Die Kirchensteuer ist eine wichtige finanzielle Abgabe, die in Deutschland erhoben wird. Viele Menschen fragen sich: „Kirchensteuer – wie hoch ist sie eigentlich?“ In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die Höhe der Kirchensteuer geben und erklären, wie sie berechnet wird.
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Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der tariflichen Einkommensteuer, die von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin direkt abgeführt wird. Kinderfreibeträge werden davon abgezogen. Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt gemäß § 51a des Einkommensteuergesetzes.
Wenn du beispielsweise im Oktober 2018 aus der Kirche ausgetreten bist, entfällt die Kirchensteuerpflicht – je nach Bundesland – entweder Ende Oktober oder Ende November 2018. Die Bemessungsgrundlage wird jedoch für das Jahr des Ein- oder Austritts zwölftelt. Das bedeutet konkret, dass bei dem genannten Beispiel im ersten Fall die Monate November und Dezember und im zweiten Fall nur der Dezember bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Wenn dein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt – im Jahr 2022 beträgt dieser bei einer Einzelveranlagung 10.347 Euro – musst du weder Einkommen- noch Kirchensteuer zahlen. Verheiratete, die sich zusammen veranlagen lassen, profitieren vom doppelten Grundfreibetrag.
Folgende steuerliche Regelungen wirken sich auch auf die Höhe der Kirchensteuer aus:
– Kinder: Ein Kinderfreibetrag reduziert die Kirchensteuer.
– Sachleistungen: Arbeitgeber können für Sachzuwendungen eine pauschale Lohnsteuer ansetzen (§ 37b EStG). Der Kirchensteuersatz bei Pauschalierungen ist in der Regel niedriger.
– Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte: Bei ihnen ist eine pauschale Lohnsteuer von 2, 20 oder 25 Prozent möglich (§ 40a EStG). Auch darauf wird Kirchensteuer erhoben.
– Abfindungen: Auch auf Abfindungen ist Kirchensteuer fällig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beim Kirchensteueramt einen Teilerlass zu beantragen. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Kirche.
– Kirchengrundsteuer: In den Bistümern Limburg und Speyer gibt es neben der Kirchensteuer vom Einkommen auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz. Hierbei ziehen die Städte und Gemeinden zusammen mit der Grundsteuer 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags als Kirchensteuer ein.
Die Höhe des besonderen Kirchgelds richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen eines Ehepaars und wird in einer Tabelle mit verschiedenen Stufen festgelegt. Je höher das Einkommen, desto höher ist das besondere Kirchgeld.
Bitte beachte, dass diese Informationen auf dem Stand von Januar 2016 sind und sich seitdem möglicherweise Änderungen ergeben haben.
Aktuelle Informationen zur Höhe der Kirchensteuer in Deutschland
Die Höhe der Kirchensteuer in Deutschland variiert je nach Bundesland und Einkommen. Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet. In den meisten Bundesländern beträgt der Steuersatz 9 Prozent, während er in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 Prozent liegt.
Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die tarifliche Einkommensteuer, die von der Lohnsteuer abgezogen wird. Kinderfreibeträge können die Höhe der Kirchensteuer reduzieren. Wenn das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss keine Einkommens- oder Kirchensteuer gezahlt werden.
Für bestimmte Sachleistungen vom Arbeitgeber kann eine pauschale Lohnsteuer angesetzt werden, deren Kirchensteuersatz niedriger ist. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, wenn sie keiner Kirche angehören, um keine Kirchensteuer abführen zu müssen.
Es gibt auch spezielle Formen der Kirchensteuer wie das besondere und allgemeine Kirchgeld. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, bei denen nur ein Partner Mitglied einer Kirche ist und beide sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben. Das allgemeine Kirchgeld gilt für Personen mit geringen Einkünften oberhalb des Existenzminimums.
Die Höhe der Kirchengrundsteuer variiert ebenfalls je nach Region. In den Bistümern Limburg und Speyer wird zusätzlich zur Kirchensteuer vom Einkommen auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz erhoben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen zur Höhe der Kirchensteuer aktuell sind, aber sich möglicherweise in Zukunft ändern können. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf an das örtliche Finanzamt oder die jeweilige Kirchengemeinde zu wenden.
Überblick über die Höhe der Kirchensteuer und wer sie zahlen muss
Die Kirchensteuer wird in Deutschland durch Gesetze der Bundesländer geregelt. Es gibt zwei Voraussetzungen, um kirchensteuerpflichtig zu sein: Die Person muss Mitglied einer der beiden genannten Kirchen (katholisch oder evangelisch) sein und ein entsprechendes Merkmal auf ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte haben.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in den meisten Bundesländern 8-9% der tariflichen Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei 8%. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die tarifliche Einkommensteuer, von der Kinderfreibeträge abgezogen werden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Kirchensteuerpflicht. Religionsgemeinschaften wie orthodoxe Kirchen, evangelisch-freikirchliche Gemeinden, Zeugen Jehovas, Heilsarmee, Alevitische Gemeinde Deutschlands, Neuapostolische Kirche und Bahá’í erheben keine Kirchensteuer von ihren Mitgliedern. Muslimische Religionsgemeinschaften sind in Deutschland keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen daher keine Kirchensteuer verlangen. Auch Buddhisten, Adventisten, Baptisten und Methodisten müssen keine Kirchensteuer zahlen.
Die Kirchensteuer wird in der Regel direkt vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ans Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, bei denen bestimmte Kirchengemeinden die Kirchensteuer selbst einziehen.
Die Kirchensteuer wird auch auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Bank die Kirchensteuer gleich einbehält und ans Finanzamt abführt oder dass der Steuerpflichtige die Anlage KAP ausfüllt und die Kirchensteuer selbst vom Finanzamt abziehen lässt.
Verheiratete Personen, bei denen nur eine Person zu versteuernde Einkünfte hat, müssen in ihrer Steuererklärung auf die unterschiedlichen Konfessionen hinweisen. Die Kirchensteuer wird dann hälftig auf beide Kirchen verteilt.
Es gibt auch spezielle Formen der Kirchensteuer wie das Kirchgeld, das direkt an die Kirchengemeinde fließt. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, bei denen nur eine Person Mitglied einer der genannten Kirchen ist und sich beide für die Zusammenveranlagung entschieden haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Personen, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, keine Einkommen- oder Kirchensteuer zahlen müssen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (Stand: 5. Januar 2016)
Die Berechnung der Kirchensteuer: Was Sie wissen sollten
Die Kirchensteuer wird in Deutschland durch Gesetze der Bundesländer geregelt und ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Um kirchensteuerpflichtig zu sein, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss Mitglied einer der beiden genannten Kirchen sein und ein zu versteuerndes Einkommen haben.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der tariflichen Einkommensteuer, die von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt abgeführt wird. Kinderfreibeträge können die Kirchensteuer reduzieren. Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt gemäß Paragraf 51a des Einkommensteuergesetzes.
Es gibt einige steuerliche Regelungen, die sich auf die Kirchensteuer auswirken. Zum Beispiel werden Sachleistungen vom Arbeitgeber pauschal besteuert, wobei der Kirchensteuersatz in der Regel niedriger ist. Auch auf Abfindungen und Verpflichtungen zur Zahlung von Grundbesitz-Kirchensteuern fällt Kirchensteuer an.
Für Nichtmitglieder beider Kirchen besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Einbehalt von Kirchensteuer durch den Arbeitgeber einzulegen. Wenn keine solche Erklärung abgegeben wird, müssen auch Nichtmitglieder Kirchensteuer zahlen.
Zusätzlich zur monatlich abgeführten Kirchensteuer gibt es das sogenannte „Kirchgeld“, das direkt an die jeweilige Kirchengemeinde fließt. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, bei denen nur eine Person Mitglied der Kirche ist. Die Höhe des besonderen Kirchgeldes richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen und wird vom Finanzamt berechnet.
Es gibt auch einige Ausnahmen von der Kirchensteuerpflicht. Zum Beispiel müssen Musliminnen und Muslime keine Kirchensteuer zahlen, da muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Auch andere Religionsgemeinschaften wie Buddhisten, Adventisten, Baptisten und Methodisten sind von der Kirchensteuer befreit.
Die Berechnung der Kirchensteuer kann je nach individueller Situation komplex sein. Es empfiehlt sich daher, bei Fragen zur Kirchensteuer einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren.
Alles, was Sie über die Höhe der Kirchensteuer wissen müssen
Die Kirchensteuer in Deutschland wird durch die Gesetze der Bundesländer geregelt. Um kirchensteuerpflichtig zu sein, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss Mitglied einer der anerkannten Kirchen sein und ein bestimmtes Einkommen haben.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der tariflichen Einkommensteuer, die von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin direkt abgeführt wird. Kinderfreibeträge werden davon abgezogen. Die genaue Berechnung der Kirchensteuer ist im Paragraf 51a des Einkommensteuergesetzes festgelegt.
Wenn Sie beispielsweise im Oktober 2018 aus der Kirche ausgetreten sind, entfiel die Kirchensteuerpflicht entweder Ende Oktober oder Ende November 2018, abhängig vom Bundesland. Die Bemessungsgrundlage für das Jahr des Ein- oder Austritts wird jedoch zwölfteln. Das bedeutet, dass in diesem Beispiel entweder die Monate November und Dezember oder nur der Dezember bei der Berechnung außen vor bleiben.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt – im Jahr 2022 beträgt dieser bei einer Einzelveranlagung 10.347 Euro – müssen Sie weder Einkommen- noch Kirchensteuer zahlen. Verheiratete, die sich zusammen veranlagen lassen, profitieren vom doppelten Grundfreibetrag.
Es gibt auch steuerliche Regelungen, die sich auf die Kirchensteuer auswirken. Zum Beispiel reduziert ein Kinderfreibetrag die Kirchensteuer. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können für Sachzuwendungen eine pauschale Lohnsteuer ansetzen, bei der der Kirchensteuersatz in der Regel niedriger ist. Wenn Sie keiner Kirche angehören, sollten Sie Ihre Firma darauf hinweisen, damit diese keine Kirchensteuer abführt.
Auch auf Abfindungen und Sachleistungen ist Kirchensteuer fällig. Es gibt auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz in den Bistümern Limburg und Speyer.
Zusätzlich zur monatlich abgeführten Kirchensteuer gibt es das Kirchgeld, das direkt an die Kirchengemeinde fließt. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, bei denen nur ein Partner kirchenmitglied ist und beide sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben.
Die Höhe des besonderen Kirchgelds richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen und wird in einer Tabelle mit 13 Stufen eingeordnet. Die niedrigste Stufe gilt für ein gemeinsam zu versteuerndes Einkommen zwischen 30.000 und 37.499 Euro und beträgt 96 Euro pro Jahr. Die höchste Stufe gilt ab einem Einkommen von 300.000 Euro und beträgt 3.600 Euro pro Jahr.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Kirchensteuer von verschiedenen Faktoren abhängt und je nach individueller Situation variieren kann. Es empfiehlt sich daher, bei Fragen zur Höhe der Kirchensteuer einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren.
Kirchensteuer in Deutschland: Wie viel müssen Sie zahlen?
Die Kirchensteuer in Deutschland wird durch die Gesetze der Bundesländer geregelt. Um kirchensteuerpflichtig zu sein, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: man muss Mitglied einer der beiden großen Kirchen (katholisch oder evangelisch) sein und ein entsprechendes Merkmal auf der elektronischen Lohnsteuerkarte haben.
Orthodoxe Kirchen, evangelisch-freikirchliche Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas, die Heilsarmee oder die Alevitische Gemeinde Deutschlands dürfen zwar Kirchensteuer von ihren Mitgliedern erheben, verzichten jedoch darauf. Muslimische Religionsgemeinschaften sind keine anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts und dürfen daher keine Kirchensteuer verlangen.
Als Arbeitnehmer finden Sie den Posten „Kirchensteuer“ auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung. Diese wird direkt vom Lohn ans Finanzamt abgeführt, wenn Sie Mitglied einer Kirche sind. In einigen wenigen Fällen ziehen auch bestimmte Kirchengemeinden in Hamburg oder die Französische Kirche zu Berlin die Kirchensteuer selbst ein.
Auch auf Kapitalerträge müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Die Bank kann diese entweder gleich einbehalten und ans Finanzamt abführen oder Sie können die Anlage KAP ausfüllen und die Kirchensteuer selbst mittels einer Steuererklärung abziehen lassen.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der tariflichen Einkommensteuer. In den meisten Bundesländern beträgt der Kirchensteuersatz 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 Prozent. Die Kirchensteuer ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer.
Für verheiratete Paare, bei denen nur eine Person zu versteuernde Einkünfte hat, wird die Kirchensteuer hälftig auf die Kirchen beider Eheleute verteilt. Dafür müssen beide in ihrer Steuererklärung ihre unterschiedlichen Konfessionen angeben.
Es gibt auch verschiedene steuerliche Regelungen, die sich auf die Kirchensteuer auswirken können. Zum Beispiel reduziert ein Kinderfreibetrag die Kirchensteuer und Arbeitgeber können für Sachzuwendungen eine pauschale Lohnsteuer ansetzen.
Zusätzlich zur Kirchensteuer vom Einkommen gibt es in den Bistümern Limburg und Speyer auch eine Kirchensteuer vom Grundbesitz. Diese wird zusammen mit der Grundsteuer von den Städten und Gemeinden eingezogen.
Es gibt außerdem das besondere Kirchgeld, das direkt an die Kirchengemeinde fließt. Dies betrifft vor allem Ehen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, bei denen nur ein Partner Mitglied einer der genannten Kirchen ist.
Die genaue Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen des Paares und wird vom zuständigen Finanzamt berechnet.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf dem Stand von 2016 sind und sich seitdem Änderungen ergeben haben könnten. Es empfiehlt sich daher, aktuelle Informationen bei den Finanzbehörden oder einem Steuerberater einzuholen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe der Kirchensteuer von verschiedenen Faktoren abhängt. In Deutschland beträgt sie in der Regel zwischen 8% und 9% der Einkommenssteuer. Es ist wichtig, die individuelle Situation sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, um eine genaue Berechnung vornehmen zu können.