Bei der Auflösung eines Urnengrabs stellt sich die Frage, was mit der Urne geschieht. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt und welche Bestimmungen dabei beachtet werden müssen.
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Grabauflösung und Umbettung der Urne: Was passiert mit der Urne nach Ablauf der Ruhezeit?
Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Urnen von der Friedhofsverwaltung ausgegraben und auf einem dafür vorgesehenen anonymen Urnenfeld beigesetzt. Wenn Sie den abgelaufenen Grabplatz nicht verlängern möchten, bieten wir Ihnen alternative Möglichkeiten an.
Eine Option ist die „Urne an Angehörige“, bei der die Urne nach der Umbettung an die Hinterbliebenen übergeben wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Beisetzung in einem Wald oder eine Seebestattung in der Nord- oder Ostsee. Bei einer Diamantbestattung kann aus der Asche der Urne sogar noch nach Jahrzehnten ein Diamant hergestellt werden.
Alle diese Alternativen sind für die „Ewigkeit“ ausgelegt und entstehen keine Folgekosten. Zudem sind sie preislich attraktiv. Wenn Sie uns den entsprechenden Friedhof nennen, können wir kostenlos und unverbindlich alle benötigten Informationen einholen.
Sobald wir wissen, um welchen Friedhof es sich handelt und welche Umbettungsvariante Sie bevorzugen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein faires Angebot.
Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit
Grundsätzlich ist eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit möglich, jedoch muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen und von der Friedhofsverwaltung als solcher anerkannt werden. Es kann schwierig sein, einen solchen Grund für einen Antrag auf Umbettung zu finden. Es empfiehlt sich, direkt das Friedhofsamt zu kontaktieren und sich über die Möglichkeiten einer Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit zu informieren.
Je nach Friedhof können bereits gezahlte Friedhofsgebühren erstattet werden, wenn das Grab vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst wird. Wir klären auch gerne mit dem Friedhofsamt, welche Kosten für den Totenschein, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung und fällige Kommunalgebühren anfallen. Diese Kosten werden entweder von uns verauslagt oder direkt mit den Angehörigen abgerechnet.
Es können zusätzliche Kosten anfallen bei einer Körpergröße über 1,85 Meter oder einem Gewicht über 120 Kilogramm sowie bei Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder MRSA. Auch eine Überführung von deutschen Inseln wie Föhr, Amrum oder Sylt kann einen Aufpreis verursachen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Alternative zur anonymen Beisetzung: Umbettungsmöglichkeiten nach Ablauf der Ruhezeit
Urne an Angehörige
Nach Ablauf der Ruhezeit haben Sie die Möglichkeit, die Urne des Verstorbenen ausgraben zu lassen und sie an Angehörige übergeben zu lassen. Diese können dann selbst entscheiden, wo sie die Urne beisetzen möchten. Dies ermöglicht eine persönlichere und individuellere Form der Bestattung.
Beisetzung in einem Wald
Eine weitere Alternative zur anonymen Beisetzung ist die Beisetzung in einem Wald. Hierbei wird die Urne im Rahmen einer Baumbestattung in einem speziell dafür vorgesehenen Waldgebiet beigesetzt. Dies bietet einen naturnahen und ruhigen Ort als letzte Ruhestätte.
Seebestattung in der Nord- oder Ostsee
Für Menschen, die eine besondere Verbundenheit zum Meer hatten, kann eine Seebestattung in der Nord- oder Ostsee eine passende Alternative sein. Bei einer Seebestattung wird die Urne auf See beigesetzt und somit mit dem Wasser verbunden. Dies ermöglicht eine symbolische Verbindung mit den Elementen.
Diamantbestattung
Eine weitere außergewöhnliche Möglichkeit ist die Diamantbestattung. Hierbei wird aus der Asche der Urne ein Diamant hergestellt, der als Erinnerungsstück dient. Dieser kann nach Jahrzehnten noch von den Hinterbliebenen getragen oder aufbewahrt werden.
Bei allen Alternativen entstehen keine Folgekosten, da sie für die „Ewigkeit“ ausgelegt sind. Zudem sind sie preislich sehr interessant. Gerne können Sie uns den entsprechenden Friedhof nennen, und wir holen kostenlos und unverbindlich die benötigten Informationen ein. Sobald wir wissen, auf welchen Friedhof sich Ihr Anliegen bezieht und welche Umbettungs-Variante Sie bevorzugen, werden wir Ihnen gerne ein faires Angebot unterbreiten.
