung von A13 für Grund- und Mittelschullehrer in Bayern erfolgt schrittweise über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bereits ab dem 1. Juni 2023 sollen 4.000 Lehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, wobei der Großteil direkt nach A13 befördert wird. Die bayerische Regierung plant, die Gehälter der Lehrkräfte mit Lehrbefähigung an Grund- und Mittelschulen allmählich auf A13 anzuheben.

Zum Jahresbeginn 2024 erhalten alle Grund- und Mittelschullehrkräfte, die in den Besoldungsgruppen A12 oder A12 mit Amtszulage eingestuft sind, eine monatliche ruhegehaltsfähige Übergangszulage. Diese Zulage wird jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten erhöht, bis letztendlich die Besoldung von A13 erreicht ist.

Ab dem 1. September 2028 werden dann auch neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte von Anfang an mit A13 bezahlt und das Eingangsamt für diese Lehrkräfte wird ebenfalls formell der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet.

Um das Besoldungsgefüge nicht zu stören, sollen zum 1. September 2028 auch die Schulleitungsämter an den Grund- und Mittelschulen um eine halbe Besoldungsgruppe angehoben werden.

Die GEW Bayern begrüßt grundsätzlich die Anhebung auf A13, kritisiert jedoch die lange Umsetzungsdauer von fünf Jahren. Sie fordert auch eine gleichzeitige Anhebung der Leitungs- und anderer Funktionsämter sowie Verbesserungen für Lehrkräfte, die bereits in den letzten Jahren aufgrund herausragender Leistungen nach A13 befördert wurden.

Des Weiteren bemängelt die GEW Bayern, dass die Besoldung der Fachlehrkräfte (derzeit nach A10) und Förderlehrkräfte (derzeit nach A9) nicht angehoben werden soll. Sie fordert eine Anhebung auf A11 für Fachlehrkräfte und auf A10 für Förderlehrkräfte sowie entsprechende Anpassungen der Beförderungsämter.

Ein weiteres Problem ist der Umgang mit angestellten Lehrkräften. Die Stufenanhebung ist nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte vorgesehen, die entweder beide oder zumindest das erste Staatsexamen besitzen. Über 1.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit anderen Qualifikationen sollen erst 2028 von einer Verbesserung profitieren. Die GEW Bayern fordert hier einen Ausgleich.

Die Einführung von A13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bayern steht im Kontrast zur baden-württembergischen Landesregierung, die Grundschullehrkräften keine höhere Besoldung gewährt. Nur das Saarland und Rheinland-Pfalz verweigern ihren Grundschullehrkräften ebenfalls eine höhere Bezahlung.

Die GEW Bayern betont, dass eine Anhebung idealerweise schnell erfolgen sollte und lange Stufenpläne vermieden werden sollten. Sie fordert die Einführung von A13 und E13 für alle Grund- und Mittelschullehrkräfte in Baden-Württemberg sowie besondere Regelungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Des Weiteren sollte auch die Bezahlung der nichtwissenschaftlichen Lehrkräfte und anderer Beschäftigtengruppen, die mit den Grundschullehrkräften zusammenarbeiten, verbessert werden. Bayern investiert viel Geld in die Reform, wodurch das Land seine Spitzenposition bei den Gehältern für Grundschullehrkräfte weiter festigen wird.

Es bleibt abzuwarten, ob Baden-Württemberg sich dazu entscheidet, A13 und E13 für Grundschullehrkräfte einzuführen. Die Diskussion um die bayerischen Reformen bietet wichtige Lehren für Baden-Württemberg.

„Wann werden alle Lehrer in Bayern nach A13 bezahlt?“

"Wann werden alle Lehrer in Bayern nach A13 bezahlt?"

Die bayerische Landesregierung hat einen Fünf-Jahres-Plan zur schrittweisen Anhebung der Gehälter für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung an Grund- und Mittelschulen auf A 13 vorgestellt. Bereits zum 1. Juni 2023 sollen 4.000 der über 45.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, wobei der Großteil direkt nach A 13 befördert wird. Der bayerische Haushalt sieht dafür eine Summe von 17 Millionen Euro vor.

