Grundsteuerreform NRW: Erklärung bis Januar abgeben – Was ist zu tun?

Die Grundsteuerreform in NRW ist ein aktuelles Thema, das viele Fragen aufwirft. In diesem Artikel werden die Schritte erläutert, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Pflichten im Rahmen der Reform zu erfüllen. Erfahren Sie hier, was Sie tun müssen, um von der Grundsteuerreform in NRW nicht betroffen zu sein oder wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Grundsteuerreform in NRW: Was muss ich tun? Eine Anleitung für Grundstückseigentümer

Grundsteuerreform in NRW: Was muss ich tun? Eine Anleitung für Grundstückseigentümer

Schritt 1: Registrierung auf www.elster.de

Um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, müssen Sie sich zunächst auf der Website www.elster.de registrieren. Dort können Sie die Erklärung online einreichen. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, eine Papiererklärung über den „Härtefallantrag“ beim Finanzamt einzureichen.

Schritt 2: Frist beachten

Die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Erklärung war der 31. Oktober 2022. Diese wurde jedoch auf den 31. Januar 2023 verlängert. Stellen Sie sicher, dass Sie die Erklärung rechtzeitig einreichen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen bereithalten

Für die Erstellung der Grundsteuererklärung werden bestimmte Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, eine Wohnflächenberechnung und eventuelle Unterlagen von Sanierungen oder Renovierungen. Beantragen Sie gegebenenfalls einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt.

Schritt 4: Bescheide prüfen

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, erhalten Sie vom Finanzamt zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022 und den Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Prüfen Sie diese Bescheide genau und lassen Sie sie gegebenenfalls von einem Steuerberater überprüfen. Beachten Sie, dass Sie nur einen Monat nach Erhalt der Bescheide Zeit haben, um Einspruch einzulegen.

Schritt 5: Weiterführende Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform haben, können Sie sich an einen Steuerberater wenden. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht befugt, Beratung in diesem Bereich anzubieten. Einige Beratungsstellen bieten jedoch Kooperationen mit Steuerberatern zu Sonderkonditionen an.

Durch die rechtzeitige Abgabe der Erklärung und die genaue Prüfung der Bescheide können Sie sicherstellen, dass die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 korrekt berechnet wird.

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen: Schritte zur Erklärungsabgabe

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen: Schritte zur Erklärungsabgabe

Schritt 1: Registrierung auf dem Portal www.elster.de

Um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, müssen Sie sich zunächst auf dem Portal www.elster.de registrieren. Dort können Sie Ihre Angaben online einreichen.

Schritt 2: Härtefallantrag bei Bedarf

In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Härtefallantrag zu stellen und die Erklärung auf Papier beim Finanzamt einzureichen. Dies sollte jedoch nur in besonderen Situationen erfolgen.

Schritt 3: Verlängerte Frist beachten

Die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Erklärung war der 31. Oktober 2022. Diese wurde jedoch auf den 31. Januar 2023 verlängert. Stellen Sie sicher, dass Sie die Erklärung rechtzeitig einreichen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Schritt 4: Erforderliche Unterlagen bereithalten

Für die Erklärungsabgabe werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie beispielsweise ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnungen und Unterlagen von Sanierungen. Bereiten Sie diese Dokumente im Voraus vor, um den Prozess reibungslos durchführen zu können.

Schritt 5: Bescheide prüfen

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, erhalten Sie vom Finanzamt Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Überprüfen Sie diese Bescheide sorgfältig und lassen Sie sie gegebenenfalls von einem Steuerberater prüfen. Beachten Sie, dass Einspruchsmöglichkeiten nur für einen Monat nach Erhalt der Bescheide bestehen.

Schritt 6: Kontrolle der Bescheide

Die erhaltenen Bescheide dienen als Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 für einen Zeitraum von 5 Jahren. Kontrollieren Sie die Bescheide genau, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Schritte speziell für die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen gelten. In anderen Bundesländern kann die Vorgehensweise zur Erklärungsabgabe abweichen. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Finanzamt über die genauen Anforderungen und Fristen.

Erklärungspflicht bei der Grundsteuerreform in NRW: Was Sie wissen müssen

Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen bringt für alle Grundstückseigentümer eine wichtige Verpflichtung mit sich. Für jedes Grundstück, unabhängig davon ob es bebaut oder unbebaut ist, ob es selbstbewohnt oder vermietet wird und ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt, muss eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abgegeben werden.