Diamantbestattung und andere Alternativen zur anonymen Beisetzung nach Ablauf der Ruhezeit
Umbettungsmöglichkeiten nach Ablauf der Ruhezeit
Nach Ablauf der Ruhezeit besteht die Möglichkeit, die Urne auszugraben und auf einem anonymen Urnenfeld beizusetzen. Falls Sie jedoch keine Verlängerung des Grabplatzes wünschen, bieten wir Ihnen schöne und dauerhafte Alternativen zur anonymen Beisetzung an. Nach der Ausgrabung oder Umbettung haben Sie verschiedene Optionen zur Auswahl:
1. „Urne an Angehörige“: Hierbei können Sie die Urne an Ihre Angehörigen übergeben lassen, um sie beispielsweise in einem Familiengrab zu bestatten.
2. Waldbeisetzung: Die Urne kann in einem Waldgebiet beigesetzt werden, was eine naturnahe und friedliche Alternative darstellt.
3. Seebestattung: Eine Seebestattung in der Nord- oder Ostsee ist ebenfalls möglich, um dem Verstorbenen eine letzte Ruhestätte im Wasser zu geben.
4. Diamantbestattung: Mit Hilfe der Urnenasche kann auch nach Jahrzehnten ein Diamant hergestellt werden, der als Erinnerungsstück dienen kann.
Alle diese Alternativen sind langfristig angelegt und entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zudem sind sie preislich attraktiv gestaltet.
Gerne nehmen wir Kontakt mit dem entsprechenden Friedhof auf, um weitere Informationen einzuholen und Ihnen ein faires Angebot zu unterbreiten.
Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit
Grundsätzlich ist eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit möglich, jedoch muss dafür ein „wichtiger Grund“ vorliegen und von der Friedhofsverwaltung anerkannt werden. Es kann jedoch schwierig sein, einen solchen Grund zu finden und den Antrag auf Umbettung zu begründen.
Falls Sie eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Friedhofsamt zu wenden und sich über die Möglichkeiten zu informieren. Je nach Friedhof können bereits gezahlte Friedhofsgebühren erstattet werden, wenn das Grab vorzeitig aufgelöst wird. Wir klären gerne mit dem Friedhofsamt alle weiteren Details.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten wie Totenschein, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung und fällige Kommunalgebühren von uns verauslagt oder direkt mit den Angehörigen abgerechnet werden. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf 50 bis 200 Euro. Bei besonderen Umständen wie einer Körpergröße über 1,85 Meter oder einem Körpergewicht über 120 Kilogramm sowie bei ansteckenden Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder MRSA können zusätzliche Aufpreise anfallen. Auch bei Überführungen von deutschen Inseln wie Föhr, Amrum oder Sylt können Zusatzkosten entstehen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
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Kostenfreie Informationen zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit auf dem Friedhof
Wichtige Informationen zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit durchzuführen, sollten Sie wissen, dass dies nur in Ausnahmefällen möglich ist. Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, den die Friedhofsverwaltung als solchen anerkennt. Dies kann unter bestimmten Umständen wie folgt der Fall sein:
– Wenn der Verstorbene versehentlich im falschen Grab bestattet wurde.
– Wenn es den Angehörigen nicht mehr zumutbar ist, das Grab zu besuchen, zum Beispiel aufgrund hohen Alters oder aus anderen persönlichen Gründen.
– Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen.
– Wenn es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, in einem anderen Umfeld oder Grab beigesetzt zu werden.
Es ist ratsam, sich direkt an das Friedhofsamt zu wenden und sich über die Möglichkeiten für eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit zu informieren. Die genauen Bestimmungen können je nach Friedhof variieren. Möglicherweise können Ihnen bereits gezahlte Friedhofsgebühren erstattet werden, wenn das Grab vorzeitig aufgelöst wird.
Bitte beachten Sie auch, dass zusätzliche Kosten entstehen können. Diese können von den Kosten eines Totenscheins und Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung bis hin zu fälligen Kommunalgebühren für Bestattungsgenehmigungen reichen. Die genauen Beträge können zwischen 50 und 200 Euro liegen. Bei bestimmten Umständen wie einer Körpergröße über 1,85 Metern oder einem Körpergewicht über 120 Kilogramm, dem Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder MRSA oder bei einer Überführung von einer deutschen Insel können zusätzliche Aufpreise anfallen.
Unverbindliche Beratung und Kostenangebot
Wenn Sie weitere Informationen zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit erhalten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Teilen Sie uns den entsprechenden Friedhof mit, und wir holen kostenlos und unverbindlich die benötigten Informationen ein. Sobald wir wissen, auf welchen Friedhof sich Ihr Anliegen bezieht und welche Umbettungs-Variante Sie bevorzugen, werden wir Ihnen ein faires Angebot unterbreiten.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine deutschlandweite Trauerfallberatung rund um die Uhr an.
