„Feuerwerk ist ein beliebtes Element der Feierlichkeiten, aber wann ist es eigentlich erlaubt, Feuerwerk zu zünden? In diesem Artikel werden Sie erfahren, welche Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten. Erfahren Sie, wann und wo Sie Ihr eigenes Feuerwerk genießen können, um sicherzustellen, dass Ihre Feierlichkeit legal und unbeschwert verläuft.“
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Offizielle Zeiten für das Zünden von Feuerwerk: Wann darf man böllern?
31. Dezember bis 1. Januar
Die offiziellen Zeiten, in denen man in Deutschland Feuerwerk zünden darf, sind vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.
Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen
Es herrscht ein generelles Böllerverbot in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern. In einigen Städten gibt es sogar aufgrund der Brandgefahr ein generelles Böllerverbot. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, ob solche Verbote in Ihrer Stadt gelten.
Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des offiziellen Zeitfensters
Wenn Sie außerhalb des offiziellen Zeitfensters Feuerwerk zünden möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.
Kennzeichnung beim Kauf von Böllern beachten
Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Es ist wichtig, Feuerwerkskörper richtig zu lagern, sie in der Originalverpackung an einem trockenen Ort aufzubewahren und für Kinder unzugänglich zu machen. Beim Anzünden sollten Sie einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren einhalten und die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten. Es sollte auch vermieden werden, vermeintliche Blindgänger erneut anzuzünden, da sie als Spätzünder nochmals losgehen können. Im Notfall gilt es Ruhe zu bewahren und sofort die 112 anzurufen sowie bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten.
Verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerk
Chinaböller und mächtige Silvesterraketen gehören nicht in Kinderhände. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Kleinst-Feuerwerk kaufen und abbrennen. Großes Feuerwerk wie Chinaböller kann gefährliche Verletzungen verursachen, wenn es nicht richtig gehandhabt wird.
Vorsicht vor illegalen Böllern
Illegale Böller und Feuerwerksraketen sind oft schneller und gewaltiger in ihrer Explosion als zugelassene Knallkörper. Beim Kauf sollte daher darauf geachtet werden, nur zugelassene Böller zu erwerben.
Unfallversicherung für den Schutz beim Feuerwerk
Eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, um sich gegen mögliche Verletzungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern abzusichern. Die private Unfallversicherung bietet dabei oft umfangreicheren Schutz als die gesetzliche Unfallversicherung. Es gibt verschiedene Leistungen wie Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente, die je nach Bedarf gewählt werden können.
Böllerverbote in der Nähe von bestimmten Einrichtungen: Was Sie beachten sollten
Generelles Böllerverbot in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern
– In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern gilt ein generelles Böllerverbot.
– Dies dient dem Schutz der dort lebenden bzw. behandelten Personen, da laute Geräusche und die Gefahr von Feuerwerkskörpern für sie belastend oder gefährlich sein können.
Ordnungsgemäße Kennzeichnung beim Kauf von Böllern beachten
– Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten.
– Geprüfte und zugelassene Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe, vergeben vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
– Europäische Ware ist am CE-Zeichen mit Prüfnummer erkennbar.
– Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
– Feuerwerkskörper sollten bis zum Silvesterabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
– Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Die Lenkstäbe und Zündschnüre dürfen nicht eigenmächtig verkürzt oder verändert werden.
– Beim Anzünden ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren einzuhalten.
– Es sollten keine scheinbar nicht gezündeten Raketen oder Böller eingesammelt werden, da sie als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können.
– Feucht gewordene Blindgänger sollten keinesfalls angewärmt oder getrocknet werden, da dies eine hohe Explosionsgefahr birgt.
Verhalten im Notfall
– Trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise kann es zu Unfällen kommen. In diesem Fall gilt es Ruhe zu bewahren.
– Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.
Sicherheitshinweise beim Kauf und Lagern von Feuerwerkskörpern
Feuerwerks-Körper richtig lagern
– Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich.
– Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
Feuerwerks-Raketen richtig sichern
– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten Sie nicht eigenmächtig verkürzen oder verändern.
– Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.
Raketen richtig anzünden
– Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten.
– Die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.
Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben
– Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen, auch wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden.
– Denn dann ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden und es fehlt die Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.
– Auf keinen Fall versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen, da hier höchste Explosionsgefahr besteht.
Im Notfall durchdacht handeln
– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren.
– Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie wenn erforderlich Erste Hilfe.
