Die Schlichtung im öffentlichen Dienst – Wann endet sie? In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Schlichtung im öffentlichen Dienst voraussichtlich abgeschlossen wird und welche Auswirkungen dies auf die Beteiligten haben könnte. Bleiben Sie informiert über den aktuellen Stand und die möglichen Konsequenzen dieser Verhandlungen.
Schlichtung im öffentlichen Dienst: Einigungsempfehlung beendet Tarifstreit
Die Schlichtungskommission für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat ihre Beratungen abgeschlossen und eine Einigungsempfehlung vorgelegt. Die Empfehlung wurde von der Mehrheit der Kommissionsmitglieder angenommen. Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, betonte, dass es sich um einen fairen Interessenausgleich handele, der den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie den finanziellen Möglichkeiten berücksichtige.
Die Einigungsempfehlung sieht vor, dass den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt wird. Dieses beträgt 1.240 Euro im Juni 2023 und monatlich 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Gesamtsumme des Inflationsausgleichsgeldes beläuft sich auf 3.000 Euro und ist steuer- und abgabenfrei.
Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte für bestimmte Bereiche um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent angehoben. Falls dadurch keine Erhöhung von insgesamt 340 Euro erreicht wird, wird dieser Betrag festgelegt.
Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro im Juni 2023 und monatlich 110 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Ausbildungsentgelte werden ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für Beschäftigte im Nahverkehr der kommunalen Arbeitgeberverbände in bestimmten Bundesländern werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent. In jedem Fall beträgt die Erhöhung 340 Euro.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Januar 2023. Die Tarifparteien werden am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen auf Basis der Schlichtungsempfehlung wieder aufnehmen.
Quelle: Geschäftsstelle der Schlichtungskommission von Bund und Kommunen
Tarifrunde öffentlicher Dienst: Schlichtung endet mit Empfehlung
Die Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Schlichtungskommission hat eine Einigungsempfehlung vorgelegt, der mit überwiegender Mehrheit zugestimmt wurde. Der Vorsitzende der Kommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, betonte, dass ein fairer Interessenausgleich gefunden wurde, der den zukunftsfähigen öffentlichen Dienst stärkt.
Die Empfehlungen der Schlichtungskommission beinhalten folgende Regelungen:
– Beschäftigte unter den Tarifverträgen TVöD oder TV-V erhalten einen Inflationsausgleich in Form einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und monatliche Sonderzahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Insgesamt belaufen sich die Zahlungen aus dem Inflationsausgleich auf 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
– Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent. Falls dadurch keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird dieser Betrag als Erhöhung festgesetzt.
– Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 eine Sonderzahlung von 620 Euro als Inflationsausgleich und monatliche Sonderzahlungen von 110 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Ausbildungsentgelte werden ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
– Beschäftigte unter den Tarifverträgen TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent. In jedem Fall beträgt die Erhöhung 340 Euro.
– Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Januar 2023.
Die Tarifparteien werden auf Basis dieser Empfehlung am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren wurde am 30. März 2023 eingeleitet, nachdem die Verhandlungen in der dritten Runde gescheitert waren.
Quelle: Pressestelle ver.di
Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst erfolgreich abgeschlossen
Die Schlichtungskommission für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat ihre Beratungen erfolgreich abgeschlossen. Die Empfehlung der Kommission wurde mit überwiegender Mehrheit angenommen. Der Vorsitzende der Kommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, betonte, dass ein fairer Interessenausgleich gefunden wurde, der den Beschäftigten einen Inflationsausgleich und eine lineare Erhöhung bietet. Auch der zweite Vorsitzende, Prof. Dr. Georg Milbradt, unterstützt die Empfehlung trotz ihrer ungewöhnlichen Höhe und hofft auf eine schnelle Einigung.
Die Empfehlungen der Schlichtungskommission beinhalten folgende Regelungen:
– Beschäftigte unter den Tarifverträgen TVöD oder TV-V erhalten einen Inflationsausgleich in Form einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 sowie monatliche Sonderzahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.
– Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent angehoben.