Zum Jahresbeginn 2024 sollen dann alle Grund- und Mittelschullehrkräfte, die in den Besoldungsgruppen A 12 oder A 12 mit Amtszulage eingruppiert sind, eine monatliche ruhegehaltsfähige Übergangszulage erhalten. Diese Zulage soll jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten erhöht werden, bis letztendlich die Besoldung von A 13 erreicht ist.

Im letzten Schritt soll zum 1. September 2028 die Eingangsbesoldung für neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A 13 angehoben werden. Gleichzeitig sollen auch die Schulleitungsämter an den Grund- und Mittelschulen um eine halbe Besoldungsgruppe angehoben werden, um das Besoldungsgefüge nicht aus der Balance zu bringen.

Es ist zu erwarten, dass die vollständige Umsetzung der Reform in Bayern erfolgreich sein wird. Nach der vollständigen Umsetzung werden bayerische Grundschullehrkräfte beim Berufseinstieg über 700 Euro mehr als ihre baden-württembergischen Kolleg*innen verdienen. Im weiteren Berufsverlauf wird der Gehaltsunterschied geringer, aber nie unter 400 Euro sinken.

Die GEW Bayern begrüßt grundsätzlich die Anhebung nach A 13, äußert jedoch Kritik an der langen Umsetzungsdauer von fünf Jahren. Sie fordert außerdem Verbesserungen für Lehrkräfte, die bereits aufgrund herausragender Leistungen nach A 13 befördert wurden, sowie eine Anhebung der Besoldung für Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte.

Es bleibt abzuwarten, ob sich Baden-Württemberg dazu entscheidet, ebenfalls A 13 für Grundschullehrkräfte einzuführen. Die Diskussion um die bayerischen Reformen könnte wichtige Lehren für Baden-Württemberg bereithalten. Eine schnelle Anhebung ohne lange Stufenpläne wird empfohlen, um Bildungsgerechtigkeit zu erreichen und den Bildungserfolg von der Herkunft der Kinder zu entkoppeln. Die Wertschätzung für die Arbeit von Grundschullehrkräften und Bestandslehrkräften an Haupt- und Werkrealschulen sollte durch eine angemessene Bezahlung zum Ausdruck gebracht werden.

„Lehrergehälter in Bayern: Wann kommt A13 für alle?“

"Lehrergehälter in Bayern: Wann kommt A13 für alle?"

Die bayerische Landesregierung hat einen detaillierten Gesetzentwurf vorgestellt, um die Lehrergehälter an Grund- und Mittelschulen schrittweise auf A 13 anzuheben. Bereits zum 1. Juni 2023 sollen 4.000 Lehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, der Großteil davon direkt nach A 13. Für dieses Beförderungsprogramm sind im bayerischen Haushalt 17 Millionen Euro vorgesehen. Ab dem Jahresbeginn 2024 sollen alle Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 12 oder A 12 mit Amtszulage eine monatliche Übergangszulage erhalten, die jährlich bis zum Erreichen von A 13 steigt. Zum 1. September 2028 soll dann die Anhebung auf A 13 erfolgen und auch neu eingestellte Lehrkräfte von Anfang an nach A 13 bezahlt werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern begrüßt grundsätzlich die Anhebung der Gehälter auf A 13, äußert jedoch Kritik an der langen Umsetzungsdauer von fünf Jahren. Sie fordert außerdem eine gleichzeitige Anhebung der Leitungs- und anderer Funktionsämter sowie Verbesserungen für bereits beförderte Lehrkräfte mit herausragenden Leistungen. Die GEW Bayern bemängelt zudem, dass die Gehälter der Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte nicht angehoben werden sollen und fordert entsprechende Verbesserungen.

Ein weiteres Problem besteht im Umgang mit angestellten Lehrkräften. Mit der aktuellen Planung werden nur tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit bestimmten Qualifikationen von der Gehaltssteigerung profitieren, während über 1.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit anderen Qualifikationen erst 2028 eine Verbesserung erfahren sollen. Die GEW Bayern fordert hier einen Ausgleich.