Richtiges Absichern und Anzünden von Feuerwerks-Raketen
Beim Absichern und Anzünden von Feuerwerks-Raketen ist es wichtig, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden. Hier sind einige Tipps:
Feuerwerks-Körper richtig lagern
- Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich.
- Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
Feuerwerks-Raketen richtig sichern
- Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
- Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten nicht eigenmächtig verkürzt oder verändert werden.
- Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.
Raketen richtig anzünden
- Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten.
- Die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.
Hinweis: Es ist wichtig, keine Raketen oder Böller einzusammeln, die scheinbar nicht gezündet haben. Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen. Auch sollten feucht gewordene Blindgänger nicht angezündet, erwärmt oder getrocknet werden, da dies zu einer hohen Explosionsgefahr führt.
Im Notfall durchdacht handeln
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie wenn erforderlich Erste Hilfe.
Es ist wichtig, diese Sicherheitshinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten, um sich selbst und andere vor möglichen Gefahren zu schützen.
Vorsicht vor Blindgängern: Warum Sie keine nicht gezündeten Böller sammeln sollten
1. Gefahr von Spätzündern
Wenn ein Böller oder eine Rakete scheinbar nicht gezündet hat, besteht die Gefahr eines Spätzünders. Das bedeutet, dass der Knallkörper sich verzögert entzünden kann und somit zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt explodiert. Wenn versucht wird, einen solchen Blindgänger erneut anzuzünden, kann dies schwere Verletzungen verursachen. Es ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden, sodass keine Zeit bleibt, um sich in Sicherheit zu bringen.
2. Explosionsgefahr bei Feuchtigkeit
Feucht gewordene Blindgänger sollten auf keinen Fall versucht werden anzuwärmen oder zu trocknen. Durch Feuchtigkeit kann es zu einer erhöhten Explosionsgefahr kommen. Diese Blindgänger können unkontrolliert detonieren und schwere Verletzungen verursachen.
3. Professionelle Entsorgung notwendig
Nicht gezündete Böller und Raketen sollten nicht eigenmächtig entsorgt werden. Stattdessen ist es ratsam, diese bei den örtlichen Behörden abzugeben oder eine professionelle Entsorgungsmöglichkeit zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Knallkörper fachgerecht beseitigt werden und keine Gefahr für andere Menschen besteht.
Es ist wichtig, diese Sicherheitshinweise zu beachten und keine nicht gezündeten Böller zu sammeln. Die Gefahr von Spätzündern und die erhöhte Explosionsgefahr bei Feuchtigkeit machen das Sammeln solcher Knallkörper äußerst gefährlich. Im Zweifelsfall sollte immer auf eine professionelle Entsorgung zurückgegriffen werden, um mögliche Verletzungen zu vermeiden.
Im Notfall richtig handeln: Erste Hilfe bei Unfällen mit Feuerwerk
Ruhe bewahren und Hilfe holen
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall mit Feuerwerk kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 und informieren Sie den Rettungsdienst über den Vorfall.
Erste Hilfe leisten
Je nach Art des Unfalls können verschiedene Maßnahmen zur Ersten Hilfe erforderlich sein. Falls jemand Verbrennungen erlitten hat, sollten Sie die betroffene Stelle sofort unter fließendem Wasser kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Bei Verletzungen durch umherfliegende Gegenstände oder Explosionen ist es wichtig, die betroffene Person zu beruhigen und sie gegebenenfalls in eine sichere Umgebung zu bringen.
Sicherheitsmaßnahmen für Helfer beachten
Achten Sie als Ersthelfer immer auf Ihre eigene Sicherheit. Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit brennenden oder explodierenden Feuerwerkskörpern und tragen Sie gegebenenfalls Schutzhandschuhe. Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte und unterstützen Sie diese bei Bedarf.
Weitere Unterstützung anbieten
Nachdem der Rettungsdienst eingetroffen ist, können Sie weitere Unterstützung anbieten, indem Sie beispielsweise wichtige Informationen über den Unfallhergang bereitstellen. Bleiben Sie bei Bedarf bei der verletzten Person, um ihr emotionalen Beistand zu leisten.
Vorsichtsmaßnahmen für die Zukunft
Um Unfälle mit Feuerwerk zu vermeiden, ist es wichtig, sich an die Sicherheitsregeln zu halten und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die richtige Verwendung und Lagerung von Feuerwerksartikeln und beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrer Region.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Zünden von Feuerwerk in Deutschland strengen Regeln unterliegt. Es ist nur zu bestimmten Anlässen erlaubt, wie beispielsweise zu Silvester. Dabei müssen jedoch auch zeitliche und örtliche Beschränkungen beachtet werden, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.