Die Vorgehensweise der Grundsteuerreform kann in anderen Bundesländern anders gehandhabt werden. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrem Finanzamt zu erkundigen, wie die Erklärungen dort eingereicht werden müssen.

In Nordrhein-Westfalen können die Erklärungen seit dem 1. Juli 2022 online über das Portal www.elster.de eingereicht werden. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt auch Papiererklärungen aufgrund eines Härtefallantrags annehmen. Die Frist zur Abgabe wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert. Ursprünglich sollten die Erklärungen bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingegangen sein.

Das Finanzamt berechnet anhand Ihrer Angaben einen aktuellen Grundstückswert inklusive Gebäude und erlässt zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid zum 1. Januar 2022 und den Grundsteuermessbescheid zum 1. Januar 2025. Anhand dieser beiden Bescheide legt die jeweilige Kommune die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 fest. In der Regel müssen diese Erklärungen alle 7 Jahre abgegeben werden, es sei denn, es treten vorher grundlegende Änderungen ein.

Für die Erklärung werden bestimmte Unterlagen benötigt, wie zum Beispiel ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, eine Wohnflächenberechnung und Unterlagen von Sanierungen. Ein aktueller Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt angefordert werden. Die zuständigen Grundbuchämter finden Sie im Internet in der Regel an den Amtsgerichten angeschlossen. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Suche über Suchmaschinen auch Dienstleister auftauchen können, die gegen zusätzliche Kosten diese Dokumente beschaffen wollen. Hierbei sollten Sie vorsichtig sein und bedenken, dass Sie hochsensible persönliche Daten und Angaben zu Eigentumsverhältnissen weitergeben müssen.

Die ersten Steuerpflichtigen, die ihre Angaben bereits gemacht haben, erhalten nun die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Diese Änderungen wirken sich jedoch erst ab dem Jahr 2025 aus. Es ist ratsam, diese Bescheide genau zu prüfen oder gegebenenfalls von einem Steuerberater prüfen zu lassen. Wenn Sie Einspruch gegen diese Bescheide einlegen möchten, haben Sie dafür nur einen Monat nach Erhalt Zeit.

Es ist empfehlenswert professionelle Hilfe von Steuerberatern in Anspruch zu nehmen, da Lohnsteuerhilfevereine keine Beratungsbefugnis haben. Es gibt jedoch einige Beratungsstellen, die eine Kooperation mit Steuerberatern zu Sonderkonditionen anbieten.

Bei vermieteten Objekten werden die Grundbesitzabgaben über die Nebenkostenabrechnungen komplett auf die Mieter umgelegt.

Zusammenfassend müssen Grundstückseigentümer in NRW Angaben zu ihren Grundstücken machen und diese Erklärungen ausschließlich online abgeben. In Ausnahmefällen können auch Papiererklärungen aufgrund eines Härtefallantrags akzeptiert werden. Die ursprüngliche Frist zur Abgabe wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. Es ist wichtig, die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags genau zu prüfen, da sie ab dem 1. Januar 2025 für fünf Jahre gelten und die Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Grundsteuer sind.

Grundsteuerreform in NRW: Fristverlängerung und wichtige Unterlagen

Grundsteuerreform in NRW: Fristverlängerung und wichtige Unterlagen

Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen bringt für alle Grundstückseigentümer:innen eine lästige Pflicht mit sich. Sie müssen für jedes Grundstück, egal ob bebaut oder unbebaut, selbstbewohnt oder vermietet, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abgeben. Diese Vorgehensweise kann in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden, daher sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.

Die Erklärung zu den Grundstücken in NRW muss seit dem 1. Juli 2022 online über das Portal www.elster.de eingereicht werden. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt auch Papiererklärungen aufgrund eines „Härtefallantrags“ akzeptieren. Die Frist zur Abgabe wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert, ursprünglich sollten die Erklärungen bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt vorliegen.

Das Finanzamt berechnet anhand Ihrer Angaben den aktuellen Grundstückswert (einschließlich Gebäude) und erlässt zwei Bescheide: einen Grundsteuerwertbescheid zum 1. Januar 2022 und einen Grundsteuermessbescheid zum 1. Januar 2025. Basierend auf diesen beiden Bescheiden legt die jeweilige Kommune ab dem 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer fest. Danach müssen diese Erklärungen alle 7 Jahre abgegeben werden, es sei denn, es treten vorher grundlegende Änderungen ein.