– Studierende, Auszubildende und Praktikanten erhalten im Juni 2023 eine Sonderzahlung von 620 Euro sowie monatlich 110 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Ausbildungsentgelte werden ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
– Beschäftigte unter dem Tarifvertrag TV-N erhalten eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
– Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Januar 2023.
Die Tarifparteien werden auf Basis der Schlichtungsempfehlung am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren wurde aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen in der dritten Runde eingeleitet.
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission beendet Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission beendet Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst
Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am 14. April 2023 abgeschlossen worden. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit angenommen. Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, betonte, dass es sich um einen fairen Interessenausgleich handele, der eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst darstelle.
Die Empfehlung sieht vor, dass den Beschäftigten unter den Tarifverträgen TVöD oder TV-V ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt wird. Dies beginnt mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und monatlichen Sonderzahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Gesamtzahlungen aus dem Inflationsausgleichsgeld belaufen sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei. Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent. Falls dadurch keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro festgelegt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für Beschäftigte, die unter den Tarifverträgen TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent. In jedem Fall beträgt die Erhöhung 340 Euro.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Januar 2023. Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren wurde von Bund und Kommunen am 30. März 2023 eingeleitet, nachdem die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten.
Wichtige Entscheidung: Schlichtungsverfahren im öffentlichen Dienst vor Abschluss
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.
Neuer Weg für fairen Interessenausgleich
„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr.
Empfehlungen der Schlichtungskommission im Überblick:
- Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichsgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
- Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
- Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
Tarifverhandlungen werden wieder aufgenommen
Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren wurde von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.
Tarifstreit im öffentlichen Dienst: Schlichtungsverfahren bringt Lösung
Die Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde erfolgreich durch ein Schlichtungsverfahren gelöst. Die Beratungen der Schlichtungskommission endeten am 14. April 2023 mit einer überwiegenden Mehrheit für die Empfehlung.
Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, betonte, dass ein neuer Weg eingeschlagen wurde. Für das Jahr 2023 wird ein Inflationsausgleich gezahlt, während ab dem 1. März 2024 ein Sockelbetrag mit einer linearen Erhöhung verbunden ist. Dieser Mix soll einen fairen Interessenausgleich darstellen und erfordert natürlich eine beträchtliche finanzielle Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst.
Auch der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. Georg Milbradt, unterstützt die Empfehlung trotz ihrer ungewöhnlichen Höhe. Er betont die Berücksichtigung der hohen Inflationsraten sowie der Interessen der Beschäftigten und Steuer- und Gebührenzahler.
Die Empfehlungen der Schlichtungskommission beinhalten folgende Regelungen:
– Beschäftigte unter den Tarifverträgen TVöD oder TV-V erhalten ein Inflationsausgleichsgeld in Form einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 sowie monatliche Sonderzahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Die Gesamtzahlungen aus dem Inflationsausgleichsgeld belaufen sich auf 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
– Die Tabellenentgelte für die genannten Bereiche werden ab dem 1. März 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent. Falls dadurch keine Erhöhung von insgesamt 340 Euro erreicht wird, wird der fehlende Betrag auf 340 Euro festgelegt.
– Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 eine Sonderzahlung von 620 Euro als Inflationsausgleichsgeld sowie monatliche Zahlungen von 110 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Ab März 2024 werden ihre Ausbildungsentgelte um 150 Euro angehoben.
– Beschäftigte unter dem Tarifvertrag TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall insgesamt 340 Euro.
– Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Januar 2023.
Basierend auf dieser Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren wurde am 30. März 2023 von Bund und Kommunen eingeleitet, nachdem die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten.
Die Schlichtung im öffentlichen Dienst endet voraussichtlich in Kürze. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifparteien auf ein Ergebnis geeinigt, das den Interessen beider Seiten gerecht wird. Die Beschäftigten können somit bald mit einer fairen und angemessenen Lohnerhöhung rechnen. Der öffentliche Dienst kann somit seine wichtige Arbeit für die Gesellschaft weiterhin zuverlässig und effizient erfüllen.