Telefonnummer für Trauerfall & Bevorstehend: 0800-9074890
Telefonnummer für Vorsorge: 02227-8589599
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit auf dem Friedhof.
Bitte beachten Sie unsere AGB, Datenschutzbestimmungen und das Impressum auf unserer Website.
Wichtige Gründe für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit klären
1. Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
Manchmal kann es vorkommen, dass ein Verstorbener aus Versehen in einem falschen Grab beigesetzt wurde. In solchen Fällen ist es wichtig, eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit zu beantragen, um den Fehler zu korrigieren und den Verstorbenen an seinem gewünschten Bestattungsort zur letzten Ruhe zu betten.
2. Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist
Es gibt Situationen, in denen Angehörige aufgrund von Umständen wie hohem Alter oder körperlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, das Grab ihres geliebten Menschen regelmäßig zu besuchen. In solchen Fällen kann eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit erwogen werden, um den Verstorbenen an einen Ort zu verlegen, der für die Angehörigen leichter erreichbar ist.
3. Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen
Wenn Familienmitglieder an verschiedenen Orten beerdigt wurden und der Wunsch besteht, sie gemeinsam in einem Familiengrab beizusetzen, kann eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit erforderlich sein. Dadurch können die Angehörigen ihre Lieben an einem Ort vereinen und ihnen die letzte Ehre erweisen.
4. Wenn es der Wunsch des Verstorbenen gewesen wäre in einem anderen Umfeld/Grab beigesetzt zu werden
Es kann vorkommen, dass der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Grab beigesetzt zu werden. Wenn dieser Wunsch nicht erfüllt wurde und die Angehörigen dies nachträglich ändern möchten, kann eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und ein „wichtiger Grund“ vorliegen muss. Es empfiehlt sich daher, direkt mit dem Friedhofsamt Kontakt aufzunehmen und sich über die Möglichkeiten und Bedingungen für eine solche Umbettung zu informieren.
Erstattung von Friedhofsgebühren bei Auflösung des Grabs vor Ablauf der Ruhezeit
Gründe für eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit
Eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit ist grundsätzlich möglich, jedoch muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen und von der Friedhofsverwaltung anerkannt werden. Es kann schwierig sein, einen solchen Grund für einen Antrag auf Umbettung zu finden. Mögliche Gründe könnten sein:
– Der Verstorbene wurde im falschen Grab bestattet.
– Den Angehörigen ist der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar, zum Beispiel aufgrund hohen Alters.
– Verstorbene sollen in einem Familiengrab zusammengelegt werden.
– Der Wunsch des Verstorbenen war es, in einem anderen Umfeld oder Grab beigesetzt zu werden.
Es empfiehlt sich, direkt das Friedhofsamt zu kontaktieren und sich über die Möglichkeiten einer Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit zu informieren. Je nach Friedhof können bereits gezahlte Friedhofsgebühren erstattet werden, wenn das Grab vorzeitig aufgelöst wird. Wir klären gerne mit dem Friedhofsamt die genauen Bedingungen.
Zusätzliche Kosten und Bedingungen
Bei einer Umbettung können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten für den Totenschein, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren (z.B. Bestattungsgenehmigungen) werden von uns 1:1 verauslagt oder direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich in der Regel auf €50 bis €200.
Ein Aufpreis kann fällig werden, wenn der Verstorbene eine Körpergröße von über 1,85 Metern oder ein Körpergewicht von über 120 Kilogramm hatte. Ebenso können zusätzliche Kosten entstehen, wenn ansteckende Infektionskrankheiten wie COVID-19 oder MRSA vorliegen. Bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie Föhr, Amrum oder Sylt können ebenfalls Aufpreise anfallen.
Unsere 24-Stunden-Trauerfallberatung steht Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die genannten Informationen dienen nur der Orientierung und können je nach Friedhof und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich direkt beim Friedhofsamt über die konkreten Bedingungen und Kosten einer Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit zu informieren.
Bei der Auflösung eines Urnengrabs wird die Urne in der Regel geöffnet und die Asche des Verstorbenen wird auf einem Friedhof oder anderweitig bestattet. Die genauen Bestimmungen zur Auflösung können je nach Land und Friedhof variieren. Es ist wichtig, den Prozess respektvoll und gemäß den Vorschriften durchzuführen, um die Würde des Verstorbenen zu wahren.