Bei der Erstellung der Erklärungen in NRW sollten Grundstückseigentümer:innen im Mai von den Finanzämtern angeschrieben worden sein und weitere Informationen erhalten haben. Dabei werden auf jeden Fall Grundbuchangaben (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung) abgefragt. Hilfreiche Unterlagen für die Erklärung sind unter anderem ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, Wohnflächenberechnungen und Unterlagen von Sanierungen.

Wenn Sie einen aktuellen Grundbuchauszug benötigen, fordern Sie diesen ausschließlich beim Grundbuchamt an. Dort kostet ein amtlicher Ausdruck 20 Euro und ein einfacher Ausdruck 10 Euro. Die zuständigen Grundbuchämter finden Sie einfach im Internet, meist sind sie an die Amtsgerichte angegliedert. Es gibt auch Dienstleister, die diese Dokumente gegen zusätzliche Kosten beschaffen wollen. Bei der Nutzung solcher Dienstleister geben Sie jedoch hochsensible persönliche Daten und Angaben zu Eigentumsverhältnissen weiter, ohne immer zu wissen, was mit diesen Daten geschieht.

Die ersten Steuerpflichtigen, die bereits alle Angaben gemacht haben, erhalten nun die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Die Änderungen wirken sich jedoch erst ab 2025 aus. Es ist wichtig, diese Bescheide genau zu prüfen oder gegebenenfalls von Steuerberater:innen prüfen zu lassen. Wenn Sie Einspruch dagegen einlegen möchten, haben Sie nur einen Monat nach Erhalt der Bescheide Zeit. Erläuterungen dazu finden Sie in den Bescheiden.

Für professionelle Hilfe können Sie sich an Steuerberater:innen wenden. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht befugt, Beratung anzubieten. Es gibt jedoch einige Beratungsstellen, die eine Kooperation mit Steuerberater:innen zu Sonderkonditionen anbieten.

Es ist ratsam, die Bescheide sorgfältig zu prüfen, da sie letztendlich die Grundlage für die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 für 5 Jahre darstellen. Bei vermieteten Objekten werden Grundbesitzabgaben über die Nebenkostenabrechnungen vollständig auf die Mieter umgelegt.

Online-Abgabe der Grundsteuererklärung in NRW: So geht’s

Online-Abgabe der Grundsteuererklärung in NRW: So geht

Die Grundsteuererklärung in Nordrhein-Westfalen kann seit dem 1. Juli 2022 online über das Portal www.elster.de abgegeben werden. Zunächst müssen Sie sich auf dieser Website registrieren, um die Erklärung einreichen zu können. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, Papiererklärungen aufgrund eines Härtefallantrags beim Finanzamt abzugeben.

Ursprünglich war die Frist zur Abgabe der Erklärungen der 31. Oktober 2022. Diese wurde jedoch auf den 31. Januar 2023 verlängert, sodass Sie mehr Zeit haben, Ihre Unterlagen einzureichen.

Um den aktuellen Grundstückswert (einschließlich des Gebäudes) zu berechnen, benötigt das Finanzamt Informationen von Ihnen. Dazu gehören unter anderem ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, eine Wohnflächenberechnung und Unterlagen von Sanierungen.

Wenn Sie einen aktuellen Grundbuchauszug benötigen, können Sie diesen beim Grundbuchamt anfordern. Ein amtlicher Ausdruck kostet dort 20 Euro und ein einfacher Ausdruck 10 Euro. Die zuständigen Grundbuchämter finden Sie im Internet, da sie meistens mit den Amtsgerichten verbunden sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass Dienstleister im Internet ebenfalls Dokumente wie Teilungserklärungen oder Flurkarten anbieten. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein, da diese Dienstleister Zugriff auf hochsensible persönliche Daten und Angaben zu Eigentumsverhältnissen erhalten. Es ist ratsam, sich über die Verwendung Ihrer Daten zu informieren, bevor Sie solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Sobald Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, erhalten Sie vom Finanzamt die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Diese Änderungen treten jedoch erst ab dem Jahr 2025 in Kraft. Daher sollten Sie die Bescheide sorgfältig prüfen oder von einem Steuerberater überprüfen lassen. Wenn Sie Einspruch gegen die Bescheide einlegen möchten, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt Zeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass Lohnsteuerhilfevereine keine Beratungsbefugnis für diese Angelegenheit haben. Allerdings bieten einige Beratungsstellen Kooperationen mit Steuerberatern zu Sonderkonditionen an.

