Was brauche ich für die Ummeldung? Alle erforderlichen Dokumente und Formulare

„Ummelden: Was brauche ich? Erfahren Sie hier alles, was Sie für die Ummeldung Ihrer Adresse benötigen. Von den erforderlichen Dokumenten bis hin zu wichtigen Fristen und Anlaufstellen – wir geben Ihnen einen Überblick über den Ablauf des Ummeldeprozesses.“

Welche Unterlagen benötige ich für eine Ummeldung?

Für die Ummeldung im Familienverband werden folgende Unterlagen benötigt:

– Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
– Anmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen
– Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Weitere erforderliche Unterlagen sind:

– Bescheinigung des Wohnungsgebers über den tatsächlich vollzogenen Einzug
– Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (bei Eigenheim)
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (bei Fahrzeugbesitz)

Bitte beachten Sie, dass im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum nicht anerkannt werden können. Die Wohnungsgeber-Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung ausgestellt werden. Eine formlose Mail des Vermieters kann nicht als Wohnungsgeberbescheinigung akzeptiert werden.

Bei einem Umzug von Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Das entsprechende Formular „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Für die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug können Sie sich im Kundenzentrum Ihrer Wahl persönlich vorstellen. Wenn die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, wird kein Anmeldeformular benötigt. In diesem Fall übernimmt die Meldebehörde die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Bitte beachten Sie, dass für die Änderung der Anschrift im Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren keine Gebühren anfallen. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen jedoch Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.

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Erforderliche Dokumente für die Ummeldung

Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen und Ihren Wohnsitz ummelden möchten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Hier finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen:

Ausweisdokumente aller umziehenden Personen:

  • Nationalpass oder Personalausweis für deutsche Staatsangehörige
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum für Ausländer*innen aus der Europäischen Union

Anmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen:

Das Anmeldeformular erhalten Sie in den Kundenzentren oder können es im Downloadservice herunterladen. Wenn Sie persönlich zur Ummeldung erscheinen und nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche – Einverständniserklärung:

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person, in deren Wohnung sie mit einziehen, sie anmelden. Bei einem Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug:

Der Wohnungsgeber muss eine Bescheinigung über den tatsächlich vollzogenen Einzug ausstellen. Vorab ausgestellte Bescheinigungen mit einem zukünftigen Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Die Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung ausgestellt werden. Eine formlose E-Mail des Vermieters kann nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Sie erhalten einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung in den Kundenzentren oder im Downloadservice.

Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid:

Wenn Sie in Ihr Eigenheim umziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein:

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein vorlegen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Bitte beachten Sie, dass laut Bundesmeldegesetz eine Bescheinigung des Vermieters nur bei einer An- und Ummeldung erforderlich ist und bei einer Abmeldung nicht vorgelegt werden muss. Die Bescheinigung muss den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen und auch den Eigentümer der Wohnung angeben. In Zukunft wird es auch möglich sein, den Einzug elektronisch zu bestätigen.

Bei einer Ummeldung innerhalb von Köln müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Kundenzentrum Ihrer Wahl ummelden. Die Änderung der Anschrift im Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren wird dort ebenfalls vorgenommen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Kundenzentren.

Die Ummeldung des Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an.

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Bitte beachten Sie auch, dass unsere neun Kundenzentren vom 21. bis 25. September 2023 aufgrund der Einführung einer neuen Software geschlossen bleiben. Bitte weichen Sie auf andere Tage aus.

Was muss ich mitbringen, um mich umzumelden?

Für deutsche Staatsbürger:

– Personalausweis oder Reisepass
– Anmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen (kann im Kundenzentrum abgeholt oder heruntergeladen werden)
– Meldepflicht für Kinder und Jugendliche: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (im Downloadservice erhältlich)
– Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug (Wohnungsgeberbescheinigung), die den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigt. Vorab ausgestellte Bescheinigungen mit einem zukünftigen Einzugsdatum werden nicht anerkannt. Eine formlose Mail des Vermieters kann nicht als Wohnungsgeberbescheinigung akzeptiert werden. Den Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie im Kundenzentrum oder zum Herunterladen auf der Website.
– Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid, wenn Sie in Ihr Eigenheim ziehen
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union:

– Nationalpass genügt

Bei einer Ummeldung im Familienverband sind die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen erforderlich. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernimmt die Meldebehörde gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsgeber-Bescheinigung den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen muss. Vorab ausgestellte Bescheinigungen mit einem zukünftigen Einzugsdatum werden nicht anerkannt. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids reicht aus, wenn Sie in Ihr Eigenheim ziehen.

Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass als Ausweisdokument bei einer Ummeldung.

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, bringen Sie bitte Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein mit. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Ummeldung: Welche Unterlagen werden benötigt?

Ummeldung: Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausweisdokumente

Für eine Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen ist erforderlich. Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Einzug

Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers über den tatsächlich vollzogenen Einzug ist erforderlich. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder im Downloadservice.

Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

Wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ.

Benötigte Unterlagen für die Ummeldung in Deutschland

Benötigte Unterlagen für die Ummeldung in Deutschland

Allgemeine Informationen

– Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum (für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass)
– Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen (erhältlich in den Kundenzentren oder im Downloadservice)

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche

– Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bei Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich, Vordruck erhältlich im Downloadservice)

Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug

– Wohnungsgeber-Bescheinigung, die den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigt (im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum werden nicht anerkannt, Vordruck erhältlich in den Kundenzentren oder im Downloadservice)
– Bei Eigenheim: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (eine Kopie reicht aus)

Zulassung von Fahrzeugen

– Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
– Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls nicht bereits in den Fahrzeugpapieren enthalten (letzter Bericht über die Hauptuntersuchung, z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ)

Bitte beachten Sie, dass die genannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzulegen sind. Die Ummeldung kann persönlich in einem Kundenzentrum erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person. Es besteht ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung der Meldedaten.

Welche Dokumente sind für eine Ummeldung erforderlich?

Ausweisdokumente

Für eine Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen. Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Falls Sie keinen Personalausweis besitzen, benötigen Sie einen Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular mit Unterschrift der*des Meldepflichtigen ist erforderlich. Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben.

Meldepflicht für Kinder und Jugendliche – Einverständniserklärung

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den Vordruck „Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten“ finden Sie im Downloadservice.

Bescheinigung des*der Wohnungsgeber*in über den Einzug

In der Wohnungsgeber-Bescheinigung muss der tatsächlich vollzogene Einzug bestätigt werden. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde wird nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder im Downloadservice.

Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

Wenn Sie in Ihr Eigenheim umziehen, können Sie anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung eine Kopie des Grundbuchauszugs, Notarvertrags oder aktuellen Grundsteuerbescheids vorlegen.

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Falls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, benötigen wir Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung (z.B. von TÜV, DEKRA oder GTÜ).

Bitte beachten Sie, dass alle Eingabefelder in den Formularen Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für eine Ummeldung in Deutschland verschiedene Dokumente und Informationen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis, die Wohnungsgeberbestätigung, die Meldebescheinigung und gegebenenfalls weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Arbeitsvertrag oder eine Aufenthaltserlaubnis. Es ist wichtig, diese Unterlagen rechtzeitig zu besorgen und den Ummeldevorgang innerhalb der gesetzlichen Fristen durchzuführen.