Die Einführung von A 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bayern stellt die Landesregierung in Baden-Württemberg vor eine Herausforderung. Neben Baden-Württemberg verweigern nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz ihren Grundschullehrkräften eine höhere Besoldung. Die GEW Bayern betont, dass eine Anhebung der Gehälter idealerweise schnell erfolgen sollte und lange Stufenpläne vermieden werden sollten.

Die grüne Partei in Baden-Württemberg hat erkannt, dass die Bezahlung der Grundschullehrkräfte nach A 12 und E 11 ungerecht ist und fordert nun ebenfalls die Einführung von A 13 und E 13. Die GEW unterstützt diese Forderung und betont die Wichtigkeit einer gerechten Bezahlung für Grundschullehrkräfte sowie Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen. Sie weist darauf hin, dass gute Grundschulen entscheidend für den Bildungserfolg der meisten Kinder sind und fordert daher mehr Wertschätzung für die pädagogische Arbeit an diesen Schulen.

Bayern investiert viel Geld in die Reform, und nach der vollständigen Umsetzung werden bayerische Grundschullehrkräfte deutlich mehr verdienen als ihre baden-württembergischen Kolleg*innen. Die GEW Bayern fordert daher auch in Baden-Württemberg eine schnelle Anhebung der Gehälter auf A 13 und E 13, um einen Lehrkräftemangel zu verhindern und den Beruf attraktiver zu machen.

„Reform der Lehrerbesoldung in Bayern: Wann erfolgt die Umsetzung von A13?“

Die Reform der Lehrerbesoldung in Bayern sieht vor, dass die Gehälter für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen schrittweise auf A13 angehoben werden. Bereits ab dem 1. Juni 2023 sollen etwa 4.000 Lehrkräfte leistungsbezogen befördert werden, wobei der Großteil direkt nach A13 befördert wird. Für dieses Beförderungsprogramm sind im bayerischen Haushalt 17 Millionen Euro vorgesehen.

Ab dem Jahresbeginn 2024 erhalten alle Grund- und Mittelschullehrkräfte, die in den Besoldungsgruppen A12 oder A12 mit Amtszulage eingruppiert sind, eine monatliche ruhegehaltsfähige Übergangszulage. Diese Zulage wird jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten erhöht, bis letztendlich die Besoldung von A13 erreicht ist.

Zum 1. September 2028 sollen dann auch neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte von Anfang an nach A13 bezahlt werden und das Eingangsamt für diese Lehrkräfte formal der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet werden.

Um das Besoldungsgefüge nicht aus der Balance zu bringen, sollen zum 1. September 2028 auch die Schulleitungsämter an den Grund- und Mittelschulen um eine halbe Besoldungsgruppe angehoben werden.

Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung der Reform in Bayern erfolgreich sein wird. Die Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte werden im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich angehoben, wodurch Bayern seinen Spitzenplatz im Besoldungsranking weiter festigen wird. Nach der vollständigen Umsetzung der Reform werden bayerische Grundschullehrkräfte beim Berufseinstieg über 700 Euro mehr verdienen als ihre Kolleg*innen in Baden-Württemberg. Der Rückstand verringert sich im weiteren Berufsverlauf, liegt aber nie unter 400 Euro.

Es bleibt abzuwarten, ob auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg ähnliche Reformen zur Anhebung der Lehrerbesoldung umsetzen werden. Die GEW Bayern fordert eine schnelle Anhebung auf A13 und E13 für alle Grundschullehrkräfte und Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen sowie verbesserte Regelungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte und andere Beschäftigtengruppen an den Schulen.

In Bayern wird die Einführung des Gehaltsgrades A13 für alle Lehrerinnen und Lehrer erwartet, aber der genaue Zeitpunkt ist noch nicht festgelegt. Die Diskussion über die Gleichstellung der Lehrergehälter geht weiter, während die Landesregierung ihre Pläne prüft und umsetzt. Es bleibt abzuwarten, wann diese lang ersehnte Veränderung für alle bayerischen Lehrkräfte Realität wird.