Die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags sind maßgeblich für die Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer und gelten ab dem 1. Januar 2025 für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Bei vermieteten Objekten werden die Grundbesitzabgaben vollständig auf die Mieter umgelegt.

Zusammenfassend müssen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Diese Erklärungen können ausschließlich online eingereicht werden, es sei denn es liegt ein Härtefall vor. Die Frist zur Abgabe der Erklärungen wurde vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert. Es werden verschiedene Unterlagen benötigt, um den Grundstückswert zu berechnen. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Grundsteuerreform in NRW: Wichtige Informationen und Tipps für Eigentümer

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben

Seit der beschlossenen Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen sind alle Grundstückseigentümer:innen verpflichtet, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ für jedes Grundstück abzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist, selbstbewohnt oder vermietet, und ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt. In anderen Bundesländern kann die Vorgehensweise bei der Grundsteuerreform anders sein, daher sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt erkundigen.

Abgabe der Erklärung über das Portal www.elster.de

Die Erklärung zu den Grundstücken in NRW muss seit dem 1. Juli 2022 online über das Portal www.elster.de eingereicht werden. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt auch Papiererklärungen aufgrund eines „Härtefallantrags“ annehmen. Die Frist zur Abgabe wurde auf den 31. Januar 2023 verlängert, ursprünglich sollten die Erklärungen bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingegangen sein.

Berechnung des aktuellen Grundstückswertes durch das Finanzamt

Aufgrund Ihrer Angaben errechnet das Finanzamt den aktuellen Grundstückswert, einschließlich des Gebäudes. Daraufhin erlässt das Finanzamt zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid zum 1. Januar 2022 und den Grundsteuermessbescheid zum 1. Januar 2025. Anhand dieser beiden Bescheide setzt die jeweilige Kommune ab dem 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer fest. Die Erklärungen müssen dann alle 7 Jahre abgegeben werden, es sei denn, es treten vorher grundlegende Änderungen ein.

Benötigte Unterlagen

Bei der Abgabe der Erklärung werden verschiedene Unterlagen abgefragt, darunter ein Grundbuchauszug, Kaufunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid, eine Wohnflächenberechnung und Unterlagen von Sanierungen. Falls Sie einen aktuellen Grundbuchauszug benötigen, sollten Sie diesen ausschließlich beim Grundbuchamt anfordern. Die zuständigen Grundbuchämter finden Sie im Internet in der Regel in Verbindung mit den Amtsgerichten. Es ist auch möglich, dort andere Dokumente wie eine Teilungserklärung oder eine Flurkarte anzufordern. Bei der Suche über Suchmaschinen sollten Sie jedoch darauf achten, dass zahlreiche Dienstleister zusätzliche Kosten für die Beschaffung der Dokumente verlangen können.

Prüfung der Bescheide und möglicher Einspruch

Die ersten Steuerpflichtigen, die bereits alle Angaben gemacht haben, erhalten nun die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Es ist wichtig, diese Bescheide genau zu prüfen oder gegebenenfalls von Steuerberater:innen prüfen zu lassen. Falls Sie Einspruch gegen die Bescheide einlegen möchten, haben Sie dafür nur einen Monat nach Erhalt der Bescheide Zeit. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den Bescheiden. Bei Bedarf können Sie professionelle Hilfe von Steuerberater:innen in Anspruch nehmen, da Lohnsteuerhilfevereine keine Beratungsbefugnis haben. Einige Beratungsstellen bieten jedoch Kooperationen mit Steuerberater:innen zu Sonderkonditionen an.

Grundsteuer bei vermieteten Objekten

Bei vermieteten Objekten werden die Grundbesitzabgaben über die Nebenkostenabrechnungen komplett auf die Mieter umgelegt.

Diese Informationen und Tipps sollen Ihnen als Eigentümer helfen, die Grundsteuerreform in NRW besser zu verstehen und Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu erfüllen.

Um von der Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen zu profitieren, müssen Eigentümer ihre Immobilien neu bewerten lassen und die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden einreichen. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Reform kann zu finanziellen Vorteilen führen und etwaige Strafen vermeiden.