Tipps und Vorgaben für den Bau eines Anhängers

Möchten Sie Ihren eigenen Hänger bauen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren individuellen Hänger selbst zu konstruieren. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Anleitungen, damit Ihr DIY-Projekt erfolgreich wird. Egal ob für den Transport von Gegenständen oder als Anhänger für Ihr Fahrrad – mit unseren Informationen können Sie Ihren maßgeschneiderten Hänger ganz einfach selbst bauen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und machen Sie sich bereit für ein spannendes Bauprojekt!

Vorschriften und technische Anforderungen für den Bau von Einachsanhängern

Vorschriften und technische Anforderungen für den Bau von Einachsanhängern

Einleitung

Der Eigenbau von Anhängern lohnt sich heutzutage nur noch, wenn man einen ganz besonderen Anhänger schaffen möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Die meisten Anhängerhersteller kaufen die benötigten Teile in großen Mengen ein, was ihnen im Vergleich zu Kleinabnehmern sehr günstige Einkaufspreise ermöglicht. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so gering, dass die Hersteller sehr wirtschaftlich in Deutschland produzieren können. Zudem verfügen sie über eine Gesamtbetriebserlaubnis für ihre Anhänger und müssen daher keine Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme tragen.

Vorgaben vom TÜV für den Eigenbau

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben vor dem Baubeginn mit dem TÜV abstimmen. Der TÜV hat bestimmte Vorgaben und technische Anforderungen für den Bau von Einachsanhängern festgelegt. Hier sind einige davon:

– Teile wie lichttechnische Einrichtungen (einschließlich Glühlampen), Zug-Kugelkupplung, Zugrohr/Zugdeichsel und Auflaufeinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein.
– Bei Verwendung von gebrauchten Teilen müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.
– Die Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls müssen 3 Geschwindigkeitsschilder angebracht werden.
– Die Verarbeitung der Bauteile muss sauber, solide und ausreichend dimensioniert sein. Schweißungen am Zugrohr dürfen nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung erfolgen. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein, und die Schanierstifte müssen verschweißt werden.
– Die elektrische Anlage (einschließlich Stecker) muss nach DIN ausgeführt werden (7- oder 13-polig). Schlussleuchten (Klemme 58) müssen separat abgesichert werden.
– Anhänger mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht haben. An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.
– Wenn der Anhängerumriss mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein.
– Die seitliche Kenntlichmachung erfordert gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler.
– Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m sollten eine nach vorn weiß wirkende Umrissleuchte und eine nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben. Bei einer Breite von mehr als 2,1 m sind diese Umrissleuchten verpflichtend.
– Anhänger müssen an der Rückseite mit roten Schluss-, Brems- und gelben Blinkleuchten, roten Dreieck-Rückstrahlern sowie 1 oder 2 Nebelschlussleuchte(n) ausgerüstet sein.
– Die Stützlast am Kupplungskopf muss mindestens 4% der Anhängelast betragen. Wenn die maximale Stützlast mehr als 50 kg beträgt, ist eine Stützeinrichtung (z.B. ein Stützrad) erforderlich.
– Eine Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mindestens 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes ist erforderlich.
– Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) muss vorn rechts am Rahmen eingeschlagen werden. Bei Einzelanfertigungen wird die FIN vom TÜV-Sachverständigen zugeteilt.
– Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich.

Es ist wichtig, dass Sie weitere offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV klären und alle Vorgaben und Anforderungen genau befolgen, um eine sichere und zugelassene Konstruktion zu gewährleisten.

Eigenbau von Anhängern: Kosten und Vorgaben vom TÜV beachten

Eigenbau von Anhängern: Kosten und Vorgaben vom TÜV beachten

Kosten für den Eigenbau von Anhängern

Der Eigenbau von Anhängern lohnt sich heutzutage nur noch, wenn man einen ganz besonderen Anhänger schaffen möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Die Hersteller von Anhängern kaufen die benötigten Teile in großen Mengen ein und erzielen dadurch günstige Einkaufspreise im Vergleich zu Kleinabnehmern. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so gering, dass die Hersteller sehr wirtschaftlich in Deutschland produzieren können. Im Gegensatz dazu kann eine TÜV-Einzelabnahme für den privaten Anhängerbauer über 200 Euro pro Anhänger kosten.

Vorgaben vom TÜV für den Eigenbau

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben vor dem Baubeginn mit dem TÜV abstimmen. Es gibt bestimmte Teile, die bauartgenehmigt und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein müssen, wie zum Beispiel lichttechnische Einrichtungen einschließlich Glühlampen, Zug-Kugelkupplung, Zugrohr/Zugdeichsel und Auflaufeinrichtungen. Bei der Verwendung von gebrauchten Teilen müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.

Des Weiteren müssen selbstgebaute Anhänger für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h ausgelegt sein oder es müssen drei Geschwindigkeitsschilder angebracht werden. Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung müssen bei gebremsten Anhängern zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer montiert werden und die Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.

Die Verarbeitung der Bauteile muss sauber und solide sein, mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile. Schweißungen am Zugrohr dürfen nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung erfolgen. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein, und Schanierstifte müssen verschweißt werden. Es gibt auch spezifische Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und eventuell für eine Auflaufbremse.

Für die elektrische Anlage gilt es, diese gemäß DIN auszuführen (7- oder 13-polig), wobei Schlussleuchten (Klemme 58) separat abgesichert werden müssen. Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein. An der Vorderseite des Anhängers sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.

Weitere Vorgaben betreffen die seitliche Kenntlichmachung mit gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern sowie Umrissleuchten bei einer bestimmten Breite des Anhängers. Auch die Ausstattung an der Rückseite mit Schluss-, Brems-, Blink- und Nebelschlussleuchten sowie Dreieck-Rückstrahlern ist vorgegeben.

Zudem müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen wie eine ausreichende Stützlast am Kupplungskopf und Radabdeckungen über die volle Reifenbreite beachtet werden. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) muss vorn rechts am Rahmen eingeschlagen werden, und bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich.

Es ist wichtig, die Tragfähigkeit der Räder und Reifen zu beachten, nur Reifen gleicher Bauart und gleiche Felgen zu verwenden sowie die entsprechenden Befestigungsmuttern für die Räder auszuwählen. Je nach Bolzenlochausführung der Radschüssel können Kegel- oder Kugelbundmuttern erforderlich sein. Die Größe der Reifen sollte entsprechend der Zuordnungsberechnung der Bremsanlage gewählt werden.

Zusätzlich sollten Sie eine Wiegekarte vorlegen können, falls keine Waage an der Prüfanlage vorhanden ist, sowie eine Zuordnungsberechnung der Bremsanlage (nach EG), welche vom Auflaufbremsenhersteller erhältlich ist.

Es empfiehlt sich, offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV zu klären, um sicherzustellen, dass Ihr selbstgebauter Anhänger den Vorgaben entspricht.

Tipps und Vorgaben für den Bau eines selbstgemachten Anhängers

Tipps und Vorgaben für den Bau eines selbstgemachten Anhängers

Vorbereitung und Abstimmung mit dem TÜV

– Bevor Sie mit dem Bau Ihres eigenen Anhängers beginnen, ist es ratsam, Ihr Vorhaben mit dem TÜV abzustimmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
– Der TÜV kann Ihnen genaue Vorgaben und Anforderungen für den Eigenbau geben und Ihnen bei Fragen weiterhelfen.

Bauartgenehmigte Teile

– Alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen müssen bauartgenehmigt sein und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
– Auch die Zug-Kugelkupplung, das Zugrohr / die Zugdeichsel und die Auflaufeinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und mit einem Fabrikschild versehen sein.
– Wenn Sie gebrauchte Teile verwenden, stellen Sie sicher, dass alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sind.

Geschwindigkeit und Tempo 100 Ausnahmeregelung

– Der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls müssen drei Geschwindigkeitsschilder angebracht werden.
– Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung bei gebremsten Anhängern sind zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer erforderlich und die Reifen müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.

Verarbeitung und Dimensionierung der Bauteile

– Achten Sie auf eine saubere und solide Verarbeitung aller Bauteile mit ausreichender Dimensionierung.
– Schweißungen am Zugrohr sollten nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung durchgeführt werden. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein, und die Schanierstifte müssen verschweißt werden.

Lichttechnische Einrichtungen und elektrische Anlage

– Die elektrische Anlage, einschließlich des Steckers, sollte nach DIN ausgeführt werden (7- oder 13-polig). Die Schlussleuchten (Klemme 58) müssen getrennt abgesichert sein.
– Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein. An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.
– Wenn der Anhängerumriss mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten (mindestens 350 mm und maximal 1500 mm hoch) angebracht sein.

Weitere Vorgaben und Hinweise

– Verwenden Sie abgerundete Profile und Verschlüsse, um scharfe Kanten am Fahrzeugäußeren zu vermeiden.
– Stellen Sie sicher, dass am Kupplungskopf eine ausreichende Stützlast vorhanden ist (mindestens 4% der Anhängelast, auch im Leerzustand). Falls die maximale Stützlast mehr als 50 kg beträgt, ist eine Stützeinrichtung wie ein Stützrad erforderlich.
– Eine Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mindestens 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes ist erforderlich. Achten Sie auf die Freigängigkeit der Räder.
– Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) muss vorn rechts am Rahmen eingeschlagen werden (mit 8mm-Schlagzahlen).
– Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich (Ausführung und Größe gemäß DIN 76051).
– Achten Sie auf die Tragfähigkeit der Räder und Reifen. Verwenden Sie nur Reifen gleicher Bauart (Diagonal- oder Radialreifen) und gleiche Felgen.
– Legen Sie eine Wiegekarte vor, falls an der Prüfanlage keine Waage vorhanden ist. Möglicherweise benötigen Sie auch eine Zuordnungsberechnung der Bremsanlage vom Auflaufbremsenhersteller.

Weitere Fragen

– Klären Sie rechtzeitig offene Fragen mit dem TÜV, um sicherzustellen, dass Ihr selbstgemachter Anhänger allen Vorgaben entspricht.

Wirtschaftlichkeit des Eigenbaus von Anhängern – was Sie beachten sollten

Wirtschaftlichkeit des Eigenbaus von Anhängern - was Sie beachten sollten

Einführung

Der Bau von Einachsanhängern in Eigenregie lohnt sich heutzutage nur noch, wenn man einen ganz speziellen Anhänger kreieren möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Hersteller von Anhängern kaufen die benötigten Teile in großen Mengen ein und profitieren dadurch von günstigen Einkaufspreisen im Vergleich zu Einzelkäufern. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so minimal, dass es den Herstellern ermöglicht wird, wirtschaftlich in Deutschland zu produzieren. Zudem haben die Hersteller eine Gesamtbetriebserlaubnis für ihre Anhänger und müssen daher keine Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme tragen.

Vorgaben und technische Anforderungen

Bevor Sie mit dem Bau eines Anhängers beginnen, sollten Sie Ihr Vorhaben mit dem TÜV abstimmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Es gibt bestimmte Teile, die bauartgenehmigt sein müssen und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen werden müssen. Dazu gehören unter anderem lichttechnische Einrichtungen wie Glühlampen, Zug-Kugelkupplung, Zugrohr/Zugdeichsel und Auflaufeinrichtungen. Wenn gebrauchte Teile verwendet werden, müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.

Der selbstgebaute Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h geeignet sein. Andernfalls müssen drei Geschwindigkeitsschilder angebracht werden. Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung bei gebremsten Anhängern müssen zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer montiert und die Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.

Die Verarbeitung des Anhängers sollte sauber und solide sein, mit ausreichend dimensionierten Bauteilen. Schweißungen am Zugrohr sollten nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung erfolgen, das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein. Schanierstifte sollten verschweißt werden. Zudem sollten Sie die Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und gegebenenfalls für die Auflaufbremse beachten.

Für die Befestigung der Zug-Kugelkupplung am Zugrohr können Distanzhülsen erforderlich sein. Die elektrische Anlage, einschließlich des Steckers, sollte nach DIN ausgeführt werden (7- oder 13-polig). Schlussleuchten müssen separat abgesichert werden (Klemme 58). Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein. An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.

Je nach Überstand des Anhängerumrisses über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeugs müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein. Die weißen Rückstrahler und Begrenzungsleuchten dürfen nicht weiter als 150 mm von der äußeren Begrenzung des Anhängers entfernt sein. Für die seitliche Kenntlichmachung sind gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler erforderlich.

Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m dürfen und solche mit mehr als 2,1 m müssen außen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben. An der Rückseite des Anhängers müssen zwei rote Schluss-, Brems- und gelbe Blinkleuchten, zwei rote Dreieck-Rückstrahler sowie ein oder zwei Nebelschlussleuchten angebracht sein. Alle paarweise angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen symmetrisch montiert sein. Wenn nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist, muss sie in der Mitte des Fahrzeugs oder links davon angeordnet sein. Die niedrigste Stelle der Nebelschlussleuchte(n) darf nicht weniger als 250 mm und die höchste Stelle nicht höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. Der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und Bremsleuchte muss größer als 100 mm sein.

Zusätzlich können Anhänger mit ein oder zwei Rückfahrscheinwerfern ausgestattet werden (mindestens 250 mm, maximal 1200 mm hoch). Die Verwendung abgerundeter Profile und Verschlüsse sowie das Fehlen scharfkantiger Teile am äußeren Fahrzeug sind ebenfalls wichtige Aspekte.

Der Kupplungskopf des Anhängers sollte über ausreichende Stützlast verfügen (mindestens 4% des Anhängelasts, auch im Leerzustand). Dies kann durch entsprechendes Lastvormaß erreicht werden. Wenn die maximale Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt, ist eine Stützeinrichtung wie ein Stützrad erforderlich.

Eine Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mindestens 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes ist erforderlich. Die Freigängigkeit der Räder muss beachtet werden. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) sollte vorne rechts am Rahmen eingeschlagen werden (8mm-Schlagzahlen). Bei Einzelanfertigungen wird die FIN vom TÜV-Sachverständigen zugewiesen.

Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich (Ausführung und Größe gemäß DIN 76051). Sie sollten sicher und leicht zugänglich angebracht sein. Die Tragfähigkeit der Räder und Reifen sollte beachtet werden. Es dürfen nur Reifen gleicher Bauart (Diagonal- oder Radialreifen) und gleiche Felgen verwendet werden. Je nach Bolzenlochausführung der Radschüssel müssen Kegel- oder Kugelbundmuttern zur Befestigung der Räder verwendet werden. Die Reifengröße sollte gegebenenfalls entsprechend der Zuordnungsberechnung der Bremsanlage gewählt werden.

Es ist ratsam, eine Wiegekarte vorzulegen, falls an der Prüfanlage keine Waage vorhanden ist. Die Zuordnungsberechnung der Bremsanlage (nach EG) kann vom Auflaufbremsenhersteller bezogen werden.

Weitere offene Fragen sollten rechtzeitig mit dem TÜV geklärt werden.

Technische Anforderungen für den Bau eines selbstgemachten Anhängers

Technische Anforderungen für den Bau eines selbstgemachten Anhängers

Bauartgenehmigte und geprüfte Teile:

– Alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen
– Zug-Kugelkupplung
– Zugrohr / Zugdeichsel
– Auflaufeinrichtungen

Getypte und mit Fabrikschild versehene Teile:

– Bei Verwendung von gebrauchten Teilen müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.

Geschwindigkeitsanforderungen:

– Der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein.
– Bei nicht erfüllter Geschwindigkeitsanforderung müssen 3 Geschwindigkeitsschilder angebracht werden.
– Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung bei gebremsten Anhängern sind zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer und Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex L erforderlich.

Verarbeitungsanforderungen:

– Saubere, solide Verarbeitung mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile.
– Schweißungen am Zugrohr nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung durchführen.
– Zugrohr formschlüssig mit Achse oder Rahmen verbinden; Schanierstifte verschweißen.

Anbauhinweise für verschiedene Komponenten:

– Beachtung der Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und ggf. Auflaufbremse.
– Die maximal zulässige freitragende Länge des Zugrohres darf nicht überschritten werden.
– Verwendung von Distanzhülsen zur Befestigung der Zug-Kugelkupplung am Zugrohr, falls erforderlich.

Elektrische Anlage:

– Ausführung der elektrischen Anlage (einschl. Stecker) nach DIN (7- oder 13-polig).
– Schlussleuchten (Klemme 58) getrennt absichern.
– Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein.
– An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.

Lichttechnische Einrichtungen:

– Bei Überstand des Anhängerumrisses über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeuges müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein (mind. 350 mm, max. 1500 mm hoch).
– Weiße Rückstrahler und Begrenzungsleuchten dürfen nicht weiter als 150 mm von der äußeren Begrenzung des Anhängers entfernt sein.
– Seitliche Kenntlichmachung mit gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern erforderlich.
– Anhänger mit Breite über 1,8 m benötigen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte.

Rücklichter und weitere Leuchten:

– Anhänger müssen an der Rückseite ausgerüstet sein mit 2 roten Schluss-, Brems- und gelben Blinkleuchten, 2 roten Dreieck-Rückstrahlern sowie 1 oder 2 Nebelschlussleuchte(n).
– Alle paarweise angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen symmetrisch angebaut sein.
– Der niedrigste Punkt der Nebelschlussleuchte(n) darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.
– Der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen von Nebelschlussleuchte und Bremsleuchte muss mehr als 100 mm betragen.
– Zusätzlich können Anhänger mit 1 oder 2 Rückfahrscheinwerfern (mind. 250 mm, max. 1200 mm hoch) ausgestattet sein.

Weitere Anforderungen:

– Verwendung von abgerundeten Profilen und Verschlüssen; keine scharfkantigen Teile am Fahrzeugäußeren.
– Ausreichende Stützlast am Kupplungskopf (mind. 4% der Anhängelast, auch im Leerzustand) erforderlich; ggf. Stützeinrichtung (z.B. Stützrad) bei höherer Last erforderlich.
– Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mind. 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes erforderlich; Freigängigkeit der Räder beachten.
– Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) vorn rechts am Rahmen einschlagen (8mm-Schlagzahlen); bei Einzelanfertigungen wird diese vom TÜV-Sachverständigen zugeteilt.
– Bei zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich (Ausführung und Größe gemäß DIN 76051).
– Tragfähigkeit der Räder und Reifen beachten; Verwendung von Reifen gleicher Bauart und gleichen Felgen.
– Je nach Bolzenlochausführung der Radschüssel müssen zur Befestigung der Räder Kegel- oder Kugelbundmuttern verwendet werden.
– Vorlegen einer Wiegekarte, falls keine Waage an der Prüfanlage vorhanden ist; ggf. Zuordnungsberechnung der Bremsanlage erhältlich vom Auflaufbremsenhersteller.

Weitere Fragen:

– Klären Sie offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV.

TÜV-Vorgaben für den Eigenbau von Einachsanhängern

TÜV-Vorgaben für den Eigenbau von Einachsanhängern

Teile mit bauartgenehmigung und amtlichem Prüfzeichen:

– Alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen
– Zug-Kugelkupplung
– Zugrohr / Zugdeichsel
– Auflaufeinrichtungen

Teile mit Fabrikschild:

Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung von gebrauchten Teilen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein müssen.

Anforderungen an die Geschwindigkeit:

Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls sind 3 Geschwindigkeitsschilder anzubringen. Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung müssen bei gebremsten Anhängern zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer montiert werden und die Reifen müssen mindestens über den Geschwindigkeitsindex L verfügen.

Allgemeine Bauanforderungen:

– Saubere, solide Verarbeitung mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile
– Schweißungen am Zugrohr nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung, Zugrohr formschlüssig mit Achse oder Rahmen verbunden
– Schanierstifte verschweißt

Anbauhinweise für bestimmte Teile:

Bitte beachten Sie die Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und gegebenenfalls für die Auflaufbremse.

Beleuchtungseinrichtungen:

– Elektrische Anlage (einschließlich Stecker) nach DIN ausführen (7- oder 13polig)
– Schlussleuchten (Klemme 58) getrennt absichern
– Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein
– An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig
– Bei überstehendem Anhängerumriss müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein

Weitere Anforderungen an die Beleuchtung:

– Seitliche Kenntlichmachung mit gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern erforderlich
– Breite Anhänger benötigen Umrissleuchten
– Rückseite des Anhängers muss mit Schluss-, Brems-, Blinkleuchten, Dreieck-Rückstrahlern und ggf. Nebelschlussleuchte(n) ausgestattet sein
– Alle paarweise angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen symmetrisch angebaut sein

Weitere Bauanforderungen:

– Verwendung von abgerundeten Profilen und Verschlüssen, keine scharfkantigen Teile am Fahrzeugäußeren
– Ausreichende Stützlast am Kupplungskopf erforderlich (mind. 4% der Anhängelast)
– Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mind. 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes erforderlich
– Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) vorn rechts am Rahmen einschlagen (8mm-Schlagzahlen)
– Bei mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich
– Tragfähigkeit der Räder und Reifen beachten
– Nur Reifen gleicher Bauart und gleiche Felgen zulässig
– Reifengröße entsprechend der Zuordnungsberechnung der Bremsanlage

Zusätzliche Informationen:

– Weitere offene Fragen sollten rechtzeitig mit dem TÜV geklärt werden.

Insgesamt ist es möglich, einen Hänger erfolgreich selbst zu bauen. Es erfordert jedoch sorgfältige Planung, Kenntnisse und die richtigen Materialien. Selbstbau kann kostengünstig sein und ermöglicht eine individuelle Anpassung an die eigenen Bedürfnisse. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass es Zeit und Mühe erfordert. Wenn man jedoch bereit ist, diese Investitionen zu tätigen, kann man stolz auf das Ergebnis sein und den selbstgebauten Hänger voll